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	<title>Polizei &#8211; Das Power-Datenschutzkonzept</title>
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	<description>Ihr Freund und Datenschutzbeauftragter Julius S. Schoor</description>
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		<title>The Police is watching you. Potenzial und Probleme von Bodycams.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Nov 2017 19:36:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht am eigenen Bild]]></category>
		<category><![CDATA[Bodycam]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsgrundlage]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>
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					<description><![CDATA[Jedes Jahr erscheint die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Anhand der Statistik lassen sich strafrechtliche Trends ablesen; positive (der Rückgang von bestimmten Delikten) oder aber auch negative (der Anstieg von Straftaten). Gewaltdelikte gegenüber Polizeibeamten (z. B. Körperverletzung oder Beleidigung) gehören leider zu einem negativen Trend. Gegen diesen Anstieg sollen sog. Bodycams (= Körperkameras) helfen. Erfahren Sie mehr [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Jedes Jahr erscheint die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Anhand der Statistik lassen sich strafrechtliche Trends ablesen; positive (der Rückgang von bestimmten Delikten) oder aber auch negative (der Anstieg von Straftaten). Gewaltdelikte gegenüber Polizeibeamten (z. B. Körperverletzung oder Beleidigung) gehören leider zu einem negativen Trend. Gegen diesen Anstieg sollen sog. Bodycams (= Körperkameras) helfen.</p>
<p>Erfahren Sie mehr zum Potenzial und zu den Problemen dieser neuen Technik gegen Polizeigewalt.<span id="more-1778"></span></p>
<h3><b>Ausgangslage der Bodycams</b></h3>
<p>Der aufmerksame Bürger wird die kleinen Kameras im Schulterbereich der Polizisten bereits entdeckt haben. Bodycams ermöglichen die audiovisuelle Dokumentation der täglichen Polizeiarbeit. Dabei stehen drei wesentliche Funktionen der neuen Ausrüstung im Mittelpunkt:</p>
<ol>
<li>Die Bodycam soll als taktisches Instrument zum Einsatz kommen, um die Eigensicherung des Polizeibeamten zu verbessern,</li>
<li>weiterhin sollen die Schulterkameras eine präventive Funktion erfüllen &#8211; im Idealfall schrecken sie nämlich vor gewalttätigen Übergriffen auf Polizisten bereits im Vorfeld ab und</li>
<li>abschließend soll eine spätere Aufklärung durch die neue Videotechnik ermöglicht werden &#8211; also sowohl bei vom Bürger ausgehender Gewalt gegen die Polizei, als auch bei Polizeigewalt gegen den Bürger.</li>
</ol>
<p>Bereits im Jahr 2013 leitete Hessen als erstes Bundesland ein entsprechendes Pilotprojekt ein, um konkret gefährdete Polizeibeamten in einem Frankfurter Ausgehviertel vor wiederholten und gewalttätigen Übergriffen besser zu schützen. Inzwischen wurde eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen und der Pilot- in den Dauerbetrieb überführt, denn der Bodycam-Einsatz erwies sich in der Praxis aus Sicht der Polizei als erfolgreich. Auch eine Befragung innerhalb der Bevölkerung kommt zu einem positiven Ergebnis: Die Mehrheit der Deutschen befürwortetet den Einsatz der Körperkameras.</p>
<h3><b>Spannungsfeld zwischen öffentlichen Sicherheitsinteressen und den Persönlichkeitsrechten der Gefilmten </b></h3>
<p>Nicht erst nach den Silvesterübergriffen in Köln gibt es vermehrt Rufe nach mehr (Video-)Überwachung im öffentlichen Raum. Dennoch stehen sich hierbei immer zwei konträre Positionen gegenüber: Das öffentliche Sicherheitsinteresse und die Persönlichkeitsrechte der einzelnen Gefilmten. Dieses Spannungsverhältnis wird durch die Technik gewollt (aus-)genutzt, um beispielsweise einen Einschüchterungseffekt auf alle Personen zu erzielen, die sich in der Nähe des filmenden Polizisten befinden. Letztlich können auch Unbeteiligte von der polizeilich gefilmten Maßnahme erfasst werden und auf diese Weise ins Visier staatlicher Beobachtung geraten.</p>
<h3><b>Rechtslage</b></h3>
<p>Hier geht es der Sache nach um Polizeirecht. Auch wenn es ein Polizeigesetz des Bundes gibt, sind die einzelnen Bundesländer für deren Ausgestaltung zuständig. Deswegen ergibt sich bzgl. der Rechtsgrundlage ein Bild, welches aus 16 verschiedenen Teilstücken besteht. Richtig ist, dass die neue Technik spezielle rechtliche Voraussetzungen braucht und sich nicht auf bereits bestehende Rechtsgrundlagen stützen lässt. So führte der Vorreiter Hessen die Rechtsgrundlage des <a href="http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=169564,15" target="_blank" rel="noopener">§ 14 Abs. 6 HSOG</a> (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) ein:</p>
<blockquote><p><i>Die Polizeibehörden können an öffentlich zugänglichen Orten eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, mittels Bild- und Tonübertragung kurzfristig technisch erfassen, offen beobachten und dies aufzeichnen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten oder Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. </i></p>
<p><i><sup>2</sup></i><i>Dabei können personenbezogene Daten auch über dritte Personen erhoben werden, soweit dies unerlässlich ist, um die Maßnahme nach Satz 1 durchführen zu können. </i><i><sup>3</sup></i><i>Sind die Daten für Zwecke der Eigensicherung oder der Strafverfolgung nicht mehr erforderlich, so sind sie unverzüglich zu löschen.</i></p></blockquote>
<p>Auch in anderen Bundesländern finden sich ähnliche Regelung &#8211; beispielsweise in Bremen, Hamburg oder auch im Saarland. Der Wortlaut des Gesetzes zeigt, dass verschiedene Voraussetzungen vorliegen müssen, um die Bodycam zum Einsatz zu bringen. Schon der Anwendungsbereich &#8222;eine Identitätsfeststellung im öffentlichen Raum“ ist umgrenzt und auch einer unverzüglichen Löschung der Aufnahmen wurde Rechnung getragen.</p>
<p>In der Praxis müssen die Streifenpolizisten die Aufnahme ankündigen, am Ende der Schicht werden die Aufnahmen durch den Schichtleiter auf der Wache mit einer speziellen Software übertragen. Dieser entscheidet über die Weiterleitung der Aufnahmen an die Staatsanwaltschaft oder deren Löschung.</p>
<h3><b>Fazit</b></h3>
<p>Im Zeitalter der Smartphones werden auch Polizeibeamte nicht selten bei Einsätzen &#8211; insbesondere bei Demonstrationen und Großveranstaltungen &#8211; von Bürgern gefilmt. Dem könnten die Schulterkameras der Polizisten entgegen wirken. Eine wirkliche „Waffengleichheit“ kann mit den Bodycams aber nicht erreicht werden. Grundsätzlich ist der Videobeweis ein sehr objektives Beweismittel &#8211; anders als beim Zeugenbeweis, kommt es hier nicht zu einer subjektiven Wiedergabe der Geschehnisse.</p>
<p>Jedoch entscheidet allein der Polizist, wann die Aufnahme gestartet und beendet wird, sodass im Einzelfall zu befürchten ist, dass der Polizist eventuelles eigenes Fehlverhalten bewusst undokumentiert lässt. Im Ergebnis geht es um Abschreckung auf Kosten der Persönlichkeitsrechte und ob mit Bodycams auch konsequent gegen Fehltritte der Polizei vorgegangen wird, bleibt also fraglich.</p>
<p>Wie stehen Sie zu Bodycams und Videoüberwachung?</p>
<p>Lesen Sie auch meinen <a href="https://www.power-datenschutz.de/dashcam-rechtslage/" target="_blank" rel="noopener">Artikel</a> zur Rechtslage von sog. &#8222;Dashcams&#8220;.</p>
<p>Ich freue mich über einen Austausch und Ihren Kommentar.</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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		<title>Die Kriminalstatistik für 2016 ist alarmierend: Anstieg der Cyberkriminalität um mehr als 80 Prozent</title>
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		<dc:creator><![CDATA[3plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 May 2017 15:46:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Online]]></category>
		<category><![CDATA[Cyberkriminalität]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
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					<description><![CDATA[In der medialen Berichterstattung konnten wir in den vergangenen Monaten leider immer wieder von Hackerangriffen und anderen Cyberangriffen lesen. Die deutsche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2016 zeigt nun deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern um einen rasanten und beunruhigenden Anstieg dieses Kriminalitätszweigs handelt. Eine Analyse. Hackerangriffe auf IT-Strukturen sind kein Spaß [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><b></b>In der medialen Berichterstattung konnten wir in den vergangenen Monaten leider immer wieder von Hackerangriffen und anderen Cyberangriffen lesen. Die deutsche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2016 zeigt nun deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern um einen rasanten und beunruhigenden Anstieg dieses Kriminalitätszweigs handelt.</p>
<p>Eine Analyse.<span id="more-1525"></span></p>
<h3><b>Hackerangriffe auf IT-Strukturen sind kein Spaß</b></h3>
<p>Das Strafgesetzbuch sieht empfindliche Strafen für Cyberkriminalität vor. Der Strafrahmen bewegt sich zwischen einer Geld- und einer bis zu dreijährigen Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fälle drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis.</p>
<p>Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) stellte die <a href="https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2016/pks2016_node.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">PKS</a> kürzlich in Berlin vor. Cyberangriffe sind Bestandteil der Internetkriminalität, die als Kriminalität mit Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) in der Statistik erfasst wird.</p>
<p>In dieser Kategorie erfasste die Polizei im Jahr 2016 etwa 82.649 Fälle von Cyberkriminalität. Im Vergleich zum Vorjahr kam es fast zu einer Verdoppelung der Fallzahlen, denn 2015 wurden „nur“ 45.793 Fälle registriert.</p>
<p>Erfreulicherweise stieg die Aufklärungsquote um 5,9 auf nun 38,7 Prozent. Letztlich bedeutet dies jedoch, dass weniger als 40 Prozent der registrierten Fälle aufgeklärt werden konnten. Bei weit mehr als der anderen Hälfte der Fälle konnten die Täter nicht ermittelt werden.</p>
<p>Ins Spektrum der Cyberkriminalität werden auch Delikte wie Computerbetrug (14.722 Fälle 2016; 23.562 im Jahr 2015) und dem Ausspähen, Abfragen oder Verändern von Daten (10.638 Fälle 2016; 9629 im Jahr 2015) gezählt.</p>
<p>Die PKS erfasst auch die Fälle der sog. Computersabotage. 2016 wurden 4422 Fälle dokumentiert &#8211; ein Anstieg von 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zu dieser Gruppe werden beispielsweise Distributed Denial-of-Service (DDoS) Attacken zugeordnet: Die Täter attackieren hierbei Internetseiten (zB Onlineshops) solange mit massenhaften Anfragen, bis diese zusammenbrechen. Mit einer einfachen Folge: Ist der Onlinestore nicht erreichbar, kann auch nichts verkauft werden. Diese Situation machen sich die Täter zunutze und erpressen häufig die Seitenbetreiber.</p>
<p>Bei den Vorfällen der Computersabotage sank die Aufklärungsquote gegenüber dem Vorjahreswert um 4,6 Prozent auf magere 22,1 Prozent. Den deutschen Strafverfolgungsbehörden fällt es ganz offensichtlich schwer, mit den „Fähigkeiten“ der Kriminellen aus dem Internet Schritt zu halten.</p>
<p>Die Kriminalstatistik verdeutlich aber auch einen Anstieg der Straftaten, die zwar nicht direkt auf Computer und Daten gerichtet sind, jedoch die Möglichkeiten des Internets zur Herbeiführung des tatbestandlichen Erfolgs nutzen. Die Behörden nahmen 253.290 solcher Fälle in der Statistik auf. 2015 waren es noch 3,6 Prozent mehr Taten, die auf diesen Bereich entfallen. Darunter fallen beispielsweise Betrugsdelikte, bei denen über das Internet eingekauft, aber nicht bezahlt wurde.</p>
<h3><b>Die enormen Zahlen alarmieren.<br />
Die Dunkelziffer ist jedoch noch viel höher</b></h3>
<p>Bei einem Blick in die PKS muss man sich allerdings bewusst machen, dass diese Zahlen nur einen kleinen Ausschnitt der (Cyber-) Kriminalität abbilden. Eine Vielzahl von Delikten kommt erst gar nicht zur Anzeige (und dadurch auch nicht in die Statistik), weil die Betroffenen beispielsweise den Angriff auf Ihre Daten gar nicht bemerkten. „Nach Studien ist davon auszugehen, dass rund 90 Prozent aller entsprechenden Taten nicht angezeigt werden“, so der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz. Im Ergebnis wird also auch nur ein kleiner Ausschnitt des Schadens in der PKS abgebildet, der durch Internetkriminalität verursacht wird. Der BDK-Bundesvorsitzende Schulz geht von einem jährlichen Schaden in einem zweistelligen Milliardenbereich aus.</p>
<p>Für eine abschließende Beurteilungen kommt weiterhin erschwerend hinzu, dass viele Betrugsdelikte seit dem 1. Januar 2016 dem Bereich Cyberkriminalität zugeordnet werden und sich dadurch der Vergleich zum Vorjahr nicht direkt ziehen lässt. Ebenso werden nur Taten abgebildet, die in Deutschland begangen wurden. Nicht selten befinden sich die Server der Kriminellen jedoch im Ausland. Aus diesem Grund planen die Behörden auch diese Fälle in der PKS für die diesjährige Statistik &#8211; also 2017 &#8211; mit abzubilden, sodass auch hieraus Erkenntnisse gewonnen werden können.</p>
<h3><b>Fazit</b></h3>
<p>Auch wenn sich nicht jedes Delikt mit den Werten aus dem Vorjahr vergleichen lässt, so ist doch ein erheblicher Anstieg von Cyberkriminalität in Deutschland abzulesen. Der hierdurch entstandene Schaden ist erheblich. Ferner muss bedacht werden, dass es ein erhebliches Dunkelfeld gibt, welches sich nicht in der Statistik abbildet. Die Aufklärungsquoten sind nicht berauschend, was wohl einerseits an den starren Strukturen der Strafverfolgungsbehörden liegt, die sich erst nach und nach den neuen Entwicklungen behaupten können. Andererseits ist es auch ein Problem der technischen und personellen Ausstattung. Zum Schluss gibt es auch einige Unternehmen und Privatpersonen, die ihre persönlichen Daten und IT-Struktur mit keinerlei Anstrengung schützen und dadurch den Kriminellen Tür und Tor öffnen. Beispielsweise indem sie ihr Betriebssystem nicht auf dem neusten Stand halten, keine Firewall oder Virenscanner benutzen.</p>
<p>Die Kriminalstatistik ist folglich ein Beleg dafür, dass niemand vor Internetkriminalität sicher ist &#8211; gleich ob es sich um internationale Unternehmen oder Privatpersonen handelt.  Daher sollten Sie den Schutz Ihrer Daten ernst nehmen.</p>
<p>Lesen Sie auch <a href="https://www.power-datenschutz.de/schutz-gegen-wannacry/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">meinen Artikel:</a> Wie Sich sich gegen den Verschlüsselungstrojaner „WannaCry“ schützen können.</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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		<item>
		<title>Urteil zur Unterlassungsklage wegen polizeilicher Videoüberwachung</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/urteil-polizeiliche-videoueberwachung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Jun 2016 14:01:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kamera]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
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					<description><![CDATA[Ja, sie ist ein Kind unserer Zeit: Die allgegenwärtige Videoüberwachung. Und sie ist auch nicht jedermanns Sache &#8211; völlig zu Recht. Denn der Datenschutz ist ein Grundrecht. Ein Recht, selbst zu bestimmen, wer, wann, was von einem wissen darf bzw. nicht. Und so hat sich ein Bürger erfolgreich gegen die aus seiner Sicht omnipräsenten Kameras der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class=""></div>
<div class="">Ja, sie ist ein Kind unserer Zeit: Die allgegenwärtige Videoüberwachung. Und sie ist auch nicht jedermanns Sache &#8211; völlig zu Recht. Denn der Datenschutz ist ein Grundrecht. Ein Recht, selbst zu bestimmen, wer, wann, was von einem wissen darf bzw. nicht. Und so hat sich ein Bürger erfolgreich gegen die aus seiner Sicht omnipräsenten Kameras der Polizei zu wehr gesetzt. Das Urteil hat das Verwaltungsgericht Hannover erlassen (<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/06/10-A-462911.pdf" target="_blank">Urt. v. 09.06.2016 &#8211; Az.: 10 A 4629/11</a>).</div>
<div class=""></div>
<p><span id="more-1130"></span></p>
<div class=""></div>
<div class="">
<div class="">
<div class="">
<div class="">
<div class=""><strong>Die 5 wichtigsten Erkenntnisse aus der Entscheidung:</strong></div>
<div class=""></div>
<div class=""><strong>1. </strong></div>
<div class="">Es spielt bei der Bewertung der Rechtmäßigkeit der Installation einer Videoüberwachung keine Rolle, ob die Kamera aufzeichnet oder nur beobachtet. Meines Erachtens nur konsequent zu einer früheren Unterscheidung, wonach es auch schon keinen Unterschied macht, ob die Kamera tatsächlich echt ist, oder es sich nur um einen sog. „Dummy“ handelt &#8211; eine Attrappe also, die nur so aussieht, wie eine echte Kamera.</div>
<div class="">Denn der Betroffene kann weder in dem einen noch in dem anderen Fall erkennen, was für ein Kameratyp ihm gerade gegenüber steht. Insofern darf er stets vom Schlimmsten ausgehen. Und der Maßstab der Prüfung der Rechtmäßigkeit hat sich eben an dieser möglichen subjektiv zulässigen Interpretation zu orientieren.</div>
<div class="">Sprich: Ist dem Betroffenen nicht klar, welchen Kameratyp er gerade vor sich hat, ist bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit von einer Kamera auszugehen, die Aufzeichnungen macht. Der Einwand, es handele sich lediglich um eine Kamera, die beobachtet und keine Aufzeichnungen macht, ist für die Prüfung der Rechtmäßigkeit unbeachtlich.</div>
<div class=""></div>
<div class=""><strong>2.</strong></div>
<div class="">Es gibt Situationen, bei denen grundsätzlich eine Videoüberwachung rechtmäßig ist, sofern sie sich an bestimmte Kriterien hält. So kann eine Kamera z.B. zur Verkehrsüberwachung durchaus rechtmäßig sein, solange sie eben nur beobachtet. Besitzt sie darüber hinaus weitere Funktionalitäten, kann sie z.B. auch Aufzeichnungen machen oder ein bestimmtes Fahrzeug heran zoomen, so verlässt diese Kamera den erlaubten Bereich und wird illegal. Es kommt übrigens nicht darauf an, ob diese zusätzlichen Funktionalitäten tatsächlich auch genutzt werden. Es genügt, dass sie die Möglichkeit haben.</div>
<div class=""></div>
<div class=""><strong>3.</strong></div>
<div class="">Ist der Zweck der Videoüberwachung die Kriminalprävention, so kann diese zur Begründung der Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung mit den Kriminalitätsstatistiken für Kriminalitätsschwerpunkte belegt werden.</div>
<div class=""></div>
<div class=""><strong>4.</strong></div>
<div class="">Kameras sind per se illegal, wenn es an einer Zwecknennung oder an einer Notwendigkeitsprüfung durch die verantwortliche Stelle fehlt.</div>
<div class=""></div>
<div class=""><strong>5. </strong></div>
<div class="">Eine Klage gegen eine Videoüberwachung kann sich lohnen.</div>
<div class="">In diesem Fall wurden gleich alle 78 Kameras der Polizei zur Beobachtung öffentlich zugänglicher Orte in Hannover, von denen 23 Kameras ständig aufzeichnen, angegangen. Mit dem Urteil sind zwar nicht alle, aber immerhin 56 Kameras abzuschalten. Das sind über 70%.</div>
<div class="">* 37 Kameras hiervon haben mehr Funktionalitäten als zulässig.</div>
<div class="">* 17 Kameras fehlt die Darlegung der Notwendigkeit</div>
<div class="">* Bei einer Kamera kam das Gericht zu einer anderen Auffassung der Einschätzung der Notwendigkeit als die Polizeidirektion. (Und eine Kamera fehlt in der Auflistung.)</div>
<div class=""></div>
<p>&nbsp;</p>
<div class="">Wer das Urteil nachlesen möchte, findet es <a href="http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/5590-urteil-zur-unterlassungsklage-wegen-polizeilicher-videoueberwachung" target="_blank">hier</a>.</div>
<div class=""></div>
<p>&nbsp;</p>
<div class="">Schreiben Sie hier Ihre „Lieblingskamera“ auf, von der Sie tagtäglich beobachtet werden. Von welcher Kamera werden Sie täglich verfolgt?</div>
<div class="">
<p>__</p>
<p>Bild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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<div class=""></div>
</div>
</div>
</div>
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