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	<title>E-Mail-Adresse &#8211; Das Power-Datenschutzkonzept</title>
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	<description>Ihr Freund und Datenschutzbeauftragter Julius S. Schoor</description>
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		<title>In 3 Schritten zu mehr E-Mail-Sicherheit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Jul 2016 17:13:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Will man heutzutage kurze Mitteilungen versenden, ist die SMS obsolet; für längere und wichtige Nachrichten in vielen Bereichen ebenso der Brief. Viel praktischer ist es doch auch solche Mitteilungen per E-Mail zu verschicken. Neben der Schnelligkeit überzeugen die Möglichkeiten der digitalen Weiterverarbeitung. Doch Vorsicht &#8211; neben diesen elementaren Vorteilen müssen drei Schritte beachtet werden, um [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Will man heutzutage kurze Mitteilungen versenden, ist die SMS obsolet; für längere und wichtige Nachrichten in vielen Bereichen ebenso der Brief. Viel praktischer ist es doch auch solche Mitteilungen per E-Mail zu verschicken. Neben der Schnelligkeit überzeugen die Möglichkeiten der digitalen Weiterverarbeitung. Doch Vorsicht &#8211; neben diesen elementaren Vorteilen müssen drei Schritte beachtet werden, um die Sicherheit von Ihren E-Mails zu schützen.</p>
<p><span id="more-1146"></span></p>
<h4><b>Zielgruppe &#8211; Wer sollte die Sicherheit von E-Mails besonders schützen?</b></h4>
<p>Grundsätzlich sollten wir alle ein besonderes Bewusstsein für den Schutz unserer E-Mail-Kommunikation entwickeln &#8211; gerade wenn wir wichtige Dokumente, persönliche Daten oder private Fotos per Mail verschicken.</p>
<p>Aber besonders Berufsgruppen, die speziellen Verschwiegenheitsverpflichtungen unterliegen, müssen höhere Sicherheitsanforderungen an den Schutz Ihrer E-Mails erfüllen. Marit Hansen, die Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), nennt Beispiele:</p>
<blockquote><p>„Die Schweigepflicht verbietet es, zum persönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse anderer Personen zu offenbaren. Dies gilt beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte, für Beraterinnen und Berater im psychologischen oder sozialen Bereich, für Anwältinnen und Anwälte und allgemein für Amtsträger im öffentlichen Dienst. Sie dürfen keine fremden Geheimnisse offenbaren, die ihnen in ihrer beruflichen Eigenschaft anvertraut oder sonst bekannt werden. Daher bitte keine E-Mails mit einem Betreff wie‚ Ermittlungsverfahren gegen Mia Mustersen‘ oder ‚Psychiatrisches Gutachten über Max Mustersdotter‘ versenden!“</p></blockquote>
<h4><b>Schritt 1: E-Mail-Verschlüsselung </b></h4>
<p>Die Möglichkeit, E-Mails sicher vor unbeabsichtigten Dritten durch Verschlüsselung zu schützen, ist nicht neu. Hinsichtlich der Übertragung stellt es den zentralen Ansatzpunkt für die Sicherheit und den Schutz von E-Mails dar. Mittlerweile existiert eine Vielzahl von <a href="https://www.power-datenschutz.de/e-mail-verschluesselung-pgp/" target="_blank">brauchbaren Anleitungen</a>, um mit den gängigen E-Mail-Programmen (wie beispielsweise Apple Mail, Outlook oder Thunderbird) E-Mail-Verschlüsselung zu betreiben. Einmal eingerichtet brauchen Sie sich keine Gedanken mehr über eine sichere Übertragung Ihrer E-Mails bereiten. Aber Vorsicht: Der Betreff der E-Mail und die Informationen über Empfänger und Sender sind dadurch trotzdem noch sichtbar. Sie verschlüsseln lediglich den Inhalt.</p>
<h4><b>Schritt 2: Schicken Sie Ihre E-Mail an den richtigen Empfänger</b></h4>
<p>Jeder dürfte die Situation kennen: Nachdem die E-Mail verfasst wurde, soll nun der gewünschte Empfänger ausgewählt werden. Die meisten E-Mail-Clients bieten hierfür eine automatische Vervollständigung. Nach den ersten Buchstaben werden mögliche Kontakte aus dem Adressbuch vorgeschlagen. Die Gefahr sich an dieser Stelle zu „verklicken“ ist hoch; insbesondere wenn es sich um verschiedene Personen mit dem gleichen Vor- oder Nachnamen handelt. Vermeiden Sie dies durch das zusätzliche einblenden der dazugehörigen E-Mail-Adresse und der Organisation Ihrer Kontakte.  Marit Hansen dazu:</p>
<blockquote><p>„Wer mit sensiblen Daten hantiert, muss besondere Sorgfalt walten lassen. Ein Flugzeug darf auch erst starten, wenn sich die Piloten davon überzeugt haben, dass alles richtig konfiguriert ist. Die Beschäftigten müssen daher geschult werden, wie sie erkennen können, dass alles korrekt ist, und wo mögliche Fehlerquellen lauern. In diesem Zusammenhang sollte auch die Nutzerführung der E-Mail-Software oder die Adressbuch-Funktionalität überprüft werden: Wenn leicht Fehler bei der Empfängerauswahl geschehen können, müssen Systemadministration oder Dienstleister beauftragt werden, um die Konfiguration zu ändern. Lieber die E-Mail-Adresse vollständig neu eintippen, als schützenswerte Daten an falsche Adressaten zu senden.“</p></blockquote>
<h4><b>Was tun, wenn eine E-Mail an den falschen Empfänger geschickt wurde?</b></h4>
<p>Gerät eine E-Mail trotz sorgfältiger Beachtung dieser Hinweise an die falsche Adresse, zahlt sich an dieser Stelle die Benutzung der E-Mail-Verschlüsselung aus, denn der Fehladressat kann den Inhalt der Mail nicht entschlüsseln, sondern lediglich Betreff und die Kommunikationsabsicht feststellen. Aber auch dies kann schon eine Verletzung der Schweigepflicht bedeuten, wenn sich daraus Rückschlüsse über die betroffene Person ergeben. Rechtlich ist dabei noch zu beachten, dass es um einen meldepflichtigen Verstoß gegen das Datenschutzrecht handelt, wenn sensible Daten über eine Person in falsche Hände geraten und damit schwerwiegende Beeinträchtigen für deren Rechte oder schutzwürdige Interessen drohen (vgl. § 42a Bundesdatenschutzgesetz).</p>
<h4><b>Schritt 3: Unterscheiden Sie sorgsam die Felder „CC“ und „BCC“</b></h4>
<p>Leider werden in der alltäglichen Praxis die E-Mail-Funktionen „CC“ und „BCC“ nicht sauber voneinander getrennt und aus datenschutzrechtlicher Sicht fehlerhaft verwendet.</p>
<p>CC steht für „carbon copy“ und bedeutet, dass jeder Empfänger die E-Mailadressen aller weiteren Empfänger <b>sehen</b> und <b>für eigene Zwecke verwenden</b> kann.</p>
<p>BCC steht für &#8222;blind carbon copy&#8220; und ist von der Funktionsweise identisch mit CC, es werden jedoch beim Empfänger <b>keine E-Mailadressen außer der eigenen angezeigt</b>.</p>
<p>Immer dann, wenn Sie verschiedene E-Mail-Empfänger anschreiben, die der öffentlichen Nutzung Ihrer Adressen nicht zugestimmt haben (was der Regelfall sein wird), wäre es ein klarer Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz, wenn Sie diese Adressen über die Funktion „CC“ zusammen anschreiben und damit die E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der jeweiligen Person verbreiten.</p>
<p>Deshalb sollten Sie diese beiden Funktionen auch entsprechend benutzen und den Schutz der Privatsphäre Ihrer Kontakte beachten, indem Sie im Zweifel die „BCC“-Funktion nutzen und dadurch fremde E-Mail-Adresse ausblenden.</p>
<h4><b>Fazit</b></h4>
<ol>
<li>Verschlüsseln Sie Ihre E-Mails.</li>
<li>Passen Sie Adressbuch entsprechend so an, dass die Gefahr der automatischen Auswahl eines falschen Empfängers reduziert wird und prüfen Sie diesen vor dem Abschicken nochmals sorgfältig.</li>
<li>Unterscheiden Sie bewusst die Funktionen „CC“ und „BCC“ &#8211; entscheiden Sie sich im Zweifel für „BCC“ und schützen Sie damit die Privatsphäre Ihrer Kontakte.</li>
</ol>
<p>Ich bin auf Ihre Erfahrungen zum Thema &#8222;E-Mail-Sicherheit&#8220; gespannt &#8211; hinterlassen Sie einfach einen Kommentar!</p>
<p>__</p>
<p>Bild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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		<title>E-Mail-Verschlüsselung mit PGP. Herzlich willkommen in der „ziemlich guten Privatsphäre“. </title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 07 Nov 2015 18:51:50 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Nach den Enthüllungen von Edward Snowden und dem sich daran anschließenden NSA-Skandal, muss eigentlich nicht mehr der alte Vergleich bemüht werden, dass eine umverschlüsselte E-Mail einer klassischen Postkarte gleicht. Diese Problematik des Datenschutzes im privaten Bereich ist mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft angekommen &#8211; damit ist E-Mail-Verschlüsselung kein Thema für Verschwörungstheoretiker, Nerds oder Geheimnisträger. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><b></b>Nach den Enthüllungen von Edward Snowden und dem sich daran anschließenden NSA-Skandal, muss eigentlich nicht mehr der alte Vergleich bemüht werden, dass eine umverschlüsselte E-Mail einer klassischen Postkarte gleicht. Diese Problematik des Datenschutzes im privaten Bereich ist mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft angekommen &#8211; damit ist E-Mail-Verschlüsselung kein Thema für Verschwörungstheoretiker, Nerds oder Geheimnisträger. Nein. Die Sicherheit unserer Kommunikation betrifft jeden von uns. Deswegen gibt es keine Ausreden mehr.</p>
<p>Eine Darstellung. <span id="more-955"></span></p>
<p><b>Wie funktioniert E-Mail-Verschlüsselung mit PGP?</b></p>
<p>Nach offiziellen Angaben ist es bisher nicht einmal der NSA gelungen, dieses Schloss zu knacken: PGP heißt das Verfahren, mit dem sich E-Mails vor nicht berechtigten Dritten abschirmen lassen. Die Abkürzung steht für <i>Pretty Good Privacy</i>, zu deutsch: ziemlich gute Privatsphäre. Bei diesem Verfahren wird die Nachricht mit einem Schlüssel beim Absender codiert und erst beim Empfänger wieder mit einem zweiten Key decodiert. Wer diese verschlüsselte E-Mail unterwegs abfischt, sei es beim E-Mail-Anbieter oder indem er die Leitung anzapft, sieht nur unleserlichen Buchstabensalat.</p>
<p><b>Wie können Sie PGP nutzen?</b></p>
<p>Das Rezept zu sehr viel mehr Sicherheit für die eigenen E-Mails klingt zunächst ziemlich simple: Eine E-Mail, zwei Schlüssel (einer beim Absender, der andere Key beim Empfänger) &#8211; fertig. Doch leider gibt es einen Grund warum sich dieses Verschlüsselungsverfahren, welches bereits seit mehr als 20 Jahren existiert, erst in den letzten Jahren durchsetzt. Bis vor einiger Zeit waren noch 40 Schritte (nach Angaben des Internet Providers <i>1&amp;1</i>) nötig, bis eine sichere E-Mail Kommunikation über PGP möglich wurde. Gleichwohl ist es mittlerweile einfacher geworden die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beispielsweise in Microsofts Outlook oder Apple Mail zu integrieren. Hierfür finden sich anschauliche Anleitungen, die mit Bildschirmfotos durch die nötigten Schritten geleiten.</p>
<p><a href="https://www.verbraucher-sicher-online.de/anleitung/e-mails-verschluesseln-in-apple-mail-unter-mac-os-x" target="_blank">Anleitung für Apple Mail</a></p>
<p><a href="https://www.verbraucher-sicher-online.de/anleitung/e-mails-verschluesseln-in-mozilla-thunderbird-mit-enigmail-und-gnu-privacy-guard" target="_blank">Anleitung für Thunderbird</a></p>
<p><a href="https://www.verbraucher-sicher-online.de/anleitung/e-mail-verschluesselung-mit-gnupg-und-claws-mail-unter-windows" target="_blank">Anleitung für Windows</a></p>
<p>Deutlich einfacher haben es die rund 30 Millionen E-Mail-NutzerInnen von <a href="https://hilfe.gmx.net/sicherheit/pgp.html" target="_blank">GMX</a> und <a href="https://hilfe.web.de/sicherheit/pgp.html" target="_blank">Web.de</a> &#8211; die beiden United-Internet-Marken bieten seit einiger Zeit das <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/OpenPGP" target="_blank">openPGP-Verfahren</a> in ihren Webmail-Clients an. Eine detaillierte Anleitung erhält, wer in seinem Postfach auf den Knopf mit dem Vorhängeschloss klickt. Mit ein paar Umständlichkeiten muss man aber auch dort leben: Der Austausch der geheimen Nachrichten funktioniert nur über ausgewählte Internetbrowser sowie auf dem Smartphone über die Apps von GMX und Web.de.</p>
<p><b>Warum sollten Sie Ihre E-Mails verschlüsseln?</b></p>
<p>Auf diese Frage lassen sich viele Antworten finden &#8211; anbei drei Gründe für die „E-Mail-Selbstverteidigung“:</p>
<ol>
<li>Gerade Kunden von GMX und Web.de kommen in den Genuss, dass sie das PGP-Verfahren verhältnismäßig einfach in ihren jeweiligen E-Mail-Clients nutzen können. In der Perspektive der letzten 20 Jahre war es folglich noch nie einfacher seine E-Mails sicher zu verschlüsseln und sie dadurch zu schützen.</li>
<li>Ein zweiter und ebenso wichtiger Grund ist es, dass jeder Bundesbürger ein im Grundgesetz verankertes Recht auf Brief, Post- und Fernmeldegeheimnis aus <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/10.html" target="_blank">Art. 10 Abs. 1 GG</a> besitzt. Damit nehmen Sie durch die Verschlüsselung ihrer E-Mail letztendlich (nur) ein an prominenter Stelle stehendes Grundrecht wahr.</li>
<li>Abschließend sei auf einen dritten Grund verwiesen. Beim Schutz Ihrer persönlichen Inhalte, die Sie per E-Mail verschicken, sollten Sie nicht auf den potenziell zu schützenden Inhalt abstellen, sondern auch die Signalwirkung der E-Mail-Verschlüsselung beachten. Gerade auch kleinere und mittlere Unternehmen sollten  durch die Benutzung des PGP-Verfahrens zeigen, dass sie das Fernmeldegeheimnis aus <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/10.html" target="_blank">Art. 10 Abs. 1 GG</a> ernst nehmen und es dadurch schützen. Dies kann durch IT-Sicherheitsverantwortliche innerhalb der Firmen realisiert werden, wie es z.B. bei dem IT-Dienstleister <a href="http://www.adacor.com" target="_blank">ADACOR</a> der Fall ist.</li>
</ol>
<p>Verschlüsseln Sie jetzt mit PGP Ihre E-Mails.</p>
<p>Es geht nicht um jede E-Mail.</p>
<p>Nicht um jeden belanglosen Inhalt.</p>
<p>Es geht ums Prinzip.</p>
<p>__</p>
<p>Bildquelle</p>
<p>Pixabay (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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		<title>Die Vorratsdatenspeicherung. Ein Blick zurück. Ein Blick nach vorn.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2015 17:38:50 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel nutzte den evangelischen Kirchentag in Stuttgart, um die Themen Digitalisierung und Vorratsdatenspeicherung anzusprechen. Ein ungewöhnlicher Ort für diese Materie. Doch Merkel formuliert ebenso ungewöhnliche Vergleiche; so sei Facebook für sie wie ein Auto oder eine schöne Waschmaschine. Wie jedoch fällt der Vergleich der Regierungschefin mit der aktuellen Vorratsdatenspeicherung aus? Für die [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel nutzte den evangelischen Kirchentag in Stuttgart, um die Themen Digitalisierung und Vorratsdatenspeicherung anzusprechen. Ein ungewöhnlicher Ort für diese Materie. Doch Merkel formuliert ebenso ungewöhnliche Vergleiche; so sei Facebook für sie wie ein Auto oder eine schöne Waschmaschine. Wie jedoch fällt der Vergleich der Regierungschefin mit der aktuellen Vorratsdatenspeicherung aus? Für die Opposition, Datenschützer und die ehemalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist auch die kürzlich beschlossene Form der Vorratsdatenspeicherung vor allem eins: verfassungswidrig.</p>
<p>Eine Analyse.  <span id="more-819"></span></p>
<p><b>Die Vorratsdatenspeicherung 1.0 (2007)</b></p>
<p>Um eine Bewertung zur aktuellen Debatte bzgl. der Speicherung von personenbezogenen Daten durch oder für öffentliche Stellen entwickeln zu können, muss zunächst ein Blick auf das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geworfen werden.</p>
<p>Am 9. November 2007 stimmten 366 Abgeordnete im Deutschen Bundestag (ausschließlich aus den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD) für die Einführung der Datenbevorratung. Das Gesetz sah vor, u.a. folgende Daten sechs Monate zu speichern: Mobil- und Festnetztelekommunikation, E-Mails, SMS, IP-Adressen, Funkzellendaten und jeweils dazugehörige Zeit- und Datumsangaben.</p>
<p>Genutzt und übermittelt werden durften auf Vorrat gespeicherte Verbindungsdaten nur zur Verfolgung von Straftaten, sowie zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit, als auch zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes und zur Erteilung von Auskünften über die Identität von Telekommunikations- und Internetnutzern.</p>
<p><b>Damalige Erklärung von SPD-Bundestagsabgeordneten &#8211; Ziel und Ausblick</b></p>
<p>Einige SPD-Bundestagsabgeordnete gaben zum kontroversen Gesetzgebungsverfahren, den Zielen und möglichen Reaktionen des Bundesverfassungsgericht <a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/16/16124.pdf" target="_blank">eine Erklärung</a> ab:</p>
<blockquote><p>„Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen. Erstens. Grundsätzlich stimmen wir mit dem Ansatz der Bundesregierung und der Mehrheit unserer Fraktion dahingehend überein, dass die insbesondere durch den internationalen Terrorismus und dessen Folgeerscheinungen entstandene labile Sicherheitslage auch in Deutschland neue Antworten benötigt. […] Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.“</p></blockquote>
<p><b>Urteil des Bundesverfassungsgerichts </b></p>
<p>Wie erwartet urteilten die Richter des BVerfG am 2. März 2010 über die eingegangen Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung (<a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/03/rs20100302_1bvr025608.html" target="_blank">Az. 1 BvR 256/08</a>). Das BVerfG erklärte die Vorschriften für verfassungswidrig und nichtig.</p>
<p>Das Gesetz in seiner damaligen Fassung verstieß gegen das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG. Das Gericht merkte an, dass eine Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich mit dem Grundgesetz unvereinbar sei; im Hinblick auf das Telekommunikationsgeheimnis der betroffenen Bürger sei aber Voraussetzung, dass die Daten nur dezentral gespeichert und mit besonderen Maßnahmen gesichert würden; die unmittelbare Nutzung der Daten durch Behörden müsse auf genau spezifizierte Fälle schwerster Kriminalität und schwerer Gefahren beschränkt bleiben; diesen Anforderungen werde das angegriffene Gesetz nicht gerecht.</p>
<p><b>Die Vorratsdatenspeicherung 2.0 und aktuelle Bezüge</b></p>
<p>Unter Beachtung des Urteils vom BVerfG bringen die große Koalition und Bundesjustizminister Heiko Maas die Vorratsdatenspeicherung nun nochmals auf den Weg der Gesetzgebung.</p>
<p>Alles neu macht der Mai &#8211; oder? Zumindest fand sich eine neue Bezeichnung: Höchstspeicherfrist, Mindestspeicherdauer oder auch digitale Spurensicherung. Der größte Unterschied zur Fassung von 2007 liegt in der Speicherdauer: Zehn Wochen lang soll nun gespeichert werden, wer wann mit wem über welchen Anschluss und mit welchem Gerät kommunizierte. Ferner wer mit welcher IP-Adresse wann ins Internet ging. Überdies soll vier Wochen gespeichert werden, wo sich ein Anrufer befand, während er mobil telefonierte (Funkzellen- oder Metadaten). Hingegen nicht mehr gespeichert werden sollen Daten, die bei der Kommunikation via E-Mail anfallen.</p>
<p><b>Fazit </b></p>
<p>Im ersten Moment erscheint das neue Gesetz schlanker und weniger tiefgreifend, als noch 2007. Entgegen argumentiert die FDP-Politikerin und ehemalige Bundesjustizministerin <a href="https://www.youtube.com/watch?v=_Ssx-OeTpGg" target="_blank">Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</a> treffend:</p>
<blockquote><p>„Wenn die Standortdaten von allen Bundesbürgern erfasst werden, dann übertrifft das sogar die alte Vorratsdatenspeicherung der großen Koalition, die verfassungswidrig war. Wenn Sie Google Maps oder Carsharing benutzen, also Dienste, die mit Ortungsdaten arbeiten, dann sind künftig Ihre Bewegungsdaten metergenau gespeichert – und der Staat darf auf diese Daten zugreifen. Die Metadaten werden also auch noch ausgeweitet.“</p></blockquote>
<p>Neben allen Fakten und Vergleichen zwischen der neuen und der alten Fassung der Vorratsdatenspeicherung, bleibt zukünftig der Bürger stets unter Generalverdacht stehend auf der Strecke. Dies sah auch das BVerfG im damaligen Urteil als problematisch an.</p>
<p>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kommentiert abschließend dazu:</p>
<blockquote><p>„Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere auch von den Auswirkungen eines &#8222;diffusen Gefühls des Überwachtseins&#8220; durch die Vorratsdatenspeicherung gewarnt. Und genau das leistet die Vorratsdatenspeicherung, egal ob 6 Monate, 3 Monate oder 2,5 Monate. Wer ohne Anlass auf Vorrat überwacht, überschreitet immer eine rote Linie.“</p></blockquote>
<p>Ob die Neufassung daher einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält, bleibt abzuwarten.</p>
<p>__</p>
<p>Bildquelle</p>
<p>Pixabay (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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		<title>Vorsicht vor neugierigen Augen!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[3plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 May 2014 10:55:49 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Neugierige Augen sind überall! In sämtlichen Datenschutzschulungen bekommen die Teilnehmer beigebracht, vorsichtig mit den ihnen anvertrauten Daten und Informationen umzugehen. Hierzu zählen natürlich auch die E-Mails. Doch viele können Theoretisches schwer in die reale Welt umsetzen. Offenbar tiefsitzende Verhaltensmuster lassen uns so unbesorgt mit unseren Daten umgehen, dass wir selbst über unser Verhalten erstaunt wären, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.power-datenschutz.de/it-sicherheit-in-der-deutschen-industrie/hunter-looking-through-binoculars/" rel="attachment wp-att-464"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-464 size-thumbnail" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2013/08/Beobachter-150x150.jpg" alt="Beobachter" width="150" height="150" /></a></p>
<h2>Neugierige Augen sind überall!</h2>
<p>In sämtlichen Datenschutzschulungen bekommen die Teilnehmer beigebracht, vorsichtig mit den ihnen anvertrauten Daten und Informationen umzugehen. Hierzu zählen natürlich auch die E-Mails. Doch viele können Theoretisches schwer in die reale Welt umsetzen. Offenbar tiefsitzende Verhaltensmuster lassen uns so unbesorgt mit unseren Daten umgehen, dass wir selbst über unser Verhalten erstaunt wären, würden wir sie uns öfters einmal bewusst machen.<span id="more-596"></span></p>
<h2>Ungesicherte WLAN-Netze</h2>
<p>Es muss noch nicht mal das &#8222;ungesicherte WLAN-Netz&#8220; sein, in dem man z. B.  in einem Internetcafé surft. Der Datendieb müsste hierbei zumindest über eine Schnüfflersoftware verfügen, die den Datenstrom in diesem WLAN-Netz 1:1 mitlesen würde, um an die für ihn interessante Daten zu kommen.</p>
<p>Nein, was ich meine, ist das laute Telefonieren oder auch das Arbeiten auf dem Laptop in der Öffentlichkeit. Der Datendieb benötigt hierfür keine Schnüfflersoftware. Das, was er für seine Tat benötigt, hat er stets bei sich: Es ist der schlichte &#8222;Schulterblick&#8220;, der zu einer äußerst unangenehmen  Angelegenheit des Betroffenen werden könnte.</p>
<p><span style="color: #ff0000;">Die IT-Sicherheit endet an der Schnittstelle zum Benutzer!</span></p>
<p>Zu viele vertrauen darauf, dass der verschlüsselte VPN-Kanal in das Firmennetzwerk ausreicht, um einen genügenden Datenschutz zu gewährleisten. <strong>Doch nützt die beste Verschlüsselung nichts, wenn der Benutzer jedem Einblick auf seinen Bildschirm gewährt!</strong></p>
<h2>Wie funktioniert der &#8222;Schulterblick&#8220;?</h2>
<p>Zunächst sucht man sich eine Lokation aus, die für eine solche Missetat eher unverdächtig erscheint. Daher ist <strong>weniger gut</strong>: klassische Internetcafés, FastFood-Restaurants oder öffentliche Plätze.</p>
<p><strong>Sehr gut</strong> geeignet sind hingegen: Hotellobbys von Business-Hotels, Deutsche Bahn Lobbys (möglichst 2. Klasse), Lufthansa-Lobbys und entsprechend die Businesclass bei Fliegern oder 1. Klasse bei der Bahn. Überall dort, trifft man auf diejenigen, die richtig arbeiten (müssen).</p>
<p>Vor wenigen Tagen saß ich als Zuhörer in einem Vortrag über Immobilienfinanzierungen. Wie üblich ist der Raum äußerst eng bestuhlt. Das Umfeld ist im Übrigen für den potentiellen Datendieb ideal: Viele potentielle Kapitalanleger in einer ihnen &#8222;Sicherheit&#8220; versprechenden Umgebung eines gehobenen Hotels.</p>
<p>Ich setzte mich neben einem sehr seriös gekleideten Herren mittleren Alters und lauschte den Vortrag. Wir sprachen kein Wort miteinander. Und doch wusste ich am Ende des Vortrags seinen Vor- und Nachnamen, seinen akademischen Grad, seine Position, sein Unternehmen, seine E-Mail-Adresse, seine sozialen Netzwerke (Xing, LinkedIn etc.), sein Projekt, an dem er gerade tätig ist, Bekannte, Familienangehörige (Namen, wie Kosenamen), Geschäftspartner, Vorlieben, Termine, Urlaubspläne und so weiter.</p>
<p>Nein, ich hatte kein &#8222;Google-Glas&#8220; oder dergleichen. Er studierte während des Vortrags lediglich seine E-Mails auf seinem Tablet-PC und ich schaute ihm nur über die Schulter. Beinahe überflüssig zu erwähnen, dass ich damit auch seinen Sperrcode für seinen Tablet-PC hatte.</p>
<h2>Dem Opfer kann nun ganz leicht seine Identität genommen werden</h2>
<p>Wie leicht es nun ist, mich seiner Identität anzunehmen und zu seinen Lasten mir Waren aus den Internet zu bestellen, Kreditkartenanträge zu stellen oder sonstige Vorteile mir zu beschaffen, kann sich jeder vorstellen. Daneben habe ich hervorragendes Informationsmaterial für einen erfolgreichen Hackerangriff auf sein E-Mail-Account, insb. dann, wenn seine Passwörter aus Kosenamen bestehen. Ich könnte mir sogar auch vorstellen, dass der Sperrcode für sein Tablet auch der gleiche Code ist, mit dem er seine Simkarte auf seinem Blackberry entsperrt (wer fühlt sich ertappt?). Wem hier noch ein wenig Fantasie fehlt, dem empfehle ich <a title="“VOLL ABGEZOCKT” Identitätsdiebstahl für Hartgesottene – Filmtipp zu Ostern!" href="https://www.power-datenschutz.de/voll-abgezockt/">&#8222;Voll abgezockt&#8220;, ein Kinofilm</a>, der im vergangenen Jahr in deutschen Kinos lief.</p>
<p>Nachdem der Vortrag zu Ende war und man sich zu einem kleinen Buffet traf, begrüßte ich ihn mit seinem vollen Namen. Seine Frage, ob wir uns kennen, war zu erwarten. Und ja: Ich kannte ihn sehr gut &#8211; nur er kannte mich überhaupt nicht. Ein krasses Missverhältnis, welches sofort ein enormes Unbehagen bei meinem Gegenüber auslöste.</p>
<p>Als ich ihn über die Situation aufklärte und ihm mitteilte, dass ich all seine E-Mails mitlas, die er während des Vortrags öffnete, teilte er mir mit, dass er sogar gespürt hat, dass ich die gesamte Zeit mitlas.</p>
<p><strong>&#8222;Ich habe nichst zu verbergen&#8220; &#8211; lasse ich deshalb meine E-Mails durch fremde Menschen mitlesen?</strong></p>
<p>Das erstaunliche ist nun: Die Person bekam es also durchaus mit und traf dennoch keine Vorkehrungen, dass das Mitlesen seiner E-Mails unterbunden hätte. Er hätte sich ja auf einen anderen Platz setzen können (vielleicht in der letzten Reihe), er hätte auch eine Sichtschutzfolie anbringen können oder einfach das Lesen seiner Mails auf einen späteren Zeitpunkt verschieben können. Doch er studierte seine E-Mails dennoch weiter, obwohl er (bewusst oder unbewusst) mitbekam, dass wildfremde Menschen seine E-Mails alles mitlesen, weil &#8230; ja, weil &#8230; &#8211; mir fällt absolut nichts ein.</p>
<p>Ich will damit keinen Eindruch erwecken, man könne sich völlig anonym im Netz bewegen und einen völlig sicheren E-Mail-Verkehr pflegen. Doch da, wo man etwas für den Schutz der eigenen Persönlichkeit tun kann, sollte man auch aktiv werden &#8211; jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten. Der Weg ist das Ziel.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>&#8222;Flipboard 2.0&#8220; im Praxistest</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Apr 2013 16:26:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[App]]></category>
		<category><![CDATA[E-Mail-Adresse]]></category>
		<category><![CDATA[Flipboard]]></category>
		<category><![CDATA[Nutzerkonto]]></category>
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					<description><![CDATA[Kennen Sie &#8222;Flipboard&#8220;? Flipboard ist eine beliebte Nachrichten-App für Smartphones und Tablett-PC, wie z. B. das iPad. In der Nutzerwertung liegt sie bei 4,5 von 5 Punkten bei iTunes. Was die App so beliebt macht, ist der Umstand, dass der Nutzer individuell Themen auswählen kann. Flipboard stellt ihm dann, einer Illustrierten gleich, ein Onlinemagazin zu [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/130px-FlipboardLogo.svg_.png"><img decoding="async" class="size-full wp-image-319 alignleft" style="margin: 20px;" alt="FlipBoard-Logo" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/130px-FlipboardLogo.svg_.png" width="130" height="130" /></a>Kennen Sie &#8222;Flipboard&#8220;?</h2>
<p><a title="Flipboard bei iTunes" href="https://itunes.apple.com/us/app/flipboard-your-social-news/id358801284?mt=8" target="_blank">Flipboard </a>ist eine beliebte Nachrichten-App für Smartphones und Tablett-PC, wie z. B. das iPad. In der Nutzerwertung liegt sie bei 4,5 von 5 Punkten bei iTunes.</p>
<p>Was die App so beliebt macht, ist der Umstand, dass der Nutzer individuell Themen auswählen kann. Flipboard stellt ihm dann, einer Illustrierten gleich, ein Onlinemagazin zu diesen Themen zusammen. Neben allgemeinen Themen kann man sich auch die Nachrichten aufbereiten lassen, die von einer bestimmten Person oder Institution veröffentlicht werden. Dabei bedient es sich Inhalte speziell aus Twitter, Facebook und anderen sozialen Mediendiensten. Der Nutzer kann dann bequem durch die einzelnen Artikel blättern und sich über seine Themen informieren. <span id="more-318"></span>Die Aufbereitung der einzelnen Artikel in einem virtuellen Magazin ist so gut gelungen, dass man in der Tat das Gefühl eines gelungenen eMagazins hat. Es macht einfach einen enormen Spaß, sich durch die einzelnen Seiten zu blättern und ist weit aus spannender als die klassischen Ansichten von Twitter oder Facebook. Nicht unverdient wurde Flipboard zur App des Jahres 2010 für das iPad gekürt &#8211; zumal sie kostenfrei in den Appstores erhältlich ist.</p>
<p>Seit dem 27.03.2013 ist die aktuelle Version 2.0 erhältlich. Mit der neuen Version steigt der Grad der Individualisierungsmöglichkeiten. Flipboards neue Funktionalitäten werden auf einem <a title="Flipboard 2.0 auf Youtube" href="http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&amp;v=I9dv5QVs2_c" target="_blank">hübschen Filmstreifen auf YouTube </a>durch den Unternehmensgründer Mike McCue persönlich vorgestellt.</p>
<h2>Kann ich Flipboard aus datenschutzgründen unbedenklich nutzen?</h2>
<p>Natürlich lernt Flipboard bei der Nutzung Ihre Lieblingsthemen kennen. Nur so ist es ihm möglich, ein für Sie passendes Onlinemagazin zusammenzustellen. Folgen Sie die Veröffentlichung konkreter Personen oder Institutionen, kennt Flipboard am Ende natürlich auch diese.</p>
<p>Grundsätzlich halte ich dies auch noch für unbedenklich, da diese Informationen zunächst aus Sicht von Flipboard einer beliebigen Person zugeordnet ist. Bedenklich wird es, wenn Sie Flipboard die Möglichkeit einräumen, verschiedene Informationen über Sie verknüpfen zu dürfen. Denn dann verlieren Sie schnell die Übersicht über die Informationen und Daten, die Sie Flipboard konkret zur Verfügung stellen.</p>
<p>Das geschieht regelmäßig bereits bei der Erstellung eines Nutzerkontos. Man sollte sich bewusst sein, dass allein schon bei der Erstellung eines Nutzerkontos Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt, wie z. B. das zunächst unbegrenzte Speichern derselben.</p>
<p>Des Weiteren können Flipboard dabei weitere Informationen mitgeteilt werden, die auf der einen Seite die Funktionalität der Applikation erweitern, auf der anderen Seite aber auch Flipboard ein Mehr an Auswertungsmöglichkeiten bietet. Eine Funktionserweiterung wäre z. B. die Möglichkeit, ein und dasselbe Onlinemagazin auf diverse Smartgeräte (wie iPhone, iPad und dergleichen) synchron zur Verfügung zu haben. Im Gegenzug weiß natürlich Flipboard, dass Sie z. B.  über eben diese Geräte verfügen.</p>
<p>An dieser Stelle fängt die Eigenverantwortung des Nutzers für seine persönlichen Daten an: Wenn Sie Flipboard nur auf einem Gerät nutzen, also erst gar nicht diese spezielle Funktion nutzen würden, so behalten Sie Ihre Daten doch für sich! Nutzen Sie die Social-Media-PlugIns am besten gar nicht. Wollen Sie Inhalte teilen, so wechseln Sie lieber direkt in das jeweilige soziale Netzwerk und informieren Sie andere Personen dort direkt. Sie sollten versuchen, jegliche Verknüpfung vom einen Dienst (z. B. Flipboard) zum anderen Dienst (z. B. Facebook) vermeiden. Denn sonst wissen an Ende beide Dienste alles über Sie (sowohl die Informationen, die Sie an Facebook gesendet und die Informationen, die Sie gegenüber Flipboard mitgeteilt haben)!</p>
<h2>Was ist neu an 2.0?</h2>
<p>Mit der neuen Version ist es nunmehr möglich, einzelne Artikel konkret zu markieren, die dann wiederum in eine Art von virtuellen Favoriten-Illustrierten aufbereitet dem Nutzer zur Verfügung gestellt wird. Man kann somit seine eigene Illustrierte zu seinem Lieblingsthema zusammenstellen.</p>
<p><strong>Vorsicht</strong>: In der Grundeinstellung sind diese virtuellen Illustrierten öffentlich! In den Einstellungen lässt sich jedoch bestimmen, dass allein nur Sie Zugriff hierauf haben. Wenn Sie nicht gerade mit einer anderen Person vereinbart haben, dass diesez. B. Ihr Favoritenmagazin ebenfalls lesen darf, bzw. Sie die Funktion nur dafür nutzen wollen, Artikel und Beiträge später lesen zu wollen, sollten Sie unbedingt von dieser Einstellungsoption Gebrauch machen.</p>
<p>Es ist aber auch möglich, Ihr Favoritenmagazin oder einzelne Artikel nachträglich auch mit anderen Personen via E-Mail oder über soziale Netzwerke zu teilen, so dass eine grundsätzliche Freigabe (sprich &#8222;Veröffentlichung&#8220;!) standardmäßig unterbunden werden sollte.</p>
<p>Eigentlich gibt es nur einen Grund, ein solches selbst zusammengestelltes Magazin zu veröffentlichen: Aus PR-Zwecken. So könnten Sie ein solches selbst zusammen gestelltes Magazin als Marketingmittel unter eigenem Namen veröffentlichen und z. B. einen weiteren Kanal zur Verbreitung Ihrer Fachartikel aus Ihrem Blog öffnen.</p>
<p>Mit einem <a title="Browser-Lesezeichen Flipboard" href="https://share.flipboard.com/" target="_blank">Browser-Lesezeichen</a> können Sie nun auch direkt Artikel von Webseiten in Ihrem Favoritenmagazin speichern.</p>
<p>Für die Nutzung eben dieser Funktionen, ist es dann schon zwingend nötig, ein Nutzerkonto anzulegen. Ein weiterer Vorteil ist dann natürlich auch der, dass Sie auf diese eigens erstellten Magazine von allen Geräten aus Zugriff haben, auf dem die App installiert ist.</p>
<h2>Allgemeine datenschutzrechtlich Hinweise bei der Erstellung eines Nutzerkontos</h2>
<p>Unabhänig vom konkreten Dienst sollten Sie bei der Erstellung eines Nutzerkontos darauf achten, möglichst wenige persönliche Daten von sich preiszugeben. In der Regel benötigen Sie einen Benutzernamen und/oder E-Mail Adresse und ein Passwort.</p>
<p>Bei der E-Mail Adresse gilt: Wenn Sie alles richtig machen wollen, dann sollten Sie für jeden Dienst/für jedes Nutzerkonto eine eigene E-Mail-Adresse nehmen. Für die meisten Menschen ist dieses Vorgehen unverhältnismäßig, da sie schnell überfordert sind, wenn sie mit entsprechend vielen E-Mail-Adressen hantieren müssen, wenn Sie das Internet nutzen.</p>
<p>Sie sollten jedoch ein Mindestmaß an Datenschutz einhalten, indem Sie zumindest eine spezielle E-Mail-Adresse anlegen, die sie ausschließlich für solche Zwecke, wie z. B. die Erstellung eines Nutzerkontos oder die Anforderung von Newsletter, verwenden. Dabei sollten Sie in dieser E-Mail-Adresse selbst wiederum nicht Ihren Namen, Vorlieben oder Ihr Geburtsdatum verwenden. Eine solche E-Mail-Adresse könnte z. B. lauten: 2348uhdnv@gmx.de.</p>
<p>Bei der Wahl des Benutzernamens können Sie Bestandteile dieser E-Mail-Adresse wählen, z. B.: 2348uhdnv.</p>
<p>Diese Vorgehensweise lässt weniger Rückschlüsse auf Sie zu, als wenn Sie z. B. eine E-Mail-Adresse: Sascha.Schoor@Segelbootliebhaber.de verwenden.</p>
<p>Beim Passwort wählen Sie eines, dass Sie möglichst nur für diesen Dienst verwenden. Tipp: Verwenden Sie Ihr Lieblingspasswort und ergänzen Sie es mit Bestandteile des Dienstes selbst (z. B. mit den ersten 4 Buchstaben &#8222;Flip&#8220;).</p>
<h2>Wie geht Flipboard mit meinen Daten um?</h2>
<p>Bei der Erstellung eines Nutzerkontos weißt uns Flipboard auf seine Datenschutzrichtlinie hin, die wir uns nun näher anschauen:</p>
<p>Zunächst wird in der Datenschutzrichtline von Flipboard aufgelistet, welche Daten bei der Nutzung von Flipboard (nicht allein bei der Nutzung einzelner Funktionalitäten) erhoben werden. Das sind natürlich die Anmeldedaten, die Benutzer-IDs und Geräte-IDs, IP-Adresse, Informationen zur Verwendung des Dienstes (Informationen über das Nutzerverhalten, wie z. B. welche Inhalte angesehen werden, nach welchen Inhalten gesucht werden etc.) und Informationen über Ihre sozialen Netzwerkdienste. Insbesondere diese Informationen lässt eine Verknüpfung Ihrer Informationen zu, die Sie bei Flipboard und jeweils die Informationen, die Sie beim jeweiligen sozialen Netzwerkdienst, wie Twitter oder Facebook hinterlegt haben.</p>
<p>Anschließend verrät uns Flipboard, was es mit unseren Daten macht: So werden unsere Daten u. a. auch für die Entwicklung neuer Angebote und Erweiterung und Personalisierung der Inhalte auf Flipboard, einschließlich Werbung verwendet. Es will darüber hinaus Marketing- und Werbematerialien &#8217;nahebringen&#8216;, was wohl nichts anderes heißt, dass unsere E-Mail-Adresse für Spam missbraucht werden soll. Immerhin sollen wir die Möglichkeit haben, Werbung abzubestellen &#8211; leider nicht in Gänze, sondern jeweils nur gegeüber dem jeweiligen Zusender der entsprechenden Werbe-E-Mail.</p>
<p>Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist hiergegen zunächst nichts einzuwenden &#8211; die Regelungen entsprechen mehr oder weniger dem allgemeinen Standard. Positiv fällt auf, dass Flipboard zumindest die Datenweitergabe an Dritte nicht in Erwägung zieht &#8211; wenngleich Flipboard diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. Die &#8222;Flut&#8220; an zu erwartenden Werbe-E-Mails dürfte sich daher in Grenzen halten.</p>
<p>An dieser Stelle erkennen Sie vielleicht auch, wie wichtig es ist, eine gesonderte E-Mail-Adresse zu verwenden und nicht Ihre Standard-E-Mail-Adresse. Dies hat nämlich den besonderen Vorteil, dass Sie Werbung schlicht nicht aussortieren müssen, sondern ganz allgemein sämtlichen Posteingang auf diese gesonderte E-Mail-Adresse in einem Rutsch wegschmeißen können und nicht mühsam aus den bedeutenden E-Mails aussortieren müssen. In der Regel lassen die E-Mail-Dienste sich auch so einstellen, dass der Posteingang nach einer gewissen Zeit automatisch gelöscht wird. Damit sollten Sie völlig unbelästigt von Werbe-E-Mails bleiben.</p>
<h2>Fazit:</h2>
<p>Gehen Sie sensibilisiert und verantwortungsvoll mit Ihren Daten um. Datenschutz wird wesentlich von Ihrem eigenen Verhalten mitbestimmt. Je weniger Gelegenheiten Sie anderen bieten, desto weniger kann es zu Mißbrauchsfällen kommen. Gesetze können Sie nur beschränkt schützen. Und dann auch im Wesentlichen nur vor den Folgen eines Datenmißbrauchs. Doch vor dem Ärger, den Sie bis dahin haben, und den Belästigungen, die Sie bis dahin erfahren müssen, können Sich sich nur selbst schützen.</p>
<p>Flipboard bietet in der neuen  Version 2.0 tatsächlich eine sehr spannende Funktionalität an, sein eigenes Onlinemagazin zu erstellen, das man auch als eine Art Kundenzeitschrift vermarkten könnte.</p>
<p>Haben Sie viel Spaß mit der neuen Version von Flipboard! Und mit der Beachtung der vorgestellten Tipps und Hinweise sollten Sie die neuen Funktionalitäten auch unbeschwert genießen können.</p>
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