„Videodrohnen – leise, clever und irgendwie bedrohlich“

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VideodrohneSchon mal eine Drohne live erlebt?

Ich, ja! Gestern. In der Hotellobby des Hotels MOA in Berlin. Gut, zugegeben die Drohne von Tim Siegert, der diese im Rahmen des A.B.C. Marketplace hat fliegen lassen, war nicht besonders leise. Das lag vermutlich auch an den Räumlichkeiten. Doch nicht nur bei mir, sondern auch bei vielen anderen Zuschauern löste sich spontan ein „leichtes“ Unwohlsein aus, als sie die ersten Bilder sahen, die eine solche Drohne aufzeichnen kann.

Was ist eine Drohne?

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die ferngesteuert geflogen werden – ähnlich also, wie ein ferngesteuertes Modellflugzeug oder Modellhubschrauber.

Im Gegensatz zu den klassischen Modellfluggeräten steht nicht die Liebe oder das Hobby zur Miniatur im Vordergrund, sondern die technischen Möglichkeiten, die ein solches Luftfahrzeug bieten kann. Daher wird weniger Wert auf das „Äußere“ gelegt – Drohnen sind meist nichts anderes als stabile Drahtgestelle ohne besondere Formen. Einen viel größeren Wert wird etwa auf die Qualität der Kamera oder die Programmierbarkeit des Flugverhaltens gelegt.

Auf diesem Gebiet der technischen Möglichkeiten wird derzeit intensiv geforscht. So ist man schon dabei, Drohnen mit einer künstlichen Intelligenz auszustatten, die es z.B. erlaubt, Drohnen gegeneinander mit einem Tischtennisball Pingpong spielen zu lassen.

Was machen Drohnen?

Ähnlich, wie man gerade dabei ist, die technischen Möglichkeiten auszureizen, die eine solche Drohne bieten kann, entdeckt man immer neue Einsatzbereiche.

Militärisch genutzt können Drohnen nicht nur unbemannt zu Aufklärungsflügen in feindlichen Gebieten eingesetzt werden, sondern bereits auch bewaffnet zum Angriff feindlicher Stellungen.

Im zivilen Bereich werden sie bereits für spektakuläre Filmaufnahmen in Action- oder Imagefilmen eingesetzt. Sie können aber auch zur Aufklärung von Gebäudeschäden, zur Landvermessung, bei der Brandüberwachung oder auch zur Überwachung von Baumkronen in Waldgebieten oder Verkehrsüberwachung etc. eingesetzt werden.

Sind Drohnen für mich bedrohlich?

Nun ja, ich will mal sagen, die Technik als solche, ist nie böse. Es kommt immer darauf an, was der Mensch daraus macht. Georg Orwell gewinnt natürlich mit der Drohne ein weiteres, äußerst nützliches Spielzeug für seinen totalitären Kontrollstaat. Der Unterschied zu einem realen Hubschrauber z.B. ist der, dass man den Hubschrauber bereits aus einiger Entfernung hört und man sein Verhalten entsprechend ausrichten kann. Doch die Ankunft einer solchen Drohne hört man meist nicht vorab, sondern erst, wenn sie einen unmittelbar, im wahrsten Sinne des Wortes „im Visier“ hat.

Um so wichtiger ist es, die Möglichkeiten des staatlichen Einsatzes von solchen Drohnen so zu regulieren, dass unsere persönliche Freiheit keinen Schaden dadurch erleidet.

Wie eine solche Videodrohne im Einsatz aussieht, zeigt der kleine Filmbeitrag von Spiegelonline.

Wer sich gerne über den Stand der Diskussionen über den Einsatz von Videodrohnen in den USA informieren möchte, dem sei der Beitrag auf CNN News empfohlen.

Über den Autor

Mein Name ist Julius S. Schoor. Ich bin Rechtsanwalt und spezialisiert auf IT-Vertragsrecht. Seit 2011 bin ich als Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert und bereits für mehrere Unternehmen als solcher offiziell bestellt.

1 Kommentar

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  • Ein sehr guter Beitrag.

    Die staatliche Kontrolle ist für den Bereich der gewerblichen Nutzung von Drohnen schon ziemlich weit fortgeschritten. Jeder Aufstieg bedarf einer behördlichen Genehmigung gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 und Absatz 4 LuftVO und muss versichert sein. Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Genehmigung, die Allgemeinerlaubnis und die Einzelerlaubnis. Die Einzelerlaubnis wird beispielsweise in Hamburg beantragt und gilt nur für einen Aufstieg (oder Drehtag oder Projekt mit gleichem Aufstiegsort). Die Allgemeinerlaubnis beispielsweise vom Land Schleswig-Holstein ist befristet auf ein bis zwei Jahre und muss entsprechend verlängert werden. Mit dieser Allgemeinerlaubnis kann dann an allen erlaubten Standorten aufgestiegen und fotografiert bzw. gefilmt werden. Für den kontrollierten Luftraum um Flugplätze gelten gesonderte Regelungen. Welche Flüge sind trotz Genehmigung nicht möglich bzw. nicht legal? Der gesamte Bereich der Spionage (Wirtschaftsspionage und das Hinterher spionieren bei Personen) ist verboten! Erteilt der Grundstückseigentümer keine Genehmigung ist der Aufstieg ebenfalls nicht erlaubt. Es gelten natürlich auch die selben Rechtsgrundlagen welche für Fotografen gültig sind, also dürfen z.B. die Persönlichkeitsrechte dritter nicht verletzt werden. Da bei Missachtung der ges. Grundlagen die Genehmigung versagt bzw. entzogen werden kann, sollte jeder Drohnenpilot sich im eigenen Interesse auch an die Regeln halten. Denn nur so können die zivil genutzten Drohnen ihre Vorteile ausschöpfen und nur so entstehen für die Kunden faszinierende Fotos und Videos bei gleichzeitiger Akzeptanz in der Bevölkerung.

    Es grüßt Sie
    Tim Siegert
    http://www.batcam.de

    Tim Siegert 11 Jahren ago Reply


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