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	<title>EU &#8211; Das Power-Datenschutzkonzept</title>
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	<description>Ihr Freund und Datenschutzbeauftragter Julius S. Schoor</description>
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		<title>Und wieder. Wieder Facebook. Wieder ein Datenskandal.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 07 Apr 2018 19:38:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das Unternehmen Cambridge Analytica schöpfte weltweit von Millionen Facebook-Nutzern persönliche Daten ab. In der Europäischen Union sind bis zu 2,7 Millionen Menschen betroffen. Facebook äußerte sich zunächst nicht dazu. Inzwischen gibt es einige Statements und Interviews vom Firmengründer Mark Zuckerberg. Kürzlich informierte der US-Konzern auch über Anpassungen im Zuge der Datenschutzgrundverordnung, wies auf die Einstellmöglichkeiten [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Unternehmen <i>Cambridge Analytica </i>schöpfte<i> </i>weltweit<i> </i>von Millionen Facebook-Nutzern persönliche Daten ab. In der Europäischen Union sind bis zu 2,7 Millionen Menschen betroffen. Facebook äußerte sich zunächst nicht dazu. Inzwischen gibt es einige Statements und Interviews vom Firmengründer Mark Zuckerberg. Kürzlich informierte der US-Konzern auch über Anpassungen im Zuge der Datenschutzgrundverordnung, wies auf die Einstellmöglichkeiten in puncto Datenschutz hin und gelobte Besserung.</p>
<p>Glaubwürdig?<span id="more-1923"></span></p>
<h3><b>Ausgangssituation</b></h3>
<p>Das soziale Netzwerk ist bekannt, jedoch nicht gerade für einen Schutz der persönlichen Daten seiner Mitglieder. Dies unterstreicht der jüngste Skandal. „Daten sind das neue Gold“ &#8211; das muss sich auch <i>Cambridge Analytica </i>gedacht haben, als sie sich unberechtigt Zugriff auf die persönlichen Daten von Millionen Facebook-Konten verschafften. Angesichts der Einwohnerwahl innerhalb der EU (etwa 512 Millionen) erscheint die Betroffenheit von „nur“ 2,7 Millionen Personen erst einmal nicht besonders groß. Allerdings besitzt nicht jeder EU-Bürger einen Facebook-Account, sodass sich die Zahlen damit nach oben relativieren. In Deutschland gelten 300.000 Konten als „betroffen“.</p>
<p>Lange Zeit wurden die vielschichtigen Chancen von digitalen Medien hervorgehoben. In den letzten Jahren setzt sich glücklicherweise immer mehr Bewusstsein für die Schwächen und den Schutz unserer Daten durch; auch beim (europäischen) Gesetzgeber und der EU-Kommission.</p>
<p>Bundesjustizministerin Katarina Barley findet erfrischend klare Worte:</p>
<blockquote><p>„Facebook muss für den Skandal Verantwortung übernehmen. Die Frage, was mit den Daten von 30 Millionen deutschen Nutzerinnen und Nutzern passiert, ist eine zentrale Frage des Verbraucherschutzes. Das europäische Facebook-Management muss zu diesem Skandal umfassend gegenüber der Bundesregierung Stellung beziehen. Dafür werde ich Vertreterinnen und Vertreter des Unternehmens in das Bundesjustizministerium laden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Nutzer in Sozialen Netzwerken gegen ihren Willen ausgeleuchtet werden, um sie ganz gezielt mit Wahlwerbung oder Hass gegen den politischen Gegner zu bombardieren. Solche Wahlkampfmethoden sind eine Gefahr für die Demokratie. Hier müssen klare Regeln gelten.Europa hat beim Datenschutz ein sehr viel strengeres Recht als die USA. Die Selbstbestimmung des Einzelnen über seine Daten hat hier einen hohen Wert. Als Grundrecht, als Verbraucherrecht. Entscheidend ist die Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer. Die kann immer nur wirksam sein, wenn die Betroffenen genau wissen, was mit ihren Daten passiert. Das künftige europäische Datenschutzrecht, das ab Mai 2018 gilt, sieht bei Verstößen empfindliche Sanktionen bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.“</p></blockquote>
<p>Die Ministerin verweist auf die ab 25.05.2018 geltende <a href="https://www.power-datenschutz.de/die-eu-datenschutzgrundverordnung/" target="_blank" rel="noopener">„Datenschutzgrundverordnung“ (DSGVO)</a>, die das Datenschutzrecht europaweit vereinheitlicht. Wichtige Neuerungen sind u.a. die Sanktionen bei einem Verstoß gegen das europäische Datenschutzrecht; insbesondere die erheblich höheren Obergrenzen der Bußgelder bei einem Verstoß (bis zu 20.000.000 Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Vorjahres); <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&amp;from=DE" target="_blank" rel="noopener">Art. 83 DSGVO</a>. Ein solches Bußgeld würde auch Facebook empfindlich treffen.</p>
<h3><b>Reaktion seitens Facebook<span class="Apple-converted-space"> </span></b></h3>
<p>Erst das große Schweigen im Walde. Irgendwann wurde der Druck für Zuckerberg zu groß. Er wandte sich an die Presse, entschuldigte sich und kündigte mehr Transparenz im Bereich Datenschutz an. Eine Maßnahme des Unternehmens betrifft die Werbeeinblendungen zu politischen Themen/Parteien. Diese sollen zukünftig klar (als solche) erkennbar sein oder ausweisen, wer sie finanziert. Damit reagiert der Konzern auf Vorwürfe, wonach die illegal weitergegebenen Daten für personalisierte Wahlwerbung missbraucht wurden seien.<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<p>Daneben blendet Facebook nun Informationen zum Thema Datenschutz ein &#8211; siehe Screenshots.</p>
<div class="envira-gallery-feed-output"><img decoding="async" class="envira-gallery-feed-image" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Screenshot_20180407-115045-1-576x1024-640x480.png" title="Screenshot_20180407-115045" alt="" /></div>
<p>Ich bitte Sie daher:<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<p>Nehmen Sie sich <i>zwei</i> Minuten Zeit (länger dauert es nicht) und lesen Sie sich diese Angaben aufmerksam durch. Klicken Sie nicht (gewohnheitsmäßig) auf „Akzeptieren und fortfahren“. Durch diese Einstellungen können Sie beispielsweise prüfen, ob in Ihrem Profil Ihre Interessen und religiöse oder politische Ansichten gespeichert sind. Ebenfalls können Sie abstellen, dass Facebook Sie automatisch auf Fotos und in Videos erkennt.<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<h3><b>Fazit<span class="Apple-converted-space"> </span></b></h3>
<p>Der große Hype um Facebook &#8211; zumindest in der jüngeren Generation &#8211; scheint verflogen. Es existieren mittlerweile genügend andere soziale Plattformen. Twitter, Instagram, <a href="https://www.power-datenschutz.de/snapchat-lustiger-fotospass-oder-bedenklicher-datensauger/" target="_blank" rel="noopener">Snapchat</a>… Deswegen trifft dieser (erneute) Datenskandal das Unternehmen besonders. Viele Nutzer haben kein Verständnis mehr für einen derartig schlechten Umgang mit ihren persönlichen Daten. Auch viele Politiker nehmen sich dem Thema an. Zum Schluss nochmal Katarina Barley:</p>
<blockquote><p>„Es ist an der Zeit für eine deutliche Reaktion der europäischen Staaten. Für Soziale Netzwerke braucht es klare Regeln. Wir werden überprüfen, ob die Möglichkeiten der neuen europäischen Datenschutzverordnung ausreichen. Wir müssen klare Anforderungen an die Betreiber Sozialer Netzwerke auf europäischer Ebene gesetzlich festschreiben.“</p></blockquote>
<p>Bis dahin prüfen Sie bitte, was Sie selbst unternehmen können, um Ihre Daten gegenüber Facebook (besser) zu schützen. Einige in meinem Freundes- und Bekanntenkreis, die schon vorher auch auf anderen Plattformen angemeldet waren, löschten ihr Profil bei Facebook komplett. Das ist eine Möglichkeit. Sicher ist sie für viele Nutzer zu radikal. Außerdem ist unklar, was „löschen“ bei Facebook konkret heißt und ob unsere Daten nicht bereits illegal weitergeben wurden. Wenn Sie Ihren Account weiterhin benutzen möchten, dann überprüfen Sie äußerst kritisch die Datenschutzeinstellungen.<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<p>Besser als nix.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wie sehen Sie den Datenskandal bei Facebook?</p>
<p>Haben Sie noch weitere Tipps zur Verbesserung der Datensicherheit bei den Datenschutzeinstellungen entdeckt?</p>
<p>Ich bin auf Ihre Erfahrungen gespannt.<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<p>Schreiben Sie mir gern einen Kommentar!</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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		<title>Eine neue EU-Richtlinie führt bald zu „gläsernen Bankkonten“ </title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Oct 2017 13:54:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Verfechter des Datenschutzes wurden noch vor wenigen Jahren belächelt. Mittlerweile herrscht (gottlob) eine größere Akzeptanz für dieses Thema. Eine wirkliche Auseinandersetzung findet jedoch meist erst dann statt, wenn der Einzelne durch die negativen Folgen eines Datenschutzverstoßes selbst betroffen ist &#8211; etwa durch unberechtigte Eingriffe in die Privat- und Intimsphäre sowie auf das eigene Konto. Eine [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Verfechter des Datenschutzes wurden noch vor wenigen Jahren belächelt. Mittlerweile herrscht (gottlob) eine größere Akzeptanz für dieses Thema. Eine wirkliche Auseinandersetzung findet jedoch meist erst dann statt, wenn der Einzelne durch die negativen Folgen eines Datenschutzverstoßes selbst betroffen ist &#8211; etwa durch unberechtigte Eingriffe in die Privat- und Intimsphäre sowie auf das eigene Konto. Eine derartige Gefährdung der eigenen Bankdaten könnte sich ausgerechnet durch eine neue EU-Richtlinie ergeben. Durch diese erhalten externe Finanzdienstleister bald einen umfänglichen Einblick in Ihr Bankkonto.</p>
<p>Wie können Sie sich schützen?<span id="more-1732"></span></p>
<h3><b>Ausgangslage</b></h3>
<p>Die Angst um das sog. <em>„gläserne Bankkonto“</em> ist nicht neu. Seit 2005 dürfen sich die Finanzämter Zugriff auf das Bankkonto von Steuerpflichtigen verschaffen, sobald konkrete Verdachtsmomente vorliegen, dass falsche Angaben über die jeweiligen Vermögens- und Einkommensverhältnisse eingereicht wurden. Die anfängliche Aufregung ist in den vergangenen Jahren verflogen. Wahrscheinlich auch, weil es sich bei den Finanzämtern um Behörden handelt, denen man grundsätzlich keinen Missbrauch mit diesem weitreichendem Instrumentarium unterstellt.</p>
<p>Ab 2018 könnte es aber wieder unruhig unter den Verbraucher- und Datenschützern werden:</p>
<p>Dann können nämlich nicht nur die Steuerbehörden auf Ihr Konto zugreifen, sondern auch privatwirtschaftliche Unternehmen &#8211; primär natürlich digitale Zahlungsdienste wie <a href="https://www.power-datenschutz.de/paypal-sicher/" target="_blank" rel="noopener">PayPal</a>, <a href="https://www.power-datenschutz.de/sofortueberweisung-sicher/" target="_blank" rel="noopener">Sofortüberweisung</a> &amp; Co.</p>
<p>Im Vorfeld müssen sich diese Unternehmen jedoch erst einmal die <strong>Zugriffsgenehmigung</strong> des Kunden einholen. Auf diese Weise können Bankkunden diesen empfindlichen Einblick auf das eigene Konto aktiv verhindern.</p>
<p>Gerade im Zusammenhang mit dem (leider populären) Zahlungsdienst „Sofortüberweisung“ ist seit Jahren bereits bekannt, dass Sie dem dahinterstehenden schwedischen Unternehmen durch die Benutzung des Dienstes schon jetzt die Zugangsdaten zu Ihrem Online-Banking-Zugang bereitstellen.</p>
<h3><b>Die Richtlinie: „Payment Services Directive 2 (PSD 2)“</b></h3>
<p>Unter diesem sperrigem Namen tritt ab Januar 2018 eine <a href="https://ec.europa.eu/info/law/payment-services-psd-2-directive-eu-2015-2366_en" target="_blank" rel="noopener">EU-Richtlinie zur Regelung von Zahlungsdienstleistern</a> in Kraft. Dahinter verbirgt sich u.a. die Idee der EU-Kommission, dass der europäische Kunde zukünftig alle Zahlungsdienste in nur noch einer App steuern und verwalten können soll. Dies soll den Wettbewerb stärken. Die Folgen sind indes gravierend: Die Richtlinie verpflichtet Banken, die Kontodaten ihrer Kunden (nach vorheriger Zustimmung) an Drittanbieter (andere Banken, Zahlungsdienstleister oder Unternehmen der Finanztechnologie) weiterzugeben. Diese können wiederum &#8211; ähnlich wie das Finanzamt &#8211; vollumfänglich auf das freigegebene Konto zugreifen, die kompletten Zahlungsdaten auslesen und sie schließlich in eigene Angebote integrieren.</p>
<h3><b>Kritik an der EU-Richtlinie kommt von den Banken selbst</b></h3>
<p>Nach dem Vorstellungsbild der EU-Kommission soll sich aus der Richtlinie für die Banken also ein Wettbewerbsvorteil ergeben. Der Bankenverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) äußerte sich jedoch kritisch:</p>
<blockquote><p>„Jeder Kunde muss sich Gedanken machen, wem er Zugriff auf seine Daten geben will.“</p></blockquote>
<p>In dieser Äußerung zeigt sich, dass der Bankenverband (richtigerweise) großen Wert auf das Bankgeheimnis seiner Kunden sowie deren Datenschutz legt. Hierin liegt auch eines der Kernprobleme: Voraussetzung für eine solche Zugriffsmöglichkeit für Dritte sind natürlich klare Datenschutzbestimmungen.</p>
<h3>Die „PSD-Richtlinie“ kollidiert insofern mit der im Mai 2018 kommenden Datenschutz-Grundverordnung</h3>
<p>Ab dem 25.05.2018 werden sich europaweit die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Erhebung, Weitergabe und Verarbeitung von personenbezogener Daten vereinheitlichen.</p>
<div class="su-box su-box-style-soft" id="" style="border-color:#be0000;border-radius:3px;"><div class="su-box-title" style="background-color:#f11c1b;color:#FFFFFF;border-top-left-radius:1px;border-top-right-radius:1px">Unterschied zwischen Richtlinie und Verordnung</div><div class="su-box-content su-u-clearfix su-u-trim" style="border-bottom-left-radius:1px;border-bottom-right-radius:1px">
<p>Eine <strong>EU-Richtlinie</strong> enthält Regelungen, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Bei dieser „Übersetzung“ kann der jeweilige Gesetzgeber einen gewissen Spielraum nutzen, damit sich die Regelungen im Ergebnis nahtlos in die bereits bestehenden nationalen Gesetze einfügt. Ein prominentes Beispiel für eine EU-Richtlinie findet sich in den <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/651a.html" target="_blank" rel="noopener">§§ 651a ff. BGB</a>, die den Reisevertrag zivilrechtlich regeln.</p>
<p>Eine <strong>EU-Verordnung</strong> dagegen wirkt dagegen in den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar. Es besteht folglich keinerlei Spielraum bei der Umsetzung. Die Regelungen einer EU-Verordnung ersetzen schließlich das bisher geltende nationale Recht. So wird beispielsweise das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) am 25.05.2018 durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung ersetzt.</p>
</div></div>
<h3><b>Fazit und Aussicht</b></h3>
<p>Auf der einen Seite soll also der Wettbewerb gestärkt werden, indem die Zugriffsmöglichkeiten auf Bankkonten durch Drittanbieter gelockert werden, auf der anderen Seite steht die <a href="https://www.power-datenschutz.de/neue-eu-gvo-datenschutz/" target="_blank" rel="noopener">Datenschutz-Grundverordnung</a>, die einen möglichst restriktiven Umgang mit persönlichen Daten einheitlich normiert. Das passt augenscheinlich nicht zusammen.</p>
<p>Einige Unternehmen der Finanztechnologie werfen den Banken vor, dass diese eine Erweiterung des Wettbewerbs unterbinden wollen und sich deswegen auf das Datenschutz-Argument zurückziehen. Dem kann jedoch nur widersprochen werden: Es sind &#8211; neben den offenen datenschutzrechtlichen Fragen &#8211;  weitere rechtliche Fragen offen: Wer zahlt beispielsweise den Verlust, wenn bei einer Banktransaktion durch einen Drittanbieter ein Vermögensschaden (beispielsweise durch Cyberkriminalität) eintritt? Die Bank? Der naive Kunde, der einem Drittanbieter seine Bankzugangsdaten anvertraute? Oder doch der Drittanbieter selbst? Dieses Beispiel weist auf ein weiteres Problem hin: Bei jedem Onlinezugriff auf das eigene Bankkonto bestehen potenzielle Missbrauchsgefahren. Die <a href="https://www.power-datenschutz.de/cybercrime-kriminalstatistik-2016/" target="_blank" rel="noopener">Fallzahlen von Cyberkriminalität</a> steigen nachweislich an.</p>
<p>Im Ergebnis ist es daher völlig unverständlich, warum die bestehenden Möglichkeiten (und Gefahren) weiter ausgeweitet werden sollen. Widersprechen Sie daher stets einer solchen Zugriffsmöglichkeit auf Ihr Konto durch Drittanbieter und verwenden Sie Ihren Online-Banking-Zugriff mit der erforderlichen Sorgfalt &#8211; denn es geht um Ihr Geld. Achten Sie zukünftig auch auf kleine Bestätigungskästchen und lesen Sie besonders gründlich und kritisch, wenn Sie Zahlungen über Drittanbieter abwickeln, wozu Sie im jeweiligen Einzelfall Ihre Zustimmung erteilen.</p>
<p>Wie stehen Sie zum Thema?</p>
<p>Positionieren Sie sich und lassen Sie uns diskutieren.</p>
<p>Ich freue mich über Ihre Kommentare.</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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		<title>Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft und bringt einige interessante Neuerungen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 22 May 2016 17:32:23 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Nachdem die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, tritt sie nun am 25.05.2016 in Kraft. Eine gute Gelegenheit, um einen Blick auf dieses Gesetz zu werfen. Vor dem Hintergrund einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft gewinnt das Thema Datenschutz immer mehr an Bedeutung, weshalb sich auch ein Blick auf ausgewählte [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem die EU-Datenschutz-Grundverordnung (<a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CONSIL:ST_5419_2016_INIT&amp;from=DE" target="_blank">DS-GVO</a>) am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, tritt sie nun am 25.05.2016 in Kraft. Eine gute Gelegenheit, um einen Blick auf dieses Gesetz zu werfen. Vor dem Hintergrund einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft gewinnt das Thema Datenschutz immer mehr an Bedeutung, weshalb sich auch ein Blick auf ausgewählte Neuerungen und Unterschiede der neuen Regelungen nicht nur aus Sicht von Unternehmen überaus lohnt.<span id="more-1091"></span></p>
<p><b>Grundgedanke der Neuregelung </b></p>
<p>Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren tritt die DS-GVO (genauer gesagt am 25.05.2018) vollständig in Kraft und löst damit die bereits seit 1995 geltende EU-Datenschutzrichtlinie (<a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31995L0046&amp;from=DE" target="_blank">Richtlinie 95/46/EG</a>) ab. Zielstellung hierbei war voller allem eine Vereinheitlichung des Datenschutzrechts innerhalb Europas. Damit gelten zukünftige in allen EU-Staaten erfreulicherweise die gleichen Standards bezüglich des Datenschutzes. Länder mit datenschutzrechtlichen Regelungen im „Graubereich“ wird es damit in der EU-Zone nicht mehr geben.</p>
<p><b>Verbesserung der Nutzerrechte </b></p>
<p>Konkret sollen Nutzer nun barrierefreier und leichter Zugang zu ihren Daten erhalten. Ausgestaltet ist dies durch ein Auskunftsrecht, nach dem der Nutzer das Recht hat, informiert zu werden, welche (persönlichen) Daten über ihn erfasst und gesammelt werden. Dieser Anspruch beinhaltet auch eine entsprechend verständliche und klare Information an den Nutzer, wer die Daten wie, wo und zu welchem Zweck verarbeitet. Im Falle des Datenmissbrauchs oder Hacking der Daten eines Anbieters ist der Nutzer ebenfalls darüber zu unterrichten, denn nur dadurch stehen dem Nutzer Möglichkeiten offen, um geeignete Gegenmaßnahmen (Passwortwechsel, Kontosperrung, o.ä.) zu treffen und den Schaden begrenzen zu können. Daneben stärkt die neue Verordnung das Recht des Nutzers, wonach die Daten ihm und nicht dem mit der Datenverarbeitung befassten Dienstleister gehören. In der praktischen Umsetzung soll damit der Datenumzug von einem Anbieter zum anderen erleichtert werden &#8211; denn hier gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme und Missachtungen dieses Grundsatzes. Auch das Recht auf Datenlöschung stärkt das EU-Gesetz &#8211; Nutzern wird es damit leichter möglich sein, einmal öffentlich gewordene Daten explizit löschen zu lassen.</p>
<p><b>Neue Datenschutzrecht heißt auch neue (höhere) Bußgelder</b></p>
<p>Während auf Nutzerseite kritische Punkte der Vergangenheit aufgegriffen und gestärkt wurde, müssen Unternehmen zukünftig mit höhere Bußgeldern rechnen wenn sie gegen die neue EU-GVO verstoßen. Dies ergibt sich daraus, dass nun Bußgelder nicht mehr an fixe Höchstsummen, sondern nun an die Jahresumsätze der Unternehmen gekoppelt sind. Große Unternehmen wie Microsoft, Facebook oder Google können nun mit Bußgeldern in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes sanktioniert werden. Nicht nur aufgrund dieser hohen Bußgeldandrohungen sollten Unternehmen diese Regelungen in den Fokus nehmen und die Übergangsfrist von zwei Jahren nutzen, um eine regelungskonforme Umsetzung zu gewährleisten.</p>
<p><b>Fazit</b></p>
<p>Aus Sicht der Verbraucher ist die neue DS-GVO ein großer und richtiger Schritt in die richtige Richtung &#8211; zu mehr Kontrolle, Information und Datenschutzrechten. Einige Punkte, für die beispielsweise in der Vergangenheit die Verbraucherzentralen kämpften, finden nun Anklang in den gesetzlichen Regelungen. Für Unternehmen kann eine Missachtung des Datenschutzes nun noch gravierenden Folgen nach sich ziehen und sehr teuer werden.  Um dies zu vermeiden, sollten seitens der Unternehmen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen.</p>
<p>Abschließend verdeutlichen die folgenden Stimmen aus der Politik den Kerngedanken und die Reichweite des europäischen Datenschutzes.</p>
<blockquote><p>„Datenschutz ist kein lästiges Anhängsel, er ist keine überflüssige Bürokratie, er ist Voraussetzung dafür, dass auch in der Informationsgesellschaft das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durchgesetzt werden kann.“ (Jörg Tauss)</p>
<p>„Datenschutz geht nur europäisch.“ (Günther Oettinger)</p></blockquote>
<p>__</p>
<p>Bild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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