Drohen nach dem WhatsApp-Urteil des AG Bad Hersfeld jetzt massenhafte Abmahnungen?

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Es ist nicht der erste Artikel mit und über WhatsApp. Auch wird es nicht der letzte gewesen sein. Dieser Beitrag widmet sich dem Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld: Nach Ansicht der Richter verletzt die Benutzung von WhatsApp das grundgesetzlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG) der im Telefonbuch gespeicherten Personen. Diese Verletzung könnte empfindliche Abmahnungen zur Folge haben.

Eine Urteilsanalyse.

Was ist eigentlich das Problem?

Das Amtsgericht in Bad Hersfeld kannten bis vor einigen Wochen wahrscheinlich nur die Wenigsten. Dies änderte sich wohl nach dem WhatsApp-Urteil – eine Schlagzeile jagte die nächste. Der Grund: Alle Nutzer des Nachrichtendienstes WhatsApp in Deutschland machen sich aufgrund der Nutzungsbedingungen des Facebook Unternehmens grundsätzlich strafbar und riskieren damit eine finanziell empfindliche Abmahnung. Das Problem geht also erst einmal von den Nutzungsbedingungen aus.

Konkret steht diese Passage im Fokus:

„Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.“ WhatApp-Nutzungsbedigungen (Stand 25. August 2016)

Hieraus lässt sich sehr gut die Vorgehensweise des Dienstes erkennen, der jeden Eintrag im Telefonbuch des WhatsApp-Nutzers mit der Konzerndatenbank abgleicht. Damit steht sofort fest, welcher Kontakt auch WhatsApp installiert hat und wer nicht. Diese Information steht unter dem Punkt „Kontakte“ direkt nach dem Abgleich zur Verfügung. Es werden also alle Nummern und Kontakte übertragen – ob die Personen WhatsApp nutzen oder nicht. Sie können sich also nicht davor schützen, dass Ihre Nummer nicht übertragen wird, indem Sie den Messenager schlicht nicht nutzen.

In einem zweiten Punkt der Nutzungsbedingungen lässt sich WhatsApp von den Nutzern bestätigen, dass diese berechtigt sind, die Nummern und Kontakte an das Unternehmen zu übermitteln und weiterzugeben.

Nach Ansicht des Gerichts müsste sich zunächst jeder eine Genehmigung von den im Telefonbuch gespeicherten Personen einholen, um deren Nummern und persönliche Daten an WhatsApp anschließend weiterzugeben. Wer dies nicht macht, der begehe, so das AG Bad Hersfeld, durch die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der gespeicherten Kontakte – eine „deliktische Handlung“.

Welche Auswirkungen können dem Urteil beigemessen werden? 

Nach dieser Ausgangslage stellt sich natürlich die entscheidende Frage: Wie hoch ist das Risiko einer Abmahnung wirklich? Der erwähnte Auszug aus den Nutzungsbedingungen beschäftigte schon mehrfach Datenschützer und befeuerte die Kritik daran. Der Kern der Diskussion ist folglich nicht neu. Neu ist jedoch, dass ein deutsches Gericht dies in aller Ausdrücklichkeit in einem Urteil feststellt.

Um abgemahnt zu werden, müsste eine Person, deren Nummer ohne Genehmigung an WhatsApp übermittelt wurde, die übermittelnde Person aktiv abmahnen und die unautorisierte Datenweitergabe nachweisen. Am Ende liefe es im Ergebnis auf Abmahnungen zwischen Familienmitgliedern, Freunden, Bekannten und Arbeitskollegen hinaus. Ein derartiges Vorgehen wirkt absurd und daher eher unwahrscheinlich.

Beachtet werden muss weiterhin, dass Urteile von Amtsgerichten keine Bindungswirkung zukommt – d.h. ein anderes Gericht, welches über eine solche Abmahnung entscheiden müsste, könnte zu einer anderen Rechtsauffassung gelangen. Eine klare Tendenz gibt das Urteil trotzdem vor. Dieser Richtung könnten Verbraucherschutzzentralen folgen und wiederum gerichtlich gegen die Nutzungsbedingungen von WhatsApp vorgehen. Dies erscheint sehr viel wahrscheinlicher, als einzelne Abmahnungen innerhalb von WhatsApp-Kontakten.

Fazit – Wie können Sie sich gegen eine potenzielle Abmahnung schützen?

Wie bereits erwähnt können Sie nicht verhindern, dass Ihre Nummer durch wiederum andere Nutzer an WhatsApp – auch bei der Nichtnutzung des Dienstes – weitergegeben wird. Sie können aber verhindern, dass Sie aktiv diese Kontakte an das amerikanische Unternehmen übermitteln: Deinstallieren Sie WhatsApp von Ihren Geräten und nutzen Sie stattdessen einen sichereren Messenger!

Die Richter verweisen in Ihrem Urteil hierzu auf das Nachtichtenrogramm „Threema“. Diesen Messenger gibt es für Apple– und Android-Geräte. Ich selbst nutze ihn, da die zweite Möglichkeit – eine Genehmigung von all Ihren Kontakten einzuholen – keine praxistaugliche Möglichkeit darstellt.

Installieren Sie sich „Threema“ und setzen Sie auch ein (privates) Zeichen für fairen Umgang mit persönlichen Daten und dem Respekt vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Wie stehen Sie zum Thema? Ist ein Umstieg für Sie möglich? Schreiben Sie es mir in die Kommentare! Ich bin gespannt…

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Titelbild (CCO Public Domain)

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Über den Autor

Mein Name ist Julius S. Schoor. Ich bin Rechtsanwalt und spezialisiert auf IT-Vertragsrecht. Seit 2011 bin ich als Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert und bereits für mehrere Unternehmen als solcher offiziell bestellt.

1 Kommentar

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  • Ich bin seit ca. zwei Jahren von WhatsApp abgemeldet — und ich lebe immer noch.
    Threema ist für mich eine gute Alternative; ebenso Signal das automatisch auf SMS zurückfällt falls die Empfänger Signal nicht nutzen. Dadurch erreiche ich ALLE meine Kontakte.
    Allerdings: Sobald einer davon auch einen großen Marktanteil bekäme – würde ich hier genauso Bauchschmerzen bekommen wie bei WhatsApp. Ich möchte schlicht nicht das eine/wenige Firmen soviel Daten anhäufen können.
    Einzige Lösung scheinen dezentrale Systeme zu sein.
    Zwei Vertreter dieser sind Wire und Matrix.
    Diese beiden schaffen das Kunststück tauglich für Endbenutzer zu sein – App installieren und loslegen ohne weitere Schritte – eine Eigenschaft die Jabber/XMPP leider nicht hat.
    Allerdings kenne ich niemanden aus meinem Umfeld, der diese benutzt – meine Kontaktliste ist also leer.
    Versuche andere zu motivieren schlagen momentan fehl.
    Tenor: ‚Nicht schon wieder ein neuer Messenger – ich habe wegen Dir doch schon XX installiert – jetzt ist mal gut.‘

    Andreas 7 Jahren ago Reply


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