„Sofortüberweisung“. Sofort bezahlt. Sofort sicher?

3 min.

Einkaufen im Internet wird stets einfacher, angenehmer, aber wird es auch sicherer? Bei der Auswahl der Bezahlsysteme gibt es oftmals viele Optionen. Eine davon stand in der Vergangenheit immer wieder in der Kritik – die Rede ist vom Zahlungsdienst „SOFORT Überweisung“.

Was ist „Sofortüberweisung“ und wie funktioniert das Bezahlsystem?

SOFORT Überweisung (SOFORT GmbH) ist ein Online-Zahlungssystem zur bargeldlosen Zahlung im Internet.

Der Kunde, der bei seinem Online-Einkauf SOFORT Überweisung als Zahlungsmöglichkeit auswählt, wird automatisch auf die verschlüsselte sofort.com-Zahlmaske weitergeleitet. Alle Bestelldaten werden automatisch übernommen und übermittelt, sodass der Zahlende anschließend die Bankleitzahl seiner Bank und die gewohnten Zugangsdaten, wie beim Online-Banking, eingeben muss (Identifikation). Anschließend muss die Überweisung mit dem gewählten TAN-Verfahren freigegeben werden (Authentifizierung).

Beim gesamten Zahlungsprozess fungiert die SOFORT GmbH als zwischengeschalteter technischer Dienstleister, der die Daten, die der Kunde in das gesicherte Zahlformular eingibt, verschlüsselt an sein individuelles Online Banking-Konto übermittelt. Der Onlinehändler erhält im Anschluss eine Echtzeitbestätigung über die Erstellung der Überweisung innerhalb des Online-Bankingbereichs des Kunden. Dank dieser Transaktionsbestätigung kann der Händler sicher sein, dass eine entsprechende Eingabe mit erfolgreicher PIN- und TAN-Übermittlung stattfand. Er kann daher die Bestellung umgehend bearbeiten und ggf. direkt verschicken.

Die SOFORT GmbH spricht von mehr als 35.000 Anbietern in 13 europäischen Ländern (Stand 03/2017), die das Verfahren zur Zahlung für ihre Kunden zur Verfügung stellen.

Sicherheit und Kritik

Die Nutzung der SOFORT Überweisung unterscheidet sich erst einmal nicht vom eigentlichen Online-Banking bei der jeweiligen Hausbank. Der Zahlende gibt alle erforderlichen Zugangsdaten ein, wie wenn er beispielsweise den Kontostand abruft, Daueraufträge bearbeitet oder Depotbestände einsieht. Diese Eingabe erfolgt jedoch nicht auf der Internetseite der jeweiligen Bank, sondern auf der sofort.com-Zahlmaske der SOFORT GmbH.

Darin liegt eine zentrale Kritik gegen diese Möglichkeit der Online-Zahlung. Frank-Christian Pauli vom „Verbraucherzentrale Bundesverband“ kommentierte dazu: „Der Kunde muss wissen, wozu er seine Einwilligung gibt, und das ist hier womöglich nicht gegeben“.

Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich nicht erst auf die Gefahr der unerlaubte Nutzung des Online-Banking-Zugangs, sondern setzt bereits einen Schritt zuvor an. Allein schon die Eingabe der kompletten Online-Banking-Zugangsdaten sehen Kritiker problematisch, da bei jeder Eingabe theoretisch die Möglichkeit eines Hackerangriffs besteht.

Ein dritter und letzter Kritikpunkt hinsichtlich der Sicherheit zielt auf eine mögliche Herabsetzung der Hemmschwelle von Internetnutzern im Bezug auf die Weitergabe von PINs und TANs ihrer Online-Banking-Zugangsdaten ab.

Gerichtsurteile zur „Sofortüberweisung“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte in einem Musterverfahren gegen die Deutsche Bahn-Tochter DB Vertrieb GmbH. Die Verbraucherschützer wollen verhindern, dass die Onlinezahlmethode SOFORT Überweisung als einziges kostenfreies Zahlverfahren (im Sinne des § 312a Abs. 4, Nr. 1 BGB) in Webshops angeboten werden kann.

Vor dem Landgericht (LG) Frankfurt im Juli 2015 gewann zunächst der vzbv. Das Gericht urteilte der Zahlungsdienst „SOFOT Überweisung“ sei ein gängiges, aber „kein zumutbares“ Verfahren im Sinne des § 312a IV, Nr. 1 BGB.

Am 24.08.2016 kassierte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die Entscheidung der ersten Instanz und entschied nun, dass das Zahlungsmittel SOFOT Überweisung „zumutbar und gängig“ i.S.d. § 312a IV, Nr. 1 BGB sei.

Der vzbv legte jedoch Rechtsmittel gegen das Urteil des OLG Frankfurt ein. Schlussendlich hatte nun der Bundesgerichtshof (BGH) über die Frage zu entscheiden, ob die SOFORT Überweisung als einziges kostenfreies Zahlungsverfahren im Onlineshop angeboten werden darf, um den Anforderungen des § 312a gerecht zu werden.

Am 18. Juli 2017 (KZR 39/16) kam das oberste deutsche Zivilgericht zu folgendem Urteil:

  1. Ein Zahlungssystem, das einem erheblichen Teil der Kunden ein vertragswidriges Verhalten abverlangt, ist als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit im Sinne von § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht zumutbar.
  2. Der Kunde hat im Regelfall weder Veranlassung noch ist er verpflichtet, selbst zu überprüfen, ob die von seiner Bank als Sicherheitsbestimmungen für das Online-Banking gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen Kartellrechtswidrigkeit nichtig sind.

Fazit

Am Ende einer jeden Online-Shopping-Tour gilt es die immer gleiche Frage zu beantworten: „Mit welchem Zahlungsmittel möchten Sie bezahlen?“.

Die SOFOT Überweisung erscheint zumeist neben den „klassischen“ Bezahlmethoden wie Lastschrift, Kreditkarte oder Rechnung. Fraglich ist also, warum sie den anderen Zahlungsmöglichkeiten vorzuziehen oder aus welchen Gründen die SOFOT Überweisung abzulehnen ist.

Nach Angaben der SOFORT GmbH kam es seit der ersten Anwendung des Zahlungsverfahrens im Jahr 2005 bisher (03/2017) zu keinem Betrugsfall zu Lasten eines Kunden, der seine PIN und TAN in die Systeme der SOFORT GmbH eingegeben hat.

Jedoch wiegt das Argument schwer, dass die Hemmschwelle in Bezug auf den Umgang mit hochsensiblen Online-Banking-Daten abzusinken drohe. Anfangs schlossen einige Banken deshalb auch die Eingabe der Zugangsdaten zum Online-Banking auf fremden Seiten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus. Kurz darauf schaltete sich allerdings das Bundeskartellamt ein und verbot einen derartigen Ausschluss, da hierdurch ein Wettbewerbsnachteil zu anderen Zahlungsdiensten entstehen würde.

Abschließend zeigt sich – gerade im Lichte der BGH-Entscheidung – ein sehr klares Bild, nach welchem sich deutlich mehr Argumente finden lassen, den Zahlungsdienst Sofortüberweisung nicht den anderen Zahlungsmethoden vorzuziehen.

Wichtig erscheint dabei aber auch, dass sich bei der Benutzung dieser und anderer Online-Zahlungsdienste eine gesunde Skepsis einstellt und Situationen vermieden werden, die überhaupt eine Gefahr für Online-Kriminalität eröffnen, etwa indem man auf die Bezahlart „per Nachnahme“ zurückgreift (hier können Beträge in bar beim Paketboten bezahlt werden) – denn auch hier gilt der Grundsatz: „Gelegenheit macht Diebe“.

Dieser Artikel wird stets aktualisiert. Zuletzt am 2. Dezember 2017.

Hier der Beitrag von Deutschlandfunk Nova.

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Lesen Sie ebenfalls meine Artikel zu EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD IINFC-BankkartenPayPal und Paydirekt.

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Titelbild (CCO Public Domain)

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Über den Autor

Mein Name ist Julius S. Schoor. Ich bin Rechtsanwalt und spezialisiert auf IT-Vertragsrecht. Seit 2011 bin ich als Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert und bereits für mehrere Unternehmen als solcher offiziell bestellt.

26 Kommentare

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  • Danke für die Informationen. War mir auch nicht sicher.Werde es bleiben lassen.Danke

    asd 8 Jahren ago Reply


  • Es ist schnell, wird verschlüsselt übertragen, alles in ordnung.

    und wenn man fleißig immer sein system up to date hält, virenschutz usw. kann da auch nichts passieren.

    Man sollte halt nicht auf jeden banner und werbung klicken dann ist das ne sichere sache

    Sie haben zwar die Möglichkeit einsicht in mein konto zu kriegen, aber ich glaub kaum dass denen das etwas nützt

    egal 8 Jahren ago Reply


    • Sehr Blauäugig zu glauben die reine Einsicht in Bankdaten ist ungefährlich.
      Ich hoffe http://www.paydirekt.de setzt sich in Deutschland durch. Das wäre eine sicher Sache denke ich.

      IchNicht 8 Jahren ago Reply


    • @Egal

      Dann glaub das mal weiter, dass Updates dich sicher halten 😉

      https://de.wikipedia.org/wiki/Heartbleed

      Messerbill 7 Jahren ago Reply


    • Schön blöd. Noch vor Jahren nannte man so etwas Privatsphäre. Heutzutage scheint es , gerade den Jugendlichen, immer gleichgültiger, diese zu wahren. Traurige Zeiten sind das.

      Andre 6 Jahren ago Reply


  • Eine klar verständliche Abhandlung der Zusammenhänge. DANKE dafür!

    Es ist aber unverständlich/unerklärlich warum die Banken/Sparkassen nicht eine sichere und von Portalen akzeptable Lösung etablieren um die recht hohe Kreditkartengebühren zu vermeiden. Zahlungsvorgänge im Internet nehmen zu, also es wäre Zeit.

    (für eine Buchung bzw. Bezahlung eines Fluges Preis 1582 EUR fallen 94 EUR also fast 6 % Kreditkarten-Gebühren an, mit Sofortüberweisung bei einigen Flugportalen 0 EUR)

    Franz 8 Jahren ago Reply


  • Vielen Dank für die detaillierten Informationen zu dieser als „sicher angepriesenen “ man in the middle Attacke.

    DiffieHellmann 8 Jahren ago Reply


  • Sofortüberweisung erhält unmittelbar sämtliche Daten, die man mit dem Login bekommen kann. Umsätze, somit auch Kreditabzahlungen, Arbeitgeber, Vorlieben, Unterhaltspflichten an nichteheliche Kinder et cetera pp. Und man hat keine wirkliche Kontrolle mehr, wie oft die Sofort GmbH die Daten weitergibt, an wen oder was sie damit macht und an wen sie dann zusammengestellte Daten (zusammen mit anderen Konten) Risikoanalysen weiterverkauft.

    Nie wieder die Sofort GmbH! Kann ich nur jemandem raten. Egal, was die Trolle der Sofort GmbH IT-Abteilung hier von sich geben.

    René 7 Jahren ago Reply


  • „Die Sofortüberweisung erscheint zumeist neben den „klassischen“ Bezahlmethoden wie Lastschrift, Kreditkarte oder Rechnung.“ – wenn es doch nur so einfach wäre. Ich habe keine Kreditkarte und die für mich klassischen Methoden (auf Rechnung oder Lastschrift) werden oftmals von internationalen Unternehmen (Samsung, Google…) eben nicht angeboten.

    Jk 7 Jahren ago Reply


  • Sofortüberweisung ist einer der vielen Fälle, wo ein als seriös akzeptiertes Unternehmen letztlich die Praktiken von Kriminellen anwendet. Rauf und runter ermahnen Banken und Verbraucherschützer die Bankkunden, dass sie niemals und unter keinen Umständen irgendjemandem, auch keinem (angeblichen) Bankmitarbeiter, ihre Kontozugangsdaten oder gar eine TAN verraten sollen. Und das zu Recht! Und dann kommt so ein verrücktes Unternehmen, verlangt genau diese Daten, bekommt sie, und bekommt auch noch Recht von einem OLG und vom Bundeskartellamt. Ein Stück aus dem Irrenhaus!

    Sicherheitsmann 7 Jahren ago Reply


  • Was bei mir heute den Zahlungsvorgang über Sofortkauf bei Klarna unterbrochen hat, hatte ich zuvor bei diesem Anbieter mehrfach bemängelt. – Es geht mir um das Mithören vieler Seitenbetreiber auf der Webseite von KLARNA. Ich versuche mich weitgehend mit Adons unter Firefox dagegen zu schützen. Leider verhindern jedoch viele Werbeseiten im Hintergrund oft den Aufbau der gewählten Seite, oder aber die Nutzung, oder die Eingabe von Daten auf der angewählten Seite. So wird die geforderte Zahlungssumme nicht übertragen.
    Das könnte insofern strafwürdig sein, weil der gewählte Kauf nicht abgeschlossen werden kann; der Verkäufer dagegen könnte den Käufer für Nicht Kreditwürdig halten, da er nicht darüber informiert ist, warum die Zahlung nicht eingeht!!
    Das wäre einen Vorspiegelung falscher Tatsachen und damit strafbar.
    Ach ja, ich sollte noch erwähnen, dass ich heute gezwungen war beim Aufruf der Seite von KLARNA, 31 Mithörern Erlaubnis geben musste, die Seite überhaupt anzeigen zu können, trieb mich zu diesem Kommentar.
    Darüber, dass jeder Klick auf solche Seite auch Werbeeinnahmen bringt, ist hinreichend bekannt.

    hma.tornow 7 Jahren ago Reply


  • Gerade versucht, bei sofort in Erfahrung zu bringen, wie der Kunde wieder an sein Geld kommt, wenn dem Händler erst Wochen nach Abschluss des Bezahlvorgangs einfällt, dass die Ware gar nicht lieferbar ist und er sich bezüglich Stornierung und Rückerstattung querstellt. Nach langem Hin und Her wurde ich an die Fachabteilung verwiesen, die den Fall „prüfen“ wird – ansonsten macht sie exakt nichts. Für das freiwillige Übermitteln aller Daten wird man nicht mal mit dem popeligsten bisschen Käuferschutz belohnt. Mein Fazit: Finger weg!!!

    Customer 7 Jahren ago Reply


  • ich scheue mich auch,über klarna eine zahlungs abzuwickeln. für mich in etwa vergleichbar wie wenn ich mich auf den marktplatz begebe und einen wildfremden menschen meine karte und pin gebe,der für mich geld abheben und es mir bringen soll? wer macht sowas??! ich glaub in dem fall,ist gesunde paranoia angebracht.

    bob 6 Jahren ago Reply


  • Wer seine Zugangsdaten weitergibt, sollte sich klar machen, das der Verwender alles sehen, abrufen und abspeichern kann, was man auch selbst sehen kann: Name, Anschrift, Mailadresse, mTan-Telefonnummer, Konten, Kontostände, Kredite, Spareinlagen, Buchungen – und woher/wohin diese gehen, wer Telefondienstleister, Stromanbieter etc. ist.

    Ich rate jedem, einen ganz weiten Bogen um diesen Dienst zu machen. Das etwas „legal“ ist, bedeutet noch lange nicht, das es seriös oder anständig ist. Beispiele gibt es hierfür jeden Tag reichlich….

    Unseriös: Sofortüberweisung 5 Jahren ago Reply


    • Es wird immer wie dreister

      Stefan 4 Jahren ago Reply


  • Gestern und vorgestern bin ich in diese Falle getappt. Zwei Nachrichten erhalte ich heute von meiner Bank, dass ich mit SOFORT bezahlt habe. Mag es an meinem Alter liegen – ich habe es nicht wirklich geschnallt, da ich sonst immer mit Paypal oder Banküberweisung bezahle. Bereits vor 3 Jahren sind hier Warnungen aufgezeigt. Hat sich zwischenzeitlich nichts geändert ?

    D. Emmer 4 Jahren ago Reply


    • Tatsächlich hat sich hier im Prinzip nichts geändert. Das Verfahren ist immer noch das Gleiche: Sofortüberweisung schaltet sich auch heute noch zwischen Ihnen und Bank. Sie tritt gegenüber der Bank als Kunde auf und hantiert mit sensiblen Daten, wie PIN und TAN, die Sie dem Portal zur Durchführung der Zahlung übermittelt haben. Da das genau das Modell von Sofortüberweisung entspricht, erwarte ich auch in Zukunft keine Veränderung.
      Hier noch ein Link zu einem Beitrag aus dem letzten Jahr, der das auch noch mal ganz gut darstellt: https://www.t-online.de/finanzen/geldanlage/id_75938868/sofortueberweisung-vorteile-nachteile-sicherheit.html

      Julius S. Schoor 4 Jahren ago Reply


  • 9.11.2020

    Beschwerde SOFORT GmbH 2020-2649626537

    Finger weg von KLARNA SOFORTÜBERWEISUNG!

    Vor 6 Wochen wurde per KLARNA SOFORTÜBERWEISUNG bei Aliexpress gekauft.

    Laut schriftlicher Kommunikation mit Aliexpress ging der von KLARNA SOFORTÜBERWEISUNG von meinem Konto abgebuchte Betrag bei ihnen nie ein. Aliexpress hat dann den Kauf von mir nach 3 Tagen geschlossen.

    Die Kommunikation mit Aliexpress wurde KLARNA übermittelt, mit der Aufforderung einen Buchungsbeleg vorzulegen.

    Trotz täglicher Aufforderungen ist dies bis heute nicht erfolgt. Das Ticket oben ist weiterhin offen.

    So meine lieben Freunde von KLARNA, ihr habt jezt 8 Tage Zeit diesen Beleg mir vorzulegen.

    Mit Ablauf der Frist geht der Vorgang an die BAFIN.

    Ich kann nur jeden raten nie diesen Zahlungsweg zu beschreiben.

    Mit PAYPAL hatte ich noch nie solch ein unfähiges Verhalten.

    Meine Forderung an Klarna: Vorlage des Buchungsbeleges und Rückerstattung des abgebuchten Betrages

    W. Schwarz 4 Jahren ago Reply


    • Das kann ich nur bestätigen, solche Fälle gibt es inzwischen zu hunderten !

      Dito 4 Jahren ago Reply


  • Bin gestern in die Falle getappt, habe nichts eingekauft und mein Bankkonten ist um fast 4000 € geplündert worden, durch eine Verlinkung der Plattform quoka. Abgebucht von der Plattform „skinbaron“ ich weiss noch nicht mal was das ist. Ich hoffe ich komme mit meiner Anzeige durch

    E. Schneider

    Elke Schneider 3 Jahren ago Reply


    • Uff, das ist heftig. Ich hoffe, Sie bekommen Ihr Geld bald wieder. Halten Sie uns hier auf dem Laufenden!

      3plus 3 Jahren ago Reply


  • Ein großes Problem bei SOFORT ist auch, dass die Firma Sachen sieht, die sie nicht sehen sollte. Das geht aus dem Text nicht ganz hervor. Die Firma sieht nicht nicht nur, ob „der Betrag ist gedeckt oder nicht“, sondern den genauen Kontostand, die Überweisungen, …

    z.B. von deren Datenschutzrichtlinie finde ich diesen Satz problematisch: „Wenn und soweit solche Sofort Überweisungen in unserem System gespeichert sind, prüfen wir hierzu anhand der Umsatzdaten Ihres Kontos der letzten 30 Tage “

    Man wird doch wohl merken, ob man für die eigene Überweisung ein Geld bekommen hat – gleich die Umsatzdaten elektronisch durchzulesen zeigt mir, dass man das ganze recht locker sieht. Abgesehen davon habe ich ja keine Möglichkeiten zu sehen, ob bei meinem Konto nur der Saldo angeschaut wurde, oder auch noch ein bisschen mehr.

    Meine Bank sagt mir auch nicht, wann die letzte Anmeldung war, d.h. es bestünde natürlich die Möglichkeit, meine Zugangsdaten zu einem späteren Zeitpunkt zu verwenden, und ich könnte es nicht kontrollieren.

    Zu Zeiten wo Paypal anscheinend problemlos dem Händler eine Banküberweisung sofort zusagen kann, wo das EPS existiert, welches ebenfalls sofort funktioniert, mutet es schon etwas antiquitiert an, dass ich meine Zugangsdaten hergeben müsste, mit denen eine externe Firma sich mein Konto von oben bis unten vornehmen könnte, ohne das ich ihnen über die Schulter schauen könnte …

    Michael 3 Jahren ago Reply


  • ich fühle mich als verbraucher richtig besch ummelt. seit einigen jahren muss ich paypal kunde sein, um dinge im internet bezahlen zu können. fünfzehn jahre habe ich überwiesen, und dieser vorgang wird zugunsten von zwischendienstleistern einfach „abgeschafft“.
    luft holen darf man noch ohne zusatzvertrag und hinterm-schreibtisch-sitzer-und-an-allem-gut-mit-geld abbekommer (um das wort verdienen aufrichtig zu vermeiden)
    leider antwortet paypal nicht auf meine anfragen zu kontoeinrichtungsproblemen; – hat geld und kann nichts kaufen, ein einzelfall ? hab ich chancen über das bundesteilhabegesetz, am markt mitzumachen ? gnz ehrlich, ich fühle mich ausgeschlossen und einen zwang kann ich auch nicht absprechen. ich verstehe nicht, wie das im rechtssystem möglich wurde, das eine standard – überweisung nicht akzeptiert werden muss. ich kaufe etwas und bezahle es dann selbst, warum hat das nicht mehr gereicht, für mündige geschäftsfähige bürger?

    jan 3 Jahren ago Reply


  • Hallo Herr Schoor,

    ich habe am Wochenende eine Sofortüberweisung über Sofort.com für einen mehrwöchigen Lottoschein bei einem etablierten und eigentlich seriösen Anbieter abgeben, da mir statt Kreditkarte vom Anbieter nur diese Zahlungsmöglichkeit angeboten wurde. Einige Tage später habe ich eine Überweisung in meinem Kontoauszug gefunden von einer Firma DLS und einer Litauischen IBAN welche ich nicht zuordnen kann und rief daraufhin die örtliche Sparkasse an. Diese klärte mich dann auf, dass es sich hierbei vermutlich um die o.g. Überweisung handelt und zu meinem Entsetzen, dass der Anbieter mit dieser Sofortüberweisung zudem mehrere Wochen meine Kontoumsätze abrufen kann und die Daten entsprechend verwenden darf. Ist dies wahr? Dies wäre ja völlig irre und abwegig. Aus welchen Grund wird dem Anbieter dies erlaubt? Hier muss doch sofort der Gesetzgeber tätig werden und juristisch dagegen vorgeganen werden, wenn dies damit so einfach ist. D. Streidl

    Dietmar Streidl 3 Jahren ago Reply


    • Hallo Herr Streidl,
      ich kann Ihre Aufregung sehr gut nachvollziehen.
      Die Möglichkeiten der Einsichtnahme müssen sich aus den AGBs ergeben.
      In der Tat dürfen solche Möglichkeiten auf ihren Zweck und Mehrwert hin hinterfragt werden.
      Der Gesetzgeber bleibt aufgefordert, auch hier klare Gesetze zu schaffen, damit sich solche Unternehmen gerade nicht solche Vorteile verschaffen können. Da bin ich bei Ihnen.
      Viele Grüße
      Schoor

      3plus 3 Jahren ago Reply


  • […] Ist die Sofortüberweisung sicher? Der BGH urteilte: NEIN.   […]

    Sofort Gmbh Login – LoginManual.com 3 Jahren ago Reply


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