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	<title>WhatsApp &#8211; Das Power-Datenschutzkonzept</title>
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	<description>Ihr Freund und Datenschutzbeauftragter Julius S. Schoor</description>
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		<title>Telegram: Eine Kanzlei stellt ihre (interne) Kommunikation um</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Mar 2018 17:07:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[In den letzten Jahren etablierte sich WhatsApp nicht nur rasend im privaten &#8211; nein &#8211; auch im geschäftlichen Bereich. Die allermeisten Mitarbeiter hatten den Messanger-Dienst bereits auf dem Smartphone. Der Schritt zu einer eigenen Gruppe mit den (lieben) Kollegen war nicht weit. Die Handhabung ist bequem &#8211; warum also eine Alternative benutzen? Eine persönliche Abwägung. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Jahren etablierte sich <em>WhatsApp</em> nicht nur rasend im privaten &#8211; nein &#8211; auch im geschäftlichen Bereich. Die allermeisten Mitarbeiter hatten den Messanger-Dienst bereits auf dem Smartphone. Der Schritt zu einer eigenen Gruppe mit den (lieben) Kollegen war nicht weit. Die Handhabung ist bequem &#8211; warum also eine Alternative benutzen?</p>
<p>Eine persönliche Abwägung.<span id="more-1899"></span></p>
<h3><b>Ausgangssituation</b></h3>
<p><em>WhatsApp</em> verbreitete sich wie ein Lauffeuer. Weltweit. Doch der Chat-Client stand in den letzten Jahren auch immer wieder negativ in den Schlagzeilen. Vor allem die Daten(un)sicherheit ist ein gravierendes Problem. Spätestens durch die Übernahme des ehemaligen Start-ups <i>WhatsApp</i> durch <i>Facebook</i> im Jahre 2014, wurden Datenschützer alarmiert. Lange &#8211; zu lange &#8211; dauerte es, bis das Unternehmen die sog. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einführte. Dadurch wurde die Übertragungssicherheit grundsätzlich erhöht. Nichtsdestoweniger bleiben viele wichtige Frage des Datenschutzes bis zum heutigen Tage ungeklärt. So ist die Datenweitergabe bzw. -nutzung  durch den Mutterkonzern <i>Facebook</i> wiederholt zur Debatte gestellt worden. Eng damit verbunden ist auch die Tatsache, dass sich die Server von <em>WhatsApp</em> in den USA befinden und damit nicht im unmittelbaren Anwendungsbereich des deutschen Datenschutzrechts. Diese ausgewählten Probleme &#8211; neben weiteren &#8211; waren und sind Gegenstand von <a href="https://www.power-datenschutz.de/verwaltungsgericht-hamburg-facebook-whatsapp/" target="_blank" rel="noopener">gerichtlichen Auseinandersetzungen</a>. Schon dadurch lässt sich das hohe Interesse an unseren persönlichen Daten durch <em>WhatsApp</em> &#8211; bzw. <i>Facebook</i> ablesen.</p>
<p>Fest steht: <em>WhatsApp</em> erfreut sich großer Beliebtheit und ist sehr verbreitet, aber viele grundsätzliche Datenschutzfragen sind offen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar rief bereits in der Vergangenheit zum Verzicht von <em>WhatsApp</em> auf. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch die Stiftung Warentest &#8211; in vergangenen Tests schnitt der Messenger nicht gut ab.</p>
<h3><b>Die Suche nach einer tauglichen Alternative</b></h3>
<p>Meine Mitarbeiter und ich teilen diese Auffassung. Wir begleiten die aktuellen Entwicklungen im Bereich Datenschutz sehr genau. Beim <em>„WhatsApp-bashing“</em> werden schnell Rufe nach Alternativen laut. Eines vorab: Jede dieser Alternativen ist &#8211; gemessen am Marktanteil von <em>WhatsApp</em> &#8211; ein echtes Nischenprodukt. Gleichwohl suchten und probierten wir einige Apps aus, um schlussendlich die Sicherheit unserer internen Kommunikation zu verbessern. Schon im Vorfeld stand fest, dass wir auf viele Funktionen von <em>WhatsApp</em> nicht mehr verzichten möchten: Verschlüsselung der Nachrichten, Gruppenfunktion, Sprachnachrichten, Screenshots, die Möglichkeit, Bilder und Videos verschicken zu können und ein leistungsfähiger Web-Client. Nicht zuletzt sollte die Performance der Alternative nicht schlechter sein. Mit diesem Anforderungsprofil wurde die Bandbreite der Mitbewerber schon relativ schmal. Im Gespräch waren am Ende drei Apps: <i>Threema</i> (kostenpflichtig), <i>Signal</i> und <i>Telegram</i>. Schlussendlich entschieden wir uns für <i>Telegram</i>.</p>
<h3><b>Telegram &#8211; die eierlegende Wollmilchsau?</b></h3>
<p>Das ist die wirklich spannende Frage.</p>
<p>Die Erfolgsgeschichte von <i>Telegram</i> startete 2013. Von Beginn stand die Verschlüsselung der Nachrichten, Bilder und Anrufe als zentrale Funktion im Mittelpunkt. Der erste, aber entscheidende, Unterschied zu <em>WhatsApp</em>.</p>
<p><i>Telegram</i> charakterisiert sich durch die großen Dateimengen, die über die App versendet werden können. Es können Textnachrichten, Fotos, Videos und Dokumente bis zu 1,5 Gigabyte ohne Probleme verschickt werden. Selbst die meisten E-Mail-Clients können da nicht mithalten. Für diese großen Datenmengen arbeitet das Programm mit einer enormen Performance, die auch bei deutlich kleineren Dateigrößen Spaß beim Nutzer hervorruft.</p>
<p>Gruppenchats unterstützt der Messanger ebenfalls. Hier können Sie bis zu 1.000 Kontakte einer Gruppe hinzufügen.</p>
<p>Genauso wie bei <em>WhatsApp</em> können Sie bei Bedarf Ihren eigenen Standort in Echtzeit mit Kontakten teilen.</p>
<p>Im Unterschied zu <em>WhatsApp</em> werden Daten in der Cloud gespeichert, sodass Konversationen über mehrere Geräte hinweg synchronisiert werden können. Das hat den riesigen Vorteil, dass man Chats auch über die Client-Software für den PC oder Mac führen kann, ohne dass er mit dem Smartphone verbunden sein muss.</p>
<p>Hinsichtlich der Verschlüsselung unterstützt <i>Telegram</i> zwei Ebenen sicherer Verschlüsselung. Server-Client Verschlüsselung wird in Cloud-Chats (private Chats und Gruppenchats) eingesetzt. Darüberhinaus bietet die App auch sog. „Geheime Chats“ an. Diese setzen auf eine zusätzliche Ebene der Client-Client Verschlüsselung. Alle Daten &#8211; egal ob Texte, Medien oder Dateien &#8211; werden auf die gleiche Weise verschlüsselt.</p>
<p>Versehentlich oder fehlerhaft verschickte Nachrichten lassen sich zurückziehen &#8211; d.h. auch direkt beim Gesprächspartner nachtäglich (für alle) löschen.</p>
<p>Die Clientsoftware für den PC oder Mac überrascht mit intuitiver Nutzungsführung und einem Funktionsumfang, die andere Messengerdienste zum Zeitpunkt unseres Wechsels nicht boten. Ein Screenshot oder der Ausschnitt eines solchen via copy/paste zB über die Clientsoftware eines Messengerdienstes zu versenden, das konnte nur der von <em>Telegram</em>. Auch das Telefonieren über die Clientsoftware ist kein Problem.</p>
<p>Die App steht für iOS, Android und auch als spezieller Client für Desktoprechner <a href="https://telegram.org/apps" target="_blank" rel="noopener">zum Download</a> zur Verfügung. <em>Telegram</em> ist ein Non-Profit-Projekt. In einem ICO sammelte Telegram im Februar 2018 850 Millionen $ für die Weiterentwicklung des Messengerdienstes. Wir gehen also davon aus, dass Telegram trotz der besseren Performance und des größeren Funktionsumfanges (im Vergleich zu WhatsApp) auch zukünftig kostenfrei bleiben wird.</p>
<h3><b>Fazit</b></h3>
<p>Unseren Anforderungskatalog erfüllt <i>Telegram</i>. Meine Mitarbeiter und ich erfreuen sich über den größeren Komfort und den Gewinn an Effektivität. Wir sind überzeugt, mit dem Wechsel zu <em>Telegram</em> unseren Anspruch auf zeitgemäße Kommunikation gerecht zu werden.</p>
<p>Bei aller Begeisterung sollten drei Aspekte nicht unerwähnt bleiben:</p>
<p>Erstens gibt es bei moderner Internet-Kommunikation keine uneingeschränkte Sicherheit. Es können nur Maßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit zu erhöhen. Normalerweise ist dieser Schritt mit Einschränkungen verbunden. Auf der Seite des Leistungs- und Funktionsangebot konnten wir diese nicht feststellen.</p>
<p>Zweitens bleibt auch <i>Telegram</i> nicht vor schlechter Presse bewahrt: Die App wurde in der Vergangenheit als Kommunikationswerkzeug von Kriminellen und Terroristen aufgrund der hohen Sicherheit und Anonymität benutzt. Diese Diskussion über den möglichen Missbrauch von Verschlüsselungstechniken und Anonymisierung stellt sich allerdings nicht nur hier. Auch beim sog. Darknet ist ein solcher Fehlgebrauch nicht ausgeschlossen.</p>
<p>Zuletzt: Die meisten benutzen <i>WhatsApp</i> &#8211; ohne die aufgezeigten Gefahren anzuerkennen. Damit ist der Kreis der Nutzer bei <i>Telegram</i> &#8211; im Vergleich zu <em>WhatsApp</em> &#8211; (noch) überschaubar. Dennoch werden Sie überrascht sein, wenn Sie sich bei <i>Telegram</i> anmelden und dort Ihre Kontakte durchsuchen, wer nicht schon alles umgestiegen ist. Wir sind es auch. Wir sehen uns dort.</p>
<div class="su-box su-box-style-soft" id="" style="border-color:#c8ae00;border-radius:3px;"><div class="su-box-title" style="background-color:#fbe120;color:#000000;border-top-left-radius:1px;border-top-right-radius:1px">Update vom 24. März 2018</div><div class="su-box-content su-u-clearfix su-u-trim" style="border-bottom-left-radius:1px;border-bottom-right-radius:1px">Telegram hat jetzt <strong>200 Millionen</strong> monatlich aktive Nutzer.</div></div>
<p>Welchen Messenger benutzen Sie?</p>
<p>Welche Vor- und Nachteile sind Ihnen aufgefallen?</p>
<p>Lassen Sie uns diskutieren und kommentieren Sie diesen Beitrag!</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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		<title>Snapchat: Lustiger Fotospaß oder bedenklicher Datensauger?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Jul 2017 17:33:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anleitung]]></category>
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					<description><![CDATA[Was haben Datenschützer nicht schon alles über soziale Netzwerke geschrieben und den Teufel an die Wand gemalt. Nicht selten völlig zu recht. Manchmal aber auch nur mit bloßer Kritik &#8211; ohne Lösungsansätze zu liefern. Auffällig ist jedoch, dass der Instant-Messaging-Dienst Snapchat (noch) unter dem Radar zu schweben scheint. Statt Nachrichten werden hier primär Fotos (wahlweise [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Was haben Datenschützer nicht schon alles über soziale Netzwerke geschrieben und den Teufel an die Wand gemalt. Nicht selten völlig zu recht. Manchmal aber auch nur mit bloßer Kritik &#8211; ohne Lösungsansätze zu liefern. Auffällig ist jedoch, dass der Instant-Messaging-Dienst Snapchat (noch) unter dem Radar zu schweben scheint. Statt Nachrichten werden hier primär Fotos (wahlweise mit lustigen Hundeohren) zur Kommunikation versendet, die sich nach einer bestimmten Zeit automatisch löschen (sollen). Ob sie sich wirklich löschen ist die erste bedenkliche Frage, aber ein Blick in die Datenschutzbestimmungen wirft weitere Probleme auf.</p>
<p>Höchste Zeit also, die Datenschutzbestimmungen von Snapchat in den Fokus zu rücken.<span id="more-1607"></span></p>
<h3><b>Ausgangslage &#8211; wer oder was ist Snapchat eigentlich?</b></h3>
<p>Vor dem kritischen Blick auf neue Funktionen und die <a href="https://www.snap.com/de-DE/privacy/privacy-policy/" target="_blank" rel="noopener">Datenschutzbedingungen</a>, ist die Dimension von Snapchat unter die Lupe zu nehmen. Nur so lässt sich das Problem verstehen.</p>
<p>Das in Los Angeles ansässige Unternehmen ermöglicht es, Fotos, die nur eine bestimmte Anzahl von Sekunden sichtbar sind und sich dann selbst „zerstören“, an andere Personen zu versenden. Dazu kommen ständig wechselnde Filter, die auf die Bilder projiziert werden &#8211; auf diese Weise kommen witzige Hasenohren, eine trendige Nerdbrille oder ein buntes Einhorn mit in die Bildkomposition oder maximal zehnsekündigen Video-Clips (wenn man dies wünscht).</p>
<p>Diese innovative Idee wollte Facebook gern einkaufen und bot dafür mehrfach Milliardenbeträge. Die Versuche eines möglichen Aufkaufs blieben allerdings erfolglos. Mittlerweile wird der Firmenwert von Snapchat auf einen unteren zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Auch bedeutende (inter-)nationale Medien wie <i>Spiegel Online, Bild, CNN, Sky Sport </i>und <i>National Geographic</i> erkannten den Trend und sind mit eigenen Newsfeeds (in Form von Videos und Artikeln) innerhalb der App vertreten.</p>
<p>Hinsichtlich der konsumierten Video-Clips überholte der Instant-Messaging-Dienst Facebook: im April 2016 sahen ca. 100 Millionen aktive Nutzer täglich 10 Milliarden Video-Clips auf Snapchat. Mit dieser Aktivität liegt Snapchat weltweit vor Facebook &#8211; das soziale Netzwerk kam in dieser Zeit (nur) auf ca. 8 Milliarden tägliche Videoaufrufe.</p>
<p>Die kleine App mit dem Geist-Symbol ist von einigem Gewicht und inzwischen für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil von täglicher Kommunikation geworden. Höchste Zeit für einen Blick in die (erstaunlich verständlich verfassten) Datenschutzbestimmungen des Unternehmens.</p>
<h3><b>Snapchat merkt sich, wer die niedlichen Hasenohren-Bilder bekommt (und vieles mehr)</b></h3>
<p>Eines sollte klar sein: Die App lässt sich kostenlos herunterladen &#8211; aber sie ist nicht umsonst. Snapchat erstellt und speichert umfangreiche Profile der Nutzer. In diesem Profil wird beispielsweise vermerkt, wenn Screenshots von den Nachrichten angefertigt, zu welchen Zeiten Nachrichten an einen bestimmten Kontakt versendet oder mit welchem Kontakt die meisten Nachrichten ausgetauscht werden. Laut der Datenschutzbestimmung dürfen all diese Informationen aufgezeichnet, weitergegeben und ausgewertet werden.</p>
<h3><b>Nicht nur Kontakte werden an Snapchat weitergeleitet</b></h3>
<p>Bei der Installation erbittet sich Snapchat u.a. den Zugriff auf das gesamte Adressbuch, um alle gespeicherten Nummern mit der Snapchat-Datenbank abzugleichen &#8211; so können Kontakte schnell gefunden werden, die ebenfalls den Dienst nutzen. In den Datenschutzbestimmungen (5. Juli 2017) heißt es dazu explizit:</p>
<blockquote><p>“Da es bei Snapchat um deine Kommunikation mit Freunden geht, können wir – mit deiner Zustimmung – Daten aus deinem Telefonbuch erfassen.”</p></blockquote>
<p>Der kürzlich erschienene <a href="https://www.power-datenschutz.de/whatsapp-urteil-abmahnungen/" target="_blank" rel="noopener">Artikel</a> zur Gefahr einer Abmahnung durch unautorisierte Datenweitergabe der Kontaktdaten bei WhatsApp, könnte auch für Snapchat gelten, da hier das gleiche Prinzip des Datenabgleichs zur Anwendung kommt.</p>
<h3><b>Nutzerdaten werden zu einem bedenklichen Marketingpaket </b></h3>
<p>Doch es geht nicht nur um Kontaktdaten &#8211; diese sind zwar für das Unternehmen wichtig, doch eine Verwertung dieser Daten bringt erst in Verbindung mit anderen Informationen bares Geld. Interessanter erscheint daher ein weiterer Abschnitt der Datenschutzbestimmungen:</p>
<blockquote><p>“Mit Cookies und anderen Technologien erfasste Daten: Wie die meisten Onlineservices und mobilen Anwendungen können wir mit Cookies und anderen Technologien, wie z. B. Webbeacons, Webspeicherung und einzigartigen Werbe-IDs, Daten über deine Aktivität, deinen Browser und dein Gerät erfassen. Wir behalten uns vor, diese Technologien auch dann für die Datenerfassung zu verwenden, wenn du Services nutzt, die von uns über einen Partner angeboten werden, wie z. B. Anzeigen und die gewerblichen Features.”</p></blockquote>
<p>Im Klartext steht diese Textpassage für eine umfängliche Aufzeichnung der Nutzung, um gezieltes Marketing betreiben zu können. Frei nach dem Motto. “Wer auf diese Weise die App Snapchat verwendet, dem gefällt auch…”.</p>
<h3><b>Snapchat kennt auch alle Details zu Ihrem Handy (und vieles mehr)</b></h3>
<p>Um das umfassende Benutzerprofil zu komplettieren werden natürlich auch noch Informationen zum mobilen Endgerät</p>
<blockquote><p>(“Wir erfassen gerätespezifische Daten wie z. B. das Modell, die Betriebssystemversion, die Werbe-ID, eindeutige Anwendungs-IDs, eindeutige Geräte-IDs, Browsertypen, Sprache, Drahtlosnetzwerk und Mobilfunknetzdaten (u. a. die Handynummer).”)</p></blockquote>
<p>und dazu zum Standort</p>
<blockquote><p>(“Wenn du unsere Services nutzt, erfassen wir möglicherweise Daten über deinen Standort. Mit deiner Zustimmung erfassen wir außerdem mithilfe von GPS, Drahtlosnetzwerken, Funkmasten, WLAN-Zugriffspunkten und anderen Sensoren wie Gyroskopen, Beschleunigungsmessern und Kompassen Daten über deinen genauen Standort.”)</p></blockquote>
<p>neben einigen anderen Datenerhebungen benutzt.</p>
<h3><b>Alle Daten landen in den USA &#8211; wo bleibt die Anwendung des deutschen Datenschutzrechts?</b></h3>
<p>Im Ergebnis entsteht durch die drolligen Bilder mit Ohren ein umfangreiches digitales Benutzerprofil. All dies geschieht mit dem Hinweis</p>
<blockquote><p>“Snapchatter gibt es auf der ganzen Welt. Beachte, dass deine Daten – unabhängig von deinem Wohnort oder dem Land, in dem du unsere Services nutzt – innerhalb der Snap Inc. Familie weitergegeben werden können. Das bedeutet, dass wir deine Daten in den USA und anderen Ländern außerhalb deines Heimatlandes erfassen, sie dorthin übermitteln, dort speichern und verarbeiten.”</p></blockquote>
<h3><b>Fazit</b></h3>
<p>Das Grundprinzip von Snapchat erscheint erst einmal positiv: Es werden Bilder (mit und ohne putzige Filter) und Nachrichten ausgetauscht, die sich selbst löschen. Der oftmals knappe Gerätespeicher wird dadurch auch gleich noch geschont. Doch die Datenschutzbestimmungen zeigen deutlich, welche Daten “nebenbei” erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Dieser Aspekt dürfte für die meisten Nutzer nicht im Bewusstsein verankert sein.</p>
<p>Ganz nebenbei bemerkt lassen sich im Internet auch eine Vielzahl von <a href="https://www.freeware.de/snapchat/tipp/snapchat-bilder-wiederherstellen-so-einfach-geht-s/" target="_blank" rel="noopener">Anleitungen</a> finden, wie sich von Snapchat vermeintlich gelöschte Inhalte wieder auffinden lassen.</p>
<p>Wer nicht auf die Benutzung verzichten möchte, der kann wenigstens an einigen Stellen die Datenerhebung und die damit verbundene Weitergabe einschränken; hierzu nachfolgend einige Screenshots.</p>
<p>Letztendlich machen Sie sich bitte bewusst, warum die App kostenlos angeboten wird: Sie bezahlen hier schlicht mit Ihren Daten. Überdenken Sie daher die Nutzung und schränken Sie zumindest dort, wo es Ihnen Snapchat ermöglicht, die Datenerhebung und -weitergabe ein.</p>
<div class="envira-gallery-feed-output"><img decoding="async" class="envira-gallery-feed-image" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/07/Screenshot_20170711-150537-576x1024-640x480.png" title="Screenshot_20170711-150537" alt="" /></div>
<p><i>Öffnen Sie die App, tippen Sie oben links auf Ihr Profilsymbol, anschließend auf das Symbol für die Einstellungen (oben rechts), scrollen Sie etwas nach unten zu “Mehr Möglichkeiten/ Präferenzen verwalten”, unter “Anzeigenpräferenzen” können Sie beispielsweise das sog. “Snap Zielgruppen-Marketing” ausschalten oder unter “Karten” die Weitergabe und Auswertung Ihrer Standortdaten abwählen. Weiterhin können Sie auf diese Weise auch die weitreichenden Berechtigungen der App einsehen (leider nicht direkt einschränken).</i></p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Drohen nach dem WhatsApp-Urteil des AG Bad Hersfeld jetzt massenhafte Abmahnungen?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Jul 2017 10:20:57 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Es ist nicht der erste Artikel mit und über WhatsApp. Auch wird es nicht der letzte gewesen sein. Dieser Beitrag widmet sich dem Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld: Nach Ansicht der Richter verletzt die Benutzung von WhatsApp das grundgesetzlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG) der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist nicht der erste Artikel mit und über WhatsApp. Auch wird es nicht der letzte gewesen sein. Dieser Beitrag widmet sich dem Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld: Nach Ansicht der Richter verletzt die Benutzung von WhatsApp das grundgesetzlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG) der im Telefonbuch gespeicherten Personen. Diese Verletzung könnte empfindliche Abmahnungen zur Folge haben.</p>
<p>Eine Urteilsanalyse.<span id="more-1595"></span></p>
<p><b>Was ist eigentlich das Problem?</b></p>
<p>Das Amtsgericht in Bad Hersfeld kannten bis vor einigen Wochen wahrscheinlich nur die Wenigsten. Dies änderte sich wohl nach dem <a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/07/AG_Bad_Hersfeld_20.03.2017_-_F_111_17_EASO_-_familiengerich..._01.07.2017_11-37-49.pdf" target="_blank" rel="noopener">WhatsApp-Urteil</a> &#8211; eine Schlagzeile jagte die nächste. Der Grund: Alle Nutzer des Nachrichtendienstes WhatsApp in Deutschland machen sich aufgrund der Nutzungsbedingungen des Facebook Unternehmens grundsätzlich strafbar und riskieren damit eine finanziell empfindliche Abmahnung. Das Problem geht also erst einmal von den Nutzungsbedingungen aus.</p>
<p>Konkret steht diese Passage im Fokus:</p>
<blockquote><p><i>&#8222;Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.&#8220;</i> WhatApp-Nutzungsbedigungen (Stand 25. August 2016)</p></blockquote>
<p>Hieraus lässt sich sehr gut die Vorgehensweise des Dienstes erkennen, der jeden Eintrag im Telefonbuch des WhatsApp-Nutzers mit der Konzerndatenbank abgleicht. Damit steht sofort fest, welcher Kontakt auch WhatsApp installiert hat und wer nicht. Diese Information steht unter dem Punkt „Kontakte“ direkt nach dem Abgleich zur Verfügung. Es werden also alle Nummern und Kontakte übertragen &#8211; ob die Personen WhatsApp nutzen oder nicht. Sie können sich also nicht davor schützen, dass Ihre Nummer nicht übertragen wird, indem Sie den Messenager schlicht nicht nutzen.</p>
<p>In einem zweiten Punkt der Nutzungsbedingungen lässt sich WhatsApp von den Nutzern bestätigen, dass diese berechtigt sind, die Nummern und Kontakte an das Unternehmen zu übermitteln und weiterzugeben.</p>
<p>Nach Ansicht des Gerichts müsste sich zunächst jeder eine Genehmigung von den im Telefonbuch gespeicherten Personen einholen, um deren Nummern und persönliche Daten an WhatsApp anschließend weiterzugeben. Wer dies nicht macht, der begehe, so das AG Bad Hersfeld, durch die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der gespeicherten Kontakte &#8211; eine „deliktische Handlung“.</p>
<p><b>Welche Auswirkungen können dem Urteil beigemessen werden? </b></p>
<p>Nach dieser Ausgangslage stellt sich natürlich die entscheidende Frage: Wie hoch ist das Risiko einer Abmahnung wirklich? Der erwähnte Auszug aus den Nutzungsbedingungen beschäftigte schon mehrfach Datenschützer und befeuerte die Kritik daran. Der Kern der Diskussion ist folglich nicht neu. Neu ist jedoch, dass ein deutsches Gericht dies in aller Ausdrücklichkeit in einem Urteil feststellt.</p>
<p>Um abgemahnt zu werden, müsste eine Person, deren Nummer ohne Genehmigung an WhatsApp übermittelt wurde, die übermittelnde Person aktiv abmahnen und die unautorisierte Datenweitergabe nachweisen. Am Ende liefe es im Ergebnis auf Abmahnungen zwischen Familienmitgliedern, Freunden, Bekannten und Arbeitskollegen hinaus. Ein derartiges Vorgehen wirkt absurd und daher eher unwahrscheinlich.</p>
<p>Beachtet werden muss weiterhin, dass Urteile von Amtsgerichten keine Bindungswirkung zukommt &#8211; d.h. ein anderes Gericht, welches über eine solche Abmahnung entscheiden müsste, könnte zu einer anderen Rechtsauffassung gelangen. Eine klare Tendenz gibt das Urteil trotzdem vor. Dieser Richtung könnten Verbraucherschutzzentralen folgen und wiederum gerichtlich gegen die Nutzungsbedingungen von WhatsApp vorgehen. Dies erscheint sehr viel wahrscheinlicher, als einzelne Abmahnungen innerhalb von WhatsApp-Kontakten.</p>
<p><b>Fazit &#8211; Wie können Sie sich gegen eine potenzielle Abmahnung schützen?</b></p>
<p>Wie bereits erwähnt können Sie nicht verhindern, dass Ihre Nummer durch wiederum andere Nutzer an WhatsApp &#8211; auch bei der Nichtnutzung des Dienstes &#8211; weitergegeben wird. Sie können aber verhindern, dass Sie aktiv diese Kontakte an das amerikanische Unternehmen übermitteln: Deinstallieren Sie WhatsApp von Ihren Geräten und nutzen Sie stattdessen einen sichereren Messenger!</p>
<p>Die Richter verweisen in Ihrem Urteil hierzu auf das Nachtichtenrogramm „Threema“. Diesen Messenger gibt es für <a href="https://itunes.apple.com/de/app/threema/id578665578?mt=8" target="_blank" rel="noopener">Apple</a>&#8211; und <a href="https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.threema.app&amp;hl=de" target="_blank" rel="noopener">Android-Geräte</a>. Ich selbst nutze ihn, da die zweite Möglichkeit &#8211; eine Genehmigung von all Ihren Kontakten einzuholen &#8211; keine praxistaugliche Möglichkeit darstellt.</p>
<p>Installieren Sie sich „Threema“ und setzen Sie auch ein (privates) Zeichen für fairen Umgang mit persönlichen Daten und dem Respekt vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.</p>
<p>Wie stehen Sie zum Thema? Ist ein Umstieg für Sie möglich? Schreiben Sie es mir in die Kommentare! Ich bin gespannt…</p>
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<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
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		<title>Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg: Facebook erhält keinen Zugriff auf Daten deutscher WhatsApp-Nutzer</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 May 2017 16:37:26 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In dem Streit um die Nutzung von Daten deutscher WhatsApp-Nutzer hat Facebook eine Niederlage erlitten. Das Hamburger Verwaltungsgericht wies die Klage des Internetriesen gegen eine Untersagung des Datenaustauschs ab. (AZ: 13 E 5912/16) Ausgangslage Nachdem Facebook den Messengerdienst WhatsApp 2014 gekauft hatte und zunächst erklärte, die Daten der beiden Unternehmen nicht zusammenführen zu wollen, kam [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In dem Streit um die Nutzung von Daten deutscher WhatsApp-Nutzer hat Facebook eine Niederlage erlitten. Das Hamburger Verwaltungsgericht wies die Klage des Internetriesen gegen eine Untersagung des Datenaustauschs ab. (<a href="http://justiz.hamburg.de/contentblob/8628058/8d1290fe1e894141c634755236d8394d/data/13e5912-16.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">AZ: 13 E 5912/16</a>)<br />
<span id="more-1502"></span></p>
<h4>Ausgangslage</h4>
<p>Nachdem Facebook den Messengerdienst WhatsApp 2014 gekauft hatte und zunächst erklärte, die Daten der beiden Unternehmen nicht zusammenführen zu wollen, kam es im Sommer 2016 zu einer Kehrtwende. WhatsApp ließ verlauten, die Telefonnummer der User an das Mutterunternehmen zu übermitteln. Auch weitere Profildaten wie das Profilbild, der Status, der Profilname und nicht zuletzt der Zeitpunkt der letzten Nutzung sollten weitergegeben werden. Diese Informationen waren dafür gedacht, den Suchalgorithmus für Freunde bei Facebook auszubauen und die Werbung besser an die Interessen der Nutzer anzupassen. Gern können Sie sich über den Info-Dienst (oben, rechts) zu neuen Artikeln informieren lassen.<br />
Es wurde jedoch beteuert, dass das soziale Netzwerk keinen Zugriff auf die Inhalte der Nachrichten erhalten werde, was nicht zuletzt die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung garantiere.</p>
<h4>Inhalte der gerichtlichen Auseinandersetzung</h4>
<p>Doch diese Zusicherungen gingen dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar nicht weit genug und er untersagte Facebook am 23. September 2016 im Wege einer sofort vollziehbaren Anordnung die Nutzung der Daten deutscher WhatsApp-User. Der Betreiber habe keine vorherige Einwilligung der Nutzer eingeholt, die den deutschen Datenschutzbestimmungen genüge.<br />
Diese Anordnung bestätigte das Gericht nun.<br />
Dabei gab das Verwaltungsgericht zu, es sei noch nicht einmal hinreichend geklärt, ob deutsches Datenschutzrecht überhaupt zur Anwendung komme. Zweifel bestehen, da der amerikanische Internetkonzern seinen internationalen Sitz in Irland hat und daher irisches Datenschutzrecht für anwendbar hält.<br />
Unstrittig ist jedoch, dass eine den deutschen Anforderungen genügende Einwilligung nicht vorlag und nach einer Interessenabwägung die wirtschaftlichen Belange des amerikanischen Konzerns hinter dem Datenschutzinteresse der deutschen User zurücktreten muss.<br />
In einem anderen Punkt unterlag der Datenschutzbeauftragte Caspar jedoch vor Gericht: Daten, die bereits vor der Anordnung erhoben worden waren, müssen nicht sofort gelöscht werden. Allerdings ist bis auf weiteres auch die Nutzung untersagt.</p>
<h4>Facebook will sich nicht geschlagen geben</h4>
<p>Facebook plant, gegen die Gerichtsentscheidung (einstweiligen Verfügungsverfahren) in Berufung zu gehen. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.<br />
Facebook &amp; WhatsApp stehen immer wieder in der Kritik von Datenschützern.<br />
Diese Entscheidung reiht sich ein in die bedenkliche Entwicklung im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und des Informationshungers sozialer Netzwerke wie dem Facebookkonzern. Berühmtheit erlangte beispielsweise der <a href="https://www.power-datenschutz.de/schrems-gegen-facebook/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rechtsanwalt und Datenschützer Maximilian Schrems</a>, der wiederholte Male und durch alle Instanzen gegen das von Mark Zuckerberg gegründete Unternehmen und seine Datenschutzpolicy vorging.</p>
<h4>Fazit</h4>
<p>Die Probleme, die sich aus der Benutzung von WhatsApp ergeben, lassen sich nicht vollumfänglich durch die Einstellmöglichkeiten des Dienstes beseitigen, daher empfahl Caspar bereits im Herbst 2016 der völligen Verzicht auf die App.<br />
In dem <a href="https://www.power-datenschutz.de/verzichten-sie-auf-whatsapp/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Artikel</a> können Sie sich nach Alternativen zu WhatsApp umsehen. So empfiehlt etwa auch Edward Snowden das alternative Nachrichtentool <a href="https://whispersystems.org" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><em>Signal</em></a>.<br />
Beobachten Sie weiter mit mir die spannende Entwicklung im Datenschutzrecht, gerade wenn es um Dienste geht, die viele Menschen beinahe täglich nutzen. Ich bleibe für Sie am Ball und werde hier über das weitere Verfahren berichten.<br />
Könnten Sie auf WhatsApp verzichten? Ich freue mich auf Ihre Beiträge in den Kommentaren!</p>
<h4>Update (13.05.2017)</h4>
<p>Auch in Italien muss sich WhatsApp mit den Behörden auseinandersetzen. Die italienische Wettbewerbsbehörde verhängte gegen WhatsApp ein Bußgeld in Höhe von drei Millionen Euro. Die Nutzer seien in dem Glauben gelassen worden, den Kurzmitteilungsdienst nicht mehr nutzen zu können, sollten sie den neuen Nutzungsbedingungen und insbesondere der Weitergabe persönlicher Daten an die Konzernmutter Facebook nicht komplett zustimmen.</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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		<title>Hamburgs Datenschutzbeauftragter empfiehlt Verzicht auf WhatsApp</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 09 Oct 2016 12:52:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[WhatsApp &#8211; Was konnte nicht schon alles über das Tochterunternehmen von Facebook gelesen (und geschrieben) werden. Erst hinkte der beliebte Messenger lange Zeit in puncto Verschlüsselung hinterher. In diesem Jahr lenkte das Unternehmen ein und ließ sich für die Implementierung einer sog. „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ feiern, während andere Kurznachrichtendienste ein solches Verschlüsselungsverfahren längst einsetzten, um die persönliche [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><b></b>WhatsApp &#8211; Was konnte nicht schon alles über das Tochterunternehmen von Facebook gelesen (und geschrieben) werden. Erst hinkte der beliebte Messenger lange Zeit in puncto Verschlüsselung hinterher. In diesem Jahr lenkte das Unternehmen ein und ließ sich für die Implementierung einer sog. <a href="https://www.power-datenschutz.de/e-mail-verschluesselung-pgp/" target="_blank">„Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“</a> feiern, während andere Kurznachrichtendienste ein solches Verschlüsselungsverfahren längst einsetzten, um die persönliche Kommunikation vor unberechtigten Dritten zu schützen.</p>
<p>Nun steht WhatsApp erneut in der Kritik, nachdem der Konzern ankündigte, künftig die Telefonnummer an Facebook weiterzugeben.<span id="more-1274"></span></p>
<h5><b>Austausch von persönlichen Daten zwischen WhatsApp und Facebook</b></h5>
<p>Facebook unterhält seinen Deutschlandsitz in der Hansestadt Hamburg. Der dortige Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, in dessen Zuständigkeit Facebook und damit auch WhatsApp fällt, findet gegenüber dem Hamburger Abendblatt klare Worte zur aktuellen Auseinandersetzung mit Facebook/WhatsApp: &#8222;Alle Nutzer von WhatsApp sollten ernsthaft prüfen, künftig eher eine der vielen alternativen Messenger-Dienste von Anbietern zu nutzen, die einen datenschutzfreundlicheren Umgang mit Informationen ihrer Kunden praktizieren.“</p>
<p>Dazu muss man wissen, dass sich Facebook weigert, eine Verwaltungsanordnung Caspars umzusetzen, in der dieser die Übernahme der WhatsApp-Daten durch Facebook untersagte. Facebook legte bereits Widerspruch ein und zog vor Gericht, um die Anordnung nicht umsetzen zu müssen.</p>
<p>Noch vor vor zwei Jahren, als das soziale Netzwerk WhatsApp aufkaufte, versicherte Facebook, die WhatsApp-Daten nicht zu übernehmen. Durch eine Änderung der Nutzungsbedingungen erzwingt WhatsApp aber nun doch die Zustimmung zur Datenübermittlung an das Unternehmen. Wer nicht zustimmt, kann WhatsApp nicht mehr benutzen. Der Messenger-Dienst übermittelt das gesamte WhatsApp-Adressbuch an seinen Mutterkonzern, unabhängig davon, ob die Kontakte selbst bei Facebook angemeldet sind oder nicht.</p>
<h5><b>WhatsApp zeigt sich unbeeindruckt von der Kritik</b></h5>
<p>Dem Hamburger Abendblatt sagte Caspar: “Aus Sicht der Nutzer von WhatsApp ist die Nachricht, dass Facebook und WhatsApp trotz weltweiter Kritik und der Einleitung von Verfahren durch Daten- und Verbraucherschützer an den Plänen zum Massendatenabgleich festhalten, keine gute Entwicklung.“</p>
<p>Neben dieser noch recht allgemeinen Zusammenfassung, analysiert der Datenschutzbeauftragte das Problem im Weiteren folgendermaßen: “Zwar hat Facebook mitgeteilt, bislang noch keine Daten von WhatsApp-Nutzerinnen und -Nutzern mit einer +49 Vorwahl im Rahmen des aktuell geplanten Datenabgleichs erhoben zu haben. Daraus lassen sich allerdings keine Rückschlüsse auf das weitere Vorgehen ziehen. Denn zeitgleich betont das Unternehmen, dass der Datentausch auf gängigen Industriestandards beruhe und die Zulässigkeit sich nach dem irischen Recht richte.“ (Irisches Recht findet Anwendung, da sich der Hauptsitz des sozialen Netzwerks in Irland befindet.)</p>
<h5><b>Doch was kann dagegen getan werden?</b></h5>
<p>Hier sei auf den letzten <a href="https://www.power-datenschutz.de/whatsapp-datenschutzbestimmung/" target="_blank">Artikel zu WhatsApp</a> verweisen &#8211; eine Anleitung, um der neuen Datenschutzbestimmung nicht zuzustimmen. Allerdings kann dies Folgen haben: Einige WhatsApp-Benutzer berichten, nun nach der Ablehnung der Datenschutzbestimmung WhatsApp nicht mehr nutzen zu können.  Auch hierzu positioniert sich der Datenschützer aus Hamburg: &#8222;Die rigide Durchsetzung der eigenen Datennutzungsvorstellungen unter Außerachtlassung deutscher Datenschutzvorgaben gegenüber deutschen Nutzerinnen und Nutzern ist uns bereits von den Kontensperrungen bei der legitimen Verwendung pseudonymer Nutzerprofile bekannt“. (So ist es bislang gängige Praxis bei Facebook.)</p>
<h5><b>Was hilft? Alternativen müssen her!</b></h5>
<p>Wer seine persönlichen Daten und die Telefonnummern seiner Kontakte schützen will und sie nicht an Facebook übertragen möchte, dem bleibt wohl nur der Umstieg auf Alternativen.</p>
<p>Edward Snowden, der sich mit Überwachungsmethoden auskennen dürfte, empfiehlt das alternative Nachrichtentool <a href="https://whispersystems.org" target="_blank"><i>Signal</i></a>. Daneben werden aber auch immer wieder Apps wie  <a href="https://threema.ch/de" target="_blank"><i>Threema</i></a>, <a href="https://wire.com/unsupported/" target="_blank"><i>Wire</i></a>  oder <a href="https://telegram.org" target="_blank"><i>Telegram</i></a> genannt. Mehr als 31 Mio. Menschen in Deutschland nutzen WhatsApp, von diesen Nutzerzahlen können die genannten Alternativen bislang nur träumen. Natürlich nützt die beste Messengeralternative nichts, wenn Ihre Kontakte den Dienst nicht installiert haben und stattdessen noch auf WhatsApp setzen.</p>
<p>Doch seien Sie doch der Erste, der eine der oben genannten Apps in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis einführt und damit ein Zeichen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten setzt!</p>
<p>Ich bin auf Ihre Erfahrungen gespannt. Welche Messenger benutzen Sie statt WhatsApp? Kommentieren Sie gern diesen Beitrag.</p>
<p>__</p>
<p>Bild (CCO Public Domain)</p>
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		<item>
		<title>Neue Datenschutzbestimmungen bei WhatsApp. So widersprechen Sie dem Zugriff auf Ihre Daten.</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/whatsapp-datenschutzbestimmung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[3plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Aug 2016 14:46:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Anleitung]]></category>
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		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
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		<category><![CDATA[Datenschutzbestimmungen]]></category>
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		<category><![CDATA[personenbezogene Daten]]></category>
		<category><![CDATA[Praxistipp]]></category>
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					<description><![CDATA[Wer in den letzten Tagen den beliebten Chatmessengerdienst &#8222;WhatsApp&#8220; nutzte, wurde mal wieder aufgefordert, neuen Datenschutzbestimmungen zuzustimmen. Änderungen an den Datenschutzbestimmungen werden immer dann nötig, wenn die technischen Prozesse der Datenverarbeitung verändert oder an neue Gegebenheiten angepasst werden. Grundsätzlich also ein normaler Vorgang. Doch Vorsicht; diesmal haben es die Änderungen in sich. Was sie jetzt tun [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer in den letzten Tagen den beliebten Chatmessengerdienst &#8222;WhatsApp&#8220; nutzte, wurde mal wieder aufgefordert, neuen Datenschutzbestimmungen zuzustimmen. Änderungen an den Datenschutzbestimmungen werden immer dann nötig, wenn die technischen Prozesse der Datenverarbeitung verändert oder an neue Gegebenheiten angepasst werden. Grundsätzlich also ein normaler Vorgang.</p>
<p>Doch Vorsicht; diesmal haben es die Änderungen in sich. Was sie jetzt tun müssen, um sich gegen lästige Zugriffe durch die Werbeindustrie zu schützen, lesen Sie in diesem Beitrag.<span id="more-1178"></span></p>
<h4>Was genau ist eigentlich das Problem?</h4>
<p>Mit der Änderung der Datenschutzbestimmungen, versucht Facebook nunmehr Ihre Zustimmung zu erhalten, auf Ihre Account-Daten zugreifen zu können, um Ihre &#8222;Erlebnisse mit Werbung und Produkten auf Facebook zu verbessern&#8220;. An vielen Stellen anderer Datenschutzerklärungen finden sich sinngemäß Formulierung wie: &#8222;&#8230; um die Werbung besser auf Ihre Interessen abzustimmen.&#8220; Was auf den ersten Blick gar nicht so schlimm erscheint, lässt sich in klare Worte übersetzen: &#8222;&#8230; um Ihnen Geld für Produkte aus der Tasche zu ziehen, die Sie nicht gekauft hätten, weil sie von deren Existenz nichts gewusst hätten, und Sie eigentlich in Ihrem bisherigen Leben auch ganz gut ohne diese Produkte ausgekommen sind.&#8220;</p>
<h4>Wie sollten Sie mit der neuen Datenschutzbestimmung von WhatsApp umgehen?</h4>
<p>Sollten Sie also auf diese Aufforderung stoßen, Ihre Zustimmung hierfür zuerteilen, so tun Sie Gutes daran, den Schalter von <span style="color: #339966;">&#8222;grün&#8220;</span> auf <span style="color: #808080;">&#8222;grau&#8220;</span> zu stellen. Und zwar am Besten, <span style="text-decoration: underline;"><strong>bevor</strong></span> Sie ein weiteres Mal WhatsApp nutzen.</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-1183 size-medium" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/Neue-DSB-2-169x300.jpg" alt="Neue DSB 2" width="169" height="300" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/Neue-DSB-2-169x300.jpg 169w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/Neue-DSB-2-577x1024.jpg 577w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/Neue-DSB-2.jpg 640w" sizes="(max-width: 169px) 100vw, 169px" /> <img decoding="async" class="wp-image-1184 size-medium alignnone" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/Neue-DSB-3-169x300.jpg" alt="Neue DSB 3" width="169" height="300" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/Neue-DSB-3-169x300.jpg 169w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/Neue-DSB-3-577x1024.jpg 577w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/Neue-DSB-3.jpg 640w" sizes="(max-width: 169px) 100vw, 169px" /></p>
<p>Selbstverständlich lässt sich auch in den Einstellungen die Zustimmung auch immer wieder widerrufen. Doch dieser Widerruf gilt eben nur für die Zukunft. Haben Sie einmal die Zustimmung für den Zugriff auf Ihre Account-Daten erlaubt, wird Facebook diese für sich abgreifen und übertragen. Dann ist die Sache erledigt. Von einem zukünftigen Verbot seitens Facebook auf Ihre Account-Daten, wird den Konzern wenig interessieren; denn es hat ja Ihre Account-Daten bereits.</p>
<h4>Fazit</h4>
<p>Deshalb stets &#8211; und das gilt eben auch für allen anderen Diensten im Internet &#8211; die Dienste WhatsApp und Facebook mit gesundem Menschenverstand und einer gewissen Vorsicht benutzen und Änderungen hinsichtlich des Datenschutzes ernst nehmen!</p>
<p>Schließlich geht es um Ihre persönlichen Daten und letztlich damit auch um Ihre Freiheit.</p>
<p>Haben Sie möglicherweise dem Zugriff (ausversehen) zugestimmt?</p>
<p>Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?</p>
<p>Und so widerrufen Sie Ihre Zustimmung:</p>
<p>Gehen Sie zu &#8222;<strong>Einstellungen</strong>&#8220; und anschließend zu Ihrem &#8222;<strong>Account</strong>&#8220; &#8211; nun legen Sie den <span style="color: #339966;">grünen</span> Schalter auf <span style="color: #808080;">grau</span> um!</p>
<p>Fertig.</p>
<p><a href="https://www.power-datenschutz.de/whatsapp-datenschutzbestimmung/img_7803/" rel="attachment wp-att-1202"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-1202 size-medium" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/IMG_7803-169x300.jpg" alt="IMG_7803" width="169" height="300" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/IMG_7803-169x300.jpg 169w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/IMG_7803.jpg 577w" sizes="(max-width: 169px) 100vw, 169px" /></a>        <a href="https://www.power-datenschutz.de/whatsapp-datenschutzbestimmung/img_7804/" rel="attachment wp-att-1203"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone wp-image-1203 size-medium" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/IMG_7804-169x300.jpg" alt="IMG_7804" width="169" height="300" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/IMG_7804-169x300.jpg 169w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2016/08/IMG_7804.jpg 577w" sizes="auto, (max-width: 169px) 100vw, 169px" /></a></p>
<p>__</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Praxistipp: Wie schließe ich meinen WhatsApp-Account? So geht‘s!</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/whatsapp-abmelden/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[3plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Oct 2014 07:29:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
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		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Löschen]]></category>
		<category><![CDATA[Praxistipp]]></category>
		<category><![CDATA[WhatsApp]]></category>
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					<description><![CDATA[WhatsApp abmelden &#8211; so geht&#8217;s: Wenn Sie Ihren WhatsApp-Account schließen möchten, stehen Sie vor folgendem Problem: Wird lediglich die App auf dem Smartphone gelöscht, existiert der Account weiterhin. Allen Kontakten wird man weiterhin als „online“ angezeigt. Sendet ein Kontakt Ihnen nun eine Nachricht, erreicht diese zwar die WhatsApp-Server, Sie jedoch nicht mehr. Vielmehr verschwindet sie [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><a href="https://www.power-datenschutz.de/power-datenschutzkonzept/grune-gluhbirne/" rel="attachment wp-att-437"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft wp-image-437 size-thumbnail" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/grüne-Glühbirne-150x150.jpg" alt="grüne Glühbirne" width="150" height="150" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/grüne-Glühbirne-150x150.jpg 150w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/grüne-Glühbirne.jpg 213w" sizes="auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a>WhatsApp abmelden &#8211; so geht&#8217;s:</h2>
<p>Wenn Sie Ihren WhatsApp-Account schließen möchten, stehen Sie vor folgendem Problem: Wird lediglich die App auf dem Smartphone gelöscht, existiert der Account weiterhin. Allen Kontakten wird man weiterhin als „online“ angezeigt. Sendet ein Kontakt Ihnen nun eine Nachricht, erreicht diese zwar die WhatsApp-Server, Sie jedoch nicht mehr. Vielmehr verschwindet sie im Daten-Nirwana des Dienstanbieters.<span id="more-610"></span></p>
<h2>Richtig abgemelden in 5 Schritten</h2>
<p>Um einen Whatsapp-Account wirklich zu löschen, folgen Sie bitte den folgenden Schritten:</p>
<p><strong>I. Für Android-Nutzer</strong></p>
<ol>
<li>Öffnen Sie WhatsApp.</li>
<li>Öffnen Sie das Menü mit der Menütaste und wählen Sie den Menüeintrag „Einstellungen“.</li>
<li>Als nächstes wählen Sie den Menüeintrag „Account“ aus.</li>
<li>Nun gehen Sie auf „Meinen Account löschen“.</li>
<li>Geben Sie nun Ihre Telefonnummer ein und bestätigen Sie mit „Meinen Account löschen“. Achten Sie dabei darauf, dass auch die Ländervorwahl (Deutschland: +49) korrekt eingestellt ist.</li>
</ol>
<p><strong> II. Für iPhone-Nutzer</strong></p>
<ol>
<li>Öffnen Sie WhatsApp.</li>
<li>Gehen Sie auf „Einstellungen“.</li>
<li>Wählen Sie den Eintrag „Chat-Einstellungen“ aus.</li>
<li>Wählen Sie den Eintrag &#8222;erweitert&#8220; aus.</li>
<li>Geben Sie unter dem Menüpunkt „Meinen Account löschen“ Ihre vollständige Telefonnummer an und bestätigen Sie mir „Account löschen“. Achten Sie dabei darauf, dass auch die Ländervorwahl (Deutschland: +49) korrekt eingestellt ist.</li>
</ol>
<p>Leider erstattet WhatsApp bisher geleistete Zahlungen für die Nutzung der App nicht zurück.</p>
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