Zwischenergebnis im Fall Schrems gegen Facebook: Klage abgewiesen. Endergebnis?

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In der Auseinandersetzung zwischen dem Datenschützer und Rechtsanwalt Max Schrems und Facebook erklärte sich das Landesgericht Wien für nicht zuständig und wies die Klage deshalb aus formalen Gründen ab. Trotz des negativen Zwischenergebnisses strebt der Österreicher keineswegs den Rückzug an und zeigt sich kämpferisch.

Eine Einschätzung. 

25 000 gegen Facebook – ein erstes Zwischenergebnis

Die Beschreibung David gegen Goliath trifft grundsätzlich auf Max Schrems und seine sieben Mitstreiter zu. Worum handelt es sich bei diesem Prozess konkret? Maximilian Schrems forderte vor einiger Zeit alle von ihm bei Facebook gespeicherten Daten und Informationen an. Daraufhin erhielt er unzählige Seiten seiner persönlichen Daten – einige wurden indessen von ihm explizit gelöscht. Dies stellte einen ersten Anfangsverdacht für Datenschutzverstöße dar, denen er nachging. Auf seinem Feldzug gegen den Internetriesen fand er weitere Betroffene, die mit ihm die Klage einreichten. Doch sie klagten nicht nur im eigenen Namen – sondern stellvertretend für 25 000 Nutzerinnen und Nutzer des Sozialen Netzwerks.

Nun entschied in erster Instanz das Landesgericht Wien (LG Wien) mit einem Beschluss, dass die eingereichte Klage gegen Facebook aus formellen Gründen unzulässig sei. Zu einer möglichen Begründetheit der Klage – also der vorgetragenen Datenschutzverstöße – entschieden die Richter jedoch nicht, da die Fragen der Zulässigkeit und gerichtlichen Zuständigkeit vom eigentlichen Inhalt der Klage zu trennen ist.

Die Entscheidung des LG Wien

In der Entscheidung des LG Wien verwiesen die Richter darauf, dass Schrems angeblich kein Verbraucher sei, da er seinen Facebook-Account nicht nur privat, sondern auch mittlerweile beruflich nutzen würde. In der weiteren Ausführung der Urteilsbegründung stellt das LG Wien bei der Definition eines „Verbraucher-Facebook-Account“ nicht auf den Zeitpunkt der Anmeldung ab, sondern auf die Nutzung des Netzwerks kurz vor der Klage.

Gewerbliche Nutzer der Social-Media-Plattform und andere Gruppen müssen sich an ein Gericht in Irland wenden, da sich dort der Europasitz des Unternehmens befindet. Dieser Weg der gerichtlichen Auseinandersetzung wäre jedoch deutlich teurer und mit größerem Aufwand verbunden.

Ein Gewinner – ein Verlierer? 

Facebook äußerte sich positiv zu diesem Urteil: „Dieser Rechtsstreit war unnötig und wir sind erfreut, dass das Gericht die Klagen entschieden zurückgewiesen hat.“

Schrems hingegen zeigte sich kämpferisch und kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an. Der Kläger-Anwalt Wolfram Proksch kommentierte den Beschluss mit den Worten: „Es entsteht leider der Eindruck, dass das Landesgericht die heiße Kartoffel an die höheren Gerichte weiterreichen wollte.“

Einschätzung 

Vorliegend erlitt der junge Datenschutz-Aktivist wohl eine Niederlage. Diese muss allerdings ins rechte Licht gerückt werden, denn zum Inhalt der Klage – also dem Vorwurf im Bezug auf das Ausspähen des Surfverhaltens, ungültiger Datenschutzbestimmungen und einer Beteiligung von Facebook am NSA-Überwachungsprogramm Prism – urteilte das Gericht nicht. Folglich steht der Ausgang des Verfahrens noch völlig offen.

Der Beschluss des LG Wien vom 1. Juli 2015 verdeutlich, dass die Auseinandersetzung inhaltlich, rechtlich und politisch stark aufgeladen ist. So jedenfalls sieht des auch Schrems: „Man läuft immer Gefahr, mit großen und komplexen Verfahren einem Gericht keine besondere Freude zu machen.“

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Bildquelle

Pixabay (CCO Public Domain)

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Über den Autor

Mein Name ist Julius S. Schoor. Ich bin Rechtsanwalt und spezialisiert auf IT-Vertragsrecht. Seit 2011 bin ich als Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert und bereits für mehrere Unternehmen als solcher offiziell bestellt.

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