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	<title>Recht am eigenen Bild &#8211; Das Power-Datenschutzkonzept</title>
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	<description>Ihr Freund und Datenschutzbeauftragter Julius S. Schoor</description>
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		<title>The Police is watching you. Potenzial und Probleme von Bodycams.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Nov 2017 19:36:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
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					<description><![CDATA[Jedes Jahr erscheint die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Anhand der Statistik lassen sich strafrechtliche Trends ablesen; positive (der Rückgang von bestimmten Delikten) oder aber auch negative (der Anstieg von Straftaten). Gewaltdelikte gegenüber Polizeibeamten (z. B. Körperverletzung oder Beleidigung) gehören leider zu einem negativen Trend. Gegen diesen Anstieg sollen sog. Bodycams (= Körperkameras) helfen. Erfahren Sie mehr [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Jedes Jahr erscheint die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Anhand der Statistik lassen sich strafrechtliche Trends ablesen; positive (der Rückgang von bestimmten Delikten) oder aber auch negative (der Anstieg von Straftaten). Gewaltdelikte gegenüber Polizeibeamten (z. B. Körperverletzung oder Beleidigung) gehören leider zu einem negativen Trend. Gegen diesen Anstieg sollen sog. Bodycams (= Körperkameras) helfen.</p>
<p>Erfahren Sie mehr zum Potenzial und zu den Problemen dieser neuen Technik gegen Polizeigewalt.<span id="more-1778"></span></p>
<h3><b>Ausgangslage der Bodycams</b></h3>
<p>Der aufmerksame Bürger wird die kleinen Kameras im Schulterbereich der Polizisten bereits entdeckt haben. Bodycams ermöglichen die audiovisuelle Dokumentation der täglichen Polizeiarbeit. Dabei stehen drei wesentliche Funktionen der neuen Ausrüstung im Mittelpunkt:</p>
<ol>
<li>Die Bodycam soll als taktisches Instrument zum Einsatz kommen, um die Eigensicherung des Polizeibeamten zu verbessern,</li>
<li>weiterhin sollen die Schulterkameras eine präventive Funktion erfüllen &#8211; im Idealfall schrecken sie nämlich vor gewalttätigen Übergriffen auf Polizisten bereits im Vorfeld ab und</li>
<li>abschließend soll eine spätere Aufklärung durch die neue Videotechnik ermöglicht werden &#8211; also sowohl bei vom Bürger ausgehender Gewalt gegen die Polizei, als auch bei Polizeigewalt gegen den Bürger.</li>
</ol>
<p>Bereits im Jahr 2013 leitete Hessen als erstes Bundesland ein entsprechendes Pilotprojekt ein, um konkret gefährdete Polizeibeamten in einem Frankfurter Ausgehviertel vor wiederholten und gewalttätigen Übergriffen besser zu schützen. Inzwischen wurde eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen und der Pilot- in den Dauerbetrieb überführt, denn der Bodycam-Einsatz erwies sich in der Praxis aus Sicht der Polizei als erfolgreich. Auch eine Befragung innerhalb der Bevölkerung kommt zu einem positiven Ergebnis: Die Mehrheit der Deutschen befürwortetet den Einsatz der Körperkameras.</p>
<h3><b>Spannungsfeld zwischen öffentlichen Sicherheitsinteressen und den Persönlichkeitsrechten der Gefilmten </b></h3>
<p>Nicht erst nach den Silvesterübergriffen in Köln gibt es vermehrt Rufe nach mehr (Video-)Überwachung im öffentlichen Raum. Dennoch stehen sich hierbei immer zwei konträre Positionen gegenüber: Das öffentliche Sicherheitsinteresse und die Persönlichkeitsrechte der einzelnen Gefilmten. Dieses Spannungsverhältnis wird durch die Technik gewollt (aus-)genutzt, um beispielsweise einen Einschüchterungseffekt auf alle Personen zu erzielen, die sich in der Nähe des filmenden Polizisten befinden. Letztlich können auch Unbeteiligte von der polizeilich gefilmten Maßnahme erfasst werden und auf diese Weise ins Visier staatlicher Beobachtung geraten.</p>
<h3><b>Rechtslage</b></h3>
<p>Hier geht es der Sache nach um Polizeirecht. Auch wenn es ein Polizeigesetz des Bundes gibt, sind die einzelnen Bundesländer für deren Ausgestaltung zuständig. Deswegen ergibt sich bzgl. der Rechtsgrundlage ein Bild, welches aus 16 verschiedenen Teilstücken besteht. Richtig ist, dass die neue Technik spezielle rechtliche Voraussetzungen braucht und sich nicht auf bereits bestehende Rechtsgrundlagen stützen lässt. So führte der Vorreiter Hessen die Rechtsgrundlage des <a href="http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=169564,15" target="_blank" rel="noopener">§ 14 Abs. 6 HSOG</a> (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) ein:</p>
<blockquote><p><i>Die Polizeibehörden können an öffentlich zugänglichen Orten eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, mittels Bild- und Tonübertragung kurzfristig technisch erfassen, offen beobachten und dies aufzeichnen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten oder Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. </i></p>
<p><i><sup>2</sup></i><i>Dabei können personenbezogene Daten auch über dritte Personen erhoben werden, soweit dies unerlässlich ist, um die Maßnahme nach Satz 1 durchführen zu können. </i><i><sup>3</sup></i><i>Sind die Daten für Zwecke der Eigensicherung oder der Strafverfolgung nicht mehr erforderlich, so sind sie unverzüglich zu löschen.</i></p></blockquote>
<p>Auch in anderen Bundesländern finden sich ähnliche Regelung &#8211; beispielsweise in Bremen, Hamburg oder auch im Saarland. Der Wortlaut des Gesetzes zeigt, dass verschiedene Voraussetzungen vorliegen müssen, um die Bodycam zum Einsatz zu bringen. Schon der Anwendungsbereich &#8222;eine Identitätsfeststellung im öffentlichen Raum“ ist umgrenzt und auch einer unverzüglichen Löschung der Aufnahmen wurde Rechnung getragen.</p>
<p>In der Praxis müssen die Streifenpolizisten die Aufnahme ankündigen, am Ende der Schicht werden die Aufnahmen durch den Schichtleiter auf der Wache mit einer speziellen Software übertragen. Dieser entscheidet über die Weiterleitung der Aufnahmen an die Staatsanwaltschaft oder deren Löschung.</p>
<h3><b>Fazit</b></h3>
<p>Im Zeitalter der Smartphones werden auch Polizeibeamte nicht selten bei Einsätzen &#8211; insbesondere bei Demonstrationen und Großveranstaltungen &#8211; von Bürgern gefilmt. Dem könnten die Schulterkameras der Polizisten entgegen wirken. Eine wirkliche „Waffengleichheit“ kann mit den Bodycams aber nicht erreicht werden. Grundsätzlich ist der Videobeweis ein sehr objektives Beweismittel &#8211; anders als beim Zeugenbeweis, kommt es hier nicht zu einer subjektiven Wiedergabe der Geschehnisse.</p>
<p>Jedoch entscheidet allein der Polizist, wann die Aufnahme gestartet und beendet wird, sodass im Einzelfall zu befürchten ist, dass der Polizist eventuelles eigenes Fehlverhalten bewusst undokumentiert lässt. Im Ergebnis geht es um Abschreckung auf Kosten der Persönlichkeitsrechte und ob mit Bodycams auch konsequent gegen Fehltritte der Polizei vorgegangen wird, bleibt also fraglich.</p>
<p>Wie stehen Sie zu Bodycams und Videoüberwachung?</p>
<p>Lesen Sie auch meinen <a href="https://www.power-datenschutz.de/dashcam-rechtslage/" target="_blank" rel="noopener">Artikel</a> zur Rechtslage von sog. &#8222;Dashcams&#8220;.</p>
<p>Ich freue mich über einen Austausch und Ihren Kommentar.</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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		<title>Saugroboter, oder: Der Spion, der mein Zuhause putzt und überwacht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Sep 2017 21:43:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anleitung]]></category>
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					<description><![CDATA[Sie sind klein, rund und sie erledigen eine der Aufgaben, die die meisten Menschen als äußerst lästig empfinden: Die Rede ist von smarten Saugrobotern, die automatisiert unsere Wohnungen von Staub und Dreck befreien. Problematisch ist nicht (allein) der zumeist hohe Anschaffungspreis, sondern die Weitergabe der gesammelten Daten an Unternehmen wie Amazon, Apple oder Google &#8211; [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sie sind klein, rund und sie erledigen eine der Aufgaben, die die meisten Menschen als äußerst lästig empfinden: Die Rede ist von smarten Saugrobotern, die automatisiert unsere Wohnungen von Staub und Dreck befreien. Problematisch ist nicht (allein) der zumeist hohe Anschaffungspreis, sondern die Weitergabe der gesammelten Daten an Unternehmen wie Amazon, Apple oder Google &#8211; es handelt sich also unter Umständen um eine ausgesprochen neugierige Putzhilfe.<span id="more-1701"></span></p>
<h3><b>Ausgangspunkt</b></h3>
<p>Es gibt mittlerweile viele Hersteller, die Saugroboter feilbieten. Ein besonders großer Player in diesem Segment ist die Firma „iRobot“, deren (Putz-)Geräte auf den Namen „Roombas“ hören. Nachdem in den letzten Jahren noch die Entwicklung der Grundfunktionalitäten im Mittelpunkt standen, scheint es jetzt schwerpunktmäßig um die Vernetzung der intelligenten Saugroboter mit Smart-Home-Infrastrukturen zu gehen. Dabei erkannte auch iRobot die Währung unserer Zeit: „Daten sind das neue Gold.“. Diese Assoziation löste jedenfalls der CEO des Unternehmens &#8211; Colin Angle &#8211; aus, als er in <a href="http://www.reuters.com/article/us-irobot-strategy/roomba-vacuum-maker-irobot-betting-big-on-the-smart-home-idUSKBN1A91A5?il=0" target="_blank" rel="noopener">einem Interview</a> verlauten ließ, dass iRobot nicht nur durch das Absaugen der Böden, sondern ebenfalls mit dem gewonnen Datenfluss künftig Geld verdienen könnte.</p>
<h3><b>Um welche Daten geht es und warum sind Google, Apple und Amazon eigentlich so scharf darauf?</b></h3>
<p>Dazu muss man grob wissen, wie Saugroboter vorgehen: Sie fahren die zu reinigenden Fußbodenflächen systematisch ab und kartieren dabei die gesamte Wohnung mittels einer Zielzahl von Laser- und Infrarotsensoren sowie mehrerer Kameras. Erst dieses Technikpaket macht die „Roombas“ zu dem, was sie sind und ermöglicht es ihnen selbstständig Hindernisse sowie den Bodenbelag zu erkennen, während des Reinigungsprozesses die Ladestation aufzusuchen und anschließend die Arbeit an der zuletzt gereinigten Position wieder aufzunehmen.</p>
<p>Nach der ersten „Reinigungsfahrt“, existiert eine detaillierte Karte und weitere Daten (inkl. Bilddateien) von den Räumlichkeiten, die für Smart-Home-Assistenten von großem Interesse sind. Das findet auch CEO Angel:</p>
<blockquote><p>“Es gibt ein ganzes Ökosystem von Dingen und Diensten, die das Smart-Home leisten kann, sobald es eine detaillierte, vom Nutzer freigegebene Karte des Hauses hat.“</p></blockquote>
<p>Was meint er damit? Die eigenen vier Wände aus mehreren Perspektiven gefilmt und penibel genau ausgemessen &#8211; das wird beispielsweise Möbelhäuser wärmstens interessieren. Diese werden auf diese Weise personalisierte Werbung anbieten können, wobei dies natürlich nur eines von vielen denkbaren Szenarien darstellt.</p>
<h3><b>Smart-Home hin oder her, aber willigen die Nutzer auch ein? </b></h3>
<p>Der Trend geht immer weiter zu einer zentralen Steuerungszentrale, wie Googles „<i>Home</i>“, Apples „<i>HomePad</i>“ oder Amazons „<i>Echo</i>“. Bei den Funktionen und Vernetzungsmöglichkeiten kennen die Hersteller keine Grenzen und versuchen sich ständig zu überbieten. Das kommt an und gefällt.</p>
<p>Kleinlaut, schwammig und unklar wird es jedoch, wenn Sie in die Nutzungsbestimmungen schauen, um herauszufinden, wozu Sie Ihre Einwilligung erteilen, welche konkreten Nutzerdaten (beispielsweise für personalisierte Werbung) weitergegeben und ob die erstellten Raumpläne und Bildaufnahmen anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Neben Funktionen, Putzleistung und Preis, sollte die Transparenz mit dem Umgang der Daten für Kaufinteressenten ein entscheidendes Kriterium sein.</p>
<p>Die gute Nachricht: Spätestens mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (<a href="https://www.power-datenschutz.de/die-eu-datenschutzgrundverordnung/" target="_blank" rel="noopener">EU-DSGVO</a>), die ab dem 25.05.2018 europaweit gilt, gehören solche (absichtlich) unklar formulierten Nutzungsbedingungen der Vergangenheit an &#8211; ansonsten drohen empfindliche Bußgelder. Weiterhin muss eine freiwillige und auf den konkreten Einzelfall bezogene Einwilligung vorliegen, die über jede Datenweitergabe an andere Unternehmen informiert und gleichzeitig definiert, welche Daten erhoben und verwendet werden sowie welcher Zweck dahinter steht.</p>
<h3><b>Fazit. Saugroboter: Smart oder nicht smart &#8211; was ist zutun?</b></h3>
<p>Diejenigen, die einen „Roomba“ bereits ihr Eigen nennen oder mit dem Gedanken spielen, sich einen solchen Schmutz- und Datensammel“freund“ anzuschaffen, werden sich jetzt sicherlich fragen: „Was kann ich tun, um meine (intimste) Privatsphäre zu schützen?“.</p>
<p>Eine mögliche Antwort findet sich ebenfalls in den Nutzungsbestimmungen.<br />
Sie dürfen das Gerät nicht über die zur Verfügung gestellte Smartphone-App steuern. Auch sollten Sie eine Registrierung beim Hersteller unterlassen. Halten Sie (gewissermaßen) die Tür nach draußen geschlossen &#8211; oder anders gesagt:</p>
<blockquote><p>„Wenn Ihr smartes Gerät keine Daten über Ihre Wohnung an die dahinter stehenden Konzerne senden soll, lassen Sie es besser gar nicht erst zu smart werden.“</p>
<p>&nbsp;</p></blockquote>
<p>Wie ist es bei Ihnen &#8211; lassen Sie einen Teil der Hausarbeit von einer smarten und automatisierten Putzhilfe erledigen?</p>
<p>Schreiben Sie einen Kommentar &#8211; ich bin auf Ihre Erfahrungen gespannt!</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild: Pressebild iRobot</p>
<p>__</p>
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		<title>Snapchat: Lustiger Fotospaß oder bedenklicher Datensauger?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Jul 2017 17:33:35 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Was haben Datenschützer nicht schon alles über soziale Netzwerke geschrieben und den Teufel an die Wand gemalt. Nicht selten völlig zu recht. Manchmal aber auch nur mit bloßer Kritik &#8211; ohne Lösungsansätze zu liefern. Auffällig ist jedoch, dass der Instant-Messaging-Dienst Snapchat (noch) unter dem Radar zu schweben scheint. Statt Nachrichten werden hier primär Fotos (wahlweise [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Was haben Datenschützer nicht schon alles über soziale Netzwerke geschrieben und den Teufel an die Wand gemalt. Nicht selten völlig zu recht. Manchmal aber auch nur mit bloßer Kritik &#8211; ohne Lösungsansätze zu liefern. Auffällig ist jedoch, dass der Instant-Messaging-Dienst Snapchat (noch) unter dem Radar zu schweben scheint. Statt Nachrichten werden hier primär Fotos (wahlweise mit lustigen Hundeohren) zur Kommunikation versendet, die sich nach einer bestimmten Zeit automatisch löschen (sollen). Ob sie sich wirklich löschen ist die erste bedenkliche Frage, aber ein Blick in die Datenschutzbestimmungen wirft weitere Probleme auf.</p>
<p>Höchste Zeit also, die Datenschutzbestimmungen von Snapchat in den Fokus zu rücken.<span id="more-1607"></span></p>
<h3><b>Ausgangslage &#8211; wer oder was ist Snapchat eigentlich?</b></h3>
<p>Vor dem kritischen Blick auf neue Funktionen und die <a href="https://www.snap.com/de-DE/privacy/privacy-policy/" target="_blank" rel="noopener">Datenschutzbedingungen</a>, ist die Dimension von Snapchat unter die Lupe zu nehmen. Nur so lässt sich das Problem verstehen.</p>
<p>Das in Los Angeles ansässige Unternehmen ermöglicht es, Fotos, die nur eine bestimmte Anzahl von Sekunden sichtbar sind und sich dann selbst „zerstören“, an andere Personen zu versenden. Dazu kommen ständig wechselnde Filter, die auf die Bilder projiziert werden &#8211; auf diese Weise kommen witzige Hasenohren, eine trendige Nerdbrille oder ein buntes Einhorn mit in die Bildkomposition oder maximal zehnsekündigen Video-Clips (wenn man dies wünscht).</p>
<p>Diese innovative Idee wollte Facebook gern einkaufen und bot dafür mehrfach Milliardenbeträge. Die Versuche eines möglichen Aufkaufs blieben allerdings erfolglos. Mittlerweile wird der Firmenwert von Snapchat auf einen unteren zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Auch bedeutende (inter-)nationale Medien wie <i>Spiegel Online, Bild, CNN, Sky Sport </i>und <i>National Geographic</i> erkannten den Trend und sind mit eigenen Newsfeeds (in Form von Videos und Artikeln) innerhalb der App vertreten.</p>
<p>Hinsichtlich der konsumierten Video-Clips überholte der Instant-Messaging-Dienst Facebook: im April 2016 sahen ca. 100 Millionen aktive Nutzer täglich 10 Milliarden Video-Clips auf Snapchat. Mit dieser Aktivität liegt Snapchat weltweit vor Facebook &#8211; das soziale Netzwerk kam in dieser Zeit (nur) auf ca. 8 Milliarden tägliche Videoaufrufe.</p>
<p>Die kleine App mit dem Geist-Symbol ist von einigem Gewicht und inzwischen für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil von täglicher Kommunikation geworden. Höchste Zeit für einen Blick in die (erstaunlich verständlich verfassten) Datenschutzbestimmungen des Unternehmens.</p>
<h3><b>Snapchat merkt sich, wer die niedlichen Hasenohren-Bilder bekommt (und vieles mehr)</b></h3>
<p>Eines sollte klar sein: Die App lässt sich kostenlos herunterladen &#8211; aber sie ist nicht umsonst. Snapchat erstellt und speichert umfangreiche Profile der Nutzer. In diesem Profil wird beispielsweise vermerkt, wenn Screenshots von den Nachrichten angefertigt, zu welchen Zeiten Nachrichten an einen bestimmten Kontakt versendet oder mit welchem Kontakt die meisten Nachrichten ausgetauscht werden. Laut der Datenschutzbestimmung dürfen all diese Informationen aufgezeichnet, weitergegeben und ausgewertet werden.</p>
<h3><b>Nicht nur Kontakte werden an Snapchat weitergeleitet</b></h3>
<p>Bei der Installation erbittet sich Snapchat u.a. den Zugriff auf das gesamte Adressbuch, um alle gespeicherten Nummern mit der Snapchat-Datenbank abzugleichen &#8211; so können Kontakte schnell gefunden werden, die ebenfalls den Dienst nutzen. In den Datenschutzbestimmungen (5. Juli 2017) heißt es dazu explizit:</p>
<blockquote><p>“Da es bei Snapchat um deine Kommunikation mit Freunden geht, können wir – mit deiner Zustimmung – Daten aus deinem Telefonbuch erfassen.”</p></blockquote>
<p>Der kürzlich erschienene <a href="https://www.power-datenschutz.de/whatsapp-urteil-abmahnungen/" target="_blank" rel="noopener">Artikel</a> zur Gefahr einer Abmahnung durch unautorisierte Datenweitergabe der Kontaktdaten bei WhatsApp, könnte auch für Snapchat gelten, da hier das gleiche Prinzip des Datenabgleichs zur Anwendung kommt.</p>
<h3><b>Nutzerdaten werden zu einem bedenklichen Marketingpaket </b></h3>
<p>Doch es geht nicht nur um Kontaktdaten &#8211; diese sind zwar für das Unternehmen wichtig, doch eine Verwertung dieser Daten bringt erst in Verbindung mit anderen Informationen bares Geld. Interessanter erscheint daher ein weiterer Abschnitt der Datenschutzbestimmungen:</p>
<blockquote><p>“Mit Cookies und anderen Technologien erfasste Daten: Wie die meisten Onlineservices und mobilen Anwendungen können wir mit Cookies und anderen Technologien, wie z. B. Webbeacons, Webspeicherung und einzigartigen Werbe-IDs, Daten über deine Aktivität, deinen Browser und dein Gerät erfassen. Wir behalten uns vor, diese Technologien auch dann für die Datenerfassung zu verwenden, wenn du Services nutzt, die von uns über einen Partner angeboten werden, wie z. B. Anzeigen und die gewerblichen Features.”</p></blockquote>
<p>Im Klartext steht diese Textpassage für eine umfängliche Aufzeichnung der Nutzung, um gezieltes Marketing betreiben zu können. Frei nach dem Motto. “Wer auf diese Weise die App Snapchat verwendet, dem gefällt auch…”.</p>
<h3><b>Snapchat kennt auch alle Details zu Ihrem Handy (und vieles mehr)</b></h3>
<p>Um das umfassende Benutzerprofil zu komplettieren werden natürlich auch noch Informationen zum mobilen Endgerät</p>
<blockquote><p>(“Wir erfassen gerätespezifische Daten wie z. B. das Modell, die Betriebssystemversion, die Werbe-ID, eindeutige Anwendungs-IDs, eindeutige Geräte-IDs, Browsertypen, Sprache, Drahtlosnetzwerk und Mobilfunknetzdaten (u. a. die Handynummer).”)</p></blockquote>
<p>und dazu zum Standort</p>
<blockquote><p>(“Wenn du unsere Services nutzt, erfassen wir möglicherweise Daten über deinen Standort. Mit deiner Zustimmung erfassen wir außerdem mithilfe von GPS, Drahtlosnetzwerken, Funkmasten, WLAN-Zugriffspunkten und anderen Sensoren wie Gyroskopen, Beschleunigungsmessern und Kompassen Daten über deinen genauen Standort.”)</p></blockquote>
<p>neben einigen anderen Datenerhebungen benutzt.</p>
<h3><b>Alle Daten landen in den USA &#8211; wo bleibt die Anwendung des deutschen Datenschutzrechts?</b></h3>
<p>Im Ergebnis entsteht durch die drolligen Bilder mit Ohren ein umfangreiches digitales Benutzerprofil. All dies geschieht mit dem Hinweis</p>
<blockquote><p>“Snapchatter gibt es auf der ganzen Welt. Beachte, dass deine Daten – unabhängig von deinem Wohnort oder dem Land, in dem du unsere Services nutzt – innerhalb der Snap Inc. Familie weitergegeben werden können. Das bedeutet, dass wir deine Daten in den USA und anderen Ländern außerhalb deines Heimatlandes erfassen, sie dorthin übermitteln, dort speichern und verarbeiten.”</p></blockquote>
<h3><b>Fazit</b></h3>
<p>Das Grundprinzip von Snapchat erscheint erst einmal positiv: Es werden Bilder (mit und ohne putzige Filter) und Nachrichten ausgetauscht, die sich selbst löschen. Der oftmals knappe Gerätespeicher wird dadurch auch gleich noch geschont. Doch die Datenschutzbestimmungen zeigen deutlich, welche Daten “nebenbei” erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Dieser Aspekt dürfte für die meisten Nutzer nicht im Bewusstsein verankert sein.</p>
<p>Ganz nebenbei bemerkt lassen sich im Internet auch eine Vielzahl von <a href="https://www.freeware.de/snapchat/tipp/snapchat-bilder-wiederherstellen-so-einfach-geht-s/" target="_blank" rel="noopener">Anleitungen</a> finden, wie sich von Snapchat vermeintlich gelöschte Inhalte wieder auffinden lassen.</p>
<p>Wer nicht auf die Benutzung verzichten möchte, der kann wenigstens an einigen Stellen die Datenerhebung und die damit verbundene Weitergabe einschränken; hierzu nachfolgend einige Screenshots.</p>
<p>Letztendlich machen Sie sich bitte bewusst, warum die App kostenlos angeboten wird: Sie bezahlen hier schlicht mit Ihren Daten. Überdenken Sie daher die Nutzung und schränken Sie zumindest dort, wo es Ihnen Snapchat ermöglicht, die Datenerhebung und -weitergabe ein.</p>
<div class="envira-gallery-feed-output"><img decoding="async" class="envira-gallery-feed-image" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/07/Screenshot_20170711-150537-576x1024-640x480.png" title="Screenshot_20170711-150537" alt="" /></div>
<p><i>Öffnen Sie die App, tippen Sie oben links auf Ihr Profilsymbol, anschließend auf das Symbol für die Einstellungen (oben rechts), scrollen Sie etwas nach unten zu “Mehr Möglichkeiten/ Präferenzen verwalten”, unter “Anzeigenpräferenzen” können Sie beispielsweise das sog. “Snap Zielgruppen-Marketing” ausschalten oder unter “Karten” die Weitergabe und Auswertung Ihrer Standortdaten abwählen. Weiterhin können Sie auf diese Weise auch die weitreichenden Berechtigungen der App einsehen (leider nicht direkt einschränken).</i></p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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<tr>
<th>Like!</th>
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		<title>Praxistipp: In 3 Schritten zu mehr Datenschutz für Ihr Facebook-Profil</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2015 11:27:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Online]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht am eigenen Bild]]></category>
		<category><![CDATA[Bildrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[personenbezogene Daten]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit diesem Artikel zeige ich Ihnen, wie Sie mit 3 entscheidenden Maßnahmen für mehr Schutz Ihrer persönlichen Daten auf Facebook sorgen: Schritt 1: Wie verändere ich die Sichtbarkeit meiner Fotos? Schritt 2: Wie blende ich meine Freundesliste aus? Schritt 3: Wie verberge ich persönliche Informationen in meinem Profil? Mit dieser Anleitung verhindern Sie nicht, dass Facebook Ihre Daten [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit diesem Artikel zeige ich Ihnen, wie Sie mit 3 entscheidenden Maßnahmen für mehr Schutz Ihrer persönlichen Daten auf Facebook sorgen:<br />
Schritt 1: Wie verändere ich die Sichtbarkeit meiner Fotos?<br />
Schritt 2: Wie blende ich meine Freundesliste aus?<br />
Schritt 3: Wie verberge ich persönliche Informationen in meinem Profil?<br />
Mit dieser Anleitung verhindern Sie nicht, dass Facebook Ihre Daten speichert, aber Sie können auf diese Weise besser kontrollieren, wer auf Ihre Inhalte zugreifen kann.<span id="more-924"></span><br />
<b>Ausgangspunkt &#8211; was ist sichtbar</b></p>
<p>Um festzustellen, wie es um die Datensicherheit Ihres Profils bestellt ist, können Sie sich einer speziellen Ansicht seitens Facebook bedienen. Hierdurch können Sie sich Ihr Profil aus der Sicht eines Freundes oder anderen Personen, mit denen Sie nicht auf Facebook befreundet sind (das sog. „Öffentliche Profil“), anzeigen lassen.</p>
<ol>
<li>Melden Sie sich bei Ihrem Facebook-Account an</li>
<li>Wählen Sie nun oben rechts das Symbol mit dem Schloss (die sog. Privatsphäre-Verknüpfung)<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_1.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-911" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_1.jpg" alt="Praxistipp_Facebook_1" width="373" height="357" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_1.jpg 373w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_1-300x287.jpg 300w" sizes="(max-width: 373px) 100vw, 373px" /></a></li>
<li>Anschließend wählen Sie die zweite Option &#8211; „Wer kann meine Inhalte sehen?“<br />
<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_2.jpeg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-912" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_2.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_2" width="378" height="259" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_2.jpeg 378w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_2-300x206.jpeg 300w" sizes="(max-width: 378px) 100vw, 378px" /></a></li>
<li>Sie können nun zwischen drei weiteren Optionen wählen. Klicken Sie auf das letztgenannte Feld „Was sehen andere Personen in meiner Chronik? Hier klicken Sie auf den blauen Link „Anzeigen aus der Sicht von“.<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_3.jpeg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-913" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_3.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_3" width="564" height="232" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_3.jpeg 564w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_3-300x123.jpeg 300w" sizes="(max-width: 564px) 100vw, 564px" /></a></li>
<li>Nun sehen Sie Ihr Facebook-Profil zunächst in der Ansicht „öffentlich“. Sie können auch eine Person aus Ihrem Freundeskreis auswählen, um zu sehen, welche Inhalte aus deren Sicht einsehbar sind. Hierfür wählen Sie die Option „Aus der Sicht einer bestimmten Person anzeigen“<br />
<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_4.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-914" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_4.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_4" width="585" height="33" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_4.jpeg 585w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_4-300x17.jpeg 300w" sizes="auto, (max-width: 585px) 100vw, 585px" /></a></li>
</ol>
<p><b>Fotos ausblenden (1. Schritt)</b></p>
<p>In Ihrem öffentlichen Profil sind Ihnen möglicherweise einige Bilder aufgefallen, die nur für Ihre Freunde bestimmt waren. In diesem Schritt wird das Ausblenden von Fotos erklärt.</p>
<ol>
<li>Klicken Sie das gewünschte Foto an, sodass es sich in der Großansicht öffnet.</li>
<li>Nun klicken Sie auf das rechte graue Kästchen mit der Aufschrift „Bearbeiten“<br />
<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_5.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-915" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_5.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_5" width="229" height="51" /></a></li>
<li>Anschließend klicken Sie auf das kleine Symbol neben dem blauen Feld „Fertig bearbeitet“. Hier können Sie zunächst zwischen Ihrem Öffentlichen Profil und Ihren Freunden auswählen, um das Foto mit der jeweiligen Gruppe zu teilen. Als dritte Möglichkeit können Sie auch „Weitere Optionen“ auswählen und nun das Foto beispielsweise nur für eine angelegte Gruppe oder nur für Ihre eigene Ansicht beschränken.</li>
</ol>
<p><a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_7.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-917 alignnone" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_7.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_7" width="221" height="376" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_7.jpeg 221w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_7-176x300.jpeg 176w" sizes="auto, (max-width: 221px) 100vw, 221px" /></a></p>
<p><b>Freundesliste ausblenden (2. Schritt) </b></p>
<p>Der Hauptanwendungsbereich von Facebook ist es, mit Freunden, Kollegen und Familienmitgliedern in Kontakt zu bleiben. Jedoch sollten Sie überlegen, ob Sie Ihre Freundesliste in Ihrem Öffentlichen Profil, mit einzelnen Gruppen oder auch Ihren Freunden teilen möchten. Falls Sie dies nicht wünschen, können Sie auch diese ausblenden.</p>
<ol>
<li>Dafür klicken Sie oben links neben „Startseite“ auf Ihr Profil</li>
<li>An der linken Seite erscheint nun unter den Informationen zu Ihrem Profil die Freundesliste</li>
<li>Klicken Sie nun rechts auf das Stiftsymbol und wählen Sie anschließend die Option „Privatsphäre bearbeiten“<br />
<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_8.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-918" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_8.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_8" width="355" height="102" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_8.jpeg 355w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_8-300x86.jpeg 300w" sizes="auto, (max-width: 355px) 100vw, 355px" /></a></li>
<li>Abschließend können Sie wieder zwischen den drei Auswahlmöglichkeiten „Öffentlich“, „Freunde“ und „Nur ich“ wählen<br />
<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_10.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-919" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_10.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_10" width="561" height="462" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_10.jpeg 561w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_10-300x247.jpeg 300w" sizes="auto, (max-width: 561px) 100vw, 561px" /></a></li>
</ol>
<p><b>Profilinformationen ausblenden (3. Schritt)</b></p>
<p>Üblicherweise werden bei Facebook viele persönliche Daten angeben, wie Name, Geburtstagsdatum, Beruf, Arbeits-, Beziehungs- und Verwandtschaftsverhältnisse. Diese sensiblen Daten sollten Sie nicht für jedermann zur Einsicht bereithalten. Blenden Sie also diese persönlichen Angaben aus.</p>
<ol>
<li>Klicken Sie dafür wieder oben links neben „Startseite“ auf Ihr Profil</li>
<li>Oben halb links klicken Sie nun auf „Info“. Anschließend öffnen sich Ihre persönlichen Angaben, die Sie bei Facebook eingaben<br />
<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_111.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-931" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_111.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_11" width="432" height="39" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_111.jpeg 432w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_111-300x27.jpeg 300w" sizes="auto, (max-width: 432px) 100vw, 432px" /></a></li>
<li>Nun klicken Sie an der linken Seite einen Bereich Ihrer Wahl an &#8211; z.B. „Arbeit und Ausbildung“ <a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_12.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-921" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_12.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_12" width="221" height="380" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_12.jpeg 221w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_12-174x300.jpeg 174w" sizes="auto, (max-width: 221px) 100vw, 221px" /></a></li>
<li>Abschließend klicken Sie eines der Felder an und wählen unten die Option „bearbeiten. Neben „Änderung speichern“ können Sie wieder auswählen, wer diese Inhalte einsehen kann<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_13.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-922" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_13.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_13" width="469" height="220" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_13.jpeg 469w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_13-300x141.jpeg 300w" sizes="auto, (max-width: 469px) 100vw, 469px" /></a></li>
</ol>
<p><b>Fazit</b></p>
<p>Facebook bietet auch an einigen anderen Stellen weitere dieser Optionen. Meist sind sie allerdings recht klein und versteckt in die Seite integriert. Wichtig ist jedoch, ein Bewusstsein für den Schutz Ihrer Fotos und Informationen zu entwickeln, welche Sie bei Facebook einstellen. Nach einigen Jahren der Kritik bietet die Plattform nun viele Möglichkeiten zum Schutz der Daten. Dies betrifft allerdings nur die Ansicht Ihrer Daten &#8211; nicht aber die Tatsache, dass diese bei Facebook gespeichert werden. Daher überlegen Sie stets in einem ersten Schritt, ob Sie bestimmte Inhalte auf Facebook zugänglich machen möchten und in einem zweite Schritt, wer diese Inhalte einsehen kann.</p>
<p>__</p>
<p>Bildquelle</p>
<p>Pixabay (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
<div id="rf_1-postid_924" class="rating_form_1" style="display: none;">
<ul class="rating_form cursor spinner3_on">
<li id="rate_1_1u" class="cyto-thumbs-up-2 up_rated" title="Like!"></li>
<li class="up_rated_txt">+2</li>
<li id="rate_1_1d" class="cyto-thumbs-down-2 down_rated" title="Dislike!"></li>
<li class="down_rated_txt">-1</li>
<li class="def rating_total"><span class="votes">3 </span>ratings</li>
</ul>
<div class="rating_stats">
<div class="rf_stats_header">3 ratings<span class="rf_stats_close">X</span></div>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Like!</th>
<th>Dislike!</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>66.7%</td>
<td>33.3%</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>

<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>Praxistipp: Vorsicht bei gebrauchten Speicherkarten.</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/speicherkarten-sicher-verkaufen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 27 Jun 2015 14:35:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[„Ebay macht’s einfach“. Mit dieser Werbung verspricht der Online-Markplatz nicht zu viel. Schnell ein Foto erstellt, hochgeladen, zwei Zeilen dazu geschrieben und schon findet sich „alter Krimskrams“ auf der gleichnamigen Plattform. Grundsätzlich gibt es keine Einwände dagegen &#8211; Sie sollten bei gebrauchten Speichermedien (wie Speicherkarten oder USB-Sticks) jedoch vorsichtig sein, denn Datensicherheit beginnt nicht im [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>„Ebay macht’s einfach“. Mit dieser Werbung verspricht der Online-Markplatz nicht zu viel. Schnell ein Foto erstellt, hochgeladen, zwei Zeilen dazu geschrieben und schon findet sich „alter Krimskrams“ auf der gleichnamigen Plattform. Grundsätzlich gibt es keine Einwände dagegen &#8211; Sie sollten bei gebrauchten Speichermedien (wie Speicherkarten oder USB-Sticks) jedoch vorsichtig sein, denn Datensicherheit beginnt nicht im Großen durch das Ausspähen der NSA oder die Datensammlung von Facebook, sondern bereits im Kleinen bei Ihnen zuhause.<br />
Eine Anleitung.<span id="more-836"></span></p>
<p><b>Problemaufriss</b></p>
<p>Auf die Suchanfrage „Speicherkarte“ antworte eBay mit mehr als 2600 gebrauchten Angeboten. Doch oftmals bekommen Sie hier nicht nur eine günstige Speicherkarte, sondern auch die Bilder, die zuvor auf der Karte gespeichert wurden. Auf den ersten Blick sind die Speicherkarten leer &#8211; doch mit sehr geringen Aufwand lassen sich Bilder und andere Daten wiederherstellen. Wie kann das sein? Der Verkäufer löschte doch eigentlich das Speichermedium, bevor er es zum Kauf anbot. Wie können dann trotzdem sensible Daten und Fotos noch gespeichert sein? Eine vereinfachte Antwort auf diese Frage lautet: Löschen ist nicht gleich Löschen.</p>
<p>Eine leere Speicherkarte lässt sich mit einem leeren Buch vergleichen. Durch die Benutzung der Karte (z.B. in einer Kamera) werden Bilddateien abgespeichert und zusätzlich eine Art „Inhaltsverzeichnis“ erstellt. Wenn der Benutzer später die Bilder am Computer auswählt und die Option „löschen“ betätig, führt dies nur zur Löschung der dem Inhaltsverzeichnisses des Buchs entsprechenden Daten. Die tatsächlichen Bilder bleiben allerdings auf der Karte gespeichert. Sie sind bloß nicht mehr sichtbar und der Speicherplatz erscheint wieder als frei.</p>
<p><b>Problemlösung</b></p>
<p>Um die Rechte am eigenen Bild zu wahren und sie nicht unkontrolliert an unbekannte Dritte weiterzugeben, sollten Sie zwei Arbeitsschritte unternehmen, um auch wirklich eine leere Speicherkarte zu verkaufen.</p>
<p><b>1. Speichermedium sicher überschreiben</b></p>
<p>In einem ersten Schritt sollten Sie das Speichermedium mehrfach von einem Programm überschreiben lassen. Auf diese Weise werden alle noch vorhandenen Fotos und Dateien mit dem Wert „0“ überschrieben und damit unbrauchbar. So lassen sich hinterher auch unsichtbare Bilder nicht mehr wiederherstellen. Für diesen Arbeitsschritt existieren bereits viele Programme.</p>
<p><b>Windows-Nutzer</b> können beispielsweise auf das Tool <a href="http://www.heise.de/download/disk-wipe.html" target="_blank">Disk Wipe</a> zurückgreifen. Das Datenlöschungs-Tool Disk Wipe tut genau das, was der Name verspricht. Es entfernt Daten restlos von Festplatten, Speicherkarten oder USB-Sticks, sodass sie sich auch mit professionellen Wiederherstellungs-Tools nicht wiederherstellen lassen.</p>
<p><b>Mac-Nutzer</b> können sich dem bereits installierten <a href="https://www.verbraucher-sicher-online.de/anleitung/sicher-loeschen-unter-mac-os-x" target="_blank">Festplattendienstprogramm</a> bedienen. So gehen Sie hier vor:</p>
<ol>
<li>Starten Sie das Festplatten-Dienstprogramm (unter Programme/Dienstprogramme).</li>
<li>Schließen Sie nun den zu löschenden Datenträger an Ihren Mac an.</li>
<li>Wählen Sie in der linken Spalte des Fensters den zu löschenden Datenträger aus.</li>
<li>Anschließend wählen Sie in der rechten Spalte die Registerkarte „Löschen“.</li>
<li>Klicken Sie die Schaltfläche „Sicherheitsoptionen“. Es werden Ihnen drei möglichen Löschverfahren angeboten: das einfache, siebenfache oder 35-fache Überschreiben.</li>
<li>Wählen Sie das gewünschte Löschverfahren (mindestens siebenfaches Überschreiben) und bestätigen Sie die Wahl durch Klicken auf die Schaltfläche „OK“.</li>
<li>Starten Sie den Löschvorgang durch Klicken auf das Schaltfeld „Löschen“. Je nach Größe des Datenträgers und gewähltem Löschverfahren kann der Vorgang nun mehrere Stunden in Anspruch nehmen.</li>
</ol>
<p><b>2. Selbst eine Wiederherstellung durchführen </b></p>
<p>Abschließend können Sie sich mit einem Wiederherstellungsprogramm davon überzeugen, dass sich nach der Überschreibung des Speichermediums keinerlei Bilder oder andere Daten wiederherstellen lassen. Hier gilt der Grundsatz: Was Sie mit einschlägigen Wiederherstellungsprogrammen nicht wieder lesbar machen können, kann wohl auch kein Dritter reproduzieren. Hierfür finden sich ebenfalls viele brauchbare Tools. So können sich Mac-User beispielsweise <a href="http://mac.powerdatarecovery.com" target="_blank">MiniTool Mac Data Recovery</a> und Windows-Anwender <a href="http://www.heise.de/download/datarecovery.html" target="_blank">DataRecovery</a> bedienen.</p>
<p><b>Fazit</b></p>
<p>Investieren Sie folglich nicht nur Zeit für eine ansprechende Artikelbeschreibung, wenn Sie bei ebay gebrauchte Speichermedien verkaufen, sondern löschen Sie ihre (persönlichen) Daten vorher sicher.</p>
<p>Wenn Sie den zweiten Schritt der Anleitung auf eine von Ihnen gebraucht gekaufte Speicherkarte anwenden, werden Sie überrascht sein, was sich wiederherstellen lässt &#8230;</p>
<p>__</p>
<p>Bildquelle</p>
<p>Pixabay (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
<div id="rf_1-postid_836" class="rating_form_1" style="display: none;">
<ul class="rating_form cursor spinner3_on">
<li id="rate_1_1u" class="cyto-thumbs-up-2 up_rated" title="Like!"></li>
<li class="up_rated_txt">+1</li>
<li id="rate_1_1d" class="cyto-thumbs-down-2 down_rated" title="Dislike!"></li>
<li class="down_rated_txt">-0</li>
<li class="def rating_total"><span class="votes">1 </span>rating</li>
</ul>
<div class="rating_stats">
<div class="rf_stats_header">1 rating<span class="rf_stats_close">X</span></div>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Like!</th>
<th>Dislike!</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>100%</td>
<td>0%</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>

<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mitarbeiterfotos im Internet &#8211; was ist erlaubt?</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/mitarbeiterfotos-im-internet-was-ist-erlaubt/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Feb 2013 11:54:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mitarbeiterdatenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht am eigenen Bild]]></category>
		<category><![CDATA[Bild]]></category>
		<category><![CDATA[Foto]]></category>
		<category><![CDATA[Gruppenaufnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Homepage]]></category>
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					<description><![CDATA[Mein Bild auf der Firmenhomepage! Das Unternehmen möchte seinem Betrieb ein freundliches Gesicht geben. Und so lässt es Bilder seiner Mitarbeiter erstellen und präsentiert diese auf seiner Unternehmenshomepage. Was der Arbeitgeber hierfür benötigt, ist aber die Einwilligung des jeweiligen Mitarbeiters. Ansonsten verstößt er gegen das Persönlichkeitsrecht und macht sich gegenüber seinem Mitarbeiter schadensersatzpflichtig. Solche Einwilligungen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_119" style="width: 160px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2569-mann-im-schatten.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-119" class=" wp-image-119   " alt="2569-mann-im-schatten" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2569-mann-im-schatten.jpg" width="150" height="150" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2569-mann-im-schatten.jpg 500w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2569-mann-im-schatten-150x150.jpg 150w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2569-mann-im-schatten-300x300.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a><p id="caption-attachment-119" class="wp-caption-text">Quelle: oldskoolman.de</p></div>
<h2>Mein Bild auf der Firmenhomepage!</h2>
<p>Das Unternehmen möchte seinem Betrieb ein freundliches Gesicht geben. Und so lässt es Bilder seiner Mitarbeiter erstellen und präsentiert diese auf seiner Unternehmenshomepage.</p>
<p>Was der Arbeitgeber hierfür benötigt, ist aber die Einwilligung des jeweiligen Mitarbeiters. Ansonsten verstößt er gegen das Persönlichkeitsrecht und macht sich gegenüber seinem Mitarbeiter schadensersatzpflichtig.</p>
<p><span id="more-118"></span></p>
<p>Solche Einwilligungen sind per se problematisch, da ihnen stets unterstellt werden kann, dass sie nicht frei von jeglichem Druck oder sonstigen Einwirkungen erteilt wurden. Denn das Arbeitsverhältnis ist ja gerade durch ein Über-Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet.</p>
<p>Möchte also ein Arbeitgeber die Bilder seiner Mitarbeiter auf der Webseite des Unternehmens im Internet veröffentlichen, so kommt im Idealfall das Anliegen selbst vom Mitarbeiter. Nach der Anfertigung der Bilder, für die es in aller Regel ebenfalls schon einer Einwilligung bedarf, könnte man z.B. dem Mitarbeiter einen Zettel aushändigen, in dem er notieren kann, wieviel Abzüge er selbst von dem Bild gerne hätte und ob er mit der Veröffentlichung auf der Firmenwebseite einverstanden wäre. Ich würde dabei auch darauf achten, dass kein Zusammenhang zwischen beiden Fragen hergestellt wird. Also nicht nach dem Motto: Abzüge gibt&#8217;s kostenfrei, wenn du deine Einwilligung erteilst, o.ä.</p>
<p>Problematisch sehe ich die Praxis vieler Unternehmen, die Einwilligungserklärung direkt in Arbeitsverträge mit aufzunehmen. Denn dies kann vom Mitarbeiter für seine Behauptung als Argument genutzt werden, die Einwilligung ist nicht freiwillig erteilt worden, sondern nur in Hinblick auf den Abschluss des Arbeitsvertrags. Problematisch in der Hinsicht, weil dieser Umstand ein gerichtliches Verfahren provozieren kann &#8211; unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Und Risiken könnte man an der Stelle vermeiden, wenn das Ziel auch risikoloser erreicht werden kann.</p>
<h2>Schadensersatz trotz vorliegender Einwilligung!</h2>
<p>Gerade über das Kriterium der &#8222;Freiwilligkeit&#8220; können solche Einwilligungserklärungen stolpern. Kann der Arbeitgeber nicht zweifelsfrei nachweisen, dass eine solche Einwilligung freiwillig erteilt wurde, gilt diese als nicht erteilt, und der Arbeitnehmer erhält einen Schadensersatzanspruch.</p>
<p>Wenn z.B. der Mitarbeiter das Unternehmen verlassen hat, wenn ihm nicht mehr viel an einer harmonischen Beziehung zu seinem ehem. Arbeitgeber liegt, könnte er sich daran erinnern, dass die Einwilligung von ihm nur erteilt wurde, weil der Arbeitgeber entsprechend auf ihn eingewirkt hat.</p>
<h2>Einwilligung erteilt, auch wenn nichts Schriftliches vorliegt (konkludente Einwilligung)</h2>
<p>Im Einzelfall kann auch in der Duldung eine Einwilligung des Mitarbeiters gesehen werden. Weiß also der Mitarbeiter von der Verwendung seines Bildes auf der Webseite seines Arbeitgebers, so kann er auf der einen Seite diesen Umstand nicht jahrelang hinnehmen (dulden) und dann schließlich, sich auf die fehlende Einwilligung berufend, Schadensersatz verlangen.</p>
<p>Hierzu hat das <a title="LAG Köln" href="www.justiz.nrw.de" target="_blank">LAG Köln</a> am 10.07.2009 (Az.: 7 Ta 126/09) einen Beschluss gefasst, in dem es gerade diese konkludente Einwilligung durch Duldung der Fotografie einer Mitarbeiterin auf der Firmenhomepage annahm. Glück für den Arbeitgeber.</p>
<h2>Das Bild des Mitarbeiters kann grundsätzlich auch nach dessen Ausscheiden auf der Homepage belassen werden</h2>
<p>Der Mitarbeiter scheidet aus dem Betrieb aus. Muss der Arbeitgeber nunmehr seinen Webauftritt umstellen?</p>
<p>Zunächst sollten die Einwilligungserklärungen auch einen solchen Fall vorsehen, nämlich was mit den Bildern passieren soll, wenn der Mitarbeiter ausscheidet. Günstig für den Arbeitgeber ist eine Formulierung, wonach der Mitarbeiter die Verwendung seiner Bilder auch nach der Beendigung des Arbeitsvertrags zustimmt.</p>
<p>Sollte der ausgeschiedene Mitarbeiter nach seinem Ausscheiden nun nachträglich diese Einwilligung widerrufen (auch konkludent durch konkrete Handlungsaufforderung an das Unternehmen) so sollte das Unternehmen sorgfältig abwägen, ob und inwieweit sie dem Verlangen des ausgeschiedenen Mitarbeiters nachkommen wollen, welchen Mehrwert liefern die Bilder (noch) für das Unternehmen?</p>
<p>In dem Fall, welches das LAG (s.o.) zur Entscheidung vorlag, hatte das Bild der klagenden Mitarbeiterin <em>reine</em> Illustrations- bzw. Dekorationszwecke, hatte also keinen individuellen Bezug auf die Persönlichkeit der Mitarbeiterin. Oder anders gesagt: sie &#8222;wäre von seinem Aussagegehalt her durch das Foto jeder beliebigen anderen &#8211; auch unternehmensfremden &#8211; Person in gleicher Pose austauschbar.&#8220; (&#8230;wenig schmeichelhaft vielleicht für die ehemalige Mitarbeiterin).</p>
<p>In einem solchen Fall ist also der Anspruch auf Entfernung des Bildes verneint worden.</p>
<p>Das ArbG Frankfurt am Main hat am 20.06.2012 (Az  7 Ca 1649/12) hat im Falle von Gruppenfotografien ebenfalls den Anspruch auf Entfernung des Fotos (in seiner Gänze) verneint. Es gab dem Unternehmen jedoch auf, für die Unkenntlichmachung der klagenden Person auf den Gruppenfotos zu sorgen. Wie und auf welcher Weise, stellte das Gericht dem Unternehmen frei.</p>
<p>In Fällen des §23 Abs, 1 Nr. 3 KUG muss der Arbeitgeber die Person noch nicht mal unkenntlich machen. Das sind Fälle, wie eine Gruppenaufnahme bei der Jahreshauptversammlung, Aufzüge oder ähnliche Ereignisse.</p>
<p>Der Artikel der <a title="Datenschutz-Praxis" href="http://www.datenschutz-praxis.de/fachwissen/fachartikel/eine-mitarbeiterin-geht-durfen-die-bilder-bleiben?newsletter=das_udw_13_05pudw0141&amp;va=pudw0141" target="_blank">Datenschutz-Praxis vom 29.01.2013</a> befasst sich noch eingehender mit dem Fall des ArbG Frankfurt.</p>
<h2>Liegt die Einwilligung des Fotografens vor?</h2>
<p>Gerne wird bei dem Vorhaben durch den Arbeitgeber übersehen, dass er neben der Einwilligung seiner Mitarbeiter auch die Einwilligung des Fotografens benötigt. Denn auch er hat Rechte an den Bildern, die schließlich seine Werke sind.</p>
<p>Werden seine Bilder ohne seine Einwilligung veröffentlicht, dann kann es schnell teuer für den Unternehmer werden. Der Fotograf könnte nämlich entsprechende Lizenzgebühren nachfordern.</p>
<h2>Fazit:</h2>
<p>Auch wenn es mal im Einzelfall ohne schriftliche Einwilligungserklärung geht, ist es doch für den Arbeitgeber stets ratsamer eine solche schriftliche Einwilligungserklärung einzuholen und sie sorgfältig zu archivieren. Die Einwilligungserklärung sollte auch Gruppenaufnahmen oder Aufnahmen zu rein dekorativen Zwecken mit umfassen. Denn selbst wenn ein Gericht möglicherweise erst in 2. Instanz dem Arbeitgeber recht geben sollte, ein jeder Prozess bedeutet einen zusätzlichen Aufwand mit ungewissem Ende. Somit sollte die Prozessvermeidung stets die höchste Priorität bei der Unternehmensleitung innehaben.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Haben Sie auch Ihr Foto im Internet?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Jan 2013 13:23:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht am eigenen Bild]]></category>
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					<description><![CDATA[Wenn es dumm läuft, kann auch Ihr eigenes Bild im Internet missbraucht werden. So kann es schon mal passieren, dass Ihr Bild im Rahmen einer Fahndungsaktion überall in den Nachrichten gezeigt wird, wenn die eigentlichen Täter dieses Bild zuvor aus dem Internet geklaut haben. Damit die Berliner Tunnel-Bankrüber ihren Coup vor Ort planen konnten, mieteten [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_119" style="width: 160px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2569-mann-im-schatten.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-119" class="size-thumbnail wp-image-119 " alt="Quelle: oldskoolman.de" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2569-mann-im-schatten-150x150.jpg" width="150" height="150" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2569-mann-im-schatten-150x150.jpg 150w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2569-mann-im-schatten-300x300.jpg 300w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2569-mann-im-schatten.jpg 500w" sizes="auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a><p id="caption-attachment-119" class="wp-caption-text">Quelle: oldskoolman.de</p></div>
<p>Wenn es dumm läuft, kann auch Ihr eigenes Bild im Internet missbraucht werden. So kann es schon mal passieren, dass Ihr Bild im Rahmen einer Fahndungsaktion überall in den Nachrichten gezeigt wird, wenn die eigentlichen Täter dieses Bild zuvor aus dem Internet geklaut haben.</p>
<p><span id="more-93"></span></p>
<p>Damit die Berliner Tunnel-Bankrüber ihren Coup vor Ort planen konnten, mieteten sie einen Garagenstellplatz an und nutzten für die Anmietung einen Ausweis, auf diesen sie ein zufälliges Bild aus dem Internet kopierten.</p>
<p>Der manipulierte Ausweis fiel bei der Anmietung nicht weiter auf, aber später erhofften sich die Ermittler, den Täter auf Grund dieser &#8222;Identifizierung&#8220; fassen zu können.</p>
<p>Der Betroffene, dessen Bild hierfür missbraucht wurde, staunte nicht schlecht, als er sich in allen Nachrichten erblickte. Eine Polizeivernehmung kann ganz schön unangenehm sein, selbst wenn am Ende das Missverständnis aufgeklärt werden kann. Besser ist es, darauf zu achten, welche Bilder man wo ins Netz stellt.</p>
<p><span>Quelle: <a class="smarterwiki-linkify" href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/tunnelgraeber-berliner-bankraeuber-faelschten-park-ausweis-fuer-tiefgarage-a-879170.html">http://www.spiegel.de/panorama/justiz/tunnelgraeber-berliner-bankraeuber-faelschten-park-ausweis-fuer-tiefgarage-a-879170.html</a></span></p>
<p>&nbsp;</p>
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