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	<title>Google &#8211; Das Power-Datenschutzkonzept</title>
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	<description>Ihr Freund und Datenschutzbeauftragter Julius S. Schoor</description>
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		<title>Google will ein „ich stimme zu“ seiner Nutzer</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Nov 2017 19:55:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
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					<description><![CDATA[Sie wollen im Internet „nur kurz was suchen“? Und werden dabei „plötzlich“ von Google dazu aufgefordert, in irgendwas einzuwilligen? Oder Sie sind für Google ein neuer Nutzer, Google kennt Sie noch nicht bzw. Sie haben Google in der Vergangenheit bisher keine Einwilligung erteilt? Wie Sie sich in einer solchen Situation am besten verhalten, die Antwort [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sie wollen im Internet „nur kurz was suchen“? Und werden dabei „plötzlich“ von Google dazu aufgefordert, in irgendwas einzuwilligen? Oder Sie sind für Google ein neuer Nutzer, Google kennt Sie noch nicht bzw. Sie haben Google in der Vergangenheit bisher keine Einwilligung erteilt? Wie Sie sich in einer solchen Situation am besten verhalten, die Antwort lesen Sie hier.<span id="more-1793"></span></p>
<h3>Ausgangspunkt</h3>
<p>Google ist als Internet-Suchmaschine mit einem Marktanteil von über 90% unangefochten von den Mitbewerbern wie beispielsweise Bing oder Yahoo. Allein in Deutschland bearbeitet Google <a href="https://orange-services.de/artikel/newskategorie/wie-viele-suchanfragen-beantwortet-google" target="_blank" rel="noopener">rund 140 Millionen Suchanfragen pro Tag</a>.</p>
<p>Nun fordert Google eine Zustimmung in seine Datenverarbeitungsprozesse mittels sog. Gatekeeper. „Gatekeeper&#8220; deshalb, weil ohne diese Zustimmung die Nutzung aller Google-Dienste schlicht nicht mehr möglich ist &#8211; d.h. selbst eine simple Suchanfrage ist ohne die Zustimmung nicht mehr durchzuführen. Die Such- bzw. Ergebnisseite wird gar nicht erst angezeigt.<br />
Google biete lediglich die Option „Weiter“ an oder alternativ das entsprechende Browserfenster schließen.</p>
<h3>Warum will Google überhaupt unsere Zustimmung?</h3>
<p>Vordergründig klärt Google auf, dass es „nicht um von uns vorgenommenen Änderungen“ geht, sondern man „sich mit den wichtigsten Punkten vertraut machen“ soll.<br />
Mit einem Klick auf „Weiter“ wird der Internetkonzern etwas genauer.</p>
<p>Nun erfährt der Nutzer, welche Nutzungsdaten Google verarbeitet: IP-Adressen, Cookie-Daten (auch die von Fremdanbietern?), Standortinformationen, Videos, die man sich anschaut und vieles mehr…</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-1794 aligncenter" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.39.32.png" alt="" width="449" height="450" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.39.32.png 714w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.39.32-150x150.png 150w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.39.32-300x300.png 300w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.39.32-50x50.png 50w" sizes="(max-width: 449px) 100vw, 449px" /></p>
<p><strong>Doch das ist jedoch längst noch nicht alles.</strong></p>
<p>Im zweiten Punkt gibt es die Möglichkeit, auf „weitere Erläuterungen“ zu klicken. So gelangen Sie auf eine ausführliche Datenschutzerklärung von Google, die weitere Datenverarbeitungsprozesse beschreibt. Oder etwas klarer formuliert: Über diesen Link sehen Sie erst, was Google sonst noch so mit Ihren Daten macht. Im Ergebnis etwas versteckt, aber doch sehr transparent. Nun müssen Sie als Google-Nutzer bereit sein, die lange Datenschutzerklärung auch zu lesen.</p>
<p>Derjenige, der sich das antut, findet übrigens einen sehr interessanten Hinweis, der die Änderungen von Datenschutzerklärung von Google betrifft. Danach „werden [Google] Ihre Rechte … nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung einschränken“.</p>
<p>Jetzt wissen Sie, warum sie einwilligen sollen und worum es eigentlich geht.</p>
<p><strong>Es gibt aber noch einen weiteren Grund:</strong><br />
Google analysiert und verarbeitet Ihre persönlichen Daten, ohne dass dafür eine gesetzliche Erlaubnisnorm besteht. Um dennoch Ihre Daten analysieren und verarbeiten zu dürfen, fragt Google nach Ihrer Einwilligung. Ohne diese Einwilligung von Ihnen, wäre eine Analyse und eine sonstige Verarbeitung Ihrer Daten schlicht rechtswidrig.</p>
<p><strong>Vorsicht:</strong> Der Text in dem Fenster „Hinweise zum Datenschutz bei Google“ oberhalb der im vertrauensvollen blau gehaltenen „Ich stimmte zu“-Button ist geschnitten: Weiterer Text wird erst sichtbar, wenn man den Text scrollt. Dort finden sich weitere Hinweise darüber, welche Daten Google von Ihnen eigentlich konkret nutzt und auf welche Weise dies passiert.</p>
<p>Ich möchte nicht wissen, wieviele Nutzer auf „Ich stimme zu“ klicken, ohne noch nicht mal bis zum Ende scrollten.</p>
<p>Es ist schon erstaunlich, wie man ein „Achtung: Ich erhebe bei der Nutzung meiner Produkte unglaublich viele Daten von Ihnen, die ich so analysiere, verarbeite und neu zusammenstelle, dass mir insbesondere die Werbewirtschaft für diese Aufarbeitung Milliarden Dollar bezahlt. Es gibt zwar kein Gesetz, dass mir diese Vorgehensweise so erlaubt, aber das brauche ich nicht, weil ich ja Ihre Zustimmung erhalten habe.“ so freundlich und harmlos formulieren kann, wie es durch Google geschehen ist.</p>
<p>Frage: Warum geht Google in dieser Art und Weise vor? Antwort: Das ist das Geschäftskonzept von Google. Es ist gerade nicht so, dass Ihnen die Dienste &#8211; einschließlich der eigentlichen Suche &#8211; kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Diese Dienste werden Ihnen eben ausschließlich gegen Preisgabe Ihrer Daten und gegen Ihre Einwilligung zu Datenverarbeitungsprozessen zur Verfügung gestellt, die es Google dann erlaubt, das Endprodukt seiner Analysen über Sie teuer an Dritte zu verkaufen.</p>
<p>Habe ich denn wirklich keine andere Option, als den Nutzungsbedingungen von Google „blind“ zuzustimmen?</p>
<p>Auch wenn es vielleicht zunächst auf dem ersten Blick keine wirklichen Optionen ersichtlich sind, so gibt es sie. Und man tut Gutes daran, sie auch zu nutzen. Im Folgenden sind hier drei Sofortmaßnahmen beschrieben, die jeder für sich umsetzen sollte.</p>
<h4><strong>1. Suchen Sie bei Google ohne angemeldet zu sein</strong></h4>
<p>Um einfache Googledienste, wie die Suche selbst nutzen zu können, brauchen Sie nicht bei Google angemeldet zu sein.</p>
<p>Sie fragen sich jetzt, wo das Problem sei, da Sie sich ja nicht bewusst vor einer klassischen Internetsuche irgendwo anmelden. Aber genau da ist das Problem: Die meisten von uns besitzen ein Konto bei Google. Haben Sie z. B. eine Gmail-Adresse und damit haben Sie auch einen-Google-Account. Jetzt ist es so, dass Sie mit Ihrem Rechner standardmäßig immer bei Google eingeloggt sind. Ob Sie bei Google eingeloggt sind oder nicht, können Sie auf der Suchseite von Google ganz leicht erkennen, indem Sie oben rechts auf die Seite schauen. Erscheint dort ein „Anmelde“-Button, sind Sie nicht angemeldet. Andernfalls schon.</p>
<p>Suchen Sie im angemeldeten Modus, hat Google nunmehr die Möglichkeit, Ihre Suchanfrage mit den übrigen Daten Ihres Kontos zu verbinden und entsprechende Analysen über Sie durchzuführen. Für Sie heißt das, dass Sie bei der nächsten Google-Suche darauf achten sollten, ob Sie „zufällig“ angemeldet sind. Wenn ja, so melden Sie sich vor Ihrer Internetrecherche von Ihrem Konto ab. Nur so kann verhindert werden, dass Ihre Daten, die Sie für die Suche von sich preisgeben, mit weiteren Daten von Ihnen in Verbindung gebracht werden.</p>
<p>Sollten Sie Google im Wesentlichen nur dafür nutzen, Internetrecherche zu betreiben, und Sie ansonsten kein Smartphone oder Tablet mit Android-Betriebssystem besitzen, ist generell zu überlegen, wofür Sie eigentlich ein Google -Konto benötigen.</p>
<h4>2. Nutzen Sie Startpage für Ihre Google-Suche (<a href="http://www.startpage.com" target="_blank" rel="noopener">www.startpage.com</a>)</h4>
<p>Startpage ist ein sog. „Frontend“, also eine Oberfläche, welche sich über die eigentliche Google-Oberfläche legt. Dies erkennen Sie durch den Schriftzug „enhanced by Google“. Durch diese Methoden können Sie die Suchfunktion nutzen, ohne Ihre Identität an Google zu übermitteln. Sie erreichen die „Startpage“ über www.startpage.com. Sie können dieses Tool auch gleich so in Ihren Browser einbinden, sodass Sie zukünftig ausschließlich über Startpage suchen. Eine toller Kompromiss, ohne auf den zugegebenermaßen genialen Suchalgorithmus von Google verzichten zu müssen.<br />
Lesen Sie hierzu auch einen <a href="https://www.power-datenschutz.de/google-alternative/)" target="_blank" rel="noopener">anderen Artikel</a> zu Google-Alternativen.</p>
<p><img decoding="async" class="size-full wp-image-1795 aligncenter" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.41.18.png" alt="" width="744" height="248" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.41.18.png 744w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.41.18-300x100.png 300w" sizes="(max-width: 744px) 100vw, 744px" /></p>
<h4>3. Optionen nutzen, die Google von sich aus anbietet</h4>
<p>An weniger prominenter Stelle findet sich die Möglichkeit, auf „Weitere Optionen“ zu klicken.</p>
<p><img decoding="async" class="size-full wp-image-1796 aligncenter" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.42.44.png" alt="" width="575" height="176" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.42.44.png 575w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.42.44-300x92.png 300w" sizes="(max-width: 575px) 100vw, 575px" /></p>
<p>Wenn Sie hierauf klicken, kommen Sie auf eine Seite, auf der man für die verschiedenen Dienste Einstellungen vornehmen kann, wie z. B.</p>
<p>* Einstellungen für Werbung<br />
Youtube anpassen u.s.w.</p>
<p><strong>Dringende Empfehlung:</strong> Nehmen Sie die Möglichkeit wahr und schränken Sie, bevor Sie den Nutzungsbestimmungen von Google zustimmen, die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten weitestgehend ein.<br />
Weiterhin:</p>
<p>a. Die <strong>Suche anpassen</strong>: Regler auf AUS</p>
<p>b. Einstellungen für Werbung: <strong>Personalisierte Werbung</strong>: Regler auf AUS. Anschließend im PopUp-Fenster auf „Deaktivieren“ klicken.<br />
Ebenso bei „Personalisierte Werbung im Web“ auf den Button „Deaktivieren“ klicken.<br />
Hierbei öffnet sich Sie ein weiteres Pop-Up-Fenster mit der Option: „Weitere Werbung deaktivieren“. Davon sollten Sie ebenfalls Gebrauch machen.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1797 aligncenter" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.42.51.png" alt="" width="754" height="154" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.42.51.png 754w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.42.51-300x61.png 300w" sizes="auto, (max-width: 754px) 100vw, 754px" /></p>
<p>Schlussendlich sollte Ihr Ergebnis in etwa so aussehen:</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1798 aligncenter" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.42.57.png" alt="" width="475" height="373" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.42.57.png 475w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.42.57-300x236.png 300w" sizes="auto, (max-width: 475px) 100vw, 475px" /></p>
<p>Sie kommen übrigens auch direkt auf die Seite, in dem Sie <a href="http://www.youronlinechoices.com/de/praferenzmanagement/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> klicken.</p>
<p>c. <strong>Youtube</strong></p>
<p>Nach Vorliebe können diese Regler ausgeschaltet oder so belassen werden.<br />
Wichtig ist, dass die Verarbeitung der persönlichen Daten für die Anzeige treffender Werbung deaktiviert ist. Das erledigten wir allerdings bereits durch den Schritt oben.</p>
<p>d. Bei „<strong>browserbezogene Einstellungen</strong>“</p>
<p>Hier empfehle ich Ihnen, dass Sie &#8211; unabhängig von Google &#8211; das Plugin „ghostery“ herunterladen,  installieren und anschließend stets benutzen.</p>
<h3>Überprüfen Sie Ihre aktuelle Einstellung bei Google</h3>
<p>Ferner haben Sie nach geltendem Recht die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit auch für die Zukunft zu <em>widerrufen</em>.</p>
<p>a. Soweit Sie ein Konto bei Google haben, gehen Sie bitte auf die Startseite und melden Sie sich rechts oben bei „Anmelden“ an, soweit Sie standardmäßig noch nicht angemeldet sind.</p>
<p>b. Jetzt klicken Sie auf „mein Konto“. Dort sehen Sie ein Fenster: „Persönliche Daten &amp; Privatsphäre“. In diesem Fenster wird Ihnen der „Privatspärencheck“ angeboten. Drücken Sie dort auf „Jetzt starten“.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter wp-image-1799" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.45.15.png" alt="" width="450" height="492" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.45.15.png 581w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.45.15-274x300.png 274w" sizes="auto, (max-width: 450px) 100vw, 450px" /></p>
<p><strong>Was erwartet Sie hinter diesem Link? Insbesondere Folgendes:</strong></p>
<ul>
<li>Sie können Ihren Google-Suchverlauf der letzten Jahre zurückverfolgen.</li>
<li>Sie bekommen Ihren YouTube &#8211; Wiedergabeverlauf angezeigt.</li>
<li>Sie bekommen ebenso Ihren YouTube Suchverlauf angezeigt.</li>
<li>Sie bekommen die Daten angezeigt, die Google für Werbung verwendet.</li>
</ul>
<p>Nehmen Sie sich die Zeit, die einzelnen Punkte durchzugehen, die Ihnen angeboten werden. Einerseits stehen die Einstellungen im Abhängigkeit zueinander. Andererseits sind sie auch verschachtelt, sodass sie nicht ganz offensichtlich zu finden sind.</p>
<p>Vieles können Sie löschen. Doch beachten Sie: <em>„Löschen“</em> im Internet heißt im Zweifel nur: „Für den Nutzer nicht sichtbar machen“. Bleiben Sie stets kritisch: „Aus deinem Google-Konto gelöscht“ wird dem Nutzer durch Google wie folgt erklärt:</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1800 aligncenter" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.46.10.png" alt="" width="405" height="498" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.46.10.png 405w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/11/Bildschirmfoto-2017-11-20-um-20.46.10-244x300.png 244w" sizes="auto, (max-width: 405px) 100vw, 405px" /></p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Mit diesen Einstellungen können Sie zwar nicht gänzlich der personalisierten Auswertung der eigenen Daten durch Google entgegen wirken, aber Sie nutzen zumindest die (wenigen) Optionen, die Ihnen Google gewährt.</p>
<p>Bitte schreiben Sie mir in den Kommentaren, ob Sie von diesen Optionsmöglichkeiten Gebrauch gemacht haben und wenn nein, warum?<br />
Ich freue mich auf Ihr Feedback!</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
<div id="rf_1-postid_1793" class="rating_form_1" style="display: none;">
<ul class="rating_form cursor spinner3_on">
<li id="rate_1_1u" class="cyto-thumbs-up-2 up_rated" title="Like!"></li>
<li class="up_rated_txt">+37</li>
<li id="rate_1_1d" class="cyto-thumbs-down-2 down_rated" title="Dislike!"></li>
<li class="down_rated_txt">-2</li>
<li class="def rating_total"><span class="votes">39 </span>ratings</li>
</ul>
<div class="rating_stats">
<div class="rf_stats_header">39 ratings<span class="rf_stats_close">X</span></div>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Like!</th>
<th>Dislike!</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>94.9%</td>
<td>5.1%</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>

]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Google Locationhistory – Eine Reise durch längst vergessene Zeiten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[3plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Jan 2017 17:03:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anleitung]]></category>
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		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
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					<description><![CDATA[Unser Smartphone ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken und ist daher auch unser ständiger Begleiter. Wo Sie sind, gesellen sich aber auch andere gerne dazu. Google ist einer dieser Freunde, der an Ihrem Leben teilhaben will. Sofern Sie Ihren Standortverlauf aktiviert haben, verfolgt Sie Google auf Schritt und Tritt. Über diesen Link können Sie Einblick [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Unser Smartphone ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken und ist daher auch unser ständiger Begleiter.</p>
<p>Wo Sie sind, gesellen sich aber auch andere gerne dazu. Google ist einer dieser Freunde, der an Ihrem Leben teilhaben will.</p>
<p>Sofern Sie Ihren Standortverlauf aktiviert haben, verfolgt Sie Google auf Schritt und Tritt.<span id="more-1351"></span></p>
<p>Über diesen <a href="http://www.google.de/locationhistory" target="_blank" rel="noopener"><span style="color: #3366ff;">Link</span></a> können Sie Einblick nehmen, an welchen Orten Google schon überall mit Ihnen war.</p>
<p>Als ich die Seite zum ersten Mal entdeckte, kam zunächst Freude auf: Google begleitete mich auch in der Zeit meines Rechtsreferendariats durch Südafrika und Namibia. Dank Google Locationhistory.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-1353" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/01/locationhistory.png" alt="" width="945" height="570" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/01/locationhistory.png 945w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/01/locationhistory-300x181.png 300w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/01/locationhistory-768x463.png 768w" sizes="auto, (max-width: 945px) 100vw, 945px" /></p>
<p>Google und ich – das wird eine ganz dicke Freundschaft – dachte ich mir. Es war schön die Orte zu sehen, die man damals besucht hatte. Gleichzeitig war es auch beängstigend, wie viel ein Unternehmen über mich weiß. Google weiß, wo ich wohne, wo meine Arbeitsstelle ist und wo ich meine Wochenenden gerne verbringe.</p>
<p>Geraten die Daten einmal in die falschen Hände, könnte das fatale Folgen haben. Die Täter könnten beispielsweise ungestört bei mir einbrechen. Hätte mein Arbeitgeber diese Daten könnte er sehen, wenn ich Zuhause statt auf der Arbeit bin.</p>
<p>Kurzum: Wer Angst vor solchen Szenarien hat, kann sich von seinem stillen Begleiter trennen und den Standortverlauf deaktivieren.</p>
<p>Hier finden Sie eine ausführliche <a href="https://support.google.com/accounts/answer/3118687?hl=de" target="_blank" rel="noopener">Anleitung</a>.</p>
<p><strong>5 Schritte zur Deaktivierung der Aufzeichnung des Standortverlaufs</strong></p>
<ol>
<li>Google App auf dem Smartphone öffnen</li>
<li>Unterpunkt „Einstellungen“ auswählen</li>
<li>„Konten &amp; Datenschutz“ auswählen</li>
<li>„Google Aktivitätseinstellungen“ auswählen</li>
<li>„Google Standortverlauf“ auswählen und Balken nach links schieben, dann ist der Verlauf deaktiviert</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<div>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-1365" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/01/locationhistory2-1.png" alt="" width="306" height="544" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/01/locationhistory2-1.png 306w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/01/locationhistory2-1-169x300.png 169w" sizes="auto, (max-width: 306px) 100vw, 306px" /></p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
</div>
<div>
<p>__</p>
<div id="rf_1-postid_1351" class="rating_form_1" style="display: none;">
<ul class="rating_form cursor spinner3_on">
<li id="rate_1_1u" class="cyto-thumbs-up-2 up_rated" title="Like!"></li>
<li class="up_rated_txt">+3</li>
<li id="rate_1_1d" class="cyto-thumbs-down-2 down_rated" title="Dislike!"></li>
<li class="down_rated_txt">-0</li>
<li class="def rating_total"><span class="votes">3 </span>ratings</li>
</ul>
<div class="rating_stats">
<div class="rf_stats_header">3 ratings<span class="rf_stats_close">X</span></div>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Like!</th>
<th>Dislike!</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>100%</td>
<td>0%</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>

</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Das ewige Google-Gedächnis und das &#8222;Recht auf Vergessenwerden&#8220;</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/recht-auf-vergessenwerden/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 18:48:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[Es lohnt sich einen Blick zurück zu werfen. Zurück auf den 29. Mai 2014. An diesem Tag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem richtungweisenden Urteil zum Schutz der Privatsphäre (C-131/12) mit dem sogenannten „Recht auf Vergessenwerden“. Das damalige Urteil richtete sich gegen Google. Seither veröffentlicht das Unternehmen die Zahl der Löschanträge, derzeitig [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Es lohnt sich einen Blick zurück zu werfen. Zurück auf den 29. Mai 2014. An diesem Tag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem richtungweisenden Urteil zum Schutz der Privatsphäre (<a href="http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-05/cp140070de.pdf" target="_blank">C-131/12</a>) mit dem sogenannten „<a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ein-Jahr-Recht-auf-Vergessen-Google-Eintraege-loeschen-2732371.html" target="_blank">Recht auf Vergessenwerden</a>“. Das damalige Urteil richtete sich gegen Google. Seither veröffentlicht das Unternehmen die Zahl der Löschanträge, derzeitig mehr als 250.000 &#8211; von denen 60 Prozent abgeschmettert worden seien. Hier ist ein genauerer Blick lohnenswert. <span id="more-803"></span></p>
<p><b>Rückblick</b></p>
<p>2010 reichte ein spanischer Bürger eine Klage bei der spanischen Datenschutzagentur ein, weil dieser nicht länger im Zusammenhang mit einer Zeitungsmeldung über die Zwangsversteigerung seines Grundstücks aus dem Jahr 1998 stehen wollte, die an prominenter Stelle in den Google Suchergebnissen erschien.<br />
Letztlich landete der Fall vor dem EuGH, der über die Auslegung der EU-Datenschutzrichtlinien zu befinden hatte und feststellte, dass “der Betreiber einer Internetsuchmaschine […] bei personenbezogenen Daten, die auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten erscheinen, für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich ist”.<br />
Google reagierte daraufhin mit einem neuen <a href="https://support.google.com/websearch/troubleshooter/3111061?hl=de" target="_blank">Antragsformular auf Entfernung</a> aus den Suchergebnissen gemäß dem Europäischen Datenschutzrecht. Jeder Antrag wird einzeln geprüft und bei der Bearbeitung festgestellt, ob die Suchergebnisse veraltete Informationen über den Antragsteller enthalten und ob ein öffentliches Interesse an den beanstandeten Informationen besteht.</p>
<p><b>Gegenwärtige Praxis am Beispiel „forget.me“</b></p>
<p>Seit drei Jahren hilft <a href="http://www.reputationvip.com" target="_blank">ReputationVIP</a> vor allem Wirtschafts-Unternehmen, ihren guten Ruf im Internet zu bewahren. Im Juni 2014 nahm der französische Web-Dienstleister die Arbeit auch für jeden Bürger auf, der sein &#8222;Recht auf Vergessenwerden&#8220; wahrnehmen möchte und gründete hierfür die kostenlose Plattform „<a href="https://forget.me" target="_blank">Forget.me</a>&#8222;.<br />
Der Mitgründer und Präsident von ReputationVIP &#8211; Bertrand Girin bilanziert: &#8222;Im ersten Jahr der Existenz unserer Plattform haben wir über 60.000 Löschanträge an Google weitergeleitet &#8211; 70 Prozent davon wurden abgelehnt.“<br />
Die Seite &#8222;forget.me&#8220; bietet Vordrucke für unterschiedlichste Fälle. Standardschreiben, in französisch und englisch, von einem Anwalt rechtlich korrekt und dennoch allgemein verständlich formuliert. Die größte Nachfrage kommt nach Angaben des Unternehmens aus Großbritannien, gefolgt von Deutschland &#8211; knapp jeder 4. Nutzer von &#8218;forget.me&#8216; ist ein Deutscher.<br />
Besonders interessant erscheinen die Auswertungen und Gewichtung der Löschanträge: &#8222;Bei knapp zwei Dritteln der Anträge, in 68 Prozent der Fälle, geht es um private Anliegen. Herr und Frau Jedermann bitten darum, dass ihre Telefonnummer nicht mehr in der Suchmaschine auftaucht. Dass nicht mehr gelistet wird, dass sie ihren Job verloren, wie es um ihre Gesundheit oder auch ihre Sexualität bestellt ist und Ähnliches. Als Nächstes folgen Beleidigungen im Internet &#8211; das macht elf Prozent der Anträge bei uns aus. Vier Prozent der Nutzer wollen, dass Bilder von ihnen aus dem Internet verschwinden. Und in lediglich drei Prozent der Fälle geht es um die Bitte, Informationen über Strafverfahren, in die man verwickelt ist oder war, zu löschen.&#8220;</p>
<p><b>Das Urteil als Bedrohung für die Pressefreiheit?</b></p>
<p>Doch gibt es auch kritische Stimmen nach dem EuGH-Urteil. So klagte beispielsweise die britische Tageszeitung The Guardian, dies bedeute eine Zensur für die Pressefreiheit. Doch für Girin sei dies nach eigenen Statistiken eine unbegründete Sorge: &#8222;Wir haben bei einer Studie in Deutschland, England und Frankreich alle sogenannten Presse- , also Medien-Webseiten berücksichtigt. Wir haben bei den Lösch-Anträgen unserer Nutzer geschaut, ob sie sich auf Informationen, die die Medien online stellten, bezogen. Das ist bei gerade mal drei Prozent der Anträge der Fall. Und wenn es darum geht, dass jemand, dessen Name in den Medien auftauchte, sich vergessen machen möchte, antwortet Google zu 92 Prozent mit Nein!“</p>
<p><b>Fazit</b></p>
<p>Klare Regeln, was zu löschen sei, gibt es bis heute keine. Mitte Mai monierten achtzig Experten aus Technik und Datenrecht, in einem offenen Brief in The Guardian die mangelnde Transparenz bei der Umsetzung des &#8218;Rechts auf Vergessenwerden&#8216;. Bislang vergeblich plädiert auch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, frühere Bundesjustizministerin und Mitglied des &#8218;Lösch-Beirats&#8216;, dieses Recht über europäische Domänen hinaus weltweit gültig zu machen.</p>
<p>__</p>
<p>Bildquelle</p>
<p>Pixabay (CCO Public Domain)</p>
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