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	<title>Facebook &#8211; Das Power-Datenschutzkonzept</title>
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	<description>Ihr Freund und Datenschutzbeauftragter Julius S. Schoor</description>
	<lastBuildDate>Fri, 16 Nov 2018 13:37:17 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Post von der Aufsicht &#8211; 15 Fragen an Facebook-Fanpage-Betreiber</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Nov 2018 12:18:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
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					<description><![CDATA[Letzte Woche erreichte einige Unternehmen und Organisationen ein Anhörungsschreiben der Berliner Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Aufsichtsbehörde stellt darin den Betreibern von Facebook Fanpages 15 Fragen zum datenschutzkonformen Betrieb ihrer Seiten. Können Sie als Fanpagebetreiber diese Fragen beantworten? &#160; Die Behörde leitet ihr Schreiben mit dem bekannten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein. Der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Letzte Woche erreichte einige Unternehmen und Organisationen ein Anhörungsschreiben der Berliner Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Aufsichtsbehörde stellt darin den Betreibern von Facebook Fanpages 15 Fragen zum datenschutzkonformen Betrieb ihrer Seiten. Können Sie als Fanpagebetreiber diese Fragen beantworten?<span id="more-2140"></span></p>
<div id="attachment_2142" style="width: 250px" class="wp-caption alignnone"><a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz.png"><img fetchpriority="high" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-2142" class="wp-image-2142" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz-212x300.png" alt="" width="240" height="339" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz-212x300.png 212w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz.png 620w" sizes="(max-width: 240px) 100vw, 240px" /></a><p id="caption-attachment-2142" class="wp-caption-text">(Das komplette Schreiben finden Sie am Ende des Artikels.)</p></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Behörde leitet ihr Schreiben mit dem bekannten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein. Der EuGH entschied am 05. Juni 2018, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage <strong>gemeinsam</strong> mit Facebook für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Seitenbesucher verantwortlich ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei einer gemeinsamen Verantwortung sieht Artikel 26 DSGVO spezielle Anforderungen vor. Diese sind:</p>
<ul>
<li>Schließen einer Vereinbarung, in der transparent festgelegt ist, wer welche datenschutzrechtlichen Verpflichtungen erfüllen muss.</li>
<li>Diese Vereinbarung muss die tatsächlichen Funktionen und Beziehungen der gemeinsam Verantwortlichen widerspiegeln.</li>
<li>Den betroffenen Personen, in diesem Fall die Seitenbesucher, muss das Wesentliche dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auf Grundlage dieses EuGH-Urteils fasste die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) am 05. September 2018 den Beschluss, dass der Betrieb einer Facebookseite rechtswidrig ist, solange keine solche Vereinbarung zwischen Facebook und Betreiber geschlossen wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Am 11. September 2018 veröffentliche Facebook dann ihre Seiten-Insights-Ergänzung. Facebook verweist darin nicht direkt auf Artikel 26 DSGVO. Die Datenschutzbehörde geht aber in ihrem Schreiben davon aus, dass Facebook damit seinen Pflichten als gemeinsam Verantwortlicher nachkommen will.<br />
(Einen sehr guten Überblick über die Historie gibt der Kollege Dr. Thomas Schwenke unter <a href="https://drschwenke.de/anleitung-facebook-datenschutz-page-controller-addendum/" target="_blank" rel="noopener">https://drschwenke.de/anleitung-facebook-datenschutz-page-controller-addendum/)</a></p>
<p>Ganz offensichtlich reicht dies der Aufsicht noch nicht. Sie möchte noch sehr viel genauere Informationen über die Ausgestaltung der gemeinsamen Verantwortlichkeit und formuliert in ihrem Brief folgende <strong>15 Fragen an den Seitenbetreiber</strong>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Haben Sie die Insights-Ergänzung mit Facebook abgeschlossen? Wenn ja, auf welche Weise ist dies erfolgt?</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Zu welchem Text / zu welcher Vereinbarung stellt die Insights-Ergänzung eine Ergänzung dar?</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Handelt es sich bei der Insights-Ergänzung um eine Vereinbarung i.S.d. Art. 26 Abs. 1 Satz 1 DSGVO?</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Für welche konkreten Verarbeitungen personenbezogener Daten besteht nach dieser Vereinbarung eine gemeinsame Verantwortung? Bitte stellen Sie dies im Detail dar.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Was ist unter den in der Insights-Ergänzung und in den Insights-Informationen genannten „Insights-Daten“ zu verstehen? Bitte erläutern Sie abschließend.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>In der Insights-Ergänzung wird auf die „Verarbeitung von Insights-Daten&#8220; Bezug genommen. Um welche konkreten Verarbeitungen zu welchen Zwecken handelt es sich hierbei? Bitte erläutern Sie im Detail.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Auf welche Art und Weise werden die betroffenen Personen (Facebook-Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder) über das Wesentliche der Vereinbarung nach Art. 26 Abs. 2 DSGVO informiert?</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Welche Informationen haben Sie erhalten bzw. erhalten Sie von Facebook über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucherinnen und Besucher Ihrer Fanpage? Ermöglichen es die Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen, dass Sie Ihren Verpflichtungen nach der DSGVO, insbesondere Ihrer Pflicht aus Art. 5 2 DSGVO, nachkommen können?</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Bitte erläutern Sie, wie die personenbezogenen Daten der Besucherinnen und Besucher Ihrer Fanpage verarbeitet werden. Zu welchen Zwecken erfolgen diese Verarbeitungen?</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Auf welcher Rechtsgrundlage bzw. auf welchen Rechtsgrundlagen verarbeiten Sie die personenbezogenen Daten der Besucherinnen und Besucher Ihrer Fanpage?</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Auf welche Art und Weise und mit welchem Inhalt werden die betroffenen Personen (Facebook-Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder) über die Verarbeitung ihrer Daten beim Besuch Ihrer Fanpage gem. Art. 12 und Art. 13 informiert?</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Wie stellen Sie sicher, dass die Betroffenenrechte (Art. 12 ff. DSGVO) erfüllt werden können, insbesondere die Rechte auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO und auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO?</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>In der Insights-Ergänzung heißt es im Zusammenhang mit den Betroffenenrechten: „Wenn eine betroffene Person oder eine Aufsichtsbehörde gemäß DSGVO hinsichtlich der Verarbeitung von Insights-Daten und der von Facebook Ireland im Rahmen dieser Seiten-Insights-Ergänzung übernommenen Pflichten Kontakt mit Dir aufnimmt (jeweils eine „Anfrage“), bist Du verpflichtet, uns unverzüglich, jedoch spätesten innerhalb 7 Kalendertagen sämtliche relevanten Informationen weiterzuleiten. Zu diesem Zweck kannst Du dieses Formular einreichen. Facebook Ireland wird Anfragen im Einklang mit den uns gemäß dieser Seiten-Insights-Ergänzung obliegenden Pflichten beantworten. Du stimmst zu, zeitnah sämtliche angemessenen Anstrangungen zu unternehmen, um mit uns an der Beantwortung jedweder derartigen Anfrage zusammenzuarbeiten. Du bist nicht berechtigt, im Namen von Facebook Ireland zu handeln oder zu antworten.“ Bitte erläutern Sie konkret, wie Facebook mit den von Ihnen eingereichten Anfragen verfährt und welche konkreten Maßnahmen Sie ergriffen haben, um zu prüfen, ob die Rechte der betroffenen Personen auf diesem Wege entsprechend der DSGVO erfüllt werden.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Werden beim Erstaufruf Ihrer Fanpage auch bei Nicht-Mitgliedern Einträge im so. Local Storage erzeugt? Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Werden nach Aufruf einer Unterseite innerhalb Ihres Fanpage-Angebots ein Session-Cookie und drei Cookies mit Lebenszeiten zwischen vier Monaten und zwei Jahren gespreichert? Zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wer sich bereits mit der Materie beschäftig hat, dem wird auffallen, dass einige Fragen sehr stark an den Fragenkatalog der DSK angelehnt sind. Und tatsächlich fügt die Behörde ihrem Schreiben die 8 Fragen der DSK noch einmal gesondert an.<br />
Die Aufsicht geht mit Ihren Formulierungen hier aber einen ganz klaren Schritt weiter.<br />
Sie bringt den Stein wieder ins Rollen. Von Facebook sah man nach dem EuGH Urteil bis auf die Insights-Ergänzung keine weiteren Reaktionen. Es ist aber relativ unwahrscheinlich, dass ein Seitenbetreiber alle Fragen ohne die Hilfe von Facebook beantworten kann. Facebook muss diese Fragen öffentlich klären, wenn es verhindern will, dass große Unternehmen u.U. ihre Seiten und Werbeanzeigen abschalten. Denn der Betrieb einer Facebookseite scheint zum derzeiten Stand datenschutzrechtlich mehr als nur bedenklich zu sein.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Betreiben Sie eine Facebookseite? Könnten Sie alle Fragen der Aufsichtsbehörde beantworten? Welche der Fragen bereitet Ihnen vielleicht Kopfschmerzen? Ich freue mich auch Ihren Kommentar!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="alignnone"><a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz.png"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-2142 size-medium" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz-212x300.png" alt="" width="212" height="300" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz-212x300.png 212w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz.png 620w" sizes="(max-width: 212px) 100vw, 212px" /></a> <a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz-2.png"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-2146 size-medium" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz-2-300x196.png" alt="Facebook Fanpage Datenschutz" width="300" height="196" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz-2-300x196.png 300w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz-2-768x502.png 768w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz-2-1024x669.png 1024w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz-2.png 1064w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a> <a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz-3.png"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone wp-image-2147 size-medium" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz-3-300x211.png" alt="Facebook Fanpage Datenschutz" width="300" height="211" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz-3-300x211.png 300w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz-3-768x541.png 768w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz-3.png 1016w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a> <a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz-4.png"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone wp-image-2148 size-medium" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz-4-300x174.png" alt="Facebook Fanpage Datenschutz" width="300" height="174" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz-4-300x174.png 300w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz-4-768x445.png 768w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/11/Facebook-Fanpage-Datenschutz-4.png 1015w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a></p>
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		<title>Praxistipp: Soforthilfe gegen gefälschten Link zu angeblichen YouTube-Video bei Facebook</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Apr 2018 18:07:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[In meiner Facebook-Timeline häufen sich aktuell Vorfälle, weshalb sich ein Problemaufriss und die Bereitstellung wirkungsvoller Lösungsansätze lohnen. Bereits im letzten Jahr warnte die Polizei Niedersachsen über ihr Internetportal Ratgeber Internetkriminalität vor einer ganz bestimmten Betrugsmasche bei Facebook. Was Sie jetzt wissen und unternehmen sollten, erfahren Sie hier. In fünf Schritten zu mehr Sicherheit. Ausgangspunkt Bei [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In meiner Facebook-Timeline häufen sich aktuell Vorfälle, weshalb sich ein Problemaufriss und die Bereitstellung wirkungsvoller Lösungsansätze lohnen. Bereits im letzten Jahr warnte die Polizei Niedersachsen über ihr <a href="https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/vorsicht-vor-link-zu-youtube-video-ueber-facebook-messenger.html" target="_blank" rel="noopener">Internetportal Ratgeber Internetkriminalität</a> vor einer ganz bestimmten Betrugsmasche bei Facebook. Was Sie jetzt wissen und unternehmen sollten, erfahren Sie hier.<br />
In fünf Schritten zu mehr Sicherheit.<span id="more-1951"></span></p>
<h3>Ausgangspunkt</h3>
<p>Bei dieser Betrugsmasche erhalten Sie bei Facebook eine an Sie namentlich adressierte Nachricht von einem Ihrer Freunde mit Emoticons sowie einem angeblichen Link zu einem YouTube-Video. Durch die namentliche Ansprache und die spärlichen Informationen sollen Sie neugierig auf das ominöse Video gemacht und damit zum Anklicken des Links verleitet werden.</p>
<div id="attachment_1952" style="width: 310px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-1952" class="wp-image-1952 size-medium" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.51.31-300x206.png" alt="" width="300" height="206" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.51.31-300x206.png 300w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.51.31.png 451w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><p id="caption-attachment-1952" class="wp-caption-text">So sehen die gefährlichen Nachrichten und der Link aus.</p></div>
<p>Wer seiner Neugier nachgibt, beim vertrauten Facebook-Freund nichts Böses ahnt und auf den Link klickt, kann laut der Polizei Niedersachsen in eine Falle tappen. Nutzer werden – sofern sie den Link auf dem Smartphone aktivieren – beispielsweise auf eine gefälschte Facebook-Login-Seite geleitet, die als Fälschung jedoch kaum bis gar nicht erkennbar ist. Auf dieser (gefälschten) Facebook-Seite werden Sie erneut um Eingabe Ihre Zugangsdaten &#8211; also E-Mail-Adresse und Passwort gebeten. Diese Daten werden anschließend per Phishing erbeutet &#8211; das heißt sie werden an Kriminelle weitergeleitet.<br />
Wer den Link von seinem Computer aus anklickt, landet auf der YouTube-Startseite oder einer gefälschten Seite, die möglicherweise Malware auf dem PC einschleusen könnte.<br />
Betroffene werden von den Betrügern meist auch gleich selbst als Nachrichten-Versender missbraucht, ohne es zu merken. In ihrem Namen werden wiederum die Nachrichten mit dem präparierten YouTube-Video an die gesamte Freundesliste versendet.<br />
Wenn Sie eine solche Messenger-Nachricht erhalten haben, sollten Sie keinesfalls den Link anklicken, sondern die Mitteilung umgehend löschen.<br />
Haben Sie doch auf den Link geklickt? Ändern Sie sofort Ihre Zugangsdaten. Sollten Sie Ihr „Facebook-Passwort“ auch an anderer Stelle verwenden, so ändern Sie es auch dort entsprechend.</p>
<h3>Maßnahmen, um sich vor derartigen Angriffen besser zu schützen</h3>
<p>Diese linke Masche ist leider nicht neu und wiederholt sich schneeballartig. Sie schauen unterwegs und nicht besonders aufmerksam auf Ihre Nachrichten, klicken auf den Link und schon ist es zu spät. Das geht schnell. Deswegen sollten Sie Ihr Facebook-Konto besser vor solchen Angriffen schützen. Verwenden Sie dafür die sog. Zwei-Faktor-Authentifizierung. Bei diesem Verfahren muss &#8211; neben dem Benutzernamen und Passwort &#8211; noch ein weiterer Faktor (darum Zwei-Faktor) hinzukommen, damit Sie sich anmelden können.</p>

<a href='https://www.power-datenschutz.de/hilfe-gefaelschtes-youtube-video-facebook/bildschirmfoto-2018-04-27-um-18-53-38/'><img loading="lazy" decoding="async" width="150" height="150" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.53.38-150x150.png" class="attachment-thumbnail size-thumbnail" alt="" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.53.38-150x150.png 150w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.53.38-50x50.png 50w" sizes="auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a>
<a href='https://www.power-datenschutz.de/hilfe-gefaelschtes-youtube-video-facebook/bildschirmfoto-2018-04-27-um-18-52-22/'><img loading="lazy" decoding="async" width="150" height="150" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.52.22-150x150.png" class="attachment-thumbnail size-thumbnail" alt="" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.52.22-150x150.png 150w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.52.22-50x50.png 50w" sizes="auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a>
<a href='https://www.power-datenschutz.de/hilfe-gefaelschtes-youtube-video-facebook/bildschirmfoto-2018-04-27-um-18-53-18/'><img loading="lazy" decoding="async" width="150" height="108" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.53.18-150x108.png" class="attachment-thumbnail size-thumbnail" alt="" /></a>
<a href='https://www.power-datenschutz.de/hilfe-gefaelschtes-youtube-video-facebook/bildschirmfoto-2018-04-27-um-18-52-38/'><img loading="lazy" decoding="async" width="150" height="150" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.52.38-150x150.png" class="attachment-thumbnail size-thumbnail" alt="" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.52.38-150x150.png 150w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.52.38-50x50.png 50w" sizes="auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a>

<p>Facebook bietet hierfür zwei unterschiedliche Verfahren an.<br />
Beim ersten authentifizieren Sie sich per Mobiltelefon. Bei jeder Anmeldung wird eine SMS mit einem Code versendet, der zusätzlich eingegeben werden muss. Dieses Verfahren nutzen die meisten Online-Banking-Seite ebenfalls.<br />
Daneben können Sie auch auf bestimmte Authentifizierungsprogramme zurückgreifen, die auf dem Smartphone oder einen anderen Gerät &#8211; beispielsweise einem iPad &#8211; installiert werden müssen. Hier läuft das Verfahren ganz ähnlich: Auf der App (oder dem Drittgerät) wird beim Anmeldeversuch ein Code angezeigt, der bei der Facebook-Anmeldung zusätzlich eingegeben wird. Erst jetzt funktioniert Ihr Login.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Auch über ein halbes Jahr nach dem Bekanntwerden funktioniert dieser Angriff auf unsere Facebook-Zugangsdaten. Leider.<br />
Mit diesen fünf Tipps können Sie sich zukünftig besser schützen:</p>
<ol>
<li>Bleiben Sie stets skeptisch!</li>
<li>Klicken Sie nicht auf Links, von denen Sie nicht wissen, wohin Sie führen!</li>
<li>Geben Sie niemals Ihre Zugangsdaten nach einer oben beschriebenen Weiterleitung ein!</li>
<li>Aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung in Ihrem Account!</li>
<li>Verwenden Sie eine Firewall, einen aktuellen Virenscanner und führen Sie stets alle Updates des jeweiligen Betriebssystems durch!</li>
</ol>
<p>Haben Sie ebenfalls eine manipulierte Nachricht erhalten?</p>
<p>Ich bin auf Ihre Erfahrungen gespannt.</p>
<p>Schreiben Sie mir gern einen Kommentar!</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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<th>Like!</th>
<th>Dislike!</th>
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		<title>Und wieder. Wieder Facebook. Wieder ein Datenskandal.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 07 Apr 2018 19:38:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das Unternehmen Cambridge Analytica schöpfte weltweit von Millionen Facebook-Nutzern persönliche Daten ab. In der Europäischen Union sind bis zu 2,7 Millionen Menschen betroffen. Facebook äußerte sich zunächst nicht dazu. Inzwischen gibt es einige Statements und Interviews vom Firmengründer Mark Zuckerberg. Kürzlich informierte der US-Konzern auch über Anpassungen im Zuge der Datenschutzgrundverordnung, wies auf die Einstellmöglichkeiten [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Unternehmen <i>Cambridge Analytica </i>schöpfte<i> </i>weltweit<i> </i>von Millionen Facebook-Nutzern persönliche Daten ab. In der Europäischen Union sind bis zu 2,7 Millionen Menschen betroffen. Facebook äußerte sich zunächst nicht dazu. Inzwischen gibt es einige Statements und Interviews vom Firmengründer Mark Zuckerberg. Kürzlich informierte der US-Konzern auch über Anpassungen im Zuge der Datenschutzgrundverordnung, wies auf die Einstellmöglichkeiten in puncto Datenschutz hin und gelobte Besserung.</p>
<p>Glaubwürdig?<span id="more-1923"></span></p>
<h3><b>Ausgangssituation</b></h3>
<p>Das soziale Netzwerk ist bekannt, jedoch nicht gerade für einen Schutz der persönlichen Daten seiner Mitglieder. Dies unterstreicht der jüngste Skandal. „Daten sind das neue Gold“ &#8211; das muss sich auch <i>Cambridge Analytica </i>gedacht haben, als sie sich unberechtigt Zugriff auf die persönlichen Daten von Millionen Facebook-Konten verschafften. Angesichts der Einwohnerwahl innerhalb der EU (etwa 512 Millionen) erscheint die Betroffenheit von „nur“ 2,7 Millionen Personen erst einmal nicht besonders groß. Allerdings besitzt nicht jeder EU-Bürger einen Facebook-Account, sodass sich die Zahlen damit nach oben relativieren. In Deutschland gelten 300.000 Konten als „betroffen“.</p>
<p>Lange Zeit wurden die vielschichtigen Chancen von digitalen Medien hervorgehoben. In den letzten Jahren setzt sich glücklicherweise immer mehr Bewusstsein für die Schwächen und den Schutz unserer Daten durch; auch beim (europäischen) Gesetzgeber und der EU-Kommission.</p>
<p>Bundesjustizministerin Katarina Barley findet erfrischend klare Worte:</p>
<blockquote><p>„Facebook muss für den Skandal Verantwortung übernehmen. Die Frage, was mit den Daten von 30 Millionen deutschen Nutzerinnen und Nutzern passiert, ist eine zentrale Frage des Verbraucherschutzes. Das europäische Facebook-Management muss zu diesem Skandal umfassend gegenüber der Bundesregierung Stellung beziehen. Dafür werde ich Vertreterinnen und Vertreter des Unternehmens in das Bundesjustizministerium laden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Nutzer in Sozialen Netzwerken gegen ihren Willen ausgeleuchtet werden, um sie ganz gezielt mit Wahlwerbung oder Hass gegen den politischen Gegner zu bombardieren. Solche Wahlkampfmethoden sind eine Gefahr für die Demokratie. Hier müssen klare Regeln gelten.Europa hat beim Datenschutz ein sehr viel strengeres Recht als die USA. Die Selbstbestimmung des Einzelnen über seine Daten hat hier einen hohen Wert. Als Grundrecht, als Verbraucherrecht. Entscheidend ist die Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer. Die kann immer nur wirksam sein, wenn die Betroffenen genau wissen, was mit ihren Daten passiert. Das künftige europäische Datenschutzrecht, das ab Mai 2018 gilt, sieht bei Verstößen empfindliche Sanktionen bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.“</p></blockquote>
<p>Die Ministerin verweist auf die ab 25.05.2018 geltende <a href="https://www.power-datenschutz.de/die-eu-datenschutzgrundverordnung/" target="_blank" rel="noopener">„Datenschutzgrundverordnung“ (DSGVO)</a>, die das Datenschutzrecht europaweit vereinheitlicht. Wichtige Neuerungen sind u.a. die Sanktionen bei einem Verstoß gegen das europäische Datenschutzrecht; insbesondere die erheblich höheren Obergrenzen der Bußgelder bei einem Verstoß (bis zu 20.000.000 Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Vorjahres); <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&amp;from=DE" target="_blank" rel="noopener">Art. 83 DSGVO</a>. Ein solches Bußgeld würde auch Facebook empfindlich treffen.</p>
<h3><b>Reaktion seitens Facebook<span class="Apple-converted-space"> </span></b></h3>
<p>Erst das große Schweigen im Walde. Irgendwann wurde der Druck für Zuckerberg zu groß. Er wandte sich an die Presse, entschuldigte sich und kündigte mehr Transparenz im Bereich Datenschutz an. Eine Maßnahme des Unternehmens betrifft die Werbeeinblendungen zu politischen Themen/Parteien. Diese sollen zukünftig klar (als solche) erkennbar sein oder ausweisen, wer sie finanziert. Damit reagiert der Konzern auf Vorwürfe, wonach die illegal weitergegebenen Daten für personalisierte Wahlwerbung missbraucht wurden seien.<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<p>Daneben blendet Facebook nun Informationen zum Thema Datenschutz ein &#8211; siehe Screenshots.</p>
<div class="envira-gallery-feed-output"><img decoding="async" class="envira-gallery-feed-image" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Screenshot_20180407-115045-1-576x1024-640x480.png" title="Screenshot_20180407-115045" alt="" /></div>
<p>Ich bitte Sie daher:<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<p>Nehmen Sie sich <i>zwei</i> Minuten Zeit (länger dauert es nicht) und lesen Sie sich diese Angaben aufmerksam durch. Klicken Sie nicht (gewohnheitsmäßig) auf „Akzeptieren und fortfahren“. Durch diese Einstellungen können Sie beispielsweise prüfen, ob in Ihrem Profil Ihre Interessen und religiöse oder politische Ansichten gespeichert sind. Ebenfalls können Sie abstellen, dass Facebook Sie automatisch auf Fotos und in Videos erkennt.<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<h3><b>Fazit<span class="Apple-converted-space"> </span></b></h3>
<p>Der große Hype um Facebook &#8211; zumindest in der jüngeren Generation &#8211; scheint verflogen. Es existieren mittlerweile genügend andere soziale Plattformen. Twitter, Instagram, <a href="https://www.power-datenschutz.de/snapchat-lustiger-fotospass-oder-bedenklicher-datensauger/" target="_blank" rel="noopener">Snapchat</a>… Deswegen trifft dieser (erneute) Datenskandal das Unternehmen besonders. Viele Nutzer haben kein Verständnis mehr für einen derartig schlechten Umgang mit ihren persönlichen Daten. Auch viele Politiker nehmen sich dem Thema an. Zum Schluss nochmal Katarina Barley:</p>
<blockquote><p>„Es ist an der Zeit für eine deutliche Reaktion der europäischen Staaten. Für Soziale Netzwerke braucht es klare Regeln. Wir werden überprüfen, ob die Möglichkeiten der neuen europäischen Datenschutzverordnung ausreichen. Wir müssen klare Anforderungen an die Betreiber Sozialer Netzwerke auf europäischer Ebene gesetzlich festschreiben.“</p></blockquote>
<p>Bis dahin prüfen Sie bitte, was Sie selbst unternehmen können, um Ihre Daten gegenüber Facebook (besser) zu schützen. Einige in meinem Freundes- und Bekanntenkreis, die schon vorher auch auf anderen Plattformen angemeldet waren, löschten ihr Profil bei Facebook komplett. Das ist eine Möglichkeit. Sicher ist sie für viele Nutzer zu radikal. Außerdem ist unklar, was „löschen“ bei Facebook konkret heißt und ob unsere Daten nicht bereits illegal weitergeben wurden. Wenn Sie Ihren Account weiterhin benutzen möchten, dann überprüfen Sie äußerst kritisch die Datenschutzeinstellungen.<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<p>Besser als nix.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wie sehen Sie den Datenskandal bei Facebook?</p>
<p>Haben Sie noch weitere Tipps zur Verbesserung der Datensicherheit bei den Datenschutzeinstellungen entdeckt?</p>
<p>Ich bin auf Ihre Erfahrungen gespannt.<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<p>Schreiben Sie mir gern einen Kommentar!</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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		<item>
		<title>Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg: Facebook erhält keinen Zugriff auf Daten deutscher WhatsApp-Nutzer</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/verwaltungsgericht-hamburg-facebook-whatsapp/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 May 2017 16:37:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
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		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[In dem Streit um die Nutzung von Daten deutscher WhatsApp-Nutzer hat Facebook eine Niederlage erlitten. Das Hamburger Verwaltungsgericht wies die Klage des Internetriesen gegen eine Untersagung des Datenaustauschs ab. (AZ: 13 E 5912/16) Ausgangslage Nachdem Facebook den Messengerdienst WhatsApp 2014 gekauft hatte und zunächst erklärte, die Daten der beiden Unternehmen nicht zusammenführen zu wollen, kam [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In dem Streit um die Nutzung von Daten deutscher WhatsApp-Nutzer hat Facebook eine Niederlage erlitten. Das Hamburger Verwaltungsgericht wies die Klage des Internetriesen gegen eine Untersagung des Datenaustauschs ab. (<a href="http://justiz.hamburg.de/contentblob/8628058/8d1290fe1e894141c634755236d8394d/data/13e5912-16.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">AZ: 13 E 5912/16</a>)<br />
<span id="more-1502"></span></p>
<h4>Ausgangslage</h4>
<p>Nachdem Facebook den Messengerdienst WhatsApp 2014 gekauft hatte und zunächst erklärte, die Daten der beiden Unternehmen nicht zusammenführen zu wollen, kam es im Sommer 2016 zu einer Kehrtwende. WhatsApp ließ verlauten, die Telefonnummer der User an das Mutterunternehmen zu übermitteln. Auch weitere Profildaten wie das Profilbild, der Status, der Profilname und nicht zuletzt der Zeitpunkt der letzten Nutzung sollten weitergegeben werden. Diese Informationen waren dafür gedacht, den Suchalgorithmus für Freunde bei Facebook auszubauen und die Werbung besser an die Interessen der Nutzer anzupassen. Gern können Sie sich über den Info-Dienst (oben, rechts) zu neuen Artikeln informieren lassen.<br />
Es wurde jedoch beteuert, dass das soziale Netzwerk keinen Zugriff auf die Inhalte der Nachrichten erhalten werde, was nicht zuletzt die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung garantiere.</p>
<h4>Inhalte der gerichtlichen Auseinandersetzung</h4>
<p>Doch diese Zusicherungen gingen dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar nicht weit genug und er untersagte Facebook am 23. September 2016 im Wege einer sofort vollziehbaren Anordnung die Nutzung der Daten deutscher WhatsApp-User. Der Betreiber habe keine vorherige Einwilligung der Nutzer eingeholt, die den deutschen Datenschutzbestimmungen genüge.<br />
Diese Anordnung bestätigte das Gericht nun.<br />
Dabei gab das Verwaltungsgericht zu, es sei noch nicht einmal hinreichend geklärt, ob deutsches Datenschutzrecht überhaupt zur Anwendung komme. Zweifel bestehen, da der amerikanische Internetkonzern seinen internationalen Sitz in Irland hat und daher irisches Datenschutzrecht für anwendbar hält.<br />
Unstrittig ist jedoch, dass eine den deutschen Anforderungen genügende Einwilligung nicht vorlag und nach einer Interessenabwägung die wirtschaftlichen Belange des amerikanischen Konzerns hinter dem Datenschutzinteresse der deutschen User zurücktreten muss.<br />
In einem anderen Punkt unterlag der Datenschutzbeauftragte Caspar jedoch vor Gericht: Daten, die bereits vor der Anordnung erhoben worden waren, müssen nicht sofort gelöscht werden. Allerdings ist bis auf weiteres auch die Nutzung untersagt.</p>
<h4>Facebook will sich nicht geschlagen geben</h4>
<p>Facebook plant, gegen die Gerichtsentscheidung (einstweiligen Verfügungsverfahren) in Berufung zu gehen. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.<br />
Facebook &amp; WhatsApp stehen immer wieder in der Kritik von Datenschützern.<br />
Diese Entscheidung reiht sich ein in die bedenkliche Entwicklung im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und des Informationshungers sozialer Netzwerke wie dem Facebookkonzern. Berühmtheit erlangte beispielsweise der <a href="https://www.power-datenschutz.de/schrems-gegen-facebook/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rechtsanwalt und Datenschützer Maximilian Schrems</a>, der wiederholte Male und durch alle Instanzen gegen das von Mark Zuckerberg gegründete Unternehmen und seine Datenschutzpolicy vorging.</p>
<h4>Fazit</h4>
<p>Die Probleme, die sich aus der Benutzung von WhatsApp ergeben, lassen sich nicht vollumfänglich durch die Einstellmöglichkeiten des Dienstes beseitigen, daher empfahl Caspar bereits im Herbst 2016 der völligen Verzicht auf die App.<br />
In dem <a href="https://www.power-datenschutz.de/verzichten-sie-auf-whatsapp/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Artikel</a> können Sie sich nach Alternativen zu WhatsApp umsehen. So empfiehlt etwa auch Edward Snowden das alternative Nachrichtentool <a href="https://whispersystems.org" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><em>Signal</em></a>.<br />
Beobachten Sie weiter mit mir die spannende Entwicklung im Datenschutzrecht, gerade wenn es um Dienste geht, die viele Menschen beinahe täglich nutzen. Ich bleibe für Sie am Ball und werde hier über das weitere Verfahren berichten.<br />
Könnten Sie auf WhatsApp verzichten? Ich freue mich auf Ihre Beiträge in den Kommentaren!</p>
<h4>Update (13.05.2017)</h4>
<p>Auch in Italien muss sich WhatsApp mit den Behörden auseinandersetzen. Die italienische Wettbewerbsbehörde verhängte gegen WhatsApp ein Bußgeld in Höhe von drei Millionen Euro. Die Nutzer seien in dem Glauben gelassen worden, den Kurzmitteilungsdienst nicht mehr nutzen zu können, sollten sie den neuen Nutzungsbedingungen und insbesondere der Weitergabe persönlicher Daten an die Konzernmutter Facebook nicht komplett zustimmen.</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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		<title>Alternative Apps für Facebook und Twitter.</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/facebook-app-alternative/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Mar 2017 22:25:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
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					<description><![CDATA[Wir benutzen sie täglich. Sie prägen viele Funktionen, die unser Handy erst zu einem Smartphone erheben. Die Rede ist von den elementaren Apps für Facebook und Twitter. Schon die bloße Benutzung könnte aus der Perspektive des Datenschutzes verteufelt werden. Besonders praxistauglich und authentisch wäre das nicht. Dennoch lohnt sich ein Blick auf alternative Apps, die [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><b></b>Wir benutzen sie täglich. Sie prägen viele Funktionen, die unser Handy erst zu einem Smartphone erheben. Die Rede ist von den elementaren Apps für Facebook und Twitter. Schon die bloße Benutzung könnte aus der Perspektive des Datenschutzes verteufelt werden. Besonders praxistauglich und authentisch wäre das nicht. Dennoch lohnt sich ein Blick auf alternative Apps, die mit einigen Vorteilen gegenüber der hauseigenen Anwendung auf die jeweiligen Dienste zurückgreifen.<span id="more-1420"></span></p>
<h3><b>Ausgangslage</b></h3>
<p>Die Nutzerzahlen von Facebook und Twitter steigen kontinuierlich an. Der Austausch über diese Plattformen ist vielfältig. Es steht nicht nur private Kommunikation, sondern auch die rasante Verbreitung von Nachrichten des Tagesgeschehens im Mittelpunkt. Um nichts zu verpassen nutzen viele Nutzer Twitter und Facebook nicht bloß am heimischen Computer. Viel bequemer ist es doch, die dazugehörigen Apps aus dem Play- oder Apple-Store zu laden, um beispielsweise den Schnappschuss sogleich in einem der beiden sozialen Netzwerke teilen zu können.</p>
<p>So weit, so gut. Oder doch nicht? Schon beim Installieren der Apps direkt von Facebook und Twitter werden weitreichende Berechtigungen gefordert: Vom Zugriff auf das Adressbuch über die Standortdaten bis hin zum Mikrofon. Viele dieser Daten lesen die Apps regelmäßig aus – auch wenn Sie die App gerade nicht aktiv benutzen (denn diese läuft stets im Hintergrund). Dieser Datenhunger schreckt bereits einige kritische Benutzer ab. Die meisten Facebook- und Twitter-Fans lassen sich hiervon aber (leider) nicht abhalten.</p>
<p>Das Problem lässt sich auch noch von einer zweiten Seite beleuchten. Da die Apps dieser beiden Dienste permanent im Hintergrund laufen, werden dadurch enorm viele Ressourcen gebunden und verbraucht. Darunter ist nicht nur die Rechenleistung und der Arbeitsspeicher von Ihrem mobilen Endgerät, sondern vor allem der Akku betroffen. Gerade die Facebook-App verbraucht viel Strom.</p>
<h3><b>Lösungsvorschlag</b></h3>
<p>Was können Sie gegen die Akku- und Ressourcenfresser einerseits und die (unerwünschte) Datensammlung andererseits tun? Ein erster Gedanke wäre natürlich: Warum Facebook und Twitter nicht einfach auf dem Smartphone direkt über den Browser abrufen? Dieser Weg ist zwar möglich, aber z.B. bei Facebook mit gravierenden Funktionslücken verbunden. Eine dieser Lücken ist die direkte Benutzung des <i>Messengers</i>. Diesbezüglich werden Sie auf die Facebook-Messenger-App verwiesen.</p>
<p>Ganz so einfach ist es also nicht, wenn Sie ohne die angebotenen Apps der sozialen Dienste auskommen möchten. Eine Antwort auf die eingangs gestellte Frage liefern die sog. „<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Wrapper_(Software)" target="_blank"><i>Wrapper</i></a>“. Hinter dem Begriff verstecken sich alternative Anwendungen für Ihr Smartphone. Diese Apps nutzen einen einfachen Trick: Sie rufen beispielsweise die Website von Facebook auf, wie es ein normaler Browser (egal ob mobil oder auf dem Computer) tun würde – und stellen anschließend die Informationen für den Smartphone-Bildschirm neu zusammen. Im Ergebnis haben sie den gleichen Funktionsumfang, wie am PC oder Mac, aber verzichten trotzdem auf die energie-, daten- und speicherhungrige App von Facebook.</p>
<p>Dabei sind die meisten dieser <i>Wrapper-App-Alternativen</i> schneller und bedeutend datenschutzfreundlicher als „<em>das Original</em>“. Sie fordern nur die notwendigsten Berechtigungen, um Bilder auf Facebook zu veröffentlichen, Netzzugriff zu erhalten und sich gegebenenfalls an bestimmten Orten einzuloggen. Die Nutzer müssen aber weder ihre Identität, noch ihre Telefonnummer oder ihr Adressbuch preisgeben.</p>
<h3><b>Konkrete Alternativen für Android und iOS</b></h3>
<p><b>A) Für Android </b></p>
<p>Geräte mit Android finden im Google-Play-Store zwei gute Derivate. Einmal die App „<a href="https://play.google.com/store/apps/details?id=com.lite.facebook.messenger" target="_blank">Messenger for Facebook</a>“ &#8211; die als kostenlose Version mit eingeschränktem Funktionsumfang und als Pro-Version angeboten wird. Daneben kann auch „<a href="https://play.google.com/store/apps/details?id=com.nam.fbwrapper" target="_blank">Metal for Facebook</a>“ empfohlen werden.</p>
<p>Meinen persönlichen Tipp erreichen Sie nicht über den Google-Play-Store. Hierfür benötigen Sie den alternativen App-Store „<a href="https://www.power-datenschutz.de/play-store-alternative-f-droid/" target="_blank">F-Droid</a>“. Dort gibt es eine hervorragende Anwendung namens „<a href="https://f-droid.org/repository/browse/?fdfilter=slimsocial&amp;fdid=it.rignanese.leo.slimfacebook" target="_blank">SlimSocial for Facebook</a>“. Diese kostenlose Applikation bietet uneingeschränkten Funktionsumfang, bei den niedrigsten Berechtigungszugriffen.</p>
<p>Ebenso über F-Droid gelangen Sie zu einem alternativen Twitter-Client, der sich „<a href="https://f-droid.org/repository/browse/?fdfilter=twitter&amp;fdid=com.mill_e.twitterwrapper" target="_blank">Tinfoil for Twitter</a>“ nennt.<br />
<div class="su-table su-table-alternate">
<table border="0">
<tbody>
<tr>
<td><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone wp-image-1426" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/03/slimsocial-576x1024.png" alt="" width="250" height="444" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/03/slimsocial-576x1024.png 576w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/03/slimsocial-169x300.png 169w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/03/slimsocial-768x1365.png 768w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/03/slimsocial.png 1440w" sizes="auto, (max-width: 250px) 100vw, 250px" /></td>
<td>&nbsp;</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone wp-image-1427" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/03/twitter-app-alternative-576x1024.png" alt="" width="250" height="444" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/03/twitter-app-alternative-576x1024.png 576w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/03/twitter-app-alternative-169x300.png 169w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/03/twitter-app-alternative-768x1365.png 768w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/03/twitter-app-alternative.png 1440w" sizes="auto, (max-width: 250px) 100vw, 250px" /></p>
<p>&nbsp;</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p><b>B) Für iOS</b></p>
<p>Geräte mit Apples iOS können auf „<a href="https://itunes.apple.com/de/app/friendly-one-app-for-facebook-and-messenger/id400169658?mt=8" target="_blank">Friendly &#8211; One App for Facebook and Messenger</a>“ oder „<a href="https://itunes.apple.com/de/app/puffin-web-browser/id472937654?mt=8" target="_blank">Puffin</a>“ zurückgreifen.</p>
<h3><b>Fazit</b></h3>
<p>Wenn Sie Ihrem Akku, den Ressourcen Ihres Geräts und außerdem dem Schutz Ihrer persönlichen Daten etwas Gutes tun möchten, dann verzichten Sie nicht auf die Apps von Facebook und Twitter, sondern laden Sie sich schnell und einfach eine Alternative herunter, die um einiges besser ist, als das Original. Auf diesem Wege lassen sich Datenschutz und Praxistauglichkeit zu einem Gewinn verbinden.</p>
<p>Welche App-Alternative überzeugte Sie?</p>
<p>Schreiben Sie es mir in die Kommentare!</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<div>
<p>__</p>
<div id="rf_1-postid_1420" class="rating_form_1" style="display: none;">
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</ul>
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<th>Like!</th>
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		<item>
		<title>Neue Datenschutzbestimmungen bei WhatsApp. So widersprechen Sie dem Zugriff auf Ihre Daten.</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/whatsapp-datenschutzbestimmung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[3plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Aug 2016 14:46:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Anleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
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		<category><![CDATA[Datenschutzbestimmungen]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[personenbezogene Daten]]></category>
		<category><![CDATA[Praxistipp]]></category>
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					<description><![CDATA[Wer in den letzten Tagen den beliebten Chatmessengerdienst &#8222;WhatsApp&#8220; nutzte, wurde mal wieder aufgefordert, neuen Datenschutzbestimmungen zuzustimmen. Änderungen an den Datenschutzbestimmungen werden immer dann nötig, wenn die technischen Prozesse der Datenverarbeitung verändert oder an neue Gegebenheiten angepasst werden. Grundsätzlich also ein normaler Vorgang. Doch Vorsicht; diesmal haben es die Änderungen in sich. Was sie jetzt tun [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer in den letzten Tagen den beliebten Chatmessengerdienst &#8222;WhatsApp&#8220; nutzte, wurde mal wieder aufgefordert, neuen Datenschutzbestimmungen zuzustimmen. Änderungen an den Datenschutzbestimmungen werden immer dann nötig, wenn die technischen Prozesse der Datenverarbeitung verändert oder an neue Gegebenheiten angepasst werden. Grundsätzlich also ein normaler Vorgang.</p>
<p>Doch Vorsicht; diesmal haben es die Änderungen in sich. Was sie jetzt tun müssen, um sich gegen lästige Zugriffe durch die Werbeindustrie zu schützen, lesen Sie in diesem Beitrag.<span id="more-1178"></span></p>
<h4>Was genau ist eigentlich das Problem?</h4>
<p>Mit der Änderung der Datenschutzbestimmungen, versucht Facebook nunmehr Ihre Zustimmung zu erhalten, auf Ihre Account-Daten zugreifen zu können, um Ihre &#8222;Erlebnisse mit Werbung und Produkten auf Facebook zu verbessern&#8220;. An vielen Stellen anderer Datenschutzerklärungen finden sich sinngemäß Formulierung wie: &#8222;&#8230; um die Werbung besser auf Ihre Interessen abzustimmen.&#8220; Was auf den ersten Blick gar nicht so schlimm erscheint, lässt sich in klare Worte übersetzen: &#8222;&#8230; um Ihnen Geld für Produkte aus der Tasche zu ziehen, die Sie nicht gekauft hätten, weil sie von deren Existenz nichts gewusst hätten, und Sie eigentlich in Ihrem bisherigen Leben auch ganz gut ohne diese Produkte ausgekommen sind.&#8220;</p>
<h4>Wie sollten Sie mit der neuen Datenschutzbestimmung von WhatsApp umgehen?</h4>
<p>Sollten Sie also auf diese Aufforderung stoßen, Ihre Zustimmung hierfür zuerteilen, so tun Sie Gutes daran, den Schalter von <span style="color: #339966;">&#8222;grün&#8220;</span> auf <span style="color: #808080;">&#8222;grau&#8220;</span> zu stellen. Und zwar am Besten, <span style="text-decoration: underline;"><strong>bevor</strong></span> Sie ein weiteres Mal WhatsApp nutzen.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone wp-image-1183 size-medium" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/Neue-DSB-2-169x300.jpg" alt="Neue DSB 2" width="169" height="300" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/Neue-DSB-2-169x300.jpg 169w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/Neue-DSB-2-577x1024.jpg 577w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/Neue-DSB-2.jpg 640w" sizes="auto, (max-width: 169px) 100vw, 169px" /> <img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-1184 size-medium alignnone" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/Neue-DSB-3-169x300.jpg" alt="Neue DSB 3" width="169" height="300" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/Neue-DSB-3-169x300.jpg 169w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/Neue-DSB-3-577x1024.jpg 577w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/Neue-DSB-3.jpg 640w" sizes="auto, (max-width: 169px) 100vw, 169px" /></p>
<p>Selbstverständlich lässt sich auch in den Einstellungen die Zustimmung auch immer wieder widerrufen. Doch dieser Widerruf gilt eben nur für die Zukunft. Haben Sie einmal die Zustimmung für den Zugriff auf Ihre Account-Daten erlaubt, wird Facebook diese für sich abgreifen und übertragen. Dann ist die Sache erledigt. Von einem zukünftigen Verbot seitens Facebook auf Ihre Account-Daten, wird den Konzern wenig interessieren; denn es hat ja Ihre Account-Daten bereits.</p>
<h4>Fazit</h4>
<p>Deshalb stets &#8211; und das gilt eben auch für allen anderen Diensten im Internet &#8211; die Dienste WhatsApp und Facebook mit gesundem Menschenverstand und einer gewissen Vorsicht benutzen und Änderungen hinsichtlich des Datenschutzes ernst nehmen!</p>
<p>Schließlich geht es um Ihre persönlichen Daten und letztlich damit auch um Ihre Freiheit.</p>
<p>Haben Sie möglicherweise dem Zugriff (ausversehen) zugestimmt?</p>
<p>Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?</p>
<p>Und so widerrufen Sie Ihre Zustimmung:</p>
<p>Gehen Sie zu &#8222;<strong>Einstellungen</strong>&#8220; und anschließend zu Ihrem &#8222;<strong>Account</strong>&#8220; &#8211; nun legen Sie den <span style="color: #339966;">grünen</span> Schalter auf <span style="color: #808080;">grau</span> um!</p>
<p>Fertig.</p>
<p><a href="https://www.power-datenschutz.de/whatsapp-datenschutzbestimmung/img_7803/" rel="attachment wp-att-1202"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone wp-image-1202 size-medium" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/IMG_7803-169x300.jpg" alt="IMG_7803" width="169" height="300" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/IMG_7803-169x300.jpg 169w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/IMG_7803.jpg 577w" sizes="auto, (max-width: 169px) 100vw, 169px" /></a>        <a href="https://www.power-datenschutz.de/whatsapp-datenschutzbestimmung/img_7804/" rel="attachment wp-att-1203"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone wp-image-1203 size-medium" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/IMG_7804-169x300.jpg" alt="IMG_7804" width="169" height="300" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/IMG_7804-169x300.jpg 169w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/IMG_7804.jpg 577w" sizes="auto, (max-width: 169px) 100vw, 169px" /></a></p>
<p>__</p>
<div id="rf_1-postid_1178" class="rating_form_1" style="display: none;">
<ul class="rating_form cursor spinner3_on">
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</ul>
<div class="rating_stats">
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<table>
<thead>
<tr>
<th>Like!</th>
<th>Dislike!</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>100%</td>
<td>0%</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>

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			</item>
		<item>
		<title>Die leicht aufdringliche Art von Facebook, nach der persönlichen Handynummer zu fragen und warum man dieser Bitte unbedingt widerstehen sollte</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/facebook-fragt-nach-handynummer/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Jul 2016 13:46:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Telefon]]></category>
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					<description><![CDATA[Wer Facebook nutzt, der wird in der letzten Zeit immer häufiger nach der eigenen Handynummer gefragt. Dafür gibt Facebook den Grund an, für den Fall, dass man das Passwort einmal vergessen haben sollte, man auch über seine Handynummer verifiziert werden könnte. Das stelle einen erhöhten Schutz des eigenen Accounts dar. Doch, was Facebook nicht so offen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer Facebook nutzt, der wird in der letzten Zeit immer häufiger nach der eigenen Handynummer gefragt. Dafür gibt Facebook den Grund an, für den Fall, dass man das Passwort einmal vergessen haben sollte, man auch über seine Handynummer verifiziert werden könnte. Das stelle einen erhöhten Schutz des eigenen Accounts dar.<br />
Doch, was Facebook nicht so offen kommuniziert, ist dass es die Handynummer auch für die (Telefon-)Funktion seines Messenger-Dienstes nutzt. Ähnlich, wie bei WhatsApp lässt sich dann der Facebook-Messenger auch autark ohne Facebook-Konto nutzen; auch zum telefonieren.<br />
<span id="more-1152"></span></p>
<div class=""></div>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-1226" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/07/facebook-fragt-nach-handynummer-1.jpg" alt="facebook-fragt-nach-handynummer" width="514" height="467" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/07/facebook-fragt-nach-handynummer-1.jpg 514w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/07/facebook-fragt-nach-handynummer-1-300x273.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 514px) 100vw, 514px" /></p>
<h4>Unterschied zu WhatsApp</h4>
<div class="">Soweit so gut. Doch der wesentliche Unterschied zu WhatsApp ist folgender:</div>
<div class=""></div>
<div class="">Nutzen Sie WhatsApp, so übermitteln Sie alle Kontakte aus ihrem internen Handykontaktverzeichnis an WhatsApp. Jeder Whatsapp-Nutzer, der in Ihrem Kontaktverzeichnis steht, hat dann die Möglichkeit, Sie anzuschreiben. Steht einer nicht in Ihrem Kontaktverzeichnis, hat er diese Möglichkeit nicht.</div>
<div class=""></div>
<div class="">Anders beim Facebook-Messenger. Dort erfolgt der Abgleich mit Ihren gesamten Facebookfreunden, die Sie ihrem Profil über die Jahre „geaddet“ (sprich: hinzugefügt) haben.</div>
<div class="">Naturgemäß dürfte das ein ganz anderer „Freundeskreis“ sein, als der, den Sie in Ihrem persönlichen Kontaktverzeichnis auf Ihrem Smartphone haben. Auf Facebook dürften es auch mal eher weniger bekannte Personen sein, Personen, die man mal aus einer Gefälligkeit heraus hinzugefügt hat oder Personen, die man nur aus Höflichkeit nicht entfernt hat, obwohl man eigentlich mit dieser Person nichts (mehr) zu tun haben möchte. Plötzlich haben all diese Personen eben auch Ihre Handynummer! Personen, die Sie unter normalen Umständen nie Ihre Handynummer gegeben hätten.</div>
<div class=""></div>
<p>&nbsp;</p>
<h4>Rückgängigmachen nicht mehr möglich</h4>
<div class="">Leider ist ein Rückgängigmachen nicht mehr möglich. Und das ist genau der Grund, warum man tunlichst die Handynummer an Facebook nicht weitergeben sollte. Insbesondere Frauen sollten hier aufpassen, da ihre Handynummer leicht für andere Dinge missbraucht werden kann.</div>
<div class=""></div>
<p>&nbsp;</p>
<h4>Fazit</h4>
<div class="">Achten Sie auf Ihre Daten und vertrauen Sie diese vor allem nicht leichtfertig einem Algorithmus oder einer Software an. Im Zweifel dient diese Information auch nur kommerziellen Zwecken.</div>
<div class=""></div>
<div class="">Bitte teilen Sie uns in den Kommentaren mit, welche Erfahrungen Sie mit der Weitergabe Ihrer Handynummer an Facebook oder an andere Sozialen Medien gemacht haben.</div>
<div class="">Vielen Dank vorab.</div>
<div class="">
<p>&nbsp;</p>
<p>__</p>
<p>Bild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
<div id="rf_1-postid_1152" class="rating_form_1" style="display: none;">
<ul class="rating_form cursor spinner3_on">
<li id="rate_1_1u" class="cyto-thumbs-up-2 up_rated" title="Like!"></li>
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<li id="rate_1_1d" class="cyto-thumbs-down-2 down_rated" title="Dislike!"></li>
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<li class="def rating_total"><span class="votes">35 </span>ratings</li>
</ul>
<div class="rating_stats">
<div class="rf_stats_header">35 ratings<span class="rf_stats_close">X</span></div>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Like!</th>
<th>Dislike!</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>91.4%</td>
<td>8.6%</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>

</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Facebook vs. Datenschutz &#8211; eine schier unendliche Geschichte.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[3plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Mar 2016 16:20:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Online]]></category>
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		<category><![CDATA[Datenschutzrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[personenbezogene Daten]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherzentrale]]></category>
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					<description><![CDATA[Auch nach dem Besuch von Mark Zuckerberg in Deutschland vor einiger Zeit bleiben viele bestehende Fragen zu datenschutzrechtlichen Themen unbeantwortet. Dabei könnte das Verhältnis von Facebook und den Grundsätzen des Datenschutzes gar nicht konträrer sein. Deshalb befindet sich das soziale Netzwerk noch immer im Fadenkreuz von Verbraucherzentralen, Kartellbehörden und Datenschützern. Bei den unzähligen Schlagzeilen der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Auch nach dem Besuch von Mark Zuckerberg in Deutschland vor einiger Zeit bleiben viele bestehende Fragen zu datenschutzrechtlichen Themen unbeantwortet. Dabei könnte das Verhältnis von Facebook und den Grundsätzen des Datenschutzes gar nicht konträrer sein. Deshalb befindet sich das soziale Netzwerk noch immer im Fadenkreuz von Verbraucherzentralen, Kartellbehörden und Datenschützern. Bei den unzähligen Schlagzeilen der letzten Zeit, fällt es schwer, einen Überblick zu behalten. Dieser Artikel fasst zwei bedeutsame Entscheidungen zusammen.<span id="more-1062"></span></p>
<p><b>Teil 1 &#8211; Das Urteil des LG Düsseldorf zum Like-Button </b></p>
<p>Anfang März entschied das Landgericht Düsseldorf in einem <a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/03/239773A.pdf" target="_blank">aktuellen Urteil</a>, dass die bloße Einbindung des Facebook Like-Buttons auf Internetseiten ohne die Einwilligung der betroffenen Seitenbesucher und ohne Angabe über Zweck und Funktionsweise des Buttons rechtswidrig ist.</p>
<p>Wichtig zu wissen ist hierbei, dass bei direkter Einbindung des Facebook Like-Buttons Facebook bereits bei jedem bloßen Aufruf der jeweiligen Seiten automatisch Informationen über den einzelnen Besucher sammelt, ohne das dieser überhaupt die Schaltfläche betätigt. Auf diese Weise wird u.a. die IP-Adresse des Nutzers an Facebook übertragen &#8211; völlig unabhängig, ob der Seitenbesucher Facebook-Mitglied ist oder nicht. Das Szenario spitzt sich allerdings weiter zu, wenn es sich bei dem Seitenbesucher um ein angemeldetes Facebook-Mitglied handelt. In diesem Fall wird die Aktivität auf einer solchen Seite mit dem Facebook-Profil verknüpft und gespeichert &#8211; ebenfalls ohne jegliches Betätigen des Buttons.</p>
<p>Es überrascht nicht, dass dies im Ergebnis einen abmahnfähigen Verstoß gegen den unlauteren Wettbewerb darstellt. Die Verbraucherzentrale Düsseldorf mahnte deswegen einige Unternehmen ab, die den Like-Button auf ihren Seiten eingebunden hatten. Die meisten kamen der Aufforderung nach, allerdings mit einer Ausnahme. Nach dem Motto „wer nicht hören will, muss fühlen“ klagten die Verbraucherschützer nun erfolgreich.</p>
<p><b>Handlungsempfehlung für Betreiber von Internetseiten </b></p>
<p>Internetseitenbetreiber sollten diese Entscheidung ernst nehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dabei muss nicht gänzlich auf die Verknüpfung verzichtet werden. Mittlerweile etablierten sich sog. „Zwei-Klick-Lösungen“, bei denen der Facebook-Button beim Seitenaufruf zunächst inaktiv ist. Erst durch ein zielgerichtetes Klicken auf den Button wird dieser aktiv. Dadurch erteilt der Seitenbesucher die erforderliche Einverständniserklärung. Ein Hinweisfeld &#8211; wie häufig für die Information und Einwilligungsmöglichkeit bei Tracking Cookies &#8211; reicht hier nicht aus, da die Informationen bereits durch das bloße Laden der Seite an Facebook übertragen werden<b>. </b></p>
<p><b>Teil 2 &#8211; Saftiges Bußgeld für Facebook &#8211; 100.000 Euro Strafe</b></p>
<p>Der zweite Komplex betrifft nicht die Nutzer von Facebook, sondern das kalifornische Unternehmen selbst. Gegen dieses wurde am Landgericht Berlin ein empfindliches Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt. In der Sache ging es um eine strittige Urheberrechts-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Konzerns.</p>
<p>Innerhalb der AGB räumte sich Facebook weitgehende Rechte zur Nutzung von Inhalten ein, die von den Nutzern hochgeladen werden – also Nachrichten, Bilder und Videos. Bereits im März 2012 erging diesbezüglich ein <a href="https://openjur.de/u/269310.html" target="_blank">Urteil</a> gegen das soziale Netzwerk.</p>
<p>Aber außer redaktionellen Änderungen an der betreffenden Klausel passierte nichts. Für die Verbraucherzentrale war das eindeutig zu wenig. „Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen&#8220;, sagte Klaus Müller (Vorstandsmitglieder der Verbraucherzentrale). &#8222;Unternehmen müssen gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen.“</p>
<p>Facebook akzeptierte das Urteil schließlich und zahlte das Bußgeld zugunsten der Staatskasse.</p>
<p><b>Fazit</b></p>
<p>Zum Glück stellen sich die Verbraucherzentralen immer wieder der gerichtlichen Konfrontation mit Facebook.</p>
<p>Praktische Bedeutungen gehen von beiden Entscheidungen aus. Hinsichtlich des Like-Buttons sollten Unternehmen und Seitenbetreiber schleunigst handeln und auf rechtlich sichere (Zwei-Klick) Lösungen umstellen, wenn sie weiterhin die Verbindung zu Facebook nutzen möchten. Ansonsten kann es auch für sie richtig teuer werden.</p>
<p>Im Bezug auf das zweite Urteil zeigt sich erfreulicherweise die Entschlossenheit der Verbraucherzentralen, notfalls mit juristischen Mitteln gegen die soziale Plattform vorzugehen und geltendes Datenschutzrecht durchzusetzen.</p>
<p>Selbstkritisch bemerkte Zuckerberg bei seinem Besuch in Berlin &#8222;Wir sind nicht perfekt“ &#8211; wie recht er doch damit hat.</p>
<p>__</p>
<p>Bild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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<ul class="rating_form cursor spinner3_on">
<li id="rate_1_1u" class="cyto-thumbs-up-2 up_rated" title="Like!"></li>
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<li id="rate_1_1d" class="cyto-thumbs-down-2 down_rated" title="Dislike!"></li>
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<li class="def rating_total"><span class="votes">2 </span>ratings</li>
</ul>
<div class="rating_stats">
<div class="rf_stats_header">2 ratings<span class="rf_stats_close">X</span></div>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Like!</th>
<th>Dislike!</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>100%</td>
<td>0%</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>

<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Safe-Harbor-Abkommen: Endlich ein sicherer Hafen in Sicht?</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/safe-harbor-abkommen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2015 08:42:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
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		<category><![CDATA[Online]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Max Schrems]]></category>
		<category><![CDATA[personenbezogene Daten]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>
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					<description><![CDATA[Unlängst entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil  in der Rechtssache C-362/14 &#8211; Maximillan Schrems gegen die irische Datenschutz-Aufsichtsbehörde, dass das Datenübermittlungsprogramm zwischen den USA und Europa („Safe-Harbor“) nicht europäischen Datenschutzstandards gerecht wird. Dieses Urteil wurde mit Spannung erwartet. Doch auch nach der Entscheidung des EuGH sind viele Fragen im Hinblick auf den europäischen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><b></b>Unlängst entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil  in der Rechtssache C-362/14 &#8211; Maximillan Schrems gegen die irische Datenschutz-Aufsichtsbehörde, dass das Datenübermittlungsprogramm zwischen den USA und Europa („Safe-Harbor“) nicht europäischen Datenschutzstandards gerecht wird.</p>
<p>Dieses Urteil wurde mit Spannung erwartet. Doch auch nach der Entscheidung des EuGH sind viele Fragen im Hinblick auf den europäischen Datenschutz noch nicht endgültig beantwortet.</p>
<p>Eine Einschätzung.<span id="more-942"></span></p>
<p><b>Ausgangspunkt &#8211; worum handelt es sich bei „Safe-Habor“?</b></p>
<p>Das Safe-Harbor-Abkommen legt fest, unter welchen Bedingungen Internetunternehmen Nutzerdaten aus Europa in den USA verarbeiten dürfen. Hierbei zielt das Abkommen auf personenbezogene Daten ab. Safe-Harbor fußt auf einer Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 und Regeln des US-Handelsministeriums. Diese Vereinbarung sieht vor, dass Internetunternehmen zusichern müssen, die Daten ihrer europäischen Nutzer angemessen zu schützen. Treten sie dem Abkommen bei, dürfen sie die Daten in den USA weiterverarbeiten.</p>
<p><b>Urteil des EuGH &#8211; Safe-Harbor und angemessener Datenschutz?</b></p>
<p>Der EuGH entschied mit <a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/10/CURIA.pdf" target="_blank">diesem Urteil</a> nun also über die Rechtsfrage, ob einerseits den nationalen Datenschutzbehörden ein angemessener Entscheidungsspielraum zusteht, um das Safe-Harbor-Abkommen hinsichtlich des Datenschutzes zu hinterfragen &#8211; was nach Einschätzung des Gerichts hier gegeben sei. Andererseits nahmen die Richter das Abkommen selbst unter die Lupe und erklärten es schlussendlich für rechtswidrig. Dies begründete der EuGH u.a. mit der Argumentation, dass die persönlichen Daten europäischer Internetnutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt seien.</p>
<p>In einer Pressemitteilung zu diesem Urteil heißt es zurecht kritisch:</p>
<blockquote><p>&#8222;Der Gerichtshof fügt hinzu, dass eine Regelung, die es den Behörden gestattet, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen, den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens verletzt.&#8220;</p></blockquote>
<p>Ebenso deutlich verweisen die Richter auf ein weiteres Problem &#8211; EU-Bürger können gegen die Weiternutzung ihrer Daten nicht gerichtlich Einspruch erheben, deshalb sei &#8222;der Wesensgehalt des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz verletzt“.</p>
<p><b>Formulierung des Urteils &#8211; kann man es noch klarer auf den Punkt bringen?</b></p>
<blockquote><p>„Aus all diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 2000 für ungültig. Dieses Urteil hat zur Folge, dass die irische Datenschutzbehörde die Beschwerde von Herrn Schrems mit aller gebotenen Sorgfalt prüfen und am Ende ihrer Untersuchung entscheiden muss, ob nach der Richtlinie die Übermittlung der Daten der europäischen Nutzer von Facebook in die Vereinigten Staaten auszusetzen ist, weil dieses Land kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet.“</p></blockquote>
<p><b>Auswirkungen für die Praxis &#8211; was kommt jetzt?</b></p>
<p>Wie von vielen Experten erwartet, schloss sich das Gericht der Einschätzung des EuGH-Generalanwalts an. Yves Bot hatte Ende September erklärt, er halte die Safe-Harbor-Regelung mit den USA vor dem Hintergrund der Aktivitäten von US-Geheimdiensten für ungültig. Somit überrascht die Entscheidung des EuGH im Ergebnis nicht. Spannend ist jedoch zu beobachten, welche Schlüsse die nationalen Datenschutzbehörden &#8211; sowie insbesondere auch die Europäische &#8211; aus diesem wegweisenden Urteil ziehen.</p>
<p>Die EU-Kommission plant schon jetzt eine Neuverhandlung eines entsprechenden Abkommens zwischen den USA und Europa. Daher bleibt zunächst erst einmal nur abzuwarten und zu hoffen, dass bei der Neuregelung die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Schutz von personenbezogenen Daten noch weiter verschärft und damit an das europäische Datenschutz-Niveau angeglichen werden.</p>
<p>Nun fehlt es für einen sichereren Hafen also nur noch an den richtigen Kapitänen.</p>
<p>__</p>
<p>Bildquelle</p>
<p>Pixabay (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
<div id="rf_1-postid_942" class="rating_form_1" style="display: none;">
<ul class="rating_form cursor spinner3_on">
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</ul>
<div class="rating_stats">
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<thead>
<tr>
<th>Like!</th>
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</div>
</div>

<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Praxistipp: In 3 Schritten zu mehr Datenschutz für Ihr Facebook-Profil</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/facebook-mehr-datenschutz/</link>
					<comments>https://www.power-datenschutz.de/facebook-mehr-datenschutz/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2015 11:27:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anleitung]]></category>
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		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
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		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[personenbezogene Daten]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit diesem Artikel zeige ich Ihnen, wie Sie mit 3 entscheidenden Maßnahmen für mehr Schutz Ihrer persönlichen Daten auf Facebook sorgen: Schritt 1: Wie verändere ich die Sichtbarkeit meiner Fotos? Schritt 2: Wie blende ich meine Freundesliste aus? Schritt 3: Wie verberge ich persönliche Informationen in meinem Profil? Mit dieser Anleitung verhindern Sie nicht, dass Facebook Ihre Daten [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit diesem Artikel zeige ich Ihnen, wie Sie mit 3 entscheidenden Maßnahmen für mehr Schutz Ihrer persönlichen Daten auf Facebook sorgen:<br />
Schritt 1: Wie verändere ich die Sichtbarkeit meiner Fotos?<br />
Schritt 2: Wie blende ich meine Freundesliste aus?<br />
Schritt 3: Wie verberge ich persönliche Informationen in meinem Profil?<br />
Mit dieser Anleitung verhindern Sie nicht, dass Facebook Ihre Daten speichert, aber Sie können auf diese Weise besser kontrollieren, wer auf Ihre Inhalte zugreifen kann.<span id="more-924"></span><br />
<b>Ausgangspunkt &#8211; was ist sichtbar</b></p>
<p>Um festzustellen, wie es um die Datensicherheit Ihres Profils bestellt ist, können Sie sich einer speziellen Ansicht seitens Facebook bedienen. Hierdurch können Sie sich Ihr Profil aus der Sicht eines Freundes oder anderen Personen, mit denen Sie nicht auf Facebook befreundet sind (das sog. „Öffentliche Profil“), anzeigen lassen.</p>
<ol>
<li>Melden Sie sich bei Ihrem Facebook-Account an</li>
<li>Wählen Sie nun oben rechts das Symbol mit dem Schloss (die sog. Privatsphäre-Verknüpfung)<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_1.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-911" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_1.jpg" alt="Praxistipp_Facebook_1" width="373" height="357" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_1.jpg 373w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_1-300x287.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 373px) 100vw, 373px" /></a></li>
<li>Anschließend wählen Sie die zweite Option &#8211; „Wer kann meine Inhalte sehen?“<br />
<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_2.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-912" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_2.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_2" width="378" height="259" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_2.jpeg 378w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_2-300x206.jpeg 300w" sizes="auto, (max-width: 378px) 100vw, 378px" /></a></li>
<li>Sie können nun zwischen drei weiteren Optionen wählen. Klicken Sie auf das letztgenannte Feld „Was sehen andere Personen in meiner Chronik? Hier klicken Sie auf den blauen Link „Anzeigen aus der Sicht von“.<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_3.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-913" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_3.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_3" width="564" height="232" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_3.jpeg 564w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_3-300x123.jpeg 300w" sizes="auto, (max-width: 564px) 100vw, 564px" /></a></li>
<li>Nun sehen Sie Ihr Facebook-Profil zunächst in der Ansicht „öffentlich“. Sie können auch eine Person aus Ihrem Freundeskreis auswählen, um zu sehen, welche Inhalte aus deren Sicht einsehbar sind. Hierfür wählen Sie die Option „Aus der Sicht einer bestimmten Person anzeigen“<br />
<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_4.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-914" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_4.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_4" width="585" height="33" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_4.jpeg 585w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_4-300x17.jpeg 300w" sizes="auto, (max-width: 585px) 100vw, 585px" /></a></li>
</ol>
<p><b>Fotos ausblenden (1. Schritt)</b></p>
<p>In Ihrem öffentlichen Profil sind Ihnen möglicherweise einige Bilder aufgefallen, die nur für Ihre Freunde bestimmt waren. In diesem Schritt wird das Ausblenden von Fotos erklärt.</p>
<ol>
<li>Klicken Sie das gewünschte Foto an, sodass es sich in der Großansicht öffnet.</li>
<li>Nun klicken Sie auf das rechte graue Kästchen mit der Aufschrift „Bearbeiten“<br />
<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_5.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-915" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_5.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_5" width="229" height="51" /></a></li>
<li>Anschließend klicken Sie auf das kleine Symbol neben dem blauen Feld „Fertig bearbeitet“. Hier können Sie zunächst zwischen Ihrem Öffentlichen Profil und Ihren Freunden auswählen, um das Foto mit der jeweiligen Gruppe zu teilen. Als dritte Möglichkeit können Sie auch „Weitere Optionen“ auswählen und nun das Foto beispielsweise nur für eine angelegte Gruppe oder nur für Ihre eigene Ansicht beschränken.</li>
</ol>
<p><a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_7.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-917 alignnone" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_7.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_7" width="221" height="376" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_7.jpeg 221w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_7-176x300.jpeg 176w" sizes="auto, (max-width: 221px) 100vw, 221px" /></a></p>
<p><b>Freundesliste ausblenden (2. Schritt) </b></p>
<p>Der Hauptanwendungsbereich von Facebook ist es, mit Freunden, Kollegen und Familienmitgliedern in Kontakt zu bleiben. Jedoch sollten Sie überlegen, ob Sie Ihre Freundesliste in Ihrem Öffentlichen Profil, mit einzelnen Gruppen oder auch Ihren Freunden teilen möchten. Falls Sie dies nicht wünschen, können Sie auch diese ausblenden.</p>
<ol>
<li>Dafür klicken Sie oben links neben „Startseite“ auf Ihr Profil</li>
<li>An der linken Seite erscheint nun unter den Informationen zu Ihrem Profil die Freundesliste</li>
<li>Klicken Sie nun rechts auf das Stiftsymbol und wählen Sie anschließend die Option „Privatsphäre bearbeiten“<br />
<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_8.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-918" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_8.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_8" width="355" height="102" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_8.jpeg 355w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_8-300x86.jpeg 300w" sizes="auto, (max-width: 355px) 100vw, 355px" /></a></li>
<li>Abschließend können Sie wieder zwischen den drei Auswahlmöglichkeiten „Öffentlich“, „Freunde“ und „Nur ich“ wählen<br />
<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_10.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-919" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_10.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_10" width="561" height="462" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_10.jpeg 561w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_10-300x247.jpeg 300w" sizes="auto, (max-width: 561px) 100vw, 561px" /></a></li>
</ol>
<p><b>Profilinformationen ausblenden (3. Schritt)</b></p>
<p>Üblicherweise werden bei Facebook viele persönliche Daten angeben, wie Name, Geburtstagsdatum, Beruf, Arbeits-, Beziehungs- und Verwandtschaftsverhältnisse. Diese sensiblen Daten sollten Sie nicht für jedermann zur Einsicht bereithalten. Blenden Sie also diese persönlichen Angaben aus.</p>
<ol>
<li>Klicken Sie dafür wieder oben links neben „Startseite“ auf Ihr Profil</li>
<li>Oben halb links klicken Sie nun auf „Info“. Anschließend öffnen sich Ihre persönlichen Angaben, die Sie bei Facebook eingaben<br />
<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_111.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-931" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_111.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_11" width="432" height="39" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_111.jpeg 432w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_111-300x27.jpeg 300w" sizes="auto, (max-width: 432px) 100vw, 432px" /></a></li>
<li>Nun klicken Sie an der linken Seite einen Bereich Ihrer Wahl an &#8211; z.B. „Arbeit und Ausbildung“ <a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_12.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-921" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_12.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_12" width="221" height="380" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_12.jpeg 221w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_12-174x300.jpeg 174w" sizes="auto, (max-width: 221px) 100vw, 221px" /></a></li>
<li>Abschließend klicken Sie eines der Felder an und wählen unten die Option „bearbeiten. Neben „Änderung speichern“ können Sie wieder auswählen, wer diese Inhalte einsehen kann<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_13.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-922" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_13.jpeg" alt="Praxistipp_Facebook_13" width="469" height="220" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_13.jpeg 469w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/09/Praxistipp_Facebook_13-300x141.jpeg 300w" sizes="auto, (max-width: 469px) 100vw, 469px" /></a></li>
</ol>
<p><b>Fazit</b></p>
<p>Facebook bietet auch an einigen anderen Stellen weitere dieser Optionen. Meist sind sie allerdings recht klein und versteckt in die Seite integriert. Wichtig ist jedoch, ein Bewusstsein für den Schutz Ihrer Fotos und Informationen zu entwickeln, welche Sie bei Facebook einstellen. Nach einigen Jahren der Kritik bietet die Plattform nun viele Möglichkeiten zum Schutz der Daten. Dies betrifft allerdings nur die Ansicht Ihrer Daten &#8211; nicht aber die Tatsache, dass diese bei Facebook gespeichert werden. Daher überlegen Sie stets in einem ersten Schritt, ob Sie bestimmte Inhalte auf Facebook zugänglich machen möchten und in einem zweite Schritt, wer diese Inhalte einsehen kann.</p>
<p>__</p>
<p>Bildquelle</p>
<p>Pixabay (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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