<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Verwaltungsgericht &#8211; Das Power-Datenschutzkonzept</title>
	<atom:link href="https://www.power-datenschutz.de/tag/verwaltungsgericht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.power-datenschutz.de</link>
	<description>Ihr Freund und Datenschutzbeauftragter Julius S. Schoor</description>
	<lastBuildDate>Sun, 09 Oct 2016 12:52:36 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.8.2</generator>
	<item>
		<title>Hamburgs Datenschutzbeauftragter empfiehlt Verzicht auf WhatsApp</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/verzichten-sie-auf-whatsapp/</link>
					<comments>https://www.power-datenschutz.de/verzichten-sie-auf-whatsapp/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 09 Oct 2016 12:52:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Online]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzbestimmungen]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[WhatsApp]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.power-datenschutz.de/?p=1274</guid>

					<description><![CDATA[WhatsApp &#8211; Was konnte nicht schon alles über das Tochterunternehmen von Facebook gelesen (und geschrieben) werden. Erst hinkte der beliebte Messenger lange Zeit in puncto Verschlüsselung hinterher. In diesem Jahr lenkte das Unternehmen ein und ließ sich für die Implementierung einer sog. „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ feiern, während andere Kurznachrichtendienste ein solches Verschlüsselungsverfahren längst einsetzten, um die persönliche [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><b></b>WhatsApp &#8211; Was konnte nicht schon alles über das Tochterunternehmen von Facebook gelesen (und geschrieben) werden. Erst hinkte der beliebte Messenger lange Zeit in puncto Verschlüsselung hinterher. In diesem Jahr lenkte das Unternehmen ein und ließ sich für die Implementierung einer sog. <a href="https://www.power-datenschutz.de/e-mail-verschluesselung-pgp/" target="_blank">„Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“</a> feiern, während andere Kurznachrichtendienste ein solches Verschlüsselungsverfahren längst einsetzten, um die persönliche Kommunikation vor unberechtigten Dritten zu schützen.</p>
<p>Nun steht WhatsApp erneut in der Kritik, nachdem der Konzern ankündigte, künftig die Telefonnummer an Facebook weiterzugeben.<span id="more-1274"></span></p>
<h5><b>Austausch von persönlichen Daten zwischen WhatsApp und Facebook</b></h5>
<p>Facebook unterhält seinen Deutschlandsitz in der Hansestadt Hamburg. Der dortige Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, in dessen Zuständigkeit Facebook und damit auch WhatsApp fällt, findet gegenüber dem Hamburger Abendblatt klare Worte zur aktuellen Auseinandersetzung mit Facebook/WhatsApp: &#8222;Alle Nutzer von WhatsApp sollten ernsthaft prüfen, künftig eher eine der vielen alternativen Messenger-Dienste von Anbietern zu nutzen, die einen datenschutzfreundlicheren Umgang mit Informationen ihrer Kunden praktizieren.“</p>
<p>Dazu muss man wissen, dass sich Facebook weigert, eine Verwaltungsanordnung Caspars umzusetzen, in der dieser die Übernahme der WhatsApp-Daten durch Facebook untersagte. Facebook legte bereits Widerspruch ein und zog vor Gericht, um die Anordnung nicht umsetzen zu müssen.</p>
<p>Noch vor vor zwei Jahren, als das soziale Netzwerk WhatsApp aufkaufte, versicherte Facebook, die WhatsApp-Daten nicht zu übernehmen. Durch eine Änderung der Nutzungsbedingungen erzwingt WhatsApp aber nun doch die Zustimmung zur Datenübermittlung an das Unternehmen. Wer nicht zustimmt, kann WhatsApp nicht mehr benutzen. Der Messenger-Dienst übermittelt das gesamte WhatsApp-Adressbuch an seinen Mutterkonzern, unabhängig davon, ob die Kontakte selbst bei Facebook angemeldet sind oder nicht.</p>
<h5><b>WhatsApp zeigt sich unbeeindruckt von der Kritik</b></h5>
<p>Dem Hamburger Abendblatt sagte Caspar: “Aus Sicht der Nutzer von WhatsApp ist die Nachricht, dass Facebook und WhatsApp trotz weltweiter Kritik und der Einleitung von Verfahren durch Daten- und Verbraucherschützer an den Plänen zum Massendatenabgleich festhalten, keine gute Entwicklung.“</p>
<p>Neben dieser noch recht allgemeinen Zusammenfassung, analysiert der Datenschutzbeauftragte das Problem im Weiteren folgendermaßen: “Zwar hat Facebook mitgeteilt, bislang noch keine Daten von WhatsApp-Nutzerinnen und -Nutzern mit einer +49 Vorwahl im Rahmen des aktuell geplanten Datenabgleichs erhoben zu haben. Daraus lassen sich allerdings keine Rückschlüsse auf das weitere Vorgehen ziehen. Denn zeitgleich betont das Unternehmen, dass der Datentausch auf gängigen Industriestandards beruhe und die Zulässigkeit sich nach dem irischen Recht richte.“ (Irisches Recht findet Anwendung, da sich der Hauptsitz des sozialen Netzwerks in Irland befindet.)</p>
<h5><b>Doch was kann dagegen getan werden?</b></h5>
<p>Hier sei auf den letzten <a href="https://www.power-datenschutz.de/whatsapp-datenschutzbestimmung/" target="_blank">Artikel zu WhatsApp</a> verweisen &#8211; eine Anleitung, um der neuen Datenschutzbestimmung nicht zuzustimmen. Allerdings kann dies Folgen haben: Einige WhatsApp-Benutzer berichten, nun nach der Ablehnung der Datenschutzbestimmung WhatsApp nicht mehr nutzen zu können.  Auch hierzu positioniert sich der Datenschützer aus Hamburg: &#8222;Die rigide Durchsetzung der eigenen Datennutzungsvorstellungen unter Außerachtlassung deutscher Datenschutzvorgaben gegenüber deutschen Nutzerinnen und Nutzern ist uns bereits von den Kontensperrungen bei der legitimen Verwendung pseudonymer Nutzerprofile bekannt“. (So ist es bislang gängige Praxis bei Facebook.)</p>
<h5><b>Was hilft? Alternativen müssen her!</b></h5>
<p>Wer seine persönlichen Daten und die Telefonnummern seiner Kontakte schützen will und sie nicht an Facebook übertragen möchte, dem bleibt wohl nur der Umstieg auf Alternativen.</p>
<p>Edward Snowden, der sich mit Überwachungsmethoden auskennen dürfte, empfiehlt das alternative Nachrichtentool <a href="https://whispersystems.org" target="_blank"><i>Signal</i></a>. Daneben werden aber auch immer wieder Apps wie  <a href="https://threema.ch/de" target="_blank"><i>Threema</i></a>, <a href="https://wire.com/unsupported/" target="_blank"><i>Wire</i></a>  oder <a href="https://telegram.org" target="_blank"><i>Telegram</i></a> genannt. Mehr als 31 Mio. Menschen in Deutschland nutzen WhatsApp, von diesen Nutzerzahlen können die genannten Alternativen bislang nur träumen. Natürlich nützt die beste Messengeralternative nichts, wenn Ihre Kontakte den Dienst nicht installiert haben und stattdessen noch auf WhatsApp setzen.</p>
<p>Doch seien Sie doch der Erste, der eine der oben genannten Apps in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis einführt und damit ein Zeichen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten setzt!</p>
<p>Ich bin auf Ihre Erfahrungen gespannt. Welche Messenger benutzen Sie statt WhatsApp? Kommentieren Sie gern diesen Beitrag.</p>
<p>__</p>
<p>Bild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
<div id="rf_1-postid_1274" class="rating_form_1" style="display: none;">
<ul class="rating_form cursor spinner3_on">
<li id="rate_1_1u" class="cyto-thumbs-up-2 up_rated" title="Like!"></li>
<li class="up_rated_txt">+8</li>
<li id="rate_1_1d" class="cyto-thumbs-down-2 down_rated" title="Dislike!"></li>
<li class="down_rated_txt">-0</li>
<li class="def rating_total"><span class="votes">8 </span>ratings</li>
</ul>
<div class="rating_stats">
<div class="rf_stats_header">8 ratings<span class="rf_stats_close">X</span></div>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Like!</th>
<th>Dislike!</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>100%</td>
<td>0%</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>

]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.power-datenschutz.de/verzichten-sie-auf-whatsapp/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>1</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Pressemitteilung der Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein (ULD) zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Frage der Klarnamenpflicht bei Facebook</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/pressemitteilung-der-landesdatenschutzbehorde-schleswig-holstein-uld-zur-entscheidung-des-verwaltungsgerichts-zur-frage-der-klarnamenspflicht-bei-facebook/</link>
					<comments>https://www.power-datenschutz.de/pressemitteilung-der-landesdatenschutzbehorde-schleswig-holstein-uld-zur-entscheidung-des-verwaltungsgerichts-zur-frage-der-klarnamenspflicht-bei-facebook/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Feb 2013 12:02:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[ULD]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsgericht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.power-datenschutz.de/?p=236</guid>

					<description><![CDATA[Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung der ULD vom 15. Februar 2013 mit Verweis auf die beiden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Schleswig zur Frage, inwieweit die von Facebook geforderte Authentität seiner Nutzer (laut AGB ist nur der richtige Name = Klarname zulässig und kein Pseudonym) nach gültigem Datenschutzrecht gültig ist. Nach der Entscheidung des VG Schleswig [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/Facebook-f.png"><img decoding="async" class=" wp-image-170 alignleft" alt="Facebook f" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/Facebook-f.png" width="150" height="150" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/Facebook-f.png 300w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/Facebook-f-150x150.png 150w" sizes="(max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a>Lesen Sie hier die <strong>vollständige Pressemitteilung der ULD</strong> vom 15. Februar 2013 mit Verweis auf die beiden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Schleswig zur Frage, inwieweit die von Facebook geforderte Authentität seiner Nutzer (laut AGB ist nur der richtige Name = Klarname zulässig und kein Pseudonym) nach gültigem Datenschutzrecht gültig ist.</p>
<p>Nach der Entscheidung des VG Schleswig verstößt Facebook gerade nicht gegen deutsches Datenschutzrecht, da allein nur das irische Datenschutzrecht Anwendung fände, welches nicht diese strengen Vorgaben mache.</p>
<p><span id="more-236"></span></p>
<p>Die Pressemitteilung im Wortlaut:</p>
<p><strong><em>Verwaltungsgericht Schleswig erteilt Facebook Freifahrtschein</em></strong></p>
<p><em> Mit zwei Beschlüssen vom 14.02.2013 entschied das Verwaltungsgericht</em></p>
<p><em>(VG) Schleswig im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der Facebook Inc./USA und der Facebook Ireland Ltd. gegen das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wegen der von Facebook durchgesetzten Klarnamenpflicht, dass ausschließliche Niederlassung von Facebook in Europa die Facebook Ltd. in Irland und deshalb auch in Deutschland nur irisches Datenschutzrecht anzuwenden sei (Az. 8 B 61/12, 8 B 60/12). </em></p>
<p><em>Die Anordnungen des ULD auf Entsperrung von Facebook-Konten solcher Personen in Schleswig-Holstein, die ausschließlich und alleine wegen Nichtangabe oder nicht vollständiger Angabe von Echtdaten bei der Registrierung gesperrt worden sind, wurden vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen. <strong>Die Klarnamenpflicht steht unzweifelhaft im Widerspruch zu § 13 Abs. 6 des deutschen Telemediengesetzes. </strong>Im irischen Recht besteht dagegen kein expliziter gesetzlicher Anspruch auf anonyme oder pseudonyme Nutzung von Telemedien. Das ULD beruft sich auf deutsches Recht.</em></p>
<p><em>Gemäß den Beschlüssen des VG Schleswig ist nicht deutsches, sondern irisches Recht anwendbar, obwohl die gesamte Verkehrsdatenverarbeitung von Facebook mit den entsprechenden Profilbildungen in den USA erfolgt.</em></p>
<p><em>Es soll danach auch keine Rolle spielen, dass das Unternehmen mit der Facebook Germany GmbH eine Niederlassung in Deutschland hat. Weiterhin sei nicht relevant, dass die wesentlichen Inhaltsdaten in Deutschland nicht nur erhoben, sondern hier auch von dem Dienstleister Akamai gespeichert und verarbeitet werden.</em></p>
<p><em>Der Leiter des ULD Thilo Weichert kommentiert die Beschlüsse: „Die Entscheidungen sind mehr als verblüffend und gehen in der Argumentation über das Vorbringen von Facebook hinaus, das die Nichtanwendbarkeit des deutschen Datenschutzrechtes damit begründete, Facebook Inc. in den USA sei nur der Auftragsdatenverarbeiter der Facebook Ireland Ltd. Sie sind in sich widersprüchlich, wenn sie die fehlende rechtliche Relevanz von Facebook Germany damit erklären, dass dort keine Daten verarbeitet würden, zugleich aber das Unternehmen in Irland für zuständig erklären, obwohl dort auch keine Daten verarbeitet werden.</em></p>
<p><em><strong>Die Beschlüsse des VG Schleswig hätten zur Folge</strong>, dass eine One-Stop-Shop-Regelung, wie sie in einer europäischen Datenschutz-Grundverordnung – kombiniert mit einem ausgeklügelten Kooperationssystem der Aufsichtsbehörden – geplant ist, für die IT-Unternehmen gar nicht nötig wäre. Es käme nur darauf an, die Konzernstruktur so zu gestalten, wie es Facebook tut, also eine Niederlassung in einem EU-Staat mit niedrigem Datenschutzniveau für zuständig zu erklären. Dies war nicht die Regelungsabsicht der Europäischen Union.“</em></p>
<p><em>Deshalb wird das ULD die Beschlüsse des VG Schleswig vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht anfechten und hiergegen Beschwerde einlegen.</em></p>
<p><em>Der Beschlüsse des VG Schleswig können abgerufen werden unter</em></p>
<p><em><a href="https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/Facebook-Inc-vs-ULD-Beschluss.pdf">https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/Facebook-Inc-vs-ULD-Beschluss.pdf</a></em></p>
<p><em><a href="https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/Facebook-Ireland-vs-ULD-Beschluss.pdf">https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/Facebook-Ireland-vs-ULD-Beschluss.pdf</a></em></p>
<p><em>Die Begründung des ULD für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Untersagung der Klarnamenpflicht gegenüber Facebook finden Sie unter</em></p>
<p><em><a href="https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/20130204-facebook-klarnamen.html">https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/20130204-facebook-klarnamen.html</a></em></p>
<p><em>Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:</em></p>
<p><em>Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Holstenstr. 98, 24103 Kiel</em></p>
<p><em>Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223</em></p>
<p><em>E-Mail: <a href="mailto:mail@datenschutzzentrum.de">mail@datenschutzzentrum.de</a></em></p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.power-datenschutz.de/pressemitteilung-der-landesdatenschutzbehorde-schleswig-holstein-uld-zur-entscheidung-des-verwaltungsgerichts-zur-frage-der-klarnamenspflicht-bei-facebook/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
