Google will ein „ich stimme zu“ seiner Nutzer

6 min.

Sie wollen im Internet „nur kurz was suchen“? Und werden dabei „plötzlich“ von Google dazu aufgefordert, in irgendwas einzuwilligen? Oder Sie sind für Google ein neuer Nutzer, Google kennt Sie noch nicht bzw. Sie haben Google in der Vergangenheit bisher keine Einwilligung erteilt? Wie Sie sich in einer solchen Situation am besten verhalten, die Antwort lesen Sie hier.

Ausgangspunkt

Google ist als Internet-Suchmaschine mit einem Marktanteil von über 90% unangefochten von den Mitbewerbern wie beispielsweise Bing oder Yahoo. Allein in Deutschland bearbeitet Google rund 140 Millionen Suchanfragen pro Tag.

Nun fordert Google eine Zustimmung in seine Datenverarbeitungsprozesse mittels sog. Gatekeeper. „Gatekeeper“ deshalb, weil ohne diese Zustimmung die Nutzung aller Google-Dienste schlicht nicht mehr möglich ist – d.h. selbst eine simple Suchanfrage ist ohne die Zustimmung nicht mehr durchzuführen. Die Such- bzw. Ergebnisseite wird gar nicht erst angezeigt.
Google biete lediglich die Option „Weiter“ an oder alternativ das entsprechende Browserfenster schließen.

Warum will Google überhaupt unsere Zustimmung?

Vordergründig klärt Google auf, dass es „nicht um von uns vorgenommenen Änderungen“ geht, sondern man „sich mit den wichtigsten Punkten vertraut machen“ soll.
Mit einem Klick auf „Weiter“ wird der Internetkonzern etwas genauer.

Nun erfährt der Nutzer, welche Nutzungsdaten Google verarbeitet: IP-Adressen, Cookie-Daten (auch die von Fremdanbietern?), Standortinformationen, Videos, die man sich anschaut und vieles mehr…

Doch das ist jedoch längst noch nicht alles.

Im zweiten Punkt gibt es die Möglichkeit, auf „weitere Erläuterungen“ zu klicken. So gelangen Sie auf eine ausführliche Datenschutzerklärung von Google, die weitere Datenverarbeitungsprozesse beschreibt. Oder etwas klarer formuliert: Über diesen Link sehen Sie erst, was Google sonst noch so mit Ihren Daten macht. Im Ergebnis etwas versteckt, aber doch sehr transparent. Nun müssen Sie als Google-Nutzer bereit sein, die lange Datenschutzerklärung auch zu lesen.

Derjenige, der sich das antut, findet übrigens einen sehr interessanten Hinweis, der die Änderungen von Datenschutzerklärung von Google betrifft. Danach „werden [Google] Ihre Rechte … nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung einschränken“.

Jetzt wissen Sie, warum sie einwilligen sollen und worum es eigentlich geht.

Es gibt aber noch einen weiteren Grund:
Google analysiert und verarbeitet Ihre persönlichen Daten, ohne dass dafür eine gesetzliche Erlaubnisnorm besteht. Um dennoch Ihre Daten analysieren und verarbeiten zu dürfen, fragt Google nach Ihrer Einwilligung. Ohne diese Einwilligung von Ihnen, wäre eine Analyse und eine sonstige Verarbeitung Ihrer Daten schlicht rechtswidrig.

Vorsicht: Der Text in dem Fenster „Hinweise zum Datenschutz bei Google“ oberhalb der im vertrauensvollen blau gehaltenen „Ich stimmte zu“-Button ist geschnitten: Weiterer Text wird erst sichtbar, wenn man den Text scrollt. Dort finden sich weitere Hinweise darüber, welche Daten Google von Ihnen eigentlich konkret nutzt und auf welche Weise dies passiert.

Ich möchte nicht wissen, wieviele Nutzer auf „Ich stimme zu“ klicken, ohne noch nicht mal bis zum Ende scrollten.

Es ist schon erstaunlich, wie man ein „Achtung: Ich erhebe bei der Nutzung meiner Produkte unglaublich viele Daten von Ihnen, die ich so analysiere, verarbeite und neu zusammenstelle, dass mir insbesondere die Werbewirtschaft für diese Aufarbeitung Milliarden Dollar bezahlt. Es gibt zwar kein Gesetz, dass mir diese Vorgehensweise so erlaubt, aber das brauche ich nicht, weil ich ja Ihre Zustimmung erhalten habe.“ so freundlich und harmlos formulieren kann, wie es durch Google geschehen ist.

Frage: Warum geht Google in dieser Art und Weise vor? Antwort: Das ist das Geschäftskonzept von Google. Es ist gerade nicht so, dass Ihnen die Dienste – einschließlich der eigentlichen Suche – kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Diese Dienste werden Ihnen eben ausschließlich gegen Preisgabe Ihrer Daten und gegen Ihre Einwilligung zu Datenverarbeitungsprozessen zur Verfügung gestellt, die es Google dann erlaubt, das Endprodukt seiner Analysen über Sie teuer an Dritte zu verkaufen.

Habe ich denn wirklich keine andere Option, als den Nutzungsbedingungen von Google „blind“ zuzustimmen?

Auch wenn es vielleicht zunächst auf dem ersten Blick keine wirklichen Optionen ersichtlich sind, so gibt es sie. Und man tut Gutes daran, sie auch zu nutzen. Im Folgenden sind hier drei Sofortmaßnahmen beschrieben, die jeder für sich umsetzen sollte.

1. Suchen Sie bei Google ohne angemeldet zu sein

Um einfache Googledienste, wie die Suche selbst nutzen zu können, brauchen Sie nicht bei Google angemeldet zu sein.

Sie fragen sich jetzt, wo das Problem sei, da Sie sich ja nicht bewusst vor einer klassischen Internetsuche irgendwo anmelden. Aber genau da ist das Problem: Die meisten von uns besitzen ein Konto bei Google. Haben Sie z. B. eine Gmail-Adresse und damit haben Sie auch einen-Google-Account. Jetzt ist es so, dass Sie mit Ihrem Rechner standardmäßig immer bei Google eingeloggt sind. Ob Sie bei Google eingeloggt sind oder nicht, können Sie auf der Suchseite von Google ganz leicht erkennen, indem Sie oben rechts auf die Seite schauen. Erscheint dort ein „Anmelde“-Button, sind Sie nicht angemeldet. Andernfalls schon.

Suchen Sie im angemeldeten Modus, hat Google nunmehr die Möglichkeit, Ihre Suchanfrage mit den übrigen Daten Ihres Kontos zu verbinden und entsprechende Analysen über Sie durchzuführen. Für Sie heißt das, dass Sie bei der nächsten Google-Suche darauf achten sollten, ob Sie „zufällig“ angemeldet sind. Wenn ja, so melden Sie sich vor Ihrer Internetrecherche von Ihrem Konto ab. Nur so kann verhindert werden, dass Ihre Daten, die Sie für die Suche von sich preisgeben, mit weiteren Daten von Ihnen in Verbindung gebracht werden.

Sollten Sie Google im Wesentlichen nur dafür nutzen, Internetrecherche zu betreiben, und Sie ansonsten kein Smartphone oder Tablet mit Android-Betriebssystem besitzen, ist generell zu überlegen, wofür Sie eigentlich ein Google -Konto benötigen.

2. Nutzen Sie Startpage für Ihre Google-Suche (www.startpage.com)

Startpage ist ein sog. „Frontend“, also eine Oberfläche, welche sich über die eigentliche Google-Oberfläche legt. Dies erkennen Sie durch den Schriftzug „enhanced by Google“. Durch diese Methoden können Sie die Suchfunktion nutzen, ohne Ihre Identität an Google zu übermitteln. Sie erreichen die „Startpage“ über www.startpage.com. Sie können dieses Tool auch gleich so in Ihren Browser einbinden, sodass Sie zukünftig ausschließlich über Startpage suchen. Eine toller Kompromiss, ohne auf den zugegebenermaßen genialen Suchalgorithmus von Google verzichten zu müssen.
Lesen Sie hierzu auch einen anderen Artikel zu Google-Alternativen.

3. Optionen nutzen, die Google von sich aus anbietet

An weniger prominenter Stelle findet sich die Möglichkeit, auf „Weitere Optionen“ zu klicken.

Wenn Sie hierauf klicken, kommen Sie auf eine Seite, auf der man für die verschiedenen Dienste Einstellungen vornehmen kann, wie z. B.

* Einstellungen für Werbung
Youtube anpassen u.s.w.

Dringende Empfehlung: Nehmen Sie die Möglichkeit wahr und schränken Sie, bevor Sie den Nutzungsbestimmungen von Google zustimmen, die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten weitestgehend ein.
Weiterhin:

a. Die Suche anpassen: Regler auf AUS

b. Einstellungen für Werbung: Personalisierte Werbung: Regler auf AUS. Anschließend im PopUp-Fenster auf „Deaktivieren“ klicken.
Ebenso bei „Personalisierte Werbung im Web“ auf den Button „Deaktivieren“ klicken.
Hierbei öffnet sich Sie ein weiteres Pop-Up-Fenster mit der Option: „Weitere Werbung deaktivieren“. Davon sollten Sie ebenfalls Gebrauch machen.

Schlussendlich sollte Ihr Ergebnis in etwa so aussehen:

Sie kommen übrigens auch direkt auf die Seite, in dem Sie hier klicken.

c. Youtube

Nach Vorliebe können diese Regler ausgeschaltet oder so belassen werden.
Wichtig ist, dass die Verarbeitung der persönlichen Daten für die Anzeige treffender Werbung deaktiviert ist. Das erledigten wir allerdings bereits durch den Schritt oben.

d. Bei „browserbezogene Einstellungen

Hier empfehle ich Ihnen, dass Sie – unabhängig von Google – das Plugin „ghostery“ herunterladen,  installieren und anschließend stets benutzen.

Überprüfen Sie Ihre aktuelle Einstellung bei Google

Ferner haben Sie nach geltendem Recht die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit auch für die Zukunft zu widerrufen.

a. Soweit Sie ein Konto bei Google haben, gehen Sie bitte auf die Startseite und melden Sie sich rechts oben bei „Anmelden“ an, soweit Sie standardmäßig noch nicht angemeldet sind.

b. Jetzt klicken Sie auf „mein Konto“. Dort sehen Sie ein Fenster: „Persönliche Daten & Privatsphäre“. In diesem Fenster wird Ihnen der „Privatspärencheck“ angeboten. Drücken Sie dort auf „Jetzt starten“.

Was erwartet Sie hinter diesem Link? Insbesondere Folgendes:

  • Sie können Ihren Google-Suchverlauf der letzten Jahre zurückverfolgen.
  • Sie bekommen Ihren YouTube – Wiedergabeverlauf angezeigt.
  • Sie bekommen ebenso Ihren YouTube Suchverlauf angezeigt.
  • Sie bekommen die Daten angezeigt, die Google für Werbung verwendet.

Nehmen Sie sich die Zeit, die einzelnen Punkte durchzugehen, die Ihnen angeboten werden. Einerseits stehen die Einstellungen im Abhängigkeit zueinander. Andererseits sind sie auch verschachtelt, sodass sie nicht ganz offensichtlich zu finden sind.

Vieles können Sie löschen. Doch beachten Sie: „Löschen“ im Internet heißt im Zweifel nur: „Für den Nutzer nicht sichtbar machen“. Bleiben Sie stets kritisch: „Aus deinem Google-Konto gelöscht“ wird dem Nutzer durch Google wie folgt erklärt:

Fazit

Mit diesen Einstellungen können Sie zwar nicht gänzlich der personalisierten Auswertung der eigenen Daten durch Google entgegen wirken, aber Sie nutzen zumindest die (wenigen) Optionen, die Ihnen Google gewährt.

Bitte schreiben Sie mir in den Kommentaren, ob Sie von diesen Optionsmöglichkeiten Gebrauch gemacht haben und wenn nein, warum?
Ich freue mich auf Ihr Feedback!

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Titelbild (CCO Public Domain)

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Über den Autor

Mein Name ist Julius S. Schoor. Ich bin Rechtsanwalt und spezialisiert auf IT-Vertragsrecht. Seit 2011 bin ich als Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert und bereits für mehrere Unternehmen als solcher offiziell bestellt.

4 Kommentare

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  • Noch ein Hinweis: Wenn man ein Androidhandy hat und das WLAN nicht immer ausschaltet sobald man das Haus verlässt (und es auch ausser Haus nie einschaltet) kann man im eigenen Google Account ein erschreckend detailliertes Bewegungsprofil finden. Natürlich kann man das löschen und ausschalten (wenn man es weiss), aber auch hier gilt zu Bedenken ob man dann nur selbst das Bewegungsprofil nicht mehr sieht….

    Mia 6 Jahren ago Reply


    • Liebe Mia,

      vielen Dank für Deine Ergänzung. In manchen Fällen kann man das noch Jahre zurück verfolgen, wann man wo konkret war. Äußerst interessant gerade für Leute, die diese Informationen gegen sie verwenden wollen.

      Julius S. Schoor

      Schoor 6 Jahren ago Reply


  • Super gute Infos komprimiert und leicht verständlich – vielen Dank!
    Ich möchte noch ergänzen, dass man die neutrale Suchmaschine
    http://www.metager.de
    verwenden kann.
    Die speichert nix, verfolgt Dich nicht und ist eine deutsche Stiftung,
    die keinerlei kommerziellen Nutzen verfolgt und sich aus Spenden finanziert.
    Es gibt dazu auch eine App für Smartphones und eine Maps-Funktion.
    Sehr angenehm.
    Wo ich vorher beim Google-Privatspärecheck erschreckend viele Infos und Bewegsprofile über mich, meine Aufenthaltsorte und Aktivitäten sehen konnte, da herrscht jetzt gähnende Leere 🙂
    Allerdings muss man wie Mia oben erwähnt das WLAN ausschalten sobald man/frau das Haus verlässt.

    maxwell 4 Jahren ago Reply


    • Hallo Maxwell, danke Dir für den wertvollen Hinweis auf „Metager“.
      Google ist längst nicht so exklusiv, wie es sich häufig anfühlt.

      Julius S. Schoor 3 Jahren ago Reply


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