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	<title>Datenschutzrecht &#8211; Das Power-Datenschutzkonzept</title>
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	<description>Ihr Freund und Datenschutzbeauftragter Julius S. Schoor</description>
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		<title>Was haben ein Vibrator, Weihnachten und Datenschutz gemeinsam? Mehr als gedacht&#8230;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[3plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Dec 2017 22:37:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das Jahr 2017 neigt sich dem Ende entgegen. Weihnachten steht vor der Tür &#8211; die Zeit für Familie, festliches Essen und Geschenke. Die Frage &#8222;Was soll ich verschenken?&#8220; kann für ungemütliche Weihnachtsstimmung sorgen. Der Anspruch steigt und die Angebotsvielfalt ist uferlos. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass Sie Ihre persönlich(st)en Daten nicht verpackt und mit Schleife dekoriert [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Jahr 2017 neigt sich dem Ende entgegen. Weihnachten steht vor der Tür &#8211; die Zeit für Familie, festliches Essen und Geschenke. Die Frage &#8222;Was soll ich verschenken?&#8220; kann für ungemütliche Weihnachtsstimmung sorgen. Der Anspruch steigt und die Angebotsvielfalt ist uferlos. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass Sie Ihre persönlich(st)en Daten nicht verpackt und mit Schleife dekoriert unter den Weihnachtsbaum legen! Auch die Erotikindustrie entdeckte das Weihnachtsgeschäft und nutzt es für sich. Doch schon bei der Wahl der Geschenke muss man sich vor Augen führen, wer hier letztlich der Beschenkte sein soll. Kurzum: <strong>Möchten Sie ein Produkt verschenken oder ein Produkt erzeugen? </strong><span id="more-1824"></span></p>
<h3>Problemaufriss &#8211; Vibrator mit WLAN und Kamera</h3>
<p>Neben Erotikartikeln in Weihnachtskalendern ist die Vielfalt der Angebotspalette auch für Heiligabend grenzenlos, jede Nachfrage findet ein passendes Angebot.</p>
<p>Der technologische Fortschritt zeigt sich auch hier: So gibt es beispielsweise inzwischen Vibratoren, die vom anderen Ende der Welt mittels App oder aber über das heimische WLAN  ferngesteuert werden können. Das ist allerdings längst noch nicht alles. Nunmehr berücksichtigt der Markt auch die Nachfrage nach Vibratoren mit Kamera. Auf den Seiten der Hersteller heißt es hierzu: „&#8230;Momente der Liebe durch aufgenommene Bilder und Videos zum Leben erwecken&#8230;.“</p>
<p>Versetzen Sie sich in die Situation, die auf einer wahren Begebenheit basiert und <a href="https://www.golem.de/news/sammelklage-gegen-we-vibe-vibratorhersteller-zahlt-entschaedigung-in-millionenhoehe-1708-129536.html" target="_blank" rel="noopener">in den USA zu einer Millionen-Dollar-Klage</a> (für den Hersteller) führte: Wegen einer sich anbahnenden Geschäftsreise schenkte ein Mann seiner Frau einen Vibrator zu Weihnachten, um die Zeit der Fernbeziehung „entspannter“ zu überbrücken. Dabei ahnte der Mann nicht, dass er nicht nur ein Produkt verschenkte, sondern ebenfalls ein neues Produkt erzeugte, nämlich die Intimsphäre seiner Frau.</p>
<p>Denn eben dieser Vibrator besaß eine Kamerafunktionalität. Ob diese Funktion zwingend notwendig ist und welche &#8222;Vorteile&#8220; hiermit verbunden sind, bleibt Ihrer Fantasie überlassen und soll vorliegend nicht näher beleuchtet werden.</p>
<p>Gleichwohl ist hierbei interessant, dass durch die zusätzliche Implementierung einer Kamerafunktion naturgemäß höchst intime Momente erfasst werden, welche im Rahmen des Datenaustausches &#8211; hier durch Übermittlung der aufgenommenen Kamerabilder &#8211; selbstverständlich durch Hacker an- und abgreifbar sind.</p>
<p>Dabei bedarf es im Zweifel nicht einmal eines Hackerangriffs im klassischen Sinne. Denn häufig ist es so, dass das Webinterface mit voreingestellten Zugangsdaten ausgestattet ist, wobei die SSID des WLAN-Access-Points direkt nach dem Gerät benannt wird. Benutzername und Passwort sind standardisiert &#8211; d.h. beim Kauf der Endprodukte immer gleich. Damit wird jedem Laien klar, dass der Angriff auf diese standardisierten Sicherheitseinstellungen nahezu einladend wirkt. Auch im Internet gibt es bereits zu Hauf Anleitungen, wie man ohne großen Aufwand auf die Gerätschaften zugreifen kann.</p>
<p>So geschehen.</p>
<p>Die Vorstellung, dass ein 15-Jähriger aus Bandar Seri Begawan oder auch gerne ein 80-Jähriger aus Castrop-Rauxel in Deutschland, Ihre intimsten Momente mitverfolgen und aufzeichnen kann, ist nicht nur frappierend, sondern bezieht sich auch auf alle anderen vergleichbaren Endgeräte. Denken Sie dabei insbesondere an Babyfongeräte, die ebenfalls vorkonfigurierte und immer gleiche „Sicherheitseinstellungen“ aufweisen und damit kinderleicht angreifbar sind.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Zunächst einmal drängt sich die Frage auf, ob die Kamerafunktion für die Funktionalität eines Vibrators notwendig ist und wenn ja, um welchen Preis? Diese Frage muss sich jeder im Hinblick auf den Schutz seiner Daten und die Wahrung der Intimsphäre selbst beantworten. Letztlich besteht nicht nur die Gefahr des Datenmissbrauchs durch (kriminelle) Dritte &#8211; wie beispielsweise Hacker &#8211; sondern schon die reguläre Datenerhebung und Speicherung auf den Servern der Hersteller/Anbieter ist höchst problematisch. In dem erwähnten Fall in den USA willigte der Vibrator-Hersteller inzwischen ein, jedem US-Nutzer die Summe von 10.000 US-Dollar (etwa 9.350 Euro) als Entschädigung zu zahlen, dessen Daten über die App auf den Servern des Unternehmens gespeichert wurden.</p>
<p>Schaffen also erst gar keine Gelegenheit, dass solche Daten von Ihnen und über Sie erhoben, übertragen und gespeichert werden.</p>
<p>Gleiches gilt für Babyfongeräte, Webcams und Selfie Kameras. Wenn die visuelle Aufzeichnung/Überwachung nicht nötig ist, dann kleben Sie die Kameralinse doch einfach ab.</p>
<p>Darüber hinaus sollten Sie voreingestellte Passwörter umgehend ändern. Der Maßstab für <a href="https://www.power-datenschutz.de/sichere-passwoerter/" target="_blank" rel="noopener">„sichere“ Passwörter wurde auf diesem Blog bereits vorgestellt.</a></p>
<p>Wie stehen Sie zu diesem Thema?</p>
<p>Lassen Sie es mich wissen und kommentieren Sie diesen Beitrag!</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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<th>Like!</th>
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<td>9.1%</td>
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		<title>3 spannende Themen der Sommerakademie 2016</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Sep 2016 19:59:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[Zur diesjährigen Sommerakademie des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD) am 19.09.2016 in Kiel nahmen auch die Mitarbeiter unserer Kanzlei teil. Bei spannenden Vorträgen von Experten im Bereich des Datenschutzrechts und der IT wurden wichtige Werkzeuge für einen besseren Datenschutz vorgestellt. Einige Lehren konnten daraus gezogen werden&#8230; 1. Mangelnder Datenschutz kann lebensbedrohlich sein Zumindest [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zur diesjährigen Sommerakademie des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD) am 19.09.2016 in Kiel nahmen auch die Mitarbeiter unserer Kanzlei teil. Bei spannenden Vorträgen von Experten im Bereich des Datenschutzrechts und der IT wurden wichtige Werkzeuge für einen besseren Datenschutz vorgestellt.<br />
Einige Lehren konnten daraus gezogen werden&#8230;<span id="more-1254"></span></p>
<h5>1. Mangelnder Datenschutz kann lebensbedrohlich sein</h5>
<p>Zumindest für die tierischen Nutzer dieser Wolf-App mag dies zutreffen. Was auf dem Flyer karikiert wird, trifft jedoch im Kern noch auf einen Großteil der App-Nutzer zu. Viele Nutzer installieren kostenlose Anwendungen, ohne zuvor überhaupt die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und geben somit eine Vielzahl von Informationen Preis, die im Falle eines Hacks großen Schaden anrichten könnten. Kostenlos bedeutet nahezu durchgehend den Verkauf personenbezogener Daten.</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="aligncenter wp-image-1255 size-medium" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/09/sak2016-2-225x300.png" alt="sak2016-2" width="225" height="300" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/09/sak2016-2-225x300.png 225w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/09/sak2016-2.png 410w" sizes="(max-width: 225px) 100vw, 225px" /></p>
<h5>2. Datenschutz als Zombiewissenschaft</h5>
<p>Weiterhin stellen die Experten fest, dass Datenschutz noch immer als Wachstumshindernis in der Wirtschaft und Politik wahrgenommen wird. Daher war der Datenschutz immer wieder totgeglaubt und kehrte doch erneut zurück. Eine wahre Zombiewissenschaft. Daher fordern die Experten auch zu einem Umdenken auf. Datenschutz soll nicht mehr nur noch schwarz oder weiß wahrgenommen und gehandhabt werden, vielmehr müssen Unternehmen den Mehrwert des Datenschutzes erkennen und ihn wirtschaftlich nutzen. Ein guter Datenschutz kann ein ebenso wertvolles Aushängeschild eines Unternehmens sein, wie das Gütesiegel „Made in Germany“.</p>
<h5>3. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung</h5>
<p>Positiv in der Entwicklung des Datenschutzes lässt sich jedoch feststellen, dass die Menschen den Datenschutz immer mehr wahrnehmen und das Interesse hieran fortdauernd steigt. Gerade in Zeiten von Facebook und WhatsApp rückt das Thema auch stärker in den Vordergrund, da der Anteil der Betroffenen in diesem Bereich besonders hoch ist.</p>
<p>Angesichts der Neuerungen durch die EU-DSGVO ist es auch zwingend notwendig, dass die Unternehmen ihr Bewusstsein steigern, denn zum 25.05.2018 müssen sie die neuen Vorgaben umsetzen, da sie andernfalls mit empfindlichen Strafen rechnen müssen.</p>
<p>Weitere Informationen zu den einzelnen Fachvorträgen erhalten Sie <a href="https://www.datenschutzzentrum.de/sommerakademie/2016/" target="_blank"><span style="text-decoration: underline;">hier</span></a>.</p>
<p>__<br />
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<tr>
<th>Like!</th>
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		<item>
		<title>Die leicht aufdringliche Art von Facebook, nach der persönlichen Handynummer zu fragen und warum man dieser Bitte unbedingt widerstehen sollte</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Jul 2016 13:46:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anleitung]]></category>
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					<description><![CDATA[Wer Facebook nutzt, der wird in der letzten Zeit immer häufiger nach der eigenen Handynummer gefragt. Dafür gibt Facebook den Grund an, für den Fall, dass man das Passwort einmal vergessen haben sollte, man auch über seine Handynummer verifiziert werden könnte. Das stelle einen erhöhten Schutz des eigenen Accounts dar. Doch, was Facebook nicht so offen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer Facebook nutzt, der wird in der letzten Zeit immer häufiger nach der eigenen Handynummer gefragt. Dafür gibt Facebook den Grund an, für den Fall, dass man das Passwort einmal vergessen haben sollte, man auch über seine Handynummer verifiziert werden könnte. Das stelle einen erhöhten Schutz des eigenen Accounts dar.<br />
Doch, was Facebook nicht so offen kommuniziert, ist dass es die Handynummer auch für die (Telefon-)Funktion seines Messenger-Dienstes nutzt. Ähnlich, wie bei WhatsApp lässt sich dann der Facebook-Messenger auch autark ohne Facebook-Konto nutzen; auch zum telefonieren.<br />
<span id="more-1152"></span></p>
<div class=""></div>
<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-1226" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/07/facebook-fragt-nach-handynummer-1.jpg" alt="facebook-fragt-nach-handynummer" width="514" height="467" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/07/facebook-fragt-nach-handynummer-1.jpg 514w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/07/facebook-fragt-nach-handynummer-1-300x273.jpg 300w" sizes="(max-width: 514px) 100vw, 514px" /></p>
<h4>Unterschied zu WhatsApp</h4>
<div class="">Soweit so gut. Doch der wesentliche Unterschied zu WhatsApp ist folgender:</div>
<div class=""></div>
<div class="">Nutzen Sie WhatsApp, so übermitteln Sie alle Kontakte aus ihrem internen Handykontaktverzeichnis an WhatsApp. Jeder Whatsapp-Nutzer, der in Ihrem Kontaktverzeichnis steht, hat dann die Möglichkeit, Sie anzuschreiben. Steht einer nicht in Ihrem Kontaktverzeichnis, hat er diese Möglichkeit nicht.</div>
<div class=""></div>
<div class="">Anders beim Facebook-Messenger. Dort erfolgt der Abgleich mit Ihren gesamten Facebookfreunden, die Sie ihrem Profil über die Jahre „geaddet“ (sprich: hinzugefügt) haben.</div>
<div class="">Naturgemäß dürfte das ein ganz anderer „Freundeskreis“ sein, als der, den Sie in Ihrem persönlichen Kontaktverzeichnis auf Ihrem Smartphone haben. Auf Facebook dürften es auch mal eher weniger bekannte Personen sein, Personen, die man mal aus einer Gefälligkeit heraus hinzugefügt hat oder Personen, die man nur aus Höflichkeit nicht entfernt hat, obwohl man eigentlich mit dieser Person nichts (mehr) zu tun haben möchte. Plötzlich haben all diese Personen eben auch Ihre Handynummer! Personen, die Sie unter normalen Umständen nie Ihre Handynummer gegeben hätten.</div>
<div class=""></div>
<p>&nbsp;</p>
<h4>Rückgängigmachen nicht mehr möglich</h4>
<div class="">Leider ist ein Rückgängigmachen nicht mehr möglich. Und das ist genau der Grund, warum man tunlichst die Handynummer an Facebook nicht weitergeben sollte. Insbesondere Frauen sollten hier aufpassen, da ihre Handynummer leicht für andere Dinge missbraucht werden kann.</div>
<div class=""></div>
<p>&nbsp;</p>
<h4>Fazit</h4>
<div class="">Achten Sie auf Ihre Daten und vertrauen Sie diese vor allem nicht leichtfertig einem Algorithmus oder einer Software an. Im Zweifel dient diese Information auch nur kommerziellen Zwecken.</div>
<div class=""></div>
<div class="">Bitte teilen Sie uns in den Kommentaren mit, welche Erfahrungen Sie mit der Weitergabe Ihrer Handynummer an Facebook oder an andere Sozialen Medien gemacht haben.</div>
<div class="">Vielen Dank vorab.</div>
<div class="">
<p>&nbsp;</p>
<p>__</p>
<p>Bild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
<div id="rf_1-postid_1152" class="rating_form_1" style="display: none;">
<ul class="rating_form cursor spinner3_on">
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</ul>
<div class="rating_stats">
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<thead>
<tr>
<th>Like!</th>
<th>Dislike!</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
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</tr>
</tbody>
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</div>
</div>

</div>
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		<item>
		<title>Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft und bringt einige interessante Neuerungen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 22 May 2016 17:32:23 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Nachdem die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, tritt sie nun am 25.05.2016 in Kraft. Eine gute Gelegenheit, um einen Blick auf dieses Gesetz zu werfen. Vor dem Hintergrund einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft gewinnt das Thema Datenschutz immer mehr an Bedeutung, weshalb sich auch ein Blick auf ausgewählte [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem die EU-Datenschutz-Grundverordnung (<a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CONSIL:ST_5419_2016_INIT&amp;from=DE" target="_blank">DS-GVO</a>) am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, tritt sie nun am 25.05.2016 in Kraft. Eine gute Gelegenheit, um einen Blick auf dieses Gesetz zu werfen. Vor dem Hintergrund einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft gewinnt das Thema Datenschutz immer mehr an Bedeutung, weshalb sich auch ein Blick auf ausgewählte Neuerungen und Unterschiede der neuen Regelungen nicht nur aus Sicht von Unternehmen überaus lohnt.<span id="more-1091"></span></p>
<p><b>Grundgedanke der Neuregelung </b></p>
<p>Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren tritt die DS-GVO (genauer gesagt am 25.05.2018) vollständig in Kraft und löst damit die bereits seit 1995 geltende EU-Datenschutzrichtlinie (<a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31995L0046&amp;from=DE" target="_blank">Richtlinie 95/46/EG</a>) ab. Zielstellung hierbei war voller allem eine Vereinheitlichung des Datenschutzrechts innerhalb Europas. Damit gelten zukünftige in allen EU-Staaten erfreulicherweise die gleichen Standards bezüglich des Datenschutzes. Länder mit datenschutzrechtlichen Regelungen im „Graubereich“ wird es damit in der EU-Zone nicht mehr geben.</p>
<p><b>Verbesserung der Nutzerrechte </b></p>
<p>Konkret sollen Nutzer nun barrierefreier und leichter Zugang zu ihren Daten erhalten. Ausgestaltet ist dies durch ein Auskunftsrecht, nach dem der Nutzer das Recht hat, informiert zu werden, welche (persönlichen) Daten über ihn erfasst und gesammelt werden. Dieser Anspruch beinhaltet auch eine entsprechend verständliche und klare Information an den Nutzer, wer die Daten wie, wo und zu welchem Zweck verarbeitet. Im Falle des Datenmissbrauchs oder Hacking der Daten eines Anbieters ist der Nutzer ebenfalls darüber zu unterrichten, denn nur dadurch stehen dem Nutzer Möglichkeiten offen, um geeignete Gegenmaßnahmen (Passwortwechsel, Kontosperrung, o.ä.) zu treffen und den Schaden begrenzen zu können. Daneben stärkt die neue Verordnung das Recht des Nutzers, wonach die Daten ihm und nicht dem mit der Datenverarbeitung befassten Dienstleister gehören. In der praktischen Umsetzung soll damit der Datenumzug von einem Anbieter zum anderen erleichtert werden &#8211; denn hier gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme und Missachtungen dieses Grundsatzes. Auch das Recht auf Datenlöschung stärkt das EU-Gesetz &#8211; Nutzern wird es damit leichter möglich sein, einmal öffentlich gewordene Daten explizit löschen zu lassen.</p>
<p><b>Neue Datenschutzrecht heißt auch neue (höhere) Bußgelder</b></p>
<p>Während auf Nutzerseite kritische Punkte der Vergangenheit aufgegriffen und gestärkt wurde, müssen Unternehmen zukünftig mit höhere Bußgeldern rechnen wenn sie gegen die neue EU-GVO verstoßen. Dies ergibt sich daraus, dass nun Bußgelder nicht mehr an fixe Höchstsummen, sondern nun an die Jahresumsätze der Unternehmen gekoppelt sind. Große Unternehmen wie Microsoft, Facebook oder Google können nun mit Bußgeldern in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes sanktioniert werden. Nicht nur aufgrund dieser hohen Bußgeldandrohungen sollten Unternehmen diese Regelungen in den Fokus nehmen und die Übergangsfrist von zwei Jahren nutzen, um eine regelungskonforme Umsetzung zu gewährleisten.</p>
<p><b>Fazit</b></p>
<p>Aus Sicht der Verbraucher ist die neue DS-GVO ein großer und richtiger Schritt in die richtige Richtung &#8211; zu mehr Kontrolle, Information und Datenschutzrechten. Einige Punkte, für die beispielsweise in der Vergangenheit die Verbraucherzentralen kämpften, finden nun Anklang in den gesetzlichen Regelungen. Für Unternehmen kann eine Missachtung des Datenschutzes nun noch gravierenden Folgen nach sich ziehen und sehr teuer werden.  Um dies zu vermeiden, sollten seitens der Unternehmen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen.</p>
<p>Abschließend verdeutlichen die folgenden Stimmen aus der Politik den Kerngedanken und die Reichweite des europäischen Datenschutzes.</p>
<blockquote><p>„Datenschutz ist kein lästiges Anhängsel, er ist keine überflüssige Bürokratie, er ist Voraussetzung dafür, dass auch in der Informationsgesellschaft das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durchgesetzt werden kann.“ (Jörg Tauss)</p>
<p>„Datenschutz geht nur europäisch.“ (Günther Oettinger)</p></blockquote>
<p>__</p>
<p>Bild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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<thead>
<tr>
<th>Like!</th>
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		<title>Facebook vs. Datenschutz &#8211; eine schier unendliche Geschichte.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[3plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Mar 2016 16:20:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Auch nach dem Besuch von Mark Zuckerberg in Deutschland vor einiger Zeit bleiben viele bestehende Fragen zu datenschutzrechtlichen Themen unbeantwortet. Dabei könnte das Verhältnis von Facebook und den Grundsätzen des Datenschutzes gar nicht konträrer sein. Deshalb befindet sich das soziale Netzwerk noch immer im Fadenkreuz von Verbraucherzentralen, Kartellbehörden und Datenschützern. Bei den unzähligen Schlagzeilen der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Auch nach dem Besuch von Mark Zuckerberg in Deutschland vor einiger Zeit bleiben viele bestehende Fragen zu datenschutzrechtlichen Themen unbeantwortet. Dabei könnte das Verhältnis von Facebook und den Grundsätzen des Datenschutzes gar nicht konträrer sein. Deshalb befindet sich das soziale Netzwerk noch immer im Fadenkreuz von Verbraucherzentralen, Kartellbehörden und Datenschützern. Bei den unzähligen Schlagzeilen der letzten Zeit, fällt es schwer, einen Überblick zu behalten. Dieser Artikel fasst zwei bedeutsame Entscheidungen zusammen.<span id="more-1062"></span></p>
<p><b>Teil 1 &#8211; Das Urteil des LG Düsseldorf zum Like-Button </b></p>
<p>Anfang März entschied das Landgericht Düsseldorf in einem <a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/03/239773A.pdf" target="_blank">aktuellen Urteil</a>, dass die bloße Einbindung des Facebook Like-Buttons auf Internetseiten ohne die Einwilligung der betroffenen Seitenbesucher und ohne Angabe über Zweck und Funktionsweise des Buttons rechtswidrig ist.</p>
<p>Wichtig zu wissen ist hierbei, dass bei direkter Einbindung des Facebook Like-Buttons Facebook bereits bei jedem bloßen Aufruf der jeweiligen Seiten automatisch Informationen über den einzelnen Besucher sammelt, ohne das dieser überhaupt die Schaltfläche betätigt. Auf diese Weise wird u.a. die IP-Adresse des Nutzers an Facebook übertragen &#8211; völlig unabhängig, ob der Seitenbesucher Facebook-Mitglied ist oder nicht. Das Szenario spitzt sich allerdings weiter zu, wenn es sich bei dem Seitenbesucher um ein angemeldetes Facebook-Mitglied handelt. In diesem Fall wird die Aktivität auf einer solchen Seite mit dem Facebook-Profil verknüpft und gespeichert &#8211; ebenfalls ohne jegliches Betätigen des Buttons.</p>
<p>Es überrascht nicht, dass dies im Ergebnis einen abmahnfähigen Verstoß gegen den unlauteren Wettbewerb darstellt. Die Verbraucherzentrale Düsseldorf mahnte deswegen einige Unternehmen ab, die den Like-Button auf ihren Seiten eingebunden hatten. Die meisten kamen der Aufforderung nach, allerdings mit einer Ausnahme. Nach dem Motto „wer nicht hören will, muss fühlen“ klagten die Verbraucherschützer nun erfolgreich.</p>
<p><b>Handlungsempfehlung für Betreiber von Internetseiten </b></p>
<p>Internetseitenbetreiber sollten diese Entscheidung ernst nehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dabei muss nicht gänzlich auf die Verknüpfung verzichtet werden. Mittlerweile etablierten sich sog. „Zwei-Klick-Lösungen“, bei denen der Facebook-Button beim Seitenaufruf zunächst inaktiv ist. Erst durch ein zielgerichtetes Klicken auf den Button wird dieser aktiv. Dadurch erteilt der Seitenbesucher die erforderliche Einverständniserklärung. Ein Hinweisfeld &#8211; wie häufig für die Information und Einwilligungsmöglichkeit bei Tracking Cookies &#8211; reicht hier nicht aus, da die Informationen bereits durch das bloße Laden der Seite an Facebook übertragen werden<b>. </b></p>
<p><b>Teil 2 &#8211; Saftiges Bußgeld für Facebook &#8211; 100.000 Euro Strafe</b></p>
<p>Der zweite Komplex betrifft nicht die Nutzer von Facebook, sondern das kalifornische Unternehmen selbst. Gegen dieses wurde am Landgericht Berlin ein empfindliches Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt. In der Sache ging es um eine strittige Urheberrechts-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Konzerns.</p>
<p>Innerhalb der AGB räumte sich Facebook weitgehende Rechte zur Nutzung von Inhalten ein, die von den Nutzern hochgeladen werden – also Nachrichten, Bilder und Videos. Bereits im März 2012 erging diesbezüglich ein <a href="https://openjur.de/u/269310.html" target="_blank">Urteil</a> gegen das soziale Netzwerk.</p>
<p>Aber außer redaktionellen Änderungen an der betreffenden Klausel passierte nichts. Für die Verbraucherzentrale war das eindeutig zu wenig. „Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen&#8220;, sagte Klaus Müller (Vorstandsmitglieder der Verbraucherzentrale). &#8222;Unternehmen müssen gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen.“</p>
<p>Facebook akzeptierte das Urteil schließlich und zahlte das Bußgeld zugunsten der Staatskasse.</p>
<p><b>Fazit</b></p>
<p>Zum Glück stellen sich die Verbraucherzentralen immer wieder der gerichtlichen Konfrontation mit Facebook.</p>
<p>Praktische Bedeutungen gehen von beiden Entscheidungen aus. Hinsichtlich des Like-Buttons sollten Unternehmen und Seitenbetreiber schleunigst handeln und auf rechtlich sichere (Zwei-Klick) Lösungen umstellen, wenn sie weiterhin die Verbindung zu Facebook nutzen möchten. Ansonsten kann es auch für sie richtig teuer werden.</p>
<p>Im Bezug auf das zweite Urteil zeigt sich erfreulicherweise die Entschlossenheit der Verbraucherzentralen, notfalls mit juristischen Mitteln gegen die soziale Plattform vorzugehen und geltendes Datenschutzrecht durchzusetzen.</p>
<p>Selbstkritisch bemerkte Zuckerberg bei seinem Besuch in Berlin &#8222;Wir sind nicht perfekt“ &#8211; wie recht er doch damit hat.</p>
<p>__</p>
<p>Bild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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<th>Like!</th>
<th>Dislike!</th>
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<td>100%</td>
<td>0%</td>
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		<title>Internet der gefährlichen Dinge. </title>
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		<dc:creator><![CDATA[3plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 31 Jan 2016 15:01:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[Praxistipp]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Kühlschrank bestellt selbstständig verbrauchte Lebensmittel, die Matratze überwacht mit einer App die Schlafgewohnheiten und schaltet praktischerweise auch noch das Licht aus, wenn man eingeschlafen ist und das Garagentor öffnet sich wie von Geisterhand, sobald sich das Auto in der unmittelbaren Nähe befindet. Voilà &#8211; das Internet der Dinge. Alle diese Innovationen bringen aber nicht [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kühlschrank bestellt selbstständig verbrauchte Lebensmittel, die Matratze überwacht mit einer App die Schlafgewohnheiten und schaltet praktischerweise auch noch das Licht aus, wenn man eingeschlafen ist und das Garagentor öffnet sich wie von Geisterhand, sobald sich das Auto in der unmittelbaren Nähe befindet. Voilà &#8211; das Internet der Dinge.</p>
<p>Alle diese Innovationen bringen aber nicht nur einen Gewinn. <span id="more-1033"></span></p>
<p><b>Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Internet of Things“ (IoT)</b></p>
<p>Im Wesentlichen versucht das „Internet der Dinge“ eine Schnittstelle zwischen realen Gegenständen und der digitalen Welt zu bieten. Hierfür werden diese physischen Gegenstände ins Netz eingebunden. Einige mittlerweile verbreitete Beispiele finden sich in Form von intelligenten Heizungssystemen, LED-Leuten, die über Apps fern- und farbgesteuert werden und Körperwaagen, die das Gewicht mit den Trainingsdaten aus der durch GPS aufgezeichneten Strecke zusammenführen.</p>
<p>Zukünftig werden immer mehr Geräte auf diese Weise selbstständig miteinander kommunizieren und somit auch Daten austauschen. Nach unterschiedlichen Schätzungen wird es bis 2020 zwischen 25 und 50 Milliarden vernetzte IoT-Geräte weltweit geben. Dieser Trend der unzähligen Nutzungsmöglichkeiten bietet sicherlich diverse Vorteile und ein sehr großes Innovationspotenzial &#8211; jedoch erhöht sich mit jedem Geräte auch die Angriffsfläche für Cyberkriminalität.</p>
<p><b>Eine Idee. Ein Gerät. Viele Gefahren.</b></p>
<p>Grundsätzlich sind Computersysteme, die mit dem Internet verbunden sind, potenziell angreifbar. Dies gilt auch für die smarte Heizzentrale, den Internet-Kühlschrank und die <a href="http://eightsleep.com/#ultimate-experience-container" target="_blank">vernetzte Matratze</a>. Bei der Konzeption und Entwicklung dieser IoT-Systeme ist folglich ein besonderes Maß an Sorgfalt geboten, um das Risiko von gezielten Angriffen gegen diese Geräte zu reduzieren. „Viele Unternehmen sind sich der Sicherheitsgefahren nicht bewusst, die IoT mit sich bringt – oder sie ignorieren diese. Oft nimmt IoT innerhalb ihrer IT-Sicherheitsstrategie keinen hohen Stellenwert ein“, erklärt Roland Messmer, Regional Director Central EMEA von <a href="https://logrhythm.com/de/" target="_blank">LogRhythm</a>. Hier muss man sich natürlich die Frage stellen, was nützt mir ein Türschloss, welches sich per App öffnen und schließen lässt, wenn dies auch ein Einbrecher mit einer entsprechend modifizierten App tun kann?</p>
<p><b>Bremst der Datenschutz den digitalen Fortschritt aus?</b></p>
<p>Einige dieser smarten neuen Lösungen bringen aber einen wirklichen Mehrwert &#8211; deswegen sollte auch die selbstkritische Frage gestellt werden:</p>
<p>Bremsen datenschutzrechtliche Bedanken möglicherweise diesen Trend aus?</p>
<p>Ein Navigationssystem zeichnet die gefahrene Route zu einer entsprechenden Zeit auf und stellt diese Daten anderen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung &#8211; dadurch können Staus vermieden werden. Im Ergebnis eine in vielerlei Hinsicht positive Sache. Aber auf dem Weg zu diesem Ziel müssen unzählige Bewegungsprofile erstellt und ausgewertet werden, um die Staustellen lokalisieren zu können.</p>
<p>Ein weiteres Beispiel wäre die Sport- und Fitnessmessung mithilfe von Smartwatches. Die Messungen helfen, sich selbst zu motivieren und den eigenen Leistungsfortschritt nachzuvollziehen. Allerdings würden diese Ergebnisse auch die Krankenkassen im Hinblick auf den Gesundheitszustand und damit die jeweiligen Beitragszahlungen wärmstens interessieren.</p>
<p>Als Zwischenergebnis kann also festgestellt werden, dass es durchaus sinnvolle Anwendungsbereiche für die IoT-Technologie gibt, jedoch treten bei der Erhebung und Weiternutzung der hierfür benötigen Daten erhebliche Probleme in puncto Datenschutz und Datensicherheit auf. Deswegen wäre es nur wünschenswert, wenn einerseits seitens der Unternehmen diesem Aspekt mehr Aufmerksamkeit geschenkt würde und der Verbraucher neben der Aufgeschlossenheit gegenüber von neuen Technologien, auch eine gesunde Skepsis entwickelt, ob neue IoT-Geräte die nötigte (Daten-) Sicherheit aufweisen.</p>
<p><b>Fazit</b></p>
<p>Im Ergebnis gibt es also eine schöne neue Welt des Internets der Dinge, in der viele Unternehmen ihren Fokus aus Innovation und Weiterentwicklung setzen, um immer bessere und smartere Lösungen präsentieren zu können. Wichtige Fragen des Datenschutzes werden allerdings eher stiefmütterlich behandelt. Daher sollten Sie sich stets darüber informieren, welche Daten durch die entsprechenden IoT-Lösungen erfasst und ausgewertet werden. Ebenfalls von Interesse sollte sein, wo und wie lange die Daten gespeichert werden. Abschließend spielen die Verschlüsselungstechniken eine wichtige Rolle.</p>
<p>Ein faszinierter Blick auf die vielen Möglichkeiten und Innovationen, die IoT mit sich bringt, kann niemanden verwehrt werden, aber bleiben Sie nicht an diesem Punkt stehen und fragen Sie kritisch nach dem Schutz Ihrer Daten und nach der Sicherheit für Ihr Netzwerk.</p>
<p>__</p>
<p>Wenn Sie sich für die Verbindung und Probleme zwischen Smartwatch und Krankenkasse interessieren, sei Ihnen <a href="https://www.power-datenschutz.de/krankenkassen-gesundheitsdaten/" target="_blank">dieser Artikel</a> empfohlen.</p>
<p>__</p>
<p>Bildquelle</p>
<p>Pixabay (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
<div id="rf_1-postid_1033" class="rating_form_1" style="display: none;">
<ul class="rating_form cursor spinner3_on">
<li id="rate_1_1u" class="cyto-thumbs-up-2 up_rated" title="Like!"></li>
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<li id="rate_1_1d" class="cyto-thumbs-down-2 down_rated" title="Dislike!"></li>
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<div class="rating_stats">
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<table>
<thead>
<tr>
<th>Like!</th>
<th>Dislike!</th>
</tr>
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<td>66.7%</td>
<td>33.3%</td>
</tr>
</tbody>
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			</item>
		<item>
		<title>Praxistipp: In 3 Schritten zu mehr Datenschutz für Ihr Facebook-Profil</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/facebook-mehr-datenschutz/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2015 11:27:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Online]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht am eigenen Bild]]></category>
		<category><![CDATA[Bildrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[personenbezogene Daten]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit diesem Artikel zeige ich Ihnen, wie Sie mit 3 entscheidenden Maßnahmen für mehr Schutz Ihrer persönlichen Daten auf Facebook sorgen: Schritt 1: Wie verändere ich die Sichtbarkeit meiner Fotos? Schritt 2: Wie blende ich meine Freundesliste aus? Schritt 3: Wie verberge ich persönliche Informationen in meinem Profil? Mit dieser Anleitung verhindern Sie nicht, dass Facebook Ihre Daten [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit diesem Artikel zeige ich Ihnen, wie Sie mit 3 entscheidenden Maßnahmen für mehr Schutz Ihrer persönlichen Daten auf Facebook sorgen:<br />
Schritt 1: Wie verändere ich die Sichtbarkeit meiner Fotos?<br />
Schritt 2: Wie blende ich meine Freundesliste aus?<br />
Schritt 3: Wie verberge ich persönliche Informationen in meinem Profil?<br />
Mit dieser Anleitung verhindern Sie nicht, dass Facebook Ihre Daten speichert, aber Sie können auf diese Weise besser kontrollieren, wer auf Ihre Inhalte zugreifen kann.<span id="more-924"></span><br />
<b>Ausgangspunkt &#8211; was ist sichtbar</b></p>
<p>Um festzustellen, wie es um die Datensicherheit Ihres Profils bestellt ist, können Sie sich einer speziellen Ansicht seitens Facebook bedienen. Hierdurch können Sie sich Ihr Profil aus der Sicht eines Freundes oder anderen Personen, mit denen Sie nicht auf Facebook befreundet sind (das sog. „Öffentliche Profil“), anzeigen lassen.</p>
<ol>
<li>Melden Sie sich bei Ihrem Facebook-Account an</li>
<li>Wählen Sie nun oben rechts das Symbol mit dem Schloss (die sog. Privatsphäre-Verknüpfung)<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_1.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-911" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_1.jpg" alt="Praxistipp_Facebook_1" width="373" height="357" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_1.jpg 373w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_1-300x287.jpg 300w" sizes="(max-width: 373px) 100vw, 373px" /></a></li>
<li>Anschließend wählen Sie die zweite Option &#8211; „Wer kann meine Inhalte sehen?“<br />
<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_2.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-912" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_2.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_2" width="378" height="259" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_2.jpeg 378w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_2-300x206.jpeg 300w" sizes="auto, (max-width: 378px) 100vw, 378px" /></a></li>
<li>Sie können nun zwischen drei weiteren Optionen wählen. Klicken Sie auf das letztgenannte Feld „Was sehen andere Personen in meiner Chronik? Hier klicken Sie auf den blauen Link „Anzeigen aus der Sicht von“.<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_3.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-913" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_3.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_3" width="564" height="232" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_3.jpeg 564w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_3-300x123.jpeg 300w" sizes="auto, (max-width: 564px) 100vw, 564px" /></a></li>
<li>Nun sehen Sie Ihr Facebook-Profil zunächst in der Ansicht „öffentlich“. Sie können auch eine Person aus Ihrem Freundeskreis auswählen, um zu sehen, welche Inhalte aus deren Sicht einsehbar sind. Hierfür wählen Sie die Option „Aus der Sicht einer bestimmten Person anzeigen“<br />
<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_4.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-914" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_4.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_4" width="585" height="33" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_4.jpeg 585w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_4-300x17.jpeg 300w" sizes="auto, (max-width: 585px) 100vw, 585px" /></a></li>
</ol>
<p><b>Fotos ausblenden (1. Schritt)</b></p>
<p>In Ihrem öffentlichen Profil sind Ihnen möglicherweise einige Bilder aufgefallen, die nur für Ihre Freunde bestimmt waren. In diesem Schritt wird das Ausblenden von Fotos erklärt.</p>
<ol>
<li>Klicken Sie das gewünschte Foto an, sodass es sich in der Großansicht öffnet.</li>
<li>Nun klicken Sie auf das rechte graue Kästchen mit der Aufschrift „Bearbeiten“<br />
<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_5.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-915" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_5.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_5" width="229" height="51" /></a></li>
<li>Anschließend klicken Sie auf das kleine Symbol neben dem blauen Feld „Fertig bearbeitet“. Hier können Sie zunächst zwischen Ihrem Öffentlichen Profil und Ihren Freunden auswählen, um das Foto mit der jeweiligen Gruppe zu teilen. Als dritte Möglichkeit können Sie auch „Weitere Optionen“ auswählen und nun das Foto beispielsweise nur für eine angelegte Gruppe oder nur für Ihre eigene Ansicht beschränken.</li>
</ol>
<p><a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_7.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-917 alignnone" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_7.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_7" width="221" height="376" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_7.jpeg 221w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_7-176x300.jpeg 176w" sizes="auto, (max-width: 221px) 100vw, 221px" /></a></p>
<p><b>Freundesliste ausblenden (2. Schritt) </b></p>
<p>Der Hauptanwendungsbereich von Facebook ist es, mit Freunden, Kollegen und Familienmitgliedern in Kontakt zu bleiben. Jedoch sollten Sie überlegen, ob Sie Ihre Freundesliste in Ihrem Öffentlichen Profil, mit einzelnen Gruppen oder auch Ihren Freunden teilen möchten. Falls Sie dies nicht wünschen, können Sie auch diese ausblenden.</p>
<ol>
<li>Dafür klicken Sie oben links neben „Startseite“ auf Ihr Profil</li>
<li>An der linken Seite erscheint nun unter den Informationen zu Ihrem Profil die Freundesliste</li>
<li>Klicken Sie nun rechts auf das Stiftsymbol und wählen Sie anschließend die Option „Privatsphäre bearbeiten“<br />
<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_8.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-918" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_8.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_8" width="355" height="102" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_8.jpeg 355w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_8-300x86.jpeg 300w" sizes="auto, (max-width: 355px) 100vw, 355px" /></a></li>
<li>Abschließend können Sie wieder zwischen den drei Auswahlmöglichkeiten „Öffentlich“, „Freunde“ und „Nur ich“ wählen<br />
<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_10.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-919" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_10.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_10" width="561" height="462" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_10.jpeg 561w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_10-300x247.jpeg 300w" sizes="auto, (max-width: 561px) 100vw, 561px" /></a></li>
</ol>
<p><b>Profilinformationen ausblenden (3. Schritt)</b></p>
<p>Üblicherweise werden bei Facebook viele persönliche Daten angeben, wie Name, Geburtstagsdatum, Beruf, Arbeits-, Beziehungs- und Verwandtschaftsverhältnisse. Diese sensiblen Daten sollten Sie nicht für jedermann zur Einsicht bereithalten. Blenden Sie also diese persönlichen Angaben aus.</p>
<ol>
<li>Klicken Sie dafür wieder oben links neben „Startseite“ auf Ihr Profil</li>
<li>Oben halb links klicken Sie nun auf „Info“. Anschließend öffnen sich Ihre persönlichen Angaben, die Sie bei Facebook eingaben<br />
<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_111.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-931" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_111.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_11" width="432" height="39" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_111.jpeg 432w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_111-300x27.jpeg 300w" sizes="auto, (max-width: 432px) 100vw, 432px" /></a></li>
<li>Nun klicken Sie an der linken Seite einen Bereich Ihrer Wahl an &#8211; z.B. „Arbeit und Ausbildung“ <a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_12.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-921" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_12.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_12" width="221" height="380" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_12.jpeg 221w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_12-174x300.jpeg 174w" sizes="auto, (max-width: 221px) 100vw, 221px" /></a></li>
<li>Abschließend klicken Sie eines der Felder an und wählen unten die Option „bearbeiten. Neben „Änderung speichern“ können Sie wieder auswählen, wer diese Inhalte einsehen kann<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_13.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-922" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_13.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_13" width="469" height="220" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_13.jpeg 469w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_13-300x141.jpeg 300w" sizes="auto, (max-width: 469px) 100vw, 469px" /></a></li>
</ol>
<p><b>Fazit</b></p>
<p>Facebook bietet auch an einigen anderen Stellen weitere dieser Optionen. Meist sind sie allerdings recht klein und versteckt in die Seite integriert. Wichtig ist jedoch, ein Bewusstsein für den Schutz Ihrer Fotos und Informationen zu entwickeln, welche Sie bei Facebook einstellen. Nach einigen Jahren der Kritik bietet die Plattform nun viele Möglichkeiten zum Schutz der Daten. Dies betrifft allerdings nur die Ansicht Ihrer Daten &#8211; nicht aber die Tatsache, dass diese bei Facebook gespeichert werden. Daher überlegen Sie stets in einem ersten Schritt, ob Sie bestimmte Inhalte auf Facebook zugänglich machen möchten und in einem zweite Schritt, wer diese Inhalte einsehen kann.</p>
<p>__</p>
<p>Bildquelle</p>
<p>Pixabay (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Datenschutzaufsicht verhängt saftiges Bußgeld für löchrige Auftragsdatenverarbeitung.</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/datenschutzaufsicht-verhaengt-geldstrafe/</link>
					<comments>https://www.power-datenschutz.de/datenschutzaufsicht-verhaengt-geldstrafe/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Sep 2015 11:22:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Mitarbeiterdatenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Online]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[§9 BDSG]]></category>
		<category><![CDATA[Auftragsdatenverarbeitung]]></category>
		<category><![CDATA[BayLDA]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[personenbezogene Daten]]></category>
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					<description><![CDATA[Vor einigen Wochen verhängte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe gegen ein Unternehmen aufgrund „unzureichender Auftragserteilung“. Diese sog. Auftragsdatenverarbeitung ist üblicherweise ein Teil von Cloud-Angeboten (z.B. für Datensicherung, Kalender, E-Mail und Telefonie). Das Landesamt rügte hierbei formale Fehler und setzte erstmals ein Bußgeld in dieser Größenordnung fest. Ein historischer Moment für [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><b></b>Vor einigen Wochen verhängte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe gegen ein Unternehmen aufgrund „unzureichender Auftragserteilung“. Diese sog. Auftragsdatenverarbeitung ist üblicherweise ein Teil von Cloud-Angeboten (z.B. für Datensicherung, Kalender, E-Mail und Telefonie). Das Landesamt rügte hierbei formale Fehler und setzte erstmals ein Bußgeld in dieser Größenordnung fest.</p>
<p>Ein historischer Moment für den Datenschutz?<span id="more-888"></span></p>
<h3>Sachliche Grundlage</h3>
<p>Ausgangspunkt ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters als sog. Auftragsdatenverarbeiter mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten. Dies setzt einen schriftlichen Vertrag zwischen den Parteien voraus. Die gesetzliche Grundlage hierzu (Bundesdatenschutzgesetz BDSG) schreibt eine Vielzahl von Einzelheiten vor, die zum Schutz der personenbezogenen Daten explizit in diesem Vertrag benannt und festgelegt werden müssen. Besonders relevant sind dabei auch die Datensicherheitsmaßnahmen (technische und organisatorische Maßnahmen), die vom Dienstleister zum Schutz der Daten getroffen werden müssen. All diese Maßnahmen müssen konkret und spezifisch festgelegt werden &#8211; sind sie jedoch löchrig, etwa wenn die korrekte Festlegungen zu unzureichend ist, eröffnet sich die Möglichkeit eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, welches mit einer Geldbuße von bis 50.000,- € geahndet werden kann.</p>
<h3>Zum Sachverhalt</h3>
<p>Nun verhängte das BayLDA gegen ein Unternehmen eine Geldbuße in fünfstelliger Höhe. Die Grundlage hierfür sah das Landesamt in den schriftlichen Aufträgen des Unternehmens mit mehreren externen Dienstleistern. In diesen legte die Firma nur unzureichend den Schutz der Daten durch Datensicherheitsmaßnahmen dar. Die Angaben zu den erforderlichen Maßnahmen enthielten nur Wiederholungen des Gesetzes und pauschale Aussagen &#8211; nicht jedoch konkrete Maßnahmen. Richtigerweise ist dies unzureichend. Grund hierfür ist, dass ich die datenschutzrechtliche Verantwortung auch bei der Einschaltung von externen Dienstleistern, beim Auftraggeber liegt. Auch unterliegt der Auftraggeber einer Kontrollpflicht hinsichtlich der Datensicherheitsmaßnahmen gegenüber dem Dienstleister. Um all dies gewährleisten zu können, müssen die festgelegten technisch-organisatorischen Maßnahmen in dem abzuschließenden schriftlichen Auftrag spezifisch festgelegt werden. Allein dadurch kann der Auftraggeber seiner Kontrollpflicht nachkommen und beurteilen, ob die personenbezogenen Daten bei seinem Auftragnehmer z.B. gegen Auslesen oder Kopieren durch Unbefugte, gegen Verfälschung oder sonstige unberechtigte Abänderung oder gegen zufällige Zerstörung geschützt sind.</p>
<h3>Stellungnahme des BayLDA</h3>
<p>„Augen auf beim Einbinden von Dienstleistern. Jeder Auftraggeber muss wissen und gegebenenfalls auch prüfen, was sein Auftragnehmer mit den Daten macht.“, appelliert Thomas Kranig, der Präsident des BayLDA an die Auftraggeber. „Die Datensicherheitsmaßnahmen müssen konkret und spezifisch im Vertrag festgelegt werden. Unspezifische oder pauschale Beschreibungen reichen nicht aus. Wir werden auch künftig in geeigneten Fällen Verstöße in diesem Bereich mit Geldbußen ahnden.“</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Datenschutzrechtliche Themen sind oftmals sehr komplex. Welche vertraglichen Festlegungen bzgl. der Datensicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen, kann nicht ohne Einzelfallbetrachtung des jeweiligen Dienstleisters und den von diesem zum Einsatz gebrauchten Datenverarbeitssystemen beantwortet werden. Der gesetzliche Maßstab im Bezug auf die Datensicherheitsmaßnahmen bemisst sich nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/9.html" target="_blank">§ 9 BDSG</a>. In dieser Norm werden Maßnahmen in den Bereichen Zutritts-, Zugangs-, Zugriffs-, Weitergabe-, Eingabe-, Auftrags-, Verfügbarkeits- und Trennungskontrolle verlangt. Grundsätzlich muss der schriftliche Auftrag daher also spezifische Festlegungen zu diesen Fragen enthalten. Weiterhin bietet das BayLDA <a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/BayLDA_Auftragsdatenverarbeitung.pdf" target="_blank">einen Leitfaden</a> (ausgehend von <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/11.html" target="_blank">§ 11 BDSG</a>) für diese Fragestellung.</p>
<p>Abschließend setzt das BayLDA mit dieser Entscheidung ein klares Signal: Nicht nur fehlender, sondern auch unzureichender Datenschutz bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten wird verfolgt und bestraft. Die Festsetzung in der Höhe des Bußgeldes, sowie die Aussage von Thomas Kranig verdeutlichen nochmals die Wichtigkeit der Einhaltung des BDSG. Insofern sorgte das BayLDA für einen historischen Moment im Themenfeld Datenschutz und Datensicherheit.</p>
<p>__</p>
<p>Bildquelle</p>
<p>Pixabay (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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		<title>Windows 10 &#8211; funktionierender Datenschutz oder doch eine Abhörmaschine? </title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/windows-10-datenschutz/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Aug 2015 20:28:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Online]]></category>
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		<category><![CDATA[Datenschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
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		<category><![CDATA[Windows 10]]></category>
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					<description><![CDATA[Der multinationale Hard- und Softwarehersteller Microsoft veröffentlichte Ende Juli 2015 sein neues Computerbetriebssystem Windows 10. Viel hatte sich der Konzern aus Redmond (USA) vorgenommen: Ähnlich wie bei den letzten Apple Betriebssystemen wird auch Windows 10 (für ein Jahr) kostenlos zum Update angeboten. Auch wurde die Bedienoberfläche verbessert &#8211; diese erfuhr unter Windows 8 mit den [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><b></b>Der multinationale Hard- und Softwarehersteller Microsoft veröffentlichte Ende Juli 2015 sein neues Computerbetriebssystem Windows 10. Viel hatte sich der Konzern aus Redmond (USA) vorgenommen: Ähnlich wie bei den letzten Apple Betriebssystemen wird auch Windows 10 (für ein Jahr) kostenlos zum Update angeboten. Auch wurde die Bedienoberfläche verbessert &#8211; diese erfuhr unter Windows 8 mit den unübersichtlichen Kacheln und Fenstern immer wieder heftiger Kritik. Letztendlich kehrt mit dieser Version das bekannte Windows-Startmenü wieder zurück. All diese Fakten klingen grundsätzlich erst einmal positiv. Doch schon jetzt werden kritische Stimmen im Bezug auf den Datenschutz laut.</p>
<p>Wie sicher ist Windows 10?</p>
<p><span id="more-865"></span></p>
<h4>Ausgangspunkt der Kritik</h4>
<p>Microsoft spendiert Windows 10 nicht nur neue optische Verbesserungen, es werden auch weitere neue Funktionen implementiert. Die erhobene Kritik beginnt jedoch bereits beim Installationsprozess: Klickt man während der Installation und beim Einrichten überall auf &#8222;Übernehmen&#8220; oder &#8222;Expresseinstellungen verwenden“, räumt man Windows 10 sehr weitreichende Rechte zur Übertragung von Benutzerdaten an Microsoft ein. Welche Daten hierbei erhoben und übermittelt werden, ist ausführlich und schon erschreckend transparent in der <a href="http://www.microsoft.com/de-de/privacystatement/default.aspx" target="_blank">Datenschutzbestimmung</a> des Unternehmens dokumentiert. Zusammenfassend lässt sich konstatieren: Alle personenbezogen Daten, die Benutzer preisgeben, werden von Microsoft auch für eine „Verbesserung und Personalisierung Ihrer Erfahrung“ eingesetzt. Personalisierung von Erfahrungen klingt sehr abstrakt &#8211; gemeint ist damit allerdings „der angezeigten Werbung mehr Relevanz zu verleihen“.</p>
<h4>Siri 2.0 &#8211; die digitale Sprachassistentin „Cortana&#8220;</h4>
<p>Ein erster Lösungsansatz gegen diese Datensammelwut wäre sicherlich eine radikale Untersagung der Datenübertragung an Microsoft  während des Installationsvorgangs. Doch dieser Schritt in Richtung Datensicherheit, ist auch ein Schritt zurück in puncto Komfort. So benötigt die digitale Sprachassistentin „Cortana“ (vergleichbar mit „Siri“ von Apple) Zugriff auf Eigennamen und Adressen aus den eigenen Adressbuch, um diese verarbeiten und nach ihnen suchen zu können. Ebenso werden Hinweise auf Verkehrsstatus und Verspätungen im Zugverkehr erst möglich, wenn die digitale Sprachassistentin weiß, wo sich der Anwender befindet und wohin er vermutlich aufbrechen wird. Auch hier können die Daten, welche Cortana sammeln und verarbeiten darf, im sog. Cortana-Notizbuch eingetragen werden.</p>
<h4>Kritik an Windows 10</h4>
<p>Diese Datensammelwut von Windows 10 steht schon nach dieser kurzen Zeit seit Veröffentlichung zunehmend in der Kritik. Nun schaltet sich auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ein. Diese findet klare Worte für das neue Betriebssystem: „Wer die Datenschutzbestimmungen von Microsoft akzeptiere, hole sich eine &#8222;Abhörmaschine&#8220; ins Haus.“ Die Verbraucherschützer aus Rheinland-Pfalz problematisieren zurecht nicht nur die Erhebung und Weitergabe der persönlichen Daten, sondern deren zielgerichtete Vermarktung. Christian Gollner (Rechtsreferent der <a href="https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/windows-10---Ueberwachung-bis-zum-letzten-klick-1" target="_blank">Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz</a>) spricht von Nutzern digitaler Geräte, die „immer mehr selbst zu einer Ware, die vermarktet wird“ verkommen.</p>
<p>Die folgenden drei Auszüge aus den Allgemeinen Geschäftsbedienungen von Windows 10 verdeutlicht diese Kritik nochmals sehr plastisch.</p>
<p>(1) So dürfen alle eingegebenen Daten (nicht nur über Tastatur) von Microsoft gespeichert und ausgewertet werden.</p>
<p>(2) Auch können VOIP-Telefonate mitgeschnitten und inhaltlich (nicht nur zur Qualität) ausgewertet werden.</p>
<p>(3) Genauso werden der aktuelle und die ehemaligen Standorte des Rechners gespeichert und von Microsoft ausgewertet.</p>
<p>Folglich bestehen ernstzunehmende und begründete Argumente, sich die Datenschutzbestimmungen von Microsoft in diesem Falle vor einer Installation anzusehen und auch möglicherweise mit einem Update zu warten.</p>
<p>Lassen Sie sich schlussendlich nicht von den optischen Veränderungen in Windows 10 blenden, sondern beschäftigen Sie sich mit diesen Kritikpunkten &#8211; denn es geht um Ihre persönlichen Daten, die es zu schützen gilt &#8211; denn „Wer sich nicht bewegt, spürt auch seine Fesseln nicht“.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für weitere Lektüre zu dieser Thematik:</p>
<p>(1) Gerd Billen (Staatssekretär im Bundesjustizministerium) warnt <a href="http://www.wiwo.de/unternehmen/it/microsoft-staatssekretaer-billen-windows-10-ist-bedenklich/12183460.html" target="_blank">in der Wirtschaftswoche</a> vor Windows 10.</p>
<p>(2) Ebenfalls <a href="http://www.padcom.ch/windows-10-koennte-in-der-schweiz-verboten-werden/" target="_blank">Kritik aus der Schweiz</a> &#8211; hier könnte Windows 10 ein Verbot drohen.</p>
<p>__</p>
<p>Bildquelle</p>
<p>Pixabay (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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		<item>
		<title>Zwischenergebnis im Fall Schrems gegen Facebook:  Klage abgewiesen. Endergebnis?</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/schrems-gegen-facebook/</link>
					<comments>https://www.power-datenschutz.de/schrems-gegen-facebook/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jul 2015 19:25:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Online]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Max Schrems]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
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					<description><![CDATA[In der Auseinandersetzung zwischen dem Datenschützer und Rechtsanwalt Max Schrems und Facebook erklärte sich das Landesgericht Wien für nicht zuständig und wies die Klage deshalb aus formalen Gründen ab. Trotz des negativen Zwischenergebnisses strebt der Österreicher keineswegs den Rückzug an und zeigt sich kämpferisch. Eine Einschätzung.  25 000 gegen Facebook &#8211; ein erstes Zwischenergebnis Die [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In der Auseinandersetzung zwischen dem Datenschützer und Rechtsanwalt Max Schrems und Facebook erklärte sich das Landesgericht Wien für nicht zuständig und wies die Klage deshalb aus formalen Gründen ab. Trotz des negativen Zwischenergebnisses strebt der Österreicher keineswegs den Rückzug an und zeigt sich kämpferisch.</p>
<p>Eine Einschätzung. <span id="more-849"></span></p>
<p><b>25 000 gegen Facebook &#8211; ein erstes Zwischenergebnis</b></p>
<p>Die Beschreibung David gegen Goliath trifft grundsätzlich auf Max Schrems und seine sieben Mitstreiter zu. Worum handelt es sich bei diesem Prozess konkret? Maximilian Schrems forderte vor einiger Zeit alle von ihm bei Facebook gespeicherten Daten und Informationen an. Daraufhin erhielt er unzählige Seiten seiner persönlichen Daten &#8211; einige wurden indessen von ihm explizit gelöscht. Dies stellte einen ersten Anfangsverdacht für Datenschutzverstöße dar, denen er nachging. Auf seinem Feldzug gegen den Internetriesen fand er weitere Betroffene, die mit ihm die Klage einreichten. Doch sie klagten nicht nur im eigenen Namen &#8211; sondern stellvertretend für 25 000 Nutzerinnen und Nutzer des Sozialen Netzwerks.</p>
<p>Nun entschied in erster Instanz das Landesgericht Wien (LG Wien) mit einem Beschluss, dass die eingereichte Klage gegen Facebook aus formellen Gründen unzulässig sei. Zu einer möglichen Begründetheit der Klage &#8211; also der vorgetragenen Datenschutzverstöße &#8211; entschieden die Richter jedoch nicht, da die Fragen der Zulässigkeit und gerichtlichen Zuständigkeit vom eigentlichen Inhalt der Klage zu trennen ist.</p>
<p><b>Die Entscheidung des LG Wien</b></p>
<p>In der Entscheidung des LG Wien verwiesen die Richter darauf, dass Schrems angeblich kein Verbraucher sei, da er seinen Facebook-Account nicht nur privat, sondern auch mittlerweile beruflich nutzen würde. In der weiteren Ausführung der Urteilsbegründung stellt das LG Wien bei der Definition eines „Verbraucher-Facebook-Account“ nicht auf den Zeitpunkt der Anmeldung ab, sondern auf die Nutzung des Netzwerks kurz vor der Klage.</p>
<p>Gewerbliche Nutzer der Social-Media-Plattform und andere Gruppen müssen sich an ein Gericht in Irland wenden, da sich dort der Europasitz des Unternehmens befindet. Dieser Weg der gerichtlichen Auseinandersetzung wäre jedoch deutlich teurer und mit größerem Aufwand verbunden.</p>
<p><b>Ein Gewinner &#8211; ein Verlierer? </b></p>
<p>Facebook äußerte sich positiv zu diesem Urteil: „Dieser Rechtsstreit war unnötig und wir sind erfreut, dass das Gericht die Klagen entschieden zurückgewiesen hat.“</p>
<p>Schrems hingegen zeigte sich kämpferisch und kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an. Der Kläger-Anwalt <a href="http://www.pfr.at/cms/index.php/de/news/138-facebook-sammelklage" target="_blank">Wolfram Proksch</a> kommentierte den Beschluss mit den Worten: „Es entsteht leider der Eindruck, dass das Landesgericht die heiße Kartoffel an die höheren Gerichte weiterreichen wollte.“</p>
<p><b>Einschätzung </b></p>
<p>Vorliegend erlitt der junge Datenschutz-Aktivist wohl eine Niederlage. Diese muss allerdings ins rechte Licht gerückt werden, denn zum <a href="http://www.europe-v-facebook.org/sk/PR_LG_de.pdf" target="_blank">Inhalt der Klage</a> &#8211; also dem Vorwurf im Bezug auf das Ausspähen des Surfverhaltens, ungültiger Datenschutzbestimmungen und einer Beteiligung von Facebook am NSA-Überwachungsprogramm Prism &#8211; urteilte das Gericht nicht. Folglich steht der Ausgang des Verfahrens noch völlig offen.</p>
<p>Der Beschluss des LG Wien vom 1. Juli 2015 verdeutlich, dass die Auseinandersetzung inhaltlich, rechtlich und politisch stark aufgeladen ist. So jedenfalls sieht des auch Schrems: &#8222;Man läuft immer Gefahr, mit großen und komplexen Verfahren einem Gericht keine besondere Freude zu machen.“</p>
<p>__</p>
<p>Bildquelle</p>
<p>Pixabay (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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