Snapchat: Lustiger Fotospaß oder bedenklicher Datensauger?

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Was haben Datenschützer nicht schon alles über soziale Netzwerke geschrieben und den Teufel an die Wand gemalt. Nicht selten völlig zu recht. Manchmal aber auch nur mit bloßer Kritik – ohne Lösungsansätze zu liefern. Auffällig ist jedoch, dass der Instant-Messaging-Dienst Snapchat (noch) unter dem Radar zu schweben scheint. Statt Nachrichten werden hier primär Fotos (wahlweise mit lustigen Hundeohren) zur Kommunikation versendet, die sich nach einer bestimmten Zeit automatisch löschen (sollen). Ob sie sich wirklich löschen ist die erste bedenkliche Frage, aber ein Blick in die Datenschutzbestimmungen wirft weitere Probleme auf.

Höchste Zeit also, die Datenschutzbestimmungen von Snapchat in den Fokus zu rücken.

Ausgangslage – wer oder was ist Snapchat eigentlich?

Vor dem kritischen Blick auf neue Funktionen und die Datenschutzbedingungen, ist die Dimension von Snapchat unter die Lupe zu nehmen. Nur so lässt sich das Problem verstehen.

Das in Los Angeles ansässige Unternehmen ermöglicht es, Fotos, die nur eine bestimmte Anzahl von Sekunden sichtbar sind und sich dann selbst „zerstören“, an andere Personen zu versenden. Dazu kommen ständig wechselnde Filter, die auf die Bilder projiziert werden – auf diese Weise kommen witzige Hasenohren, eine trendige Nerdbrille oder ein buntes Einhorn mit in die Bildkomposition oder maximal zehnsekündigen Video-Clips (wenn man dies wünscht).

Diese innovative Idee wollte Facebook gern einkaufen und bot dafür mehrfach Milliardenbeträge. Die Versuche eines möglichen Aufkaufs blieben allerdings erfolglos. Mittlerweile wird der Firmenwert von Snapchat auf einen unteren zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Auch bedeutende (inter-)nationale Medien wie Spiegel Online, Bild, CNN, Sky Sport und National Geographic erkannten den Trend und sind mit eigenen Newsfeeds (in Form von Videos und Artikeln) innerhalb der App vertreten.

Hinsichtlich der konsumierten Video-Clips überholte der Instant-Messaging-Dienst Facebook: im April 2016 sahen ca. 100 Millionen aktive Nutzer täglich 10 Milliarden Video-Clips auf Snapchat. Mit dieser Aktivität liegt Snapchat weltweit vor Facebook – das soziale Netzwerk kam in dieser Zeit (nur) auf ca. 8 Milliarden tägliche Videoaufrufe.

Die kleine App mit dem Geist-Symbol ist von einigem Gewicht und inzwischen für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil von täglicher Kommunikation geworden. Höchste Zeit für einen Blick in die (erstaunlich verständlich verfassten) Datenschutzbestimmungen des Unternehmens.

Snapchat merkt sich, wer die niedlichen Hasenohren-Bilder bekommt (und vieles mehr)

Eines sollte klar sein: Die App lässt sich kostenlos herunterladen – aber sie ist nicht umsonst. Snapchat erstellt und speichert umfangreiche Profile der Nutzer. In diesem Profil wird beispielsweise vermerkt, wenn Screenshots von den Nachrichten angefertigt, zu welchen Zeiten Nachrichten an einen bestimmten Kontakt versendet oder mit welchem Kontakt die meisten Nachrichten ausgetauscht werden. Laut der Datenschutzbestimmung dürfen all diese Informationen aufgezeichnet, weitergegeben und ausgewertet werden.

Nicht nur Kontakte werden an Snapchat weitergeleitet

Bei der Installation erbittet sich Snapchat u.a. den Zugriff auf das gesamte Adressbuch, um alle gespeicherten Nummern mit der Snapchat-Datenbank abzugleichen – so können Kontakte schnell gefunden werden, die ebenfalls den Dienst nutzen. In den Datenschutzbestimmungen (5. Juli 2017) heißt es dazu explizit:

“Da es bei Snapchat um deine Kommunikation mit Freunden geht, können wir – mit deiner Zustimmung – Daten aus deinem Telefonbuch erfassen.”

Der kürzlich erschienene Artikel zur Gefahr einer Abmahnung durch unautorisierte Datenweitergabe der Kontaktdaten bei WhatsApp, könnte auch für Snapchat gelten, da hier das gleiche Prinzip des Datenabgleichs zur Anwendung kommt.

Nutzerdaten werden zu einem bedenklichen Marketingpaket 

Doch es geht nicht nur um Kontaktdaten – diese sind zwar für das Unternehmen wichtig, doch eine Verwertung dieser Daten bringt erst in Verbindung mit anderen Informationen bares Geld. Interessanter erscheint daher ein weiterer Abschnitt der Datenschutzbestimmungen:

“Mit Cookies und anderen Technologien erfasste Daten: Wie die meisten Onlineservices und mobilen Anwendungen können wir mit Cookies und anderen Technologien, wie z. B. Webbeacons, Webspeicherung und einzigartigen Werbe-IDs, Daten über deine Aktivität, deinen Browser und dein Gerät erfassen. Wir behalten uns vor, diese Technologien auch dann für die Datenerfassung zu verwenden, wenn du Services nutzt, die von uns über einen Partner angeboten werden, wie z. B. Anzeigen und die gewerblichen Features.”

Im Klartext steht diese Textpassage für eine umfängliche Aufzeichnung der Nutzung, um gezieltes Marketing betreiben zu können. Frei nach dem Motto. “Wer auf diese Weise die App Snapchat verwendet, dem gefällt auch…”.

Snapchat kennt auch alle Details zu Ihrem Handy (und vieles mehr)

Um das umfassende Benutzerprofil zu komplettieren werden natürlich auch noch Informationen zum mobilen Endgerät

(“Wir erfassen gerätespezifische Daten wie z. B. das Modell, die Betriebssystemversion, die Werbe-ID, eindeutige Anwendungs-IDs, eindeutige Geräte-IDs, Browsertypen, Sprache, Drahtlosnetzwerk und Mobilfunknetzdaten (u. a. die Handynummer).”)

und dazu zum Standort

(“Wenn du unsere Services nutzt, erfassen wir möglicherweise Daten über deinen Standort. Mit deiner Zustimmung erfassen wir außerdem mithilfe von GPS, Drahtlosnetzwerken, Funkmasten, WLAN-Zugriffspunkten und anderen Sensoren wie Gyroskopen, Beschleunigungsmessern und Kompassen Daten über deinen genauen Standort.”)

neben einigen anderen Datenerhebungen benutzt.

Alle Daten landen in den USA – wo bleibt die Anwendung des deutschen Datenschutzrechts?

Im Ergebnis entsteht durch die drolligen Bilder mit Ohren ein umfangreiches digitales Benutzerprofil. All dies geschieht mit dem Hinweis

“Snapchatter gibt es auf der ganzen Welt. Beachte, dass deine Daten – unabhängig von deinem Wohnort oder dem Land, in dem du unsere Services nutzt – innerhalb der Snap Inc. Familie weitergegeben werden können. Das bedeutet, dass wir deine Daten in den USA und anderen Ländern außerhalb deines Heimatlandes erfassen, sie dorthin übermitteln, dort speichern und verarbeiten.”

Fazit

Das Grundprinzip von Snapchat erscheint erst einmal positiv: Es werden Bilder (mit und ohne putzige Filter) und Nachrichten ausgetauscht, die sich selbst löschen. Der oftmals knappe Gerätespeicher wird dadurch auch gleich noch geschont. Doch die Datenschutzbestimmungen zeigen deutlich, welche Daten “nebenbei” erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Dieser Aspekt dürfte für die meisten Nutzer nicht im Bewusstsein verankert sein.

Ganz nebenbei bemerkt lassen sich im Internet auch eine Vielzahl von Anleitungen finden, wie sich von Snapchat vermeintlich gelöschte Inhalte wieder auffinden lassen.

Wer nicht auf die Benutzung verzichten möchte, der kann wenigstens an einigen Stellen die Datenerhebung und die damit verbundene Weitergabe einschränken; hierzu nachfolgend einige Screenshots.

Letztendlich machen Sie sich bitte bewusst, warum die App kostenlos angeboten wird: Sie bezahlen hier schlicht mit Ihren Daten. Überdenken Sie daher die Nutzung und schränken Sie zumindest dort, wo es Ihnen Snapchat ermöglicht, die Datenerhebung und -weitergabe ein.

Öffnen Sie die App, tippen Sie oben links auf Ihr Profilsymbol, anschließend auf das Symbol für die Einstellungen (oben rechts), scrollen Sie etwas nach unten zu “Mehr Möglichkeiten/ Präferenzen verwalten”, unter “Anzeigenpräferenzen” können Sie beispielsweise das sog. “Snap Zielgruppen-Marketing” ausschalten oder unter “Karten” die Weitergabe und Auswertung Ihrer Standortdaten abwählen. Weiterhin können Sie auf diese Weise auch die weitreichenden Berechtigungen der App einsehen (leider nicht direkt einschränken).

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Titelbild (CCO Public Domain)

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Über den Autor

Mein Name ist Julius S. Schoor. Ich bin Rechtsanwalt und spezialisiert auf IT-Vertragsrecht. Seit 2011 bin ich als Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert und bereits für mehrere Unternehmen als solcher offiziell bestellt.

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