<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Persönlichkeitsrecht &#8211; Das Power-Datenschutzkonzept</title>
	<atom:link href="https://www.power-datenschutz.de/tag/personlichkeitsrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.power-datenschutz.de</link>
	<description>Ihr Freund und Datenschutzbeauftragter Julius S. Schoor</description>
	<lastBuildDate>Sat, 16 Sep 2017 08:21:49 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.8.2</generator>
	<item>
		<title>Verhältnis zwischen Staat und Bürger erhält durch den &#8222;Bundestrojaner&#8220; eine neue Qualität.</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/neue-stpo-bundestrojaner/</link>
					<comments>https://www.power-datenschutz.de/neue-stpo-bundestrojaner/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Sep 2017 15:28:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Online]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrechte]]></category>
		<category><![CDATA[StPO]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.power-datenschutz.de/?p=1714</guid>

					<description><![CDATA[Auf diesem Blog finden sich viele Artikel, die sich mit Problemen des Datenschutzes beschäftigen. Meistens steht auf der einen Seite ein Unternehmen (wie Google, Facebook oder Microsoft) und auf der anderen Seite befinden sich Privatpersonen. Am 24.09.2017 findet die Bundestagswahl statt. Eine gute Gelegenheit, um auf das datenschutzrechtliche Verhältnis zwischen Staat und Bürger zu blicken. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Auf diesem Blog finden sich viele Artikel, die sich mit Problemen des Datenschutzes beschäftigen. Meistens steht auf der einen Seite ein Unternehmen (wie <a href="https://www.power-datenschutz.de/recht-auf-vergessenwerden/" target="_blank" rel="noopener">Google</a>, <a href="https://www.power-datenschutz.de/verwaltungsgericht-hamburg-facebook-whatsapp/" target="_blank" rel="noopener">Facebook</a> oder <a href="https://www.power-datenschutz.de/welche-cloud-ist-sicher/" target="_blank" rel="noopener">Microsoft</a>) und auf der anderen Seite befinden sich Privatpersonen. Am 24.09.2017 findet die Bundestagswahl statt. Eine gute Gelegenheit, um auf das datenschutzrechtliche Verhältnis zwischen Staat und Bürger zu blicken. Das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ trat am 24.08.2017 in Kraft &#8211; hieraus ergeben sich einige bedenkliche Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO). Die große Koalition erntete für das Gesetz von verschiedenen Seiten harsche Kritik. Zu Recht?<span id="more-1714"></span></p>
<h4><b>Ausgangslage</b></h4>
<p>Während Schwarz-Rot vor der kommenden Wahl nochmals Einigkeit demonstrierte, mit dem Ziel, die Ausgestaltung des Strafverfahrens praxistauglicher und effektiver regeln zu wollen, sprachen die Oppositionsparteien „von einem finalen Angriff auf die Bürgerrechte“. Auch der deutsche Anwaltsverein bemühte Kritik und sprach im Zusammenhang mit den Änderungen der Strafprozessordnung von „einer Rechtsgrundlage für schwerwiegende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen“ und äußerte im gleichen Atemzug verfassungsrechtliche Bedenken.</p>
<h4><b>Worum geht es konkret</b></h4>
<p>Das neue Gesetz enthält eine Vielzahl von rechtlichen Änderungen, die aber teilweise nicht auf den Datenschutz bzw. den Schutz von Persönlichkeitsrechten abzielen und deswegen hier nur am Rande Beachtung finden.</p>
<p>Die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung gehört jedoch eindeutig zu den brisanten Themen. In den Lesungen des Bundestages wurden vielschichtige Bedenken gegen die Gesetzesänderung geäußert, doch leider ohne Erfolg. Die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (kurz: „Quellen-TKÜ“) fanden jeweils den Weg ins Gesetz (vgl. §§ 100a , 100b StPO).</p>
<p>Im neuen <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html" target="_blank" rel="noopener">§ 100a StPO</a> liest man nun:</p>
<blockquote><p>„Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation darf auch in der Weise erfolgen, dass mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird, wenn dies notwendig ist, um die Überwachung und Aufzeichnung insbesondere in unverschlüsselter Form zu ermöglichen. Auf dem informationstechnischen System des Betroffenen gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation <b>dürfen überwacht und aufgezeichnet </b>werden, wenn sie auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz in verschlüsselter Form hätten überwacht und aufgezeichnet werden können.“</p></blockquote>
<p>Das bedeutet konkret, dass der Staat mittels einer speziellen Software unbemerkt in den heimischen Computer oder das eigene Smartphone eindringen kann, um die Daten im Verdachtsfall auszuspähen.</p>
<p>Beim Blick auf die nächste Norm des <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/100b.html" target="_blank" rel="noopener">§ 100b StPO</a> („Online-Durchsuchung&#8220;) heißt es dann:</p>
<blockquote><p>„<b>Auch ohne Wissen des Betroffenen</b> darf mit technischen Mitteln in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System eingegriffen und dürfen Daten daraus erhoben werden (Online-Durchsuchung) …“</p></blockquote>
<p>Den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden ermöglicht die Gesetzesänderung, dass sie auch verschlüsselte Nachrichten <strong>direkt auf dem Gerät</strong> des Verdächtigten überwachen und auslesen können. Dies wurde nötig, da viele Messenger-Dienste &#8211; wie auch „WhatsApp“ &#8211; eine sog. „<a href="https://www.power-datenschutz.de/e-mail-verschluesselung-pgp/" target="_blank" rel="noopener">Ende-zu-Ende-Verschlüsselung</a>“ implementierten, sodass die Daten nun <b>vor</b> der Verschlüsselung, also noch direkt auf dem Smartphone/Computer abgefangen werden müssen, um an diese lesbar zu gelangen. Ein Ausspähen auf dem Übertragungsweg ist durch die Verschlüsselung der Kommunikation nun also nicht nur für Kriminelle erschwert, auch die Strafverfolgungsbehörden mussten sich etwas Neues einfallen lassen. Die hierfür notwendige Software hört auf den Namen „Staats-“ oder aber auch „Bundestrojaner“.</p>
<h4><b>Fazit</b></h4>
<p>Grundsätzlich kann wohl niemand etwas gegen eine effektivere und praxistauglichere Ausgestaltung des Strafverfahrens einwenden, insbesondere aufgrund der ständigen Bedrohung durch Terrorismus, überlasteter Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Justizbehörden sowie hoher <a href="https://www.power-datenschutz.de/cybercrime-kriminalstatistik-2016/" target="_blank" rel="noopener">Kriminalstatistiken</a>.</p>
<p>Die altbekannte Abwägung zwischen Sicherheit und Datenschutz wurde also (wieder einmal) zu Ungunsten des Datenschutzes und der Wahrung von Persönlichkeitsrechten entschieden. Die Gesetzesänderung schießt also weit über das anvisierte Ziel hinaus.</p>
<p>Das zeigt sich beispielsweise auch in <strong>Kompetenzumverteilungen</strong> (so ergibt sich aus <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/163.html" target="_blank" rel="noopener">§ 163 StPO</a> nun auch eine Pflicht zum Erscheinen für Zeugen bei Vorladung der Polizei, während vorher ein Richter oder die Staatsanwaltschaft die Vorladung anordnen mussten) und ebenfalls durch einen <strong>Wegfall von logischen Verknüpfungen</strong> von der strafbaren Handlung (der Tat) und der daraus resultierenden Strafe (so ergibt sich aus dem neuen <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/44.html" target="_blank" rel="noopener">§ 44 StGB</a>, dass ein Fahrverbot von einem bis sechs Monaten als Nebenstrafe verhängt werden kann, auch wenn das strafrechtlich sanktionierte Verhalten in <strong>keinerlei Zusammenhang</strong> mit dem Führen eines Kfz oder einer Gefährdung des Straßenverkehrs steht), die im gleichen Reformpaket neu geregelt wurden.</p>
<p>Daher bleibt es abzuwarten‚ ob alle Änderungen in ihrer jetzigen Form tatsächlich Bestand haben werden. Aufgrund der von vielen Seiten geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis sich das Bundesverfassungsgericht mit den vielfältigen Änderungen befassen wird.</p>
<p>Wie stehen Sie zu den Änderungen? Diskutieren Sie mit und schreiben Sie einen Kommentar!</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
<div id="rf_1-postid_1714" class="rating_form_1" style="display: none;">
<ul class="rating_form cursor spinner3_on">
<li id="rate_1_1u" class="cyto-thumbs-up-2 up_rated" title="Like!"></li>
<li class="up_rated_txt">+7</li>
<li id="rate_1_1d" class="cyto-thumbs-down-2 down_rated" title="Dislike!"></li>
<li class="down_rated_txt">-0</li>
<li class="def rating_total"><span class="votes">7 </span>ratings</li>
</ul>
<div class="rating_stats">
<div class="rf_stats_header">7 ratings<span class="rf_stats_close">X</span></div>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Like!</th>
<th>Dislike!</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>100%</td>
<td>0%</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>

]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.power-datenschutz.de/neue-stpo-bundestrojaner/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das Déjà-vu um den BND-NSA-Skandal.</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/bnd-nsa-skandal/</link>
					<comments>https://www.power-datenschutz.de/bnd-nsa-skandal/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 May 2015 13:03:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abhöraffäre]]></category>
		<category><![CDATA[BND]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Geheimdienste]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[NSA]]></category>
		<category><![CDATA[personenbezogene Daten]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachungsstaat]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.power-datenschutz.de/?p=745</guid>

					<description><![CDATA[Der deutsche Geheimdienst BND half wohl der amerikanischen NSA beim Ausspähen der französischen Regierung, der EU-Kommission und anderer europäischen Stellen. Beinahe täglich melden Medien immer neue Vorwürfe gegen den Bundesnachrichtendienst (BND). Nach den Enthüllungen von Edward Snowden im Sommer 2013, mutet die gegenwärtige Affäre der beiden Geheimnisdienste wie ein Déjà-vu an. Konsequenzen? Ausgangssituation  &#8222;Ausspähen unter [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der deutsche Geheimdienst BND half wohl der amerikanischen NSA beim Ausspähen der französischen Regierung, der EU-Kommission und anderer europäischen Stellen. Beinahe täglich melden Medien immer neue Vorwürfe gegen den Bundesnachrichtendienst (BND). Nach den Enthüllungen von Edward Snowden im Sommer 2013, mutet die gegenwärtige Affäre der beiden Geheimnisdienste wie ein Déjà-vu an. Konsequenzen?<span id="more-745"></span></p>
<p><b>Ausgangssituation </b></p>
<p>&#8222;Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“ &#8211; klarer hätte die Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht sein können, als bekannt wurde, dass der US-Geheimdienst auch ihr Handy abhörte. Damit setzte sie einen klaren Maßstab. Dieser könnte ihr jetzt allerdings zur Verhängnis werden.</p>
<p>Wie WDR, NDR und die Süddeutsche Zeitung berichteten, nutzte der US-Geheimdienst NSA die Abhörstation des BND im bayrischen Bad Aibling, um hochrangige Beamte des französischen Außenministeriums, des französischen Präsidentenpalastes in Paris und der EU-Kommission in Brüssel auszuspähen.</p>
<p>Dazu kamen auch erste konkrete Details ans Tageslicht. Der BND bekam wohl für die Überwachung des Datenverkehrs von Bad Aibling aus viele Suchmerkmale (sogenannte Selektoren) von der NSA vorgegeben. Diese Selektoren bezogen sich beispielsweise auf IP-Adressen oder Telefonnummern zu Zielen in Europa.</p>
<p><b>Politische Tragweite </b></p>
<p>Bereits vor Jahren informierte der deutsche Geheimdienst (BND) das Kanzleramt über die unzulässigen Spähversuche seitens der USA. Hierauf folgte lange keine Reaktion. Erst durch die Nachfragen aus dem NSA-Untersuchungsausschuss, begannen intensive Nachforschungen der Bundesregierung, der seit März detaillierte Informationen zur Geheimdienstaffäre vorliegen.</p>
<p>Zurzeit verlangen folgende Fragen auf eine Antwort: Wer wusste ab wann was von dieser fragwürdigen Zusammenarbeit und warum gab es dazu keine öffentliche Bekanntgabe. Ebenfalls müssen sich die Politiker die Frage gefallen lassen, warum erst jetzt erste Konsequenzen daraus gezogen werden. Die Beantwortung dieser Fragestellungen könnte weitreichende &#8211; auch personelle &#8211; Folgen haben.</p>
<p>Der außenpolitische Druck auf Deutschland steigt durch die jüngsten Enthüllungen deutlich. So fordert Jean-Claude Junker (EU-Kommissionspräsident) Aufklärung von Deutschland. Noch deutlicher wird der Präsident des EU-Partaments, Martin Schulz (SPD): „Sollte sich der Verdacht bewahrheiten, wäre dies ein gravierender Vorgang“. Ferner sieht die Partei „Die Linke“ die deutsch-französische Freundschaft durch die Geheimdienstaffäre bedroht und beharrt auf einer Regierungserklärung.</p>
<p>Was neben diesen öffentlichen Äußerungen jedoch hinter den Kulissen passierte, kann nur vermutet werden. Nach einem Medienbericht schränkt seit dieser Woche der BND die Kooperation mit der NSA drastisch ein und stellt angeblich keine Informationen zur Überwachung von Internet- und Telefonverbindungen mehr zur Verfügung. Nach Abstimmung zwischen dem deutschen Geheimdienst und dem Bundeskanzleramt, wurde eine präzise Forderung an die USA übermittelt: Zukünftig muss eine klare Begründung für die Überwachung von Personen oder Institutionen geliefert werden &#8211; andernfalls soll der BND nicht mehr im Auftrag der NSA tätig werden.</p>
<p><b>Warum die NAS-Affäre uns alle angeht</b></p>
<p>Trotz der anhaltenden Medienberichterstattung glauben nicht viele Menschen, die BND-NSA-Affäre betreffe sie nicht, da sie „nichts zu verbergen haben“. Außerdem fällt es in der Masse der Meldungen gar nicht leicht, den Überblick zu behalten.</p>
<p>Nach den Offenlegungen von Snowden ahnten netzaffine Bürger, die täglich Privates in den sozialen Netzwerken posten, sich von Google Now rechtzeitig vor einem Termin in ihrem Google Calendar erinnern und die Wegbeschreibung gleich mitliefern lassen, dass Geheimdienste auf ebensolche Informationen zugreifen können.</p>
<p>Wer die einschlägigen Netzdienste nicht so häufig nutzt, fühlt sich folglich auch nicht von den Aktivitäten der Geheimdienste berührt. Dieses Sicherheitsgefühl ergibt sich wohl aus der Tatsache, dass die erhobenen Datenmengen riesig und sehr abstrakten wirken. Gleichermaßen ist dies auch dem Umstand geschuldet, dass sich der „Durchschnittsbürger“ nichts unter dem Begriff „Meta- und Verbindungsdaten“ vorstellen kann.</p>
<p>Am Beispiel von Handy-Verbindungsdaten lassen sich Metadaten anschaulich betrachten. Ein altmodisches Handy &#8211; kein Smartphone &#8211; genügt, um anhand der Einwahl bei den Mobilfunkmasten, ein zeitlich und örtlich genaues Bewegungsprofil zu erstellen. Weiterhin ergeben Dauer, Empfänger und Anzahl der Gespräche und SMS ein Bild des sozialen Umfelds und dies ganz ohne Einbeziehung von Facebook.</p>
<p>Die Sammlung dieser Metadaten und anderer Informationen gehören zum Tagesgeschäft von Geheimdiensten. Aus ihrer Sicht scheint es nachvollziehbar, alle Möglichkeiten zu nutzen und den gesamten Netzverkehr abzufangen und auszuwerten. Allerdings führt das massive Abfischen der (Internet-) Kommunikation dazu, dass wir alle unter Beobachtung stehen und so behandelt werden, als ob wir verdächtig wären.</p>
<p>Festzuhalten ist, dass Überwachung die persönliche Freiheit jedes Einzelnen einschränkt. Das Gefühl überwacht zu werden, führt zu sogenannten Chilling Efects: Man ändert vorauseilend sein Verhalten aus Angst vor negativen Konsequenzen.</p>
<p>Auch wenn die Geheimdienste einen vermeintlich legitimen Zwecken verfolgen, wie die Terror- und Gefahrenabwehr, sind deren Interessen mit den Freiheitsrechten der Bürger abzuwägen. Warum aber im Ergebnis ein Verhältnis 100 gegen 0 zu Lasten des Bürgers entstehen muss, ist dabei nicht nachvollziehbar.</p>
<p>Edward Snowden trifft zu guter Letzt eine ähnlich klare Aussage, wie unsere Bundeskanzlerin, wenn er sagt: „Ich will nicht in einer Gesellschaft leben, die so etwas macht“.</p>
<p>__</p>
<p>Bildquelle</p>
<p>Pixabay (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
<div id="rf_1-postid_745" class="rating_form_1" style="display: none;">
<ul class="rating_form cursor spinner3_on">
<li id="rate_1_1u" class="cyto-thumbs-up-2 up_rated" title="Like!"></li>
<li class="up_rated_txt">+1</li>
<li id="rate_1_1d" class="cyto-thumbs-down-2 down_rated" title="Dislike!"></li>
<li class="down_rated_txt">-0</li>
<li class="def rating_total"><span class="votes">1 </span>rating</li>
</ul>
<div class="rating_stats">
<div class="rf_stats_header">1 rating<span class="rf_stats_close">X</span></div>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Like!</th>
<th>Dislike!</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>100%</td>
<td>0%</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>

<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.power-datenschutz.de/bnd-nsa-skandal/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Was sind eigentlich personenbezogene Daten?</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/personenbezogene-daten/</link>
					<comments>https://www.power-datenschutz.de/personenbezogene-daten/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Jul 2013 14:31:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[BDSG]]></category>
		<category><![CDATA[personenbezogene Daten]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.power-datenschutz.de/?p=414</guid>

					<description><![CDATA[Personenbezogene Daten Welche Daten sind personenbezogen und welche nicht? Es gibt eine gesetzliche Definition des Begriffs. Juristen nennen das auch Legaldefinition. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber seine eigene rechtlich verbindliche Definition geschaffen hat. Diese steht in §3 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), und die schauen wir uns gleich mal näher an. Die gesetzliche Definition von [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/Männchen.gif"><img decoding="async" class="wp-image-74 alignleft" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/Männchen-235x300.gif" alt="Quelle: Microsoft Office" width="150" height="150" /></a></p>
<h2>Personenbezogene Daten</h2>
<p>Welche Daten sind personenbezogen und welche nicht? Es gibt eine <em>gesetzliche Definition</em> des Begriffs. Juristen nennen das auch Legaldefinition. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber seine eigene rechtlich verbindliche Definition geschaffen hat. Diese steht in §3 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), und die schauen wir uns gleich mal näher an.<span id="more-414"></span></p>
<h2>Die gesetzliche Definition von &#8222;personenbezogene Daten&#8220;</h2>
<p>Danach sind <strong>personenbezogene Daten</strong> Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.</p>
<p>Zugegeben: Man erfasst den Satz nicht unbedingt beim ersten Lesen. Doch welche Satzbestandteile sind wesentlich?</p>
<p>Zunächst sind Daten <em>Einzelangaben</em>. Einzelangaben werden zur &#8222;Information&#8220;, wenn diese ein Verhältnis beschreiben.</p>
<p><em>Persönliche Verhältnisse</em> sind Dinge, die eine Person beschreiben. Also etwa: Die Person ist 38 Jahre alt, Rechtsanwalt von Beruf und verheiratet.</p>
<p><em>Sachliche Verhältnisse</em> sind Dinge oder Handlungen, die mit dieser Person in Zusammenhang stehen: Sie fuhr gerade über die A19 nach Rostock, sie befand sich eben im Chat mit Mani, sie trank gestern eine Caipi an der Strandbar Mitte, sie besuchte, bevor sie auf meine Webseite gelangte, die Seite von Amazon u.s.w.</p>
<p>Eine Unterscheidung zwischen persönliche und sachliche Verhältnisse ist aber hier nicht entscheidend, da das Begriffspaar zum Ausdruck bringen möchte, dass jegliche Art von Verhältnissen damit gemeint ist.</p>
<p>Wenn ich eine Information einer bestimmten Person, z. B. den Herrn Schoor, zuordnen kann, dann ist das klar ein personenbezogenes Datum.</p>
<p>Man könnte also auch den Satz lesen: &#8222;Ein personenbezogenes Datum (=Einzahl von Daten) ist jede Information einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person&#8220;. Ich glaube, damit wird das schon ein bisschen verständlicher.</p>
<p>Wichtig ist noch, dass hier <strong>nur natürliche Personen</strong> erwähnt werden. Gibt es auch <em>unnatürliche</em> Personen? Ja! Das sind all die Personen, die per Gesetz &#8211; quasi künstlich &#8211; geschaffen werden und volle Rechtsfähigkeit erlangen, die sog. <strong>juristischen Personen</strong>, wie Kapitalgesellschaften und Vereine. Also für letztere gilt diese Definition nicht. Dies hat zur Konsequenz, dass es zwar auch Daten zu eben diesen juristischen Personen gibt, z.B. die Firma einer GmbH oder der Sitz der AG etc., dies aber keine &#8222;personenbezogene Daten&#8220; im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind und daher auch nicht unter dem Schutzbereich der BDSG fallen. Natürliche Personen, das sind die Menschen, wie Du und ich. Dessen Daten sind geschützt. Die der juristischen Personen nicht!</p>
<p><strong>Beispiele:</strong> Der Name Thomas Müller ist per se zunächst nur eine Information (= eine Einzelangabe über ein persönliches Verhältnis irgendeiner Person). Ordne ich diesem Namen aber eine bestimmten Person zu, dann wird diese Information &#8222;Thomas Müller&#8220; zu einem personenbezogenem Datum. Ich weiß nach erfolgter Zuordnung, dass eben diese eine konkrete (natürliche) Person Thomas Müller heißt.</p>
<p>Rechtsanwälte gibt es z. B. massig. Gute, etwas weniger. Aber weiß ich, dass eben dieser Thomas Müller auch ein guter Rechtsanwalt ist, dann ist eben diese Angabe über die persönlichen Verhältnisse von Thomas Müller ein personenbezogenes Datum. Diese Information erfährt durch das BDSG einen besonderen Schutz!</p>
<p>Ich chatte sehr häufig mit einem &#8222;Z-Tiger 1&#8220;. Solange hier kein Bezug zu einer natürlichen Person hergestellt wird, ist diese Information für sich kein personenbezogenes Datum und daher nicht vom BDSG geschützt. Man kann also damit machen, was man will. Weiß ich aber, dass &#8222;Z-Tiger 1&#8220; eben dieser Thomas Müller ist, dann handelt es sich wieder um ein personenbezogenes Datum und somit fällt eben diese Information unter dem Schutzbereich des BDSG.</p>
<p>Nun fehlt noch ein Bestandteil der Definition: &#8222;was ist eingentlich <strong>bestimmbar</strong>?&#8220;</p>
<p>Gut, wir wissen nun, dass Informationen, die bestimmten Personen zugeordnet werden können, dem Schutzbereich des BDSG unterliegen. Doch häufig können wir die Informationen nicht direkt, sondern nur mittelbar zuordnen.</p>
<p>Eine mittelbare Zuordnung ist z.B.: Der Wagen mit dem Kennzeichen B-XY-123 fuhr eben die A19 nach Rostock entlang. Oder: Der Nutzer mit der IP 123.123.123.123 besucht eben meine Webseite oder besuchte gestern die Webseite von Amazon.</p>
<p>Wir haben in diesen Fällen zwar nicht eine <em>direkte</em> Zuordnung zu einer natürlichen Person. Doch steht doch hinter jedem Kfz-Kennzeichen oder hinter jeder IP-Adresse genau <em>eine</em> Person. Wir bräuchten also nur im Kfz-Kennzeichenregister nachschauen, wem dieses Kennzeichen erteilt wurde, dann hätten wir die Person konkret bestimmt. Oder wir fragen beim Internetprovider nach, wem er gerade konkret diese IP-Adresse zugeteilt hat, und wir hätten eine konkrete Person. Die Personen sind also in diesen Fällen bestimmbar.</p>
<p>Es reicht also aus, wenn eine Information einer bestimmbaren Person zugeordnet wird, damit diese Information zu einem personenbezogenen Datum wird.</p>
<p>Und da personenbezogene Daten einem besonderen Schutz unterliegen, nämlich dem des Datenschutzrechtes, ist es in der Praxis sehr bedeutsam, unterscheiden zu können, ob die Info, die ich nun habe, ein personenbezogenes Datum ist oder nicht mit anderen Worten: Ob mich das BDSG betrifft oder nicht.</p>
<p>Im Zweifel fragen Sie Ihren Datenschutzbeauftragter!</p>
<p>__</p>
<div id="rf_1-postid_414" class="rating_form_1" style="display: none;">
<ul class="rating_form cursor spinner3_on">
<li id="rate_1_1u" class="cyto-thumbs-up-2 up_rated" title="Like!"></li>
<li class="up_rated_txt">+11</li>
<li id="rate_1_1d" class="cyto-thumbs-down-2 down_rated" title="Dislike!"></li>
<li class="down_rated_txt">-10</li>
<li class="def rating_total"><span class="votes">21 </span>ratings</li>
</ul>
<div class="rating_stats">
<div class="rf_stats_header">21 ratings<span class="rf_stats_close">X</span></div>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Like!</th>
<th>Dislike!</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>52.4%</td>
<td>47.6%</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>

<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.power-datenschutz.de/personenbezogene-daten/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
