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	<title>Persönlichkeitsrecht &#8211; Das Power-Datenschutzkonzept</title>
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	<description>Ihr Freund und Datenschutzbeauftragter Julius S. Schoor</description>
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		<title>Datenschutz: Kontaktnachverfolgung in Restaurants und Gaststätten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 May 2020 17:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Sind Restaurant- und Gaststättenbesuche nur noch möglich, wenn man seine Daten weitergibt? In diesem Blobeitrag spreche ich über das sensible Thema „Kontaktnachverfolgung in Restaurants und Gaststätten“.

Die Eindämmungsverordnungen der Länder gegen die Verbreitung von Corona (SARS-CoV-2) verlangen von den Gastronomiebetrieben ein „geeignetes Verfahren“ zur Kontaktnachverfolgung oder empfehlen diese zumindest „dringlich“ (wie in Berlin).

Die Freude über den Gaststättenbesuch wird schnell getrübt, wenn der Wirt die Kontaktdaten von seinem Gast erheben möchte. Dies rührt daher, weil der Gastwirt mit den Lockerungen der Maßnahmen gegen die Eindämmung der Corona-Weiterverbreitung, dem Lockdown, mit entsprechenden Auflagen versehen sind. Diese Auflagen sollen, – wie in diesem Fall – eine gewisse Kontaktnachverfolgung erlauben, wenn sich ein auf COVID19 positiv Getesteter ebenfalls im Restaurant aufgehalten haben sollte.

Wie verhält man sich nun als Betroffener bei der Kontaktnachverfolgung in Restaurants und Gaststätten, wenn der Wirt nun nicht nur nach unserem Essenswunsch fragt, sondern auch nach unserer Wohnadresse und nach unserer Telefonnummer?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sind Restaurant- und Gaststättenbesuche nur noch möglich, wenn man seine Daten weitergibt? In diesem Blobeitrag spreche ich über das sensible Thema &#8222;Kontaktnachverfolgung in Restaurants und Gaststätten&#8220;.</strong></p>
<p>Die Eindämmungsverordnungen der Länder gegen die Verbreitung von Corona (SARS-CoV-2) verlangen von den Gastronomiebetrieben ein „geeignetes Verfahren“ zur Kontaktnachverfolgung oder empfehlen diese zumindest „dringlich“ (wie in Berlin).</p>
<p>Die Freude über den Gaststättenbesuch wird schnell getrübt, wenn der Wirt die Kontaktdaten von seinem Gast erheben möchte. Dies rührt daher, weil der Gastwirt mit den Lockerungen der Maßnahmen gegen die Eindämmung der Corona-Weiterverbreitung, dem Lockdown, mit entsprechenden Auflagen versehen sind. Diese Auflagen sollen – wie in diesem Fall – eine gewisse Kontaktnachverfolgung erlauben, wenn sich ein auf COVID19 positiv Getesteter ebenfalls im Restaurant aufgehalten haben sollte.</p>
<p>Wie verhält man sich nun als Betroffener bei der Kontaktnachverfolgung in Restaurants und Gaststätten, wenn der Wirt nun nicht nur nach unserem Essenswunsch fragt, sondern auch nach unserer Wohnadresse und nach unserer Telefonnummer?</p>
<p>Der richtige Ansatz ist doch der, von unserem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz) auszugehen. D. h.: Ich bestimme grundsätzlich selbst darüber, wem ich welche Daten wie und zu welchem Zweck anvertraue.</p>
<p>Dann gibt es ggf. noch Regelungen, die mich zu der einen oder anderen Angabe verpflichten kann, ok. Aber auch diese Regelungen müssen sich am Grundrecht auf Datenschutz messen lassen. Regelungen, die gegen das Grundgesetz verstoßen, haben hier in diesem Staat keine Gültigkeit. Problem ist hier nur, dass diese Feststellung nur das Bundesverfassungsgericht rechtswirksam treffen kann. Und der Weg bis dahin kann langwierig und kompliziert sein.</p>
<p>Bis dahin bleibt einem nur der passive Widerstand oder eine smarte Umgehung des Ganzen. Soweit man nicht damit einverstanden ist. Es ist aber auch durchaus erlaubt, eine andere Meinung zu haben, und die eine oder andere Regelung für gut zu erachten (auch wenn sie gegen die Verfassung verstoßen würde).</p>
<p>Also: Der Ausgangspunkt sollte immer bei einem selbst liegen. In diesem Fall sollte man hier zunächst für sich abwägen: Was habe ich für Vorteile, wenn ich meine Kontaktdaten dem Wirt angebe? Ich könnte relativ schnell erfahren, wenn ich neben einem COVID19-Infizierten saß und könnte dann selbst entsprechende Schutzmaßnahmen (bspw. Quarantäne) ergreifen.</p>
<p>Aber mit jeder Datenweitergabe steigt natürlich auch das Risiko eines Missbrauchs meiner Daten. Das Personal könnte z. B. Telefonnummer dazu nutzen, Gäste für andere Zwecke zu kontaktieren oder an die Adressen Werbung zu senden (nur um so die harmlosesten Missbrauchsfälle zu benennen).</p>
<p>Die aufgeklärte Person wägt also selbst ab und übt somit ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus.</p>
<p>Kommt diese Person zu dem Ergebnis, dass die Vorteile einer Weitergabe der Kontaktdaten nicht die Risiken rechtfertigen, die diese Weitergabe mit sich bringt, sollte sie die Weitergabe sein lassen.</p>
<p>Generell gilt bei der Kontaktnachverfolgung in Restaurants und Gaststätten:</p>
<ol>
<li>Soweit der Wirt Listen statt einzelne Kontaktaufnahmebögen verwendet, liegt hier schon ein Verstoß gegen die DSGVO vor, da auch ein jeder andere (und eben nicht allein nur der Wirt) die Kontaktdaten der anderen Gäste sehen kann.</li>
<li>Überall dort, wo Daten erhoben werden, sind Datenschutzhinweise / Datenschutzerklärungen vorhanden sein. Fehlen diese, liegt auch hier ein Verstoß gegen DSGVO vor.</li>
<li>Man hat stets das Recht, sich jederzeit gegen die Gaststättenbetreiber bei der Aufsichtsbehörde für Datenschutz zu beschweren.</li>
</ol>
<p>Aber Vorsicht: Der Wirt ist nicht verpflichtet, uns zu bedienen – ganz unabhängig von dem, wie wir uns verhalten. Letztlich geht es also darum,  einen Weg zu finden, die dem Wirt es erlaubt, irgendwie seine Auflagen erfüllen und uns vor den neuen Datenschutzrisiken schützen zu können. Und das kann von Mal zu Mal ganz unterschiedlich aussehen.</p>
<p>Guten Appetit</p>
<p>Ihr Julius S. Schoor</p>
<hr />
<p>Photo by <a href="https://unsplash.com/@victorhwn725">Victor He</a> on <a href="https://unsplash.com/photos/9X9K7GJmVlk">Unsplash</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Chinesische Regierung plant Totalüberwachung und die Bürger stimmen zu.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jul 2018 19:29:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[China]]></category>
		<category><![CDATA[Schufa]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialkreditsystem]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
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					<description><![CDATA[Was bei uns Datenschützer, Verbraucherzentralen und das Bundesverfassungsgericht auf den Plan rufen würde, stößt in China auf breite Zustimmung: Die chinesische Regierung und private Konzerne bewerten das Sozialverhalten der Bevölkerung mit einem Punktesystem. Je mehr Punkte, desto vertrauenswürdiger; so das System. Es ist höchste Zeit für einen Blick über den nationalen Tellerrand. Ausgangslage Die Regierung [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Was bei uns Datenschützer, Verbraucherzentralen und das Bundesverfassungsgericht auf den Plan rufen würde, stößt in China auf breite Zustimmung: Die chinesische Regierung und private Konzerne bewerten das Sozialverhalten der Bevölkerung mit einem Punktesystem. Je mehr Punkte, desto vertrauenswürdiger; so das System. Es ist höchste Zeit für einen Blick über den nationalen Tellerrand.<span id="more-2069"></span></p>
<h3><strong>Ausgangslage</strong></h3>
<p>Die Regierung der Volksrepublik China setzte sich ein klares Ziel: Ab 2020 bewertet ein zentrales, verpflichtendes und flächendeckendes Sozialkreditsystem das Verhalten aller chinesischen Bürger und Unternehmen. Dahinter steht ein pädagogischer Gedanke: Die gesamte chinesische Gesellschaft soll zu „aufrichtigem“ Verhalten im Sinne der Kommunistischen Partei erzogen werden. Hochoffiziell spricht die Regierung Chinas vom Ziel, mehr „Vertrauenswürdigkeit“ durch die soziale Bewertung zu erreichen/erreichen zu wollen.</p>
<p>Aktuell laufen in 40 Städten entsprechende Bewertungssysteme im Pilotbetrieb. In der Praxis gibt es Pluspunkte für eine schnelle Bezahlung beim Online-Shopping oder wer das Fahrrad benutzt anstatt mit dem Auto zu fahren. Minuspunkte erhält, wer sein smartes Leihfahrrad nicht wieder ordnungsgemäß anschließt/zurückgibt oder wer alleine in einer großen Wohnung lebt. Die Bewertung des Sozialverhaltens findet unter moralischen Aspekten statt, deren Standards durch die chinesische Regierung definiert werden. Je mehr Punkte, desto vertrauenswürdiger ist der einzelne Bürger – und desto mehr Vorteile bekommt er (dafür). Besonders „aufrichtige“ Bürger oder Unternehmen werden auf sogenannten <em>roten Listen</em> öffentlich hervorgehoben und gewürdigt. Rot steht für das Gute/Positive. Das Verhalten besonders „unaufrichtiger“ Bürger oder Unternehmen wird dagegen auf sogenannten<em> schwarzen Listen</em> publik gemacht. Schwarz symbolisiert das Schlechte/Negative.</p>
<p>Nach der <a href="https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3215138" target="_blank" rel="noopener">Studie der Freien Universität Berlin</a> bestätigten 80 % der insgesamt 2200 befragten chinesischen Bürger bereits freiwillig an einem kommerziellen (Pilot-)Sozialkreditsystem teilzunehmen. Besonders verwunderlich ist diese hohe Akzeptanz, da ein negativer Punktestand im Sozialkreditsystem weitreichende Folgen haben kann: Er erschwert oder erleichtert den Zugang zu einem Kredit, er entscheidet, ob man im Hotel beim Check-In eine Kaution hinterlegen muss oder nicht. Demgegenüber ist ein hoher Punktestand beim Online-Dating hilfreich. Ein niedriger hingegen kann die Chancen auf einen Job schmälern.</p>
<h3><strong>Erklärungsversuche &#8211; warum ist die Zustimmung so hoch?</strong></h3>
<p>Die Zustimmung ist dort am Größten &#8211; so der Grundsatz &#8211; wo die Menschen am Meisten von der Bewertung profitieren. Dem ist auch hier so. Die Forschungsergebnisse zeigen, dass das System bei 82 % der älteren, männlichen Chinesen, die in Städten mit hohem Bildungsstatus und gutem Einkommen leben, besonders gut ankommt. In ländlichen Gebieten lag sie bei nur 68 % &#8211; vermutlich, da sich auf dem Land nicht alle Vorteile, die sich durch einem hohen positiven Punktestand ausspielen lassen (schnellere Visavergabe oder Express-Schlangen am Flughafen), greif- und verfügbar sind.</p>
<p>Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die Befragten das Sozialkreditsystem weniger als Überwachungsinstrument (wie wohl bei uns), sondern vielmehr als Instrument zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Schließung institutioneller und regulatorischer Lücken ansehen. In diesem Zusammenhang verweist die Studie auch auf das vergleichsweise unterentwickelte chinesische Rechtssystem.  Dieses betrifft den Bankensektor zu gleichen Teilen. So gibt es zum Beispiel kein einheitliches Kreditauskunftssystem. Ferner ist die Durchsetzung vieler Gesetze mangelhaft.</p>
<p>Dies begründet aus Sicht der Studienautorin die hohen Zustimmungsraten für die Einführung eines solchen Systems: „In einem Land, in dem die Verbraucher über giftige Babymilch oder kontaminierte Erdbeeren besorgt sein müssen oder Internetbetrüger Hunderttausende von Menschen schikanieren, wird das Sozialkreditsystem als Plattform für verlässliche Information wahrgenommen. Die in westlichen Ländern geübte Kritik an der Sammlung persönlicher Daten rückt damit in China in den Hintergrund.“</p>
<h3><strong>Fazit</strong></h3>
<p>Es ist erschreckend und logisch zugleich: Das System wirkt. Bereits heute haben die Sozialkreditsysteme Einfluss auf das Verhalten der chinesischen Bürger. Von den Befragten gaben 72 % demnach an, sich bei ihrer Kaufentscheidung davon beeinflussen zu lassen, wie die Sozialkredit-Bewertung des Unternehmens ist, das die Produkte oder Services anbietet. 18 % haben – so die Umfrageergebnisse – ihr Posting-Verhalten in sozialen Netzwerken verändert und Kontakte entfernt, weil der Umgang mit diesen Kontakten potenziell negativen Einfluss auf die eigene Bewertung hätte haben können.</p>
<p>Während wir uns über die Chinesen wahrscheinlich verwundert die Augen reiben, darf nicht in Vergessenheit geraten, dass auch wir uns bei (finanziellen) Entscheidungen von Bewertungen (ver-)leiten lassen. Hierzulande spielt insbesondere bei der Kredit- und Wohnungsvergabe die <a href="https://www.power-datenschutz.de/schufa-score-kritik/" target="_blank" rel="noopener">SCHUFA AG eine zentrale (und nicht unzweifelhafte) Rolle</a>. Das Punktesystem der Sozialkredit-Bewertung teilt mit der Schufa das gleiche Schicksal: Es ist intransparent. Mehr als 30 % der Studienteilnehmer gaben an, gar nicht zu wissen, wie der Punktestand errechnet wird. Die Schufa nennt die Berechnung des Scorewertes „Betriebsgeheimnis“ und muss den Berechnungsalgorithmus auch nicht offenbaren. Darüber entschied unlängst das höchste deutsche Zivilgericht (<a href="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/07/vi_zr_156-13.pdf" target="_blank" rel="noopener">Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.01.2014 &#8211; VI ZR 156/13</a>).</p>
<p>Ob auch ein Chinese oder eine Chinesin bis vor dem höchsten chinesischen Gericht auf (mehr) Transparenz klagt?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wie sehen Sie das Punktesystem der Sozialkredit-Bewertung?</p>
<p>Könnten Sie sich ein solches System auch in Deutschland vorstellen?</p>
<p>Ich bin auf Ihre Kommentare gespannt!</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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		<title>Was Mieter und Vermieter über die DSGVO wissen müssen.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Jul 2018 19:53:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BDSG]]></category>
		<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
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					<description><![CDATA[Nicht nur in Universitäts- und Großstädten sind der Wohnungsmarkt und die Preisspirale (nach oben) in Bewegung. Nachdem in der letzen Zeit viel über die sog. Mietpreisbremse gesprochen wurde, müssen Vermieter &#8211; gewerblich wie auch privat &#8211; seit spätestens 25. Mai 2018 konkrete Umsetzungsmaßnahmen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigen. Doch auch Mieter betreffen datenschutzrechtliche Neuerungen auf [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht nur in Universitäts- und Großstädten sind der Wohnungsmarkt und die Preisspirale (nach oben) in Bewegung. Nachdem in der letzen Zeit viel über die sog. Mietpreisbremse gesprochen wurde, müssen Vermieter &#8211; gewerblich wie auch privat &#8211; seit spätestens 25. Mai 2018 konkrete Umsetzungsmaßnahmen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigen. Doch auch Mieter betreffen datenschutzrechtliche Neuerungen auf dem (manchmal steinigen) Weg vom Wohnungs- oder Hausexposé bis hin zur Mietvertragsunterschrift.<br />
Die DSGVO für Mieter und Vermieter.<span id="more-2054"></span></p>
<h3>Anwendungsbereich der DSGVO</h3>
<p>Zunächst ist festzustellen, dass sich das Spielfeld zwischen Vermieter und Mieter im Anwendungsbereich der DSGVO befindet, denn es werden in jeder Phase des (vor-) vertraglichen Mietverhältnisses &#8211; also von der ersten Kontaktaufnahme beginnend &#8211; personenbezogene Daten des potenziellen Mieters durch den Vermieter erhoben und verarbeitet.</p>
<h3>Die Grundprinzipien der DSGVO gelten auch für den Vermieter</h3>
<p>Ein wichtiger Grundsatz ist die Datenminimierung. Der Vermieter darf bereits beim ersten Kontakt nur die personenbezogenen Daten des Mieters erheben, die zur Abwicklung des (späteren) Mietvertrags relevant sind (vgl. Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). Darunter fallen Name, Anschrift und Bankverbindung der neuen Mietpartei.<br />
Ein weiterer Grundsatz liegt in der Zweckbindung. Die Datenverarbeitung darf also nur bei legitimem und eindeutigem Zweck erfolgen. Ein solcher ist bei Vermietern bei der Vertragsanbahnung, beim Abschluss des Mietvertrages und zur Durchführung des Vertrages sowie zur Abrechnung der Betriebskosten regelmäßig zu bejahen.<br />
Letztlich ist auf den Grundsatz der Speicherbegrenzung hinzuweisen. Grundsätzlich muss der Vermieter mit dem Ende des Mietvertrages und nach Auszahlung der Kaution sowie der Betriebskostenabrechnung alle Mieterdaten löschen. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang jedoch gesetzliche Verjährungsfristen. Bei Mietverhältnissen sind diese mit sechs Monaten (vgl. <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/548.html" target="_blank" rel="noopener">§ 548 Abs. 1 S. 1 BGB</a>) im Verhältnis zur Regelverjährung von drei Jahren (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/195.html" target="_blank" rel="noopener">§ 195 BGB</a>) allerdings relativ kurz.</p>
<h3>Phasen und Umfang der zulässigen Datenerhebung für den Vermieter</h3>
<p>Aus Vermieterperspektive ergeben sich für die Erhebung personenbezogener Mieterdaten in den verschiedenen Phasen &#8211; vom ersten Interessenten bis zum Vertragsabschluss &#8211; auch unterschiedliche Befugnisse für den Umfang einer zulässigen Datenerhebung.</p>
<h4>Phase 1: &#8222;Der Mietinteressent&#8220;</h4>
<p>Im „Bewerbungsverfahren“ um eine Wohnung dürfen Vermieter regelmäßig nur allgemeine Kontaktinformationen des potentiellen Mieters in Erfahrung bringen: Name, Anschrift und Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse. Zulässig wären ebenfalls die Einsichtnahme des Personalausweises zum Zweck der Identitätsüberprüfung und eines Wohnberechtigungsscheins, sofern ein solcher benötigt wird. Die Forderung nach einer Personalausweiskopie ist <strong>unzulässig</strong>. Auch eine Mieterselbstauskunft muss der Interessent wenn überhaupt erst ausfüllen, wenn nach erfolgter Wohnungsbesichtigung ernsthaftes Interesse seitens des Mieters an der Wohnung besteht.</p>
<h4>Phase 2: &#8222;Die Wohnungsbewerbung&#8220;</h4>
<p>Haben mehrere Mietinteressenten ihr Interesse an der Wohnung angezeigt, bedarf es einer Entscheidung des Vermieters, wer die Wohnungszusage erhalten soll. In dieser Phase ist es dem Vermieter gestattet, weitere personenbezogene Daten zu erheben. Hierzu zählen Bonitätsauskünfte (in aller Regel von der <a href="https://www.power-datenschutz.de/kostenlose-schufa-auskunft/" target="_blank" rel="noopener">Schufa</a>), das monatliche Nettoeinkommen, die Anzahl der einziehenden Personen sowie ein Hinweis über beabsichtigte Haustierhaltung.<br />
<strong>Unzulässig</strong> sind dabei regelmäßig <strong>Fragen zu höchstpersönlichen Daten</strong> wie nach dem Familienstand, Schwangerschaft, Verwandtschaftsverhältnis zu zum Haushalt gehörender Kinder, mögliche Mietrückstände, Angaben zum derzeitiger Vermieter, Dauer der beruflichen Beschäftigung, ausgeübter Beruf, derzeitiger Arbeitgeber, Religionszugehörigkeit, ethnische Herkunft, Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, Partei oder die Mitgliedschaft eines Mietervereins, sexuelle und/oder politische Orientierung, Gesundheitsdaten, Haftbefehle, Vorstrafen, Hobbies (zum Beispiel das Spielen von Musikinstrumenten) sowie Angaben zu Rauchgewohnheiten.<br />
Schließlich sind die Daten unterlegener Mietinteressenten seitens des Vermieters &#8211; aufgrund der Zweckerfüllung &#8211; unverzüglich zu löschen.</p>
<h4>Phase 3: &#8222;Der Mietvertragsabschluss&#8220;</h4>
<p>Gestattet ist die Erhebung von Daten, die für die Ausübung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Dazu können vor allem auch die Kontoverbindungen des Mieters sowie Bürgschaftsverträge mit Privatpersonen oder Banken zählen. Nach dem Grundsatz der Datenminimierung werden wohl folgende Daten nicht mehr verlangt werden können: eine Kopie des Personalausweises (nur noch Einsichtnahme), Kontoauszug, Lohn- und Gehaltsbescheinigung, Leistungsbescheid, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und Vormieterbescheinigung.<br />
Hat der Vermieter einen Mieter gefunden, so ist der Zweck „Mieterauswahl“ entfallen und erhobene Daten zur Mieterauswahl sind zu löschen. Hierunter fallen beispielsweise die Selbstauskunft des Mieters sowie seine Bonitätsangaben. Alle Daten, die nicht mehr zur Vertragsdurchführung notwendig sind, müssen vom Vermieter gelöscht werden.</p>
<h4>Phase 4: &#8222;Kündigung / Auflösung des Mietverhältnisses&#8220;</h4>
<p>Nach Beendigung des Mietvertrages müssen alle personenbezogenen Daten des Mieters gelöscht werden, es sei denn, sie werden für die Auszahlung der Kaution oder der Betriebskostenabrechnung benötigt. Spätestens mit der Abrechnung der Betriebskosten und dem Ablauf der sechsmonatigen Verjährungsfrist bedarf es der Löschung aller Mieterdaten, soweit eine Speicherung darüberhinaus nicht gerechtfertigt ist (zum Beispiel bei steuerlichen Verpflichtungen oder konkreten Rechtsverteidigungsinteressen).</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Die dargestellten Änderungen bilden nur einen Ausschnitt der Neuerungen, an die sich Vermieter (und Mieter) halten müssen. Zur „Wahrheit“ (wenn es so etwas gibt) gehört aber auch, dass das Ungleichgewicht zwischen Vermietern und Mietern durch die DSGVO nicht beseitigt wird. Wenn Sie sich auf eine Wohnung bewerben, werden Sie durch rechtliche Belehrungen des zukünftigen Vermieters und die (zulässige) Zurückbehaltung von personenbezogenen Daten sicher keine „Bonuspunkte“ sammeln. Aber ein freundlicher Hinweis auf die geltende Gesetzeslage ist Ihr gutes Recht, welches Sie nutzen sollten. Insbesondere nach dem Abschluss des Mietvertrages &#8211; dann gibt es nichts mehr zu verlieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Welche Erfahrungen haben Sie auf dem Wohnungsmarkt mit der DSGVO gemacht?</p>
<p>Ich bin echt gespannt.</p>
<p>Kommentieren Sie bitte diesen Beitrag!</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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		<title>Praxistipp: Soforthilfe gegen gefälschten Link zu angeblichen YouTube-Video bei Facebook</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Apr 2018 18:07:05 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In meiner Facebook-Timeline häufen sich aktuell Vorfälle, weshalb sich ein Problemaufriss und die Bereitstellung wirkungsvoller Lösungsansätze lohnen. Bereits im letzten Jahr warnte die Polizei Niedersachsen über ihr Internetportal Ratgeber Internetkriminalität vor einer ganz bestimmten Betrugsmasche bei Facebook. Was Sie jetzt wissen und unternehmen sollten, erfahren Sie hier. In fünf Schritten zu mehr Sicherheit. Ausgangspunkt Bei [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In meiner Facebook-Timeline häufen sich aktuell Vorfälle, weshalb sich ein Problemaufriss und die Bereitstellung wirkungsvoller Lösungsansätze lohnen. Bereits im letzten Jahr warnte die Polizei Niedersachsen über ihr <a href="https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/vorsicht-vor-link-zu-youtube-video-ueber-facebook-messenger.html" target="_blank" rel="noopener">Internetportal Ratgeber Internetkriminalität</a> vor einer ganz bestimmten Betrugsmasche bei Facebook. Was Sie jetzt wissen und unternehmen sollten, erfahren Sie hier.<br />
In fünf Schritten zu mehr Sicherheit.<span id="more-1951"></span></p>
<h3>Ausgangspunkt</h3>
<p>Bei dieser Betrugsmasche erhalten Sie bei Facebook eine an Sie namentlich adressierte Nachricht von einem Ihrer Freunde mit Emoticons sowie einem angeblichen Link zu einem YouTube-Video. Durch die namentliche Ansprache und die spärlichen Informationen sollen Sie neugierig auf das ominöse Video gemacht und damit zum Anklicken des Links verleitet werden.</p>
<div id="attachment_1952" style="width: 310px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-1952" class="wp-image-1952 size-medium" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.51.31-300x206.png" alt="" width="300" height="206" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.51.31-300x206.png 300w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.51.31.png 451w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><p id="caption-attachment-1952" class="wp-caption-text">So sehen die gefährlichen Nachrichten und der Link aus.</p></div>
<p>Wer seiner Neugier nachgibt, beim vertrauten Facebook-Freund nichts Böses ahnt und auf den Link klickt, kann laut der Polizei Niedersachsen in eine Falle tappen. Nutzer werden – sofern sie den Link auf dem Smartphone aktivieren – beispielsweise auf eine gefälschte Facebook-Login-Seite geleitet, die als Fälschung jedoch kaum bis gar nicht erkennbar ist. Auf dieser (gefälschten) Facebook-Seite werden Sie erneut um Eingabe Ihre Zugangsdaten &#8211; also E-Mail-Adresse und Passwort gebeten. Diese Daten werden anschließend per Phishing erbeutet &#8211; das heißt sie werden an Kriminelle weitergeleitet.<br />
Wer den Link von seinem Computer aus anklickt, landet auf der YouTube-Startseite oder einer gefälschten Seite, die möglicherweise Malware auf dem PC einschleusen könnte.<br />
Betroffene werden von den Betrügern meist auch gleich selbst als Nachrichten-Versender missbraucht, ohne es zu merken. In ihrem Namen werden wiederum die Nachrichten mit dem präparierten YouTube-Video an die gesamte Freundesliste versendet.<br />
Wenn Sie eine solche Messenger-Nachricht erhalten haben, sollten Sie keinesfalls den Link anklicken, sondern die Mitteilung umgehend löschen.<br />
Haben Sie doch auf den Link geklickt? Ändern Sie sofort Ihre Zugangsdaten. Sollten Sie Ihr „Facebook-Passwort“ auch an anderer Stelle verwenden, so ändern Sie es auch dort entsprechend.</p>
<h3>Maßnahmen, um sich vor derartigen Angriffen besser zu schützen</h3>
<p>Diese linke Masche ist leider nicht neu und wiederholt sich schneeballartig. Sie schauen unterwegs und nicht besonders aufmerksam auf Ihre Nachrichten, klicken auf den Link und schon ist es zu spät. Das geht schnell. Deswegen sollten Sie Ihr Facebook-Konto besser vor solchen Angriffen schützen. Verwenden Sie dafür die sog. Zwei-Faktor-Authentifizierung. Bei diesem Verfahren muss &#8211; neben dem Benutzernamen und Passwort &#8211; noch ein weiterer Faktor (darum Zwei-Faktor) hinzukommen, damit Sie sich anmelden können.</p>

<a href='https://www.power-datenschutz.de/hilfe-gefaelschtes-youtube-video-facebook/bildschirmfoto-2018-04-27-um-18-53-38/'><img decoding="async" width="150" height="150" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.53.38-150x150.png" class="attachment-thumbnail size-thumbnail" alt="" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.53.38-150x150.png 150w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.53.38-50x50.png 50w" sizes="(max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a>
<a href='https://www.power-datenschutz.de/hilfe-gefaelschtes-youtube-video-facebook/bildschirmfoto-2018-04-27-um-18-52-22/'><img decoding="async" width="150" height="150" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.52.22-150x150.png" class="attachment-thumbnail size-thumbnail" alt="" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.52.22-150x150.png 150w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.52.22-50x50.png 50w" sizes="(max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a>
<a href='https://www.power-datenschutz.de/hilfe-gefaelschtes-youtube-video-facebook/bildschirmfoto-2018-04-27-um-18-53-18/'><img loading="lazy" decoding="async" width="150" height="108" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.53.18-150x108.png" class="attachment-thumbnail size-thumbnail" alt="" /></a>
<a href='https://www.power-datenschutz.de/hilfe-gefaelschtes-youtube-video-facebook/bildschirmfoto-2018-04-27-um-18-52-38/'><img loading="lazy" decoding="async" width="150" height="150" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.52.38-150x150.png" class="attachment-thumbnail size-thumbnail" alt="" srcset="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.52.38-150x150.png 150w, https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Bildschirmfoto-2018-04-27-um-18.52.38-50x50.png 50w" sizes="auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a>

<p>Facebook bietet hierfür zwei unterschiedliche Verfahren an.<br />
Beim ersten authentifizieren Sie sich per Mobiltelefon. Bei jeder Anmeldung wird eine SMS mit einem Code versendet, der zusätzlich eingegeben werden muss. Dieses Verfahren nutzen die meisten Online-Banking-Seite ebenfalls.<br />
Daneben können Sie auch auf bestimmte Authentifizierungsprogramme zurückgreifen, die auf dem Smartphone oder einen anderen Gerät &#8211; beispielsweise einem iPad &#8211; installiert werden müssen. Hier läuft das Verfahren ganz ähnlich: Auf der App (oder dem Drittgerät) wird beim Anmeldeversuch ein Code angezeigt, der bei der Facebook-Anmeldung zusätzlich eingegeben wird. Erst jetzt funktioniert Ihr Login.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Auch über ein halbes Jahr nach dem Bekanntwerden funktioniert dieser Angriff auf unsere Facebook-Zugangsdaten. Leider.<br />
Mit diesen fünf Tipps können Sie sich zukünftig besser schützen:</p>
<ol>
<li>Bleiben Sie stets skeptisch!</li>
<li>Klicken Sie nicht auf Links, von denen Sie nicht wissen, wohin Sie führen!</li>
<li>Geben Sie niemals Ihre Zugangsdaten nach einer oben beschriebenen Weiterleitung ein!</li>
<li>Aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung in Ihrem Account!</li>
<li>Verwenden Sie eine Firewall, einen aktuellen Virenscanner und führen Sie stets alle Updates des jeweiligen Betriebssystems durch!</li>
</ol>
<p>Haben Sie ebenfalls eine manipulierte Nachricht erhalten?</p>
<p>Ich bin auf Ihre Erfahrungen gespannt.</p>
<p>Schreiben Sie mir gern einen Kommentar!</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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		<item>
		<title>Und wieder. Wieder Facebook. Wieder ein Datenskandal.</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/facebook-datenskandal/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 07 Apr 2018 19:38:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Online]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzgrundverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenweitergabe]]></category>
		<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Skandal]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Unternehmen Cambridge Analytica schöpfte weltweit von Millionen Facebook-Nutzern persönliche Daten ab. In der Europäischen Union sind bis zu 2,7 Millionen Menschen betroffen. Facebook äußerte sich zunächst nicht dazu. Inzwischen gibt es einige Statements und Interviews vom Firmengründer Mark Zuckerberg. Kürzlich informierte der US-Konzern auch über Anpassungen im Zuge der Datenschutzgrundverordnung, wies auf die Einstellmöglichkeiten [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Unternehmen <i>Cambridge Analytica </i>schöpfte<i> </i>weltweit<i> </i>von Millionen Facebook-Nutzern persönliche Daten ab. In der Europäischen Union sind bis zu 2,7 Millionen Menschen betroffen. Facebook äußerte sich zunächst nicht dazu. Inzwischen gibt es einige Statements und Interviews vom Firmengründer Mark Zuckerberg. Kürzlich informierte der US-Konzern auch über Anpassungen im Zuge der Datenschutzgrundverordnung, wies auf die Einstellmöglichkeiten in puncto Datenschutz hin und gelobte Besserung.</p>
<p>Glaubwürdig?<span id="more-1923"></span></p>
<h3><b>Ausgangssituation</b></h3>
<p>Das soziale Netzwerk ist bekannt, jedoch nicht gerade für einen Schutz der persönlichen Daten seiner Mitglieder. Dies unterstreicht der jüngste Skandal. „Daten sind das neue Gold“ &#8211; das muss sich auch <i>Cambridge Analytica </i>gedacht haben, als sie sich unberechtigt Zugriff auf die persönlichen Daten von Millionen Facebook-Konten verschafften. Angesichts der Einwohnerwahl innerhalb der EU (etwa 512 Millionen) erscheint die Betroffenheit von „nur“ 2,7 Millionen Personen erst einmal nicht besonders groß. Allerdings besitzt nicht jeder EU-Bürger einen Facebook-Account, sodass sich die Zahlen damit nach oben relativieren. In Deutschland gelten 300.000 Konten als „betroffen“.</p>
<p>Lange Zeit wurden die vielschichtigen Chancen von digitalen Medien hervorgehoben. In den letzten Jahren setzt sich glücklicherweise immer mehr Bewusstsein für die Schwächen und den Schutz unserer Daten durch; auch beim (europäischen) Gesetzgeber und der EU-Kommission.</p>
<p>Bundesjustizministerin Katarina Barley findet erfrischend klare Worte:</p>
<blockquote><p>„Facebook muss für den Skandal Verantwortung übernehmen. Die Frage, was mit den Daten von 30 Millionen deutschen Nutzerinnen und Nutzern passiert, ist eine zentrale Frage des Verbraucherschutzes. Das europäische Facebook-Management muss zu diesem Skandal umfassend gegenüber der Bundesregierung Stellung beziehen. Dafür werde ich Vertreterinnen und Vertreter des Unternehmens in das Bundesjustizministerium laden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Nutzer in Sozialen Netzwerken gegen ihren Willen ausgeleuchtet werden, um sie ganz gezielt mit Wahlwerbung oder Hass gegen den politischen Gegner zu bombardieren. Solche Wahlkampfmethoden sind eine Gefahr für die Demokratie. Hier müssen klare Regeln gelten.Europa hat beim Datenschutz ein sehr viel strengeres Recht als die USA. Die Selbstbestimmung des Einzelnen über seine Daten hat hier einen hohen Wert. Als Grundrecht, als Verbraucherrecht. Entscheidend ist die Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer. Die kann immer nur wirksam sein, wenn die Betroffenen genau wissen, was mit ihren Daten passiert. Das künftige europäische Datenschutzrecht, das ab Mai 2018 gilt, sieht bei Verstößen empfindliche Sanktionen bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.“</p></blockquote>
<p>Die Ministerin verweist auf die ab 25.05.2018 geltende <a href="https://www.power-datenschutz.de/die-eu-datenschutzgrundverordnung/" target="_blank" rel="noopener">„Datenschutzgrundverordnung“ (DSGVO)</a>, die das Datenschutzrecht europaweit vereinheitlicht. Wichtige Neuerungen sind u.a. die Sanktionen bei einem Verstoß gegen das europäische Datenschutzrecht; insbesondere die erheblich höheren Obergrenzen der Bußgelder bei einem Verstoß (bis zu 20.000.000 Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Vorjahres); <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&amp;from=DE" target="_blank" rel="noopener">Art. 83 DSGVO</a>. Ein solches Bußgeld würde auch Facebook empfindlich treffen.</p>
<h3><b>Reaktion seitens Facebook<span class="Apple-converted-space"> </span></b></h3>
<p>Erst das große Schweigen im Walde. Irgendwann wurde der Druck für Zuckerberg zu groß. Er wandte sich an die Presse, entschuldigte sich und kündigte mehr Transparenz im Bereich Datenschutz an. Eine Maßnahme des Unternehmens betrifft die Werbeeinblendungen zu politischen Themen/Parteien. Diese sollen zukünftig klar (als solche) erkennbar sein oder ausweisen, wer sie finanziert. Damit reagiert der Konzern auf Vorwürfe, wonach die illegal weitergegebenen Daten für personalisierte Wahlwerbung missbraucht wurden seien.<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<p>Daneben blendet Facebook nun Informationen zum Thema Datenschutz ein &#8211; siehe Screenshots.</p>
<div class="envira-gallery-feed-output"><img decoding="async" class="envira-gallery-feed-image" src="https://www.power-datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Screenshot_20180407-115045-1-576x1024-640x480.png" title="Screenshot_20180407-115045" alt="" /></div>
<p>Ich bitte Sie daher:<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<p>Nehmen Sie sich <i>zwei</i> Minuten Zeit (länger dauert es nicht) und lesen Sie sich diese Angaben aufmerksam durch. Klicken Sie nicht (gewohnheitsmäßig) auf „Akzeptieren und fortfahren“. Durch diese Einstellungen können Sie beispielsweise prüfen, ob in Ihrem Profil Ihre Interessen und religiöse oder politische Ansichten gespeichert sind. Ebenfalls können Sie abstellen, dass Facebook Sie automatisch auf Fotos und in Videos erkennt.<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<h3><b>Fazit<span class="Apple-converted-space"> </span></b></h3>
<p>Der große Hype um Facebook &#8211; zumindest in der jüngeren Generation &#8211; scheint verflogen. Es existieren mittlerweile genügend andere soziale Plattformen. Twitter, Instagram, <a href="https://www.power-datenschutz.de/snapchat-lustiger-fotospass-oder-bedenklicher-datensauger/" target="_blank" rel="noopener">Snapchat</a>… Deswegen trifft dieser (erneute) Datenskandal das Unternehmen besonders. Viele Nutzer haben kein Verständnis mehr für einen derartig schlechten Umgang mit ihren persönlichen Daten. Auch viele Politiker nehmen sich dem Thema an. Zum Schluss nochmal Katarina Barley:</p>
<blockquote><p>„Es ist an der Zeit für eine deutliche Reaktion der europäischen Staaten. Für Soziale Netzwerke braucht es klare Regeln. Wir werden überprüfen, ob die Möglichkeiten der neuen europäischen Datenschutzverordnung ausreichen. Wir müssen klare Anforderungen an die Betreiber Sozialer Netzwerke auf europäischer Ebene gesetzlich festschreiben.“</p></blockquote>
<p>Bis dahin prüfen Sie bitte, was Sie selbst unternehmen können, um Ihre Daten gegenüber Facebook (besser) zu schützen. Einige in meinem Freundes- und Bekanntenkreis, die schon vorher auch auf anderen Plattformen angemeldet waren, löschten ihr Profil bei Facebook komplett. Das ist eine Möglichkeit. Sicher ist sie für viele Nutzer zu radikal. Außerdem ist unklar, was „löschen“ bei Facebook konkret heißt und ob unsere Daten nicht bereits illegal weitergeben wurden. Wenn Sie Ihren Account weiterhin benutzen möchten, dann überprüfen Sie äußerst kritisch die Datenschutzeinstellungen.<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<p>Besser als nix.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wie sehen Sie den Datenskandal bei Facebook?</p>
<p>Haben Sie noch weitere Tipps zur Verbesserung der Datensicherheit bei den Datenschutzeinstellungen entdeckt?</p>
<p>Ich bin auf Ihre Erfahrungen gespannt.<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<p>Schreiben Sie mir gern einen Kommentar!</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Telegram: Eine Kanzlei stellt ihre (interne) Kommunikation um</title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/vorteile-von-telegram/</link>
					<comments>https://www.power-datenschutz.de/vorteile-von-telegram/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Mar 2018 17:07:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Telegram]]></category>
		<category><![CDATA[Verschlüsselung]]></category>
		<category><![CDATA[WhatsApp]]></category>
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					<description><![CDATA[In den letzten Jahren etablierte sich WhatsApp nicht nur rasend im privaten &#8211; nein &#8211; auch im geschäftlichen Bereich. Die allermeisten Mitarbeiter hatten den Messanger-Dienst bereits auf dem Smartphone. Der Schritt zu einer eigenen Gruppe mit den (lieben) Kollegen war nicht weit. Die Handhabung ist bequem &#8211; warum also eine Alternative benutzen? Eine persönliche Abwägung. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Jahren etablierte sich <em>WhatsApp</em> nicht nur rasend im privaten &#8211; nein &#8211; auch im geschäftlichen Bereich. Die allermeisten Mitarbeiter hatten den Messanger-Dienst bereits auf dem Smartphone. Der Schritt zu einer eigenen Gruppe mit den (lieben) Kollegen war nicht weit. Die Handhabung ist bequem &#8211; warum also eine Alternative benutzen?</p>
<p>Eine persönliche Abwägung.<span id="more-1899"></span></p>
<h3><b>Ausgangssituation</b></h3>
<p><em>WhatsApp</em> verbreitete sich wie ein Lauffeuer. Weltweit. Doch der Chat-Client stand in den letzten Jahren auch immer wieder negativ in den Schlagzeilen. Vor allem die Daten(un)sicherheit ist ein gravierendes Problem. Spätestens durch die Übernahme des ehemaligen Start-ups <i>WhatsApp</i> durch <i>Facebook</i> im Jahre 2014, wurden Datenschützer alarmiert. Lange &#8211; zu lange &#8211; dauerte es, bis das Unternehmen die sog. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einführte. Dadurch wurde die Übertragungssicherheit grundsätzlich erhöht. Nichtsdestoweniger bleiben viele wichtige Frage des Datenschutzes bis zum heutigen Tage ungeklärt. So ist die Datenweitergabe bzw. -nutzung  durch den Mutterkonzern <i>Facebook</i> wiederholt zur Debatte gestellt worden. Eng damit verbunden ist auch die Tatsache, dass sich die Server von <em>WhatsApp</em> in den USA befinden und damit nicht im unmittelbaren Anwendungsbereich des deutschen Datenschutzrechts. Diese ausgewählten Probleme &#8211; neben weiteren &#8211; waren und sind Gegenstand von <a href="https://www.power-datenschutz.de/verwaltungsgericht-hamburg-facebook-whatsapp/" target="_blank" rel="noopener">gerichtlichen Auseinandersetzungen</a>. Schon dadurch lässt sich das hohe Interesse an unseren persönlichen Daten durch <em>WhatsApp</em> &#8211; bzw. <i>Facebook</i> ablesen.</p>
<p>Fest steht: <em>WhatsApp</em> erfreut sich großer Beliebtheit und ist sehr verbreitet, aber viele grundsätzliche Datenschutzfragen sind offen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar rief bereits in der Vergangenheit zum Verzicht von <em>WhatsApp</em> auf. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch die Stiftung Warentest &#8211; in vergangenen Tests schnitt der Messenger nicht gut ab.</p>
<h3><b>Die Suche nach einer tauglichen Alternative</b></h3>
<p>Meine Mitarbeiter und ich teilen diese Auffassung. Wir begleiten die aktuellen Entwicklungen im Bereich Datenschutz sehr genau. Beim <em>„WhatsApp-bashing“</em> werden schnell Rufe nach Alternativen laut. Eines vorab: Jede dieser Alternativen ist &#8211; gemessen am Marktanteil von <em>WhatsApp</em> &#8211; ein echtes Nischenprodukt. Gleichwohl suchten und probierten wir einige Apps aus, um schlussendlich die Sicherheit unserer internen Kommunikation zu verbessern. Schon im Vorfeld stand fest, dass wir auf viele Funktionen von <em>WhatsApp</em> nicht mehr verzichten möchten: Verschlüsselung der Nachrichten, Gruppenfunktion, Sprachnachrichten, Screenshots, die Möglichkeit, Bilder und Videos verschicken zu können und ein leistungsfähiger Web-Client. Nicht zuletzt sollte die Performance der Alternative nicht schlechter sein. Mit diesem Anforderungsprofil wurde die Bandbreite der Mitbewerber schon relativ schmal. Im Gespräch waren am Ende drei Apps: <i>Threema</i> (kostenpflichtig), <i>Signal</i> und <i>Telegram</i>. Schlussendlich entschieden wir uns für <i>Telegram</i>.</p>
<h3><b>Telegram &#8211; die eierlegende Wollmilchsau?</b></h3>
<p>Das ist die wirklich spannende Frage.</p>
<p>Die Erfolgsgeschichte von <i>Telegram</i> startete 2013. Von Beginn stand die Verschlüsselung der Nachrichten, Bilder und Anrufe als zentrale Funktion im Mittelpunkt. Der erste, aber entscheidende, Unterschied zu <em>WhatsApp</em>.</p>
<p><i>Telegram</i> charakterisiert sich durch die großen Dateimengen, die über die App versendet werden können. Es können Textnachrichten, Fotos, Videos und Dokumente bis zu 1,5 Gigabyte ohne Probleme verschickt werden. Selbst die meisten E-Mail-Clients können da nicht mithalten. Für diese großen Datenmengen arbeitet das Programm mit einer enormen Performance, die auch bei deutlich kleineren Dateigrößen Spaß beim Nutzer hervorruft.</p>
<p>Gruppenchats unterstützt der Messanger ebenfalls. Hier können Sie bis zu 1.000 Kontakte einer Gruppe hinzufügen.</p>
<p>Genauso wie bei <em>WhatsApp</em> können Sie bei Bedarf Ihren eigenen Standort in Echtzeit mit Kontakten teilen.</p>
<p>Im Unterschied zu <em>WhatsApp</em> werden Daten in der Cloud gespeichert, sodass Konversationen über mehrere Geräte hinweg synchronisiert werden können. Das hat den riesigen Vorteil, dass man Chats auch über die Client-Software für den PC oder Mac führen kann, ohne dass er mit dem Smartphone verbunden sein muss.</p>
<p>Hinsichtlich der Verschlüsselung unterstützt <i>Telegram</i> zwei Ebenen sicherer Verschlüsselung. Server-Client Verschlüsselung wird in Cloud-Chats (private Chats und Gruppenchats) eingesetzt. Darüberhinaus bietet die App auch sog. „Geheime Chats“ an. Diese setzen auf eine zusätzliche Ebene der Client-Client Verschlüsselung. Alle Daten &#8211; egal ob Texte, Medien oder Dateien &#8211; werden auf die gleiche Weise verschlüsselt.</p>
<p>Versehentlich oder fehlerhaft verschickte Nachrichten lassen sich zurückziehen &#8211; d.h. auch direkt beim Gesprächspartner nachtäglich (für alle) löschen.</p>
<p>Die Clientsoftware für den PC oder Mac überrascht mit intuitiver Nutzungsführung und einem Funktionsumfang, die andere Messengerdienste zum Zeitpunkt unseres Wechsels nicht boten. Ein Screenshot oder der Ausschnitt eines solchen via copy/paste zB über die Clientsoftware eines Messengerdienstes zu versenden, das konnte nur der von <em>Telegram</em>. Auch das Telefonieren über die Clientsoftware ist kein Problem.</p>
<p>Die App steht für iOS, Android und auch als spezieller Client für Desktoprechner <a href="https://telegram.org/apps" target="_blank" rel="noopener">zum Download</a> zur Verfügung. <em>Telegram</em> ist ein Non-Profit-Projekt. In einem ICO sammelte Telegram im Februar 2018 850 Millionen $ für die Weiterentwicklung des Messengerdienstes. Wir gehen also davon aus, dass Telegram trotz der besseren Performance und des größeren Funktionsumfanges (im Vergleich zu WhatsApp) auch zukünftig kostenfrei bleiben wird.</p>
<h3><b>Fazit</b></h3>
<p>Unseren Anforderungskatalog erfüllt <i>Telegram</i>. Meine Mitarbeiter und ich erfreuen sich über den größeren Komfort und den Gewinn an Effektivität. Wir sind überzeugt, mit dem Wechsel zu <em>Telegram</em> unseren Anspruch auf zeitgemäße Kommunikation gerecht zu werden.</p>
<p>Bei aller Begeisterung sollten drei Aspekte nicht unerwähnt bleiben:</p>
<p>Erstens gibt es bei moderner Internet-Kommunikation keine uneingeschränkte Sicherheit. Es können nur Maßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit zu erhöhen. Normalerweise ist dieser Schritt mit Einschränkungen verbunden. Auf der Seite des Leistungs- und Funktionsangebot konnten wir diese nicht feststellen.</p>
<p>Zweitens bleibt auch <i>Telegram</i> nicht vor schlechter Presse bewahrt: Die App wurde in der Vergangenheit als Kommunikationswerkzeug von Kriminellen und Terroristen aufgrund der hohen Sicherheit und Anonymität benutzt. Diese Diskussion über den möglichen Missbrauch von Verschlüsselungstechniken und Anonymisierung stellt sich allerdings nicht nur hier. Auch beim sog. Darknet ist ein solcher Fehlgebrauch nicht ausgeschlossen.</p>
<p>Zuletzt: Die meisten benutzen <i>WhatsApp</i> &#8211; ohne die aufgezeigten Gefahren anzuerkennen. Damit ist der Kreis der Nutzer bei <i>Telegram</i> &#8211; im Vergleich zu <em>WhatsApp</em> &#8211; (noch) überschaubar. Dennoch werden Sie überrascht sein, wenn Sie sich bei <i>Telegram</i> anmelden und dort Ihre Kontakte durchsuchen, wer nicht schon alles umgestiegen ist. Wir sind es auch. Wir sehen uns dort.</p>
<div class="su-box su-box-style-soft" id="" style="border-color:#c8ae00;border-radius:3px;"><div class="su-box-title" style="background-color:#fbe120;color:#000000;border-top-left-radius:1px;border-top-right-radius:1px">Update vom 24. März 2018</div><div class="su-box-content su-u-clearfix su-u-trim" style="border-bottom-left-radius:1px;border-bottom-right-radius:1px">Telegram hat jetzt <strong>200 Millionen</strong> monatlich aktive Nutzer.</div></div>
<p>Welchen Messenger benutzen Sie?</p>
<p>Welche Vor- und Nachteile sind Ihnen aufgefallen?</p>
<p>Lassen Sie uns diskutieren und kommentieren Sie diesen Beitrag!</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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		<title>Gegen nervige Werbung und lästige Newsletter hilft das Recht auf Vergessen.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[3plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jan 2018 16:54:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anleitung]]></category>
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					<description><![CDATA[&#8222;Jetzt werden alte Zöpfe abgeschnitten!“ Der Jahreswechsel ist traditionell der Zeitpunkt für das Geloben auf Besserung. Aber nicht nur zu Beginn eines neuen Jahres sollten wir überlegen, ob wir unseren digitalen Fingerabdruck reduzieren und unsere Daten bei bestimmten Unternehmen löschen lassen sollten. Sagen Sie so adi­eu zu nervigen Newslettern und den Briefkasten verstopfende Werbung. Das [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>&#8222;Jetzt werden alte Zöpfe abgeschnitten!“ Der Jahreswechsel ist traditionell der Zeitpunkt für das Geloben auf Besserung. Aber nicht nur zu Beginn eines neuen Jahres sollten wir überlegen, ob wir unseren digitalen Fingerabdruck reduzieren und unsere Daten bei bestimmten Unternehmen löschen lassen sollten. Sagen Sie so adi­eu zu nervigen Newslettern und den Briefkasten verstopfende Werbung.</p>
<p>Das Zauberwort heißt: Recht auf Vergessen.<span id="more-1842"></span></p>
<h3><b>Problemaufriss</b></h3>
<p>Wir verbreiten unsere Daten sehr schnell im Internet. Dies geschieht beispielsweise bei jeder Onlinebestellung. Nicht selten fordern die Internethändler unser Einverständnis, um regelmäßig per Newsletter über neue Angebote zu informieren. Oft ist das entsprechende Kästchen schon vorausgewählt, sodass diese Option erst mühsam abgewählt werden müsste. In der Folge trudelt nach der erfolgreichen Bestellung häufig Werbung ins Haus &#8211; sowohl per E-Mail, wie auch klassisch per Post. „Des einen Freud, des anderen Leid“ könnte man sagen, denn nicht jeder möchte nach seinem Onlinegeschäft weiterhin über „Top-Angebote“ informiert werden (weil er oder sie z. B. das Kästchen mit der Einwilligung der Datennutzung schlicht übersehen hat).</p>
<h3><b>Lösungsansätze</b></h3>
<p>Im Hinblick auf Werbung per E-Mail (Newsletter) ist ein Lösungsansatz vielen bekannt: Jeder (seriöse) Newsletter muss einen Link mit der Abschrift „abmelden“ oder „unsubscribe“ enthalten. Auf diese Weise können Sie dem zukünftigen Versand verhindern. Sollte der Newsletter (meist am Ende) keine entsprechende Abmeldeoption vorhalten, sind die gesetzlichen Verpflichtungen des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html" target="_blank" rel="noopener">§ 7 Abs. 2 Nr. 4 UWG</a> nicht eingehalten &#8211; ein starkes Indiz für eine illegale Form der Werbung, was aber ein Thema für sich ist. Soweit &#8211; so bekannt.</p>
<p>Es gibt aber eine weitere Möglichkeit, die das Problem gewissermaßen an der Wurzel packt: Das Bundesdatenschutzgesetz und die zukünftig geltende <a href="https://www.power-datenschutz.de/die-eu-datenschutzgrundverordnung/">Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)</a> gewähren uns ein sog. „Recht auf Vergessen“. Was sich in ersten Moment seltsam anhört, ist letztlich nur konsequent. Klar, wir können uns überall anmelden, unsere persönlichen Daten hinterlassen und unsere Einwilligung zur Nutzung dieser Daten geben, ABER wir können ebenso unser Einverständnis widerrufen und zur Löschung der gespeicherten Daten auffordern.</p>
<h3><b>Recht auf Vergessen &#8211; die Rechtsgrundlage</b></h3>
<p>Eine gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&amp;amp;from=DE" target="_blank" rel="noopener">Art. 17 Abs. 1 lit. a) DS-GVO</a> sowie im dazugehörigen Erwägungsgrund 65. Dort heißt es: „(…) Insbesondere sollten betroffene Personen Anspruch darauf haben, dass ihre personenbezogenen Daten gelöscht und nicht mehr verarbeitet werden, wenn die personenbezogenen Daten hinsichtlich der Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden, wenn die betroffenen Personen ihre Einwilligung in die Verarbeitung widerrufen oder Widerspruch gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten eingelegt haben oder wenn die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten aus anderen Gründen gegen diese Verordnung verstößt (…)“.</p>
<p>Soweit also die gesetzliche Grundlage, aber wie können Sie diese für sich fruchtbar machen und was hat das <i>Recht auf Vergessen</i> mit nervigen Newslettern und der Werbepost im Briefkasten zutun? Kurzum: Wenn Sie der Nutzung Ihrer Daten widersprechen und die Löschung verlangen, dann müssen Unternehmen dem auch nachkommen. Für Zuwiderhandlungen sieht die in Kraft tretende DS-GVO empfindlichen Geldstrafen vor. Im Ergebnis werden Ihre persönlichen Daten &#8211; Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse sowie Anschrift,&#8230; &#8211; gelöscht. Damit kann von diesem Unternehmen an Sie auch keine Werbung mehr geschickt werden. Dieses Vorgehen bringt einen weiteren Vorteil mit sich, denn je weniger Firmen Ihre personenbezogenen Daten speichern, desto geringer ist auch die Gefahr einer (illegalen) Datenweitergabe an Dritte oder des Datendiebstahls durch Hacker. Beachten sollten Sie jedoch, dass nach einer vollständigen Datenlöschung &#8211; beispielsweise bei einem Onlinestore &#8211; auch Ihre Bestelldaten gelöscht werden und es dann möglicherweise schwierig werden kann, wenn Sie innerhalb der Garantie Ihre Gewährleistungsrechte nutzen möchten.</p>
<h3><b>Fazit</b></h3>
<p>Wenn Sie sich immer noch nicht recht angesprochen fühlen sollten, dann durchforsten Sie doch mal bitte Ihr (Spam-) E-Mail-Postfach und beobachten Sie, wieviel Werbung in Ihrem Briefkasten an Sie adressiert landet und fragen Sie sich: „Möchte ich, dass diese Konzerne meine persönlichen Daten speichern und verwenden; interessiert mich diese Werbung?“ Sollten Sie diese Frage mit „nein“ beantworten, so stelle ich Ihnen folgenden Formulierungsvorschlag zur Verfügung, um Ihr Einverständnis zur Datennutzung zu widerrufen und zur Löschung aufzufordern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<div class="su-box su-box-style-soft" id="" style="border-color:#be0000;border-radius:3px;"><div class="su-box-title" style="background-color:#f11c1b;color:#FFFFFF;border-top-left-radius:1px;border-top-right-radius:1px">Formulierungsvorschlag | Antrag auf Lösung</div><div class="su-box-content su-u-clearfix su-u-trim" style="border-bottom-left-radius:1px;border-bottom-right-radius:1px">Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
ich bitte Sie gemäß Art. 17 Abs. 1 lit. a) DS-GVO und § 35 Abs. 5 BDSG alle Daten, die Sie von mir gespeichert haben, unverzüglich zu löschen.<br />
Bitte bestätigen Sie mir kurz, dass die Datenlöschung umfänglich vollzogen wurde.<br />
Sollten Sie diese E-Mail ignorieren, werde ich mich an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wenden.<br />
Außerdem behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.<br />
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Vorname Name</div></div>
<p><strong>Ein kleiner Tipp:</strong> Diese Aufforderung können Sie auch unkompliziert per E-Mail verschicken. Die E-Mail-Adresse der Unternehmen, mit denen diese am Rechtsverkehr teilnehmen, finden Sie meist auf der jeweiligen Internetseite unter „Impressum“. Sollten Sie trotz der Löschaufforderung mit weiteren E-Mails und Werbung per Post bombardiert werden, so können Sie sich an den <a href="https://www.datenschutz-wiki.de/Aufsichtsbehörden_und_Landesdatenschutzbeauftragte" target="_blank" rel="noopener">zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten</a> wenden oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.</p>
<p>Im Ergebnis kennen Sie jetzt eine gesetzliche Grundlage, wie Sie der Nutzung Ihrer persönlichen Daten widersprechen und die Löschung verlangen können. Lassen Sie sich also nicht nerven, sondern nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das deutsche und europäische Datenschutzrecht gewährt.</p>
<p>Welche Newsletter nerven Sie am meisten? Haben Sie bereits Unternehmen angeschrieben und die Löschung Ihrer Daten verlangt? Ich bin auf Ihre Erfahrungen gespannt. Kommentieren Sie diesen Beitrag!</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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		<title>Was haben ein Vibrator, Weihnachten und Datenschutz gemeinsam? Mehr als gedacht&#8230;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[3plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Dec 2017 22:37:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Jahr 2017 neigt sich dem Ende entgegen. Weihnachten steht vor der Tür &#8211; die Zeit für Familie, festliches Essen und Geschenke. Die Frage &#8222;Was soll ich verschenken?&#8220; kann für ungemütliche Weihnachtsstimmung sorgen. Der Anspruch steigt und die Angebotsvielfalt ist uferlos. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass Sie Ihre persönlich(st)en Daten nicht verpackt und mit Schleife dekoriert [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Jahr 2017 neigt sich dem Ende entgegen. Weihnachten steht vor der Tür &#8211; die Zeit für Familie, festliches Essen und Geschenke. Die Frage &#8222;Was soll ich verschenken?&#8220; kann für ungemütliche Weihnachtsstimmung sorgen. Der Anspruch steigt und die Angebotsvielfalt ist uferlos. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass Sie Ihre persönlich(st)en Daten nicht verpackt und mit Schleife dekoriert unter den Weihnachtsbaum legen! Auch die Erotikindustrie entdeckte das Weihnachtsgeschäft und nutzt es für sich. Doch schon bei der Wahl der Geschenke muss man sich vor Augen führen, wer hier letztlich der Beschenkte sein soll. Kurzum: <strong>Möchten Sie ein Produkt verschenken oder ein Produkt erzeugen? </strong><span id="more-1824"></span></p>
<h3>Problemaufriss &#8211; Vibrator mit WLAN und Kamera</h3>
<p>Neben Erotikartikeln in Weihnachtskalendern ist die Vielfalt der Angebotspalette auch für Heiligabend grenzenlos, jede Nachfrage findet ein passendes Angebot.</p>
<p>Der technologische Fortschritt zeigt sich auch hier: So gibt es beispielsweise inzwischen Vibratoren, die vom anderen Ende der Welt mittels App oder aber über das heimische WLAN  ferngesteuert werden können. Das ist allerdings längst noch nicht alles. Nunmehr berücksichtigt der Markt auch die Nachfrage nach Vibratoren mit Kamera. Auf den Seiten der Hersteller heißt es hierzu: „&#8230;Momente der Liebe durch aufgenommene Bilder und Videos zum Leben erwecken&#8230;.“</p>
<p>Versetzen Sie sich in die Situation, die auf einer wahren Begebenheit basiert und <a href="https://www.golem.de/news/sammelklage-gegen-we-vibe-vibratorhersteller-zahlt-entschaedigung-in-millionenhoehe-1708-129536.html" target="_blank" rel="noopener">in den USA zu einer Millionen-Dollar-Klage</a> (für den Hersteller) führte: Wegen einer sich anbahnenden Geschäftsreise schenkte ein Mann seiner Frau einen Vibrator zu Weihnachten, um die Zeit der Fernbeziehung „entspannter“ zu überbrücken. Dabei ahnte der Mann nicht, dass er nicht nur ein Produkt verschenkte, sondern ebenfalls ein neues Produkt erzeugte, nämlich die Intimsphäre seiner Frau.</p>
<p>Denn eben dieser Vibrator besaß eine Kamerafunktionalität. Ob diese Funktion zwingend notwendig ist und welche &#8222;Vorteile&#8220; hiermit verbunden sind, bleibt Ihrer Fantasie überlassen und soll vorliegend nicht näher beleuchtet werden.</p>
<p>Gleichwohl ist hierbei interessant, dass durch die zusätzliche Implementierung einer Kamerafunktion naturgemäß höchst intime Momente erfasst werden, welche im Rahmen des Datenaustausches &#8211; hier durch Übermittlung der aufgenommenen Kamerabilder &#8211; selbstverständlich durch Hacker an- und abgreifbar sind.</p>
<p>Dabei bedarf es im Zweifel nicht einmal eines Hackerangriffs im klassischen Sinne. Denn häufig ist es so, dass das Webinterface mit voreingestellten Zugangsdaten ausgestattet ist, wobei die SSID des WLAN-Access-Points direkt nach dem Gerät benannt wird. Benutzername und Passwort sind standardisiert &#8211; d.h. beim Kauf der Endprodukte immer gleich. Damit wird jedem Laien klar, dass der Angriff auf diese standardisierten Sicherheitseinstellungen nahezu einladend wirkt. Auch im Internet gibt es bereits zu Hauf Anleitungen, wie man ohne großen Aufwand auf die Gerätschaften zugreifen kann.</p>
<p>So geschehen.</p>
<p>Die Vorstellung, dass ein 15-Jähriger aus Bandar Seri Begawan oder auch gerne ein 80-Jähriger aus Castrop-Rauxel in Deutschland, Ihre intimsten Momente mitverfolgen und aufzeichnen kann, ist nicht nur frappierend, sondern bezieht sich auch auf alle anderen vergleichbaren Endgeräte. Denken Sie dabei insbesondere an Babyfongeräte, die ebenfalls vorkonfigurierte und immer gleiche „Sicherheitseinstellungen“ aufweisen und damit kinderleicht angreifbar sind.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Zunächst einmal drängt sich die Frage auf, ob die Kamerafunktion für die Funktionalität eines Vibrators notwendig ist und wenn ja, um welchen Preis? Diese Frage muss sich jeder im Hinblick auf den Schutz seiner Daten und die Wahrung der Intimsphäre selbst beantworten. Letztlich besteht nicht nur die Gefahr des Datenmissbrauchs durch (kriminelle) Dritte &#8211; wie beispielsweise Hacker &#8211; sondern schon die reguläre Datenerhebung und Speicherung auf den Servern der Hersteller/Anbieter ist höchst problematisch. In dem erwähnten Fall in den USA willigte der Vibrator-Hersteller inzwischen ein, jedem US-Nutzer die Summe von 10.000 US-Dollar (etwa 9.350 Euro) als Entschädigung zu zahlen, dessen Daten über die App auf den Servern des Unternehmens gespeichert wurden.</p>
<p>Schaffen also erst gar keine Gelegenheit, dass solche Daten von Ihnen und über Sie erhoben, übertragen und gespeichert werden.</p>
<p>Gleiches gilt für Babyfongeräte, Webcams und Selfie Kameras. Wenn die visuelle Aufzeichnung/Überwachung nicht nötig ist, dann kleben Sie die Kameralinse doch einfach ab.</p>
<p>Darüber hinaus sollten Sie voreingestellte Passwörter umgehend ändern. Der Maßstab für <a href="https://www.power-datenschutz.de/sichere-passwoerter/" target="_blank" rel="noopener">„sichere“ Passwörter wurde auf diesem Blog bereits vorgestellt.</a></p>
<p>Wie stehen Sie zu diesem Thema?</p>
<p>Lassen Sie es mich wissen und kommentieren Sie diesen Beitrag!</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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		<title>The Police is watching you. Potenzial und Probleme von Bodycams.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Nov 2017 19:36:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Rechtsgrundlage]]></category>
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					<description><![CDATA[Jedes Jahr erscheint die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Anhand der Statistik lassen sich strafrechtliche Trends ablesen; positive (der Rückgang von bestimmten Delikten) oder aber auch negative (der Anstieg von Straftaten). Gewaltdelikte gegenüber Polizeibeamten (z. B. Körperverletzung oder Beleidigung) gehören leider zu einem negativen Trend. Gegen diesen Anstieg sollen sog. Bodycams (= Körperkameras) helfen. Erfahren Sie mehr [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Jedes Jahr erscheint die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Anhand der Statistik lassen sich strafrechtliche Trends ablesen; positive (der Rückgang von bestimmten Delikten) oder aber auch negative (der Anstieg von Straftaten). Gewaltdelikte gegenüber Polizeibeamten (z. B. Körperverletzung oder Beleidigung) gehören leider zu einem negativen Trend. Gegen diesen Anstieg sollen sog. Bodycams (= Körperkameras) helfen.</p>
<p>Erfahren Sie mehr zum Potenzial und zu den Problemen dieser neuen Technik gegen Polizeigewalt.<span id="more-1778"></span></p>
<h3><b>Ausgangslage der Bodycams</b></h3>
<p>Der aufmerksame Bürger wird die kleinen Kameras im Schulterbereich der Polizisten bereits entdeckt haben. Bodycams ermöglichen die audiovisuelle Dokumentation der täglichen Polizeiarbeit. Dabei stehen drei wesentliche Funktionen der neuen Ausrüstung im Mittelpunkt:</p>
<ol>
<li>Die Bodycam soll als taktisches Instrument zum Einsatz kommen, um die Eigensicherung des Polizeibeamten zu verbessern,</li>
<li>weiterhin sollen die Schulterkameras eine präventive Funktion erfüllen &#8211; im Idealfall schrecken sie nämlich vor gewalttätigen Übergriffen auf Polizisten bereits im Vorfeld ab und</li>
<li>abschließend soll eine spätere Aufklärung durch die neue Videotechnik ermöglicht werden &#8211; also sowohl bei vom Bürger ausgehender Gewalt gegen die Polizei, als auch bei Polizeigewalt gegen den Bürger.</li>
</ol>
<p>Bereits im Jahr 2013 leitete Hessen als erstes Bundesland ein entsprechendes Pilotprojekt ein, um konkret gefährdete Polizeibeamten in einem Frankfurter Ausgehviertel vor wiederholten und gewalttätigen Übergriffen besser zu schützen. Inzwischen wurde eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen und der Pilot- in den Dauerbetrieb überführt, denn der Bodycam-Einsatz erwies sich in der Praxis aus Sicht der Polizei als erfolgreich. Auch eine Befragung innerhalb der Bevölkerung kommt zu einem positiven Ergebnis: Die Mehrheit der Deutschen befürwortetet den Einsatz der Körperkameras.</p>
<h3><b>Spannungsfeld zwischen öffentlichen Sicherheitsinteressen und den Persönlichkeitsrechten der Gefilmten </b></h3>
<p>Nicht erst nach den Silvesterübergriffen in Köln gibt es vermehrt Rufe nach mehr (Video-)Überwachung im öffentlichen Raum. Dennoch stehen sich hierbei immer zwei konträre Positionen gegenüber: Das öffentliche Sicherheitsinteresse und die Persönlichkeitsrechte der einzelnen Gefilmten. Dieses Spannungsverhältnis wird durch die Technik gewollt (aus-)genutzt, um beispielsweise einen Einschüchterungseffekt auf alle Personen zu erzielen, die sich in der Nähe des filmenden Polizisten befinden. Letztlich können auch Unbeteiligte von der polizeilich gefilmten Maßnahme erfasst werden und auf diese Weise ins Visier staatlicher Beobachtung geraten.</p>
<h3><b>Rechtslage</b></h3>
<p>Hier geht es der Sache nach um Polizeirecht. Auch wenn es ein Polizeigesetz des Bundes gibt, sind die einzelnen Bundesländer für deren Ausgestaltung zuständig. Deswegen ergibt sich bzgl. der Rechtsgrundlage ein Bild, welches aus 16 verschiedenen Teilstücken besteht. Richtig ist, dass die neue Technik spezielle rechtliche Voraussetzungen braucht und sich nicht auf bereits bestehende Rechtsgrundlagen stützen lässt. So führte der Vorreiter Hessen die Rechtsgrundlage des <a href="http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=169564,15" target="_blank" rel="noopener">§ 14 Abs. 6 HSOG</a> (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) ein:</p>
<blockquote><p><i>Die Polizeibehörden können an öffentlich zugänglichen Orten eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, mittels Bild- und Tonübertragung kurzfristig technisch erfassen, offen beobachten und dies aufzeichnen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten oder Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. </i></p>
<p><i><sup>2</sup></i><i>Dabei können personenbezogene Daten auch über dritte Personen erhoben werden, soweit dies unerlässlich ist, um die Maßnahme nach Satz 1 durchführen zu können. </i><i><sup>3</sup></i><i>Sind die Daten für Zwecke der Eigensicherung oder der Strafverfolgung nicht mehr erforderlich, so sind sie unverzüglich zu löschen.</i></p></blockquote>
<p>Auch in anderen Bundesländern finden sich ähnliche Regelung &#8211; beispielsweise in Bremen, Hamburg oder auch im Saarland. Der Wortlaut des Gesetzes zeigt, dass verschiedene Voraussetzungen vorliegen müssen, um die Bodycam zum Einsatz zu bringen. Schon der Anwendungsbereich &#8222;eine Identitätsfeststellung im öffentlichen Raum“ ist umgrenzt und auch einer unverzüglichen Löschung der Aufnahmen wurde Rechnung getragen.</p>
<p>In der Praxis müssen die Streifenpolizisten die Aufnahme ankündigen, am Ende der Schicht werden die Aufnahmen durch den Schichtleiter auf der Wache mit einer speziellen Software übertragen. Dieser entscheidet über die Weiterleitung der Aufnahmen an die Staatsanwaltschaft oder deren Löschung.</p>
<h3><b>Fazit</b></h3>
<p>Im Zeitalter der Smartphones werden auch Polizeibeamte nicht selten bei Einsätzen &#8211; insbesondere bei Demonstrationen und Großveranstaltungen &#8211; von Bürgern gefilmt. Dem könnten die Schulterkameras der Polizisten entgegen wirken. Eine wirkliche „Waffengleichheit“ kann mit den Bodycams aber nicht erreicht werden. Grundsätzlich ist der Videobeweis ein sehr objektives Beweismittel &#8211; anders als beim Zeugenbeweis, kommt es hier nicht zu einer subjektiven Wiedergabe der Geschehnisse.</p>
<p>Jedoch entscheidet allein der Polizist, wann die Aufnahme gestartet und beendet wird, sodass im Einzelfall zu befürchten ist, dass der Polizist eventuelles eigenes Fehlverhalten bewusst undokumentiert lässt. Im Ergebnis geht es um Abschreckung auf Kosten der Persönlichkeitsrechte und ob mit Bodycams auch konsequent gegen Fehltritte der Polizei vorgegangen wird, bleibt also fraglich.</p>
<p>Wie stehen Sie zu Bodycams und Videoüberwachung?</p>
<p>Lesen Sie auch meinen <a href="https://www.power-datenschutz.de/dashcam-rechtslage/" target="_blank" rel="noopener">Artikel</a> zur Rechtslage von sog. &#8222;Dashcams&#8220;.</p>
<p>Ich freue mich über einen Austausch und Ihren Kommentar.</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Dashcam &#8211; geniales Allroundbeweismittel im Verkehr oder unzulässiger Datenapparat?   </title>
		<link>https://www.power-datenschutz.de/dashcam-rechtslage/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Julius S. Schoor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 Oct 2017 17:12:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[„Zwei Juristen &#8211; drei Meinungen.“ Dieser vielgehörte Spruch wirkt abgedroschen, doch wie bei anderen Stereotypen, steckt auch hier ein Funken Wahrheit in der Aussage. Die strittige Rechtslage zu sog. „Dashcams“ (zusammengesetzt aus Dashboard = Armaturenbrett und Cam) ist dafür ein eindrückliches Beispiel. Mittlerweile kleben die kleinen Kameras, im Format einer Streichholzschachtel, hinter immer mehr Rückspiegeln. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>„Zwei Juristen &#8211; drei Meinungen.“ Dieser vielgehörte Spruch wirkt abgedroschen, doch wie bei anderen Stereotypen, steckt auch hier ein Funken Wahrheit in der Aussage. Die strittige Rechtslage zu sog. „Dashcams“ (zusammengesetzt aus Dashboard = Armaturenbrett und Cam) ist dafür ein eindrückliches Beispiel. Mittlerweile kleben die kleinen Kameras, im Format einer Streichholzschachtel, hinter immer mehr Rückspiegeln. Aber wie ist denn nun die Rechtslage für Videoaufnahmen aus Fahrzeugen?<span id="more-1761"></span></p>
<h3><b>Einführung</b></h3>
<p>Gegenwärtig sind Dashcams nicht nur bei Taxiunternehmen und Berufskraftfahrern beliebt &#8211; auch einige Privatpersonen rüsten ihre Fahrzeuge mit mobilen Onboard-Kameras aus. Rechtssprechung und Literatur nahmen sich erst vor wenigen Jahren der vielschichtigen Probleme an, die sich aus der Verwendung von Dashcams ergeben.</p>
<p>Grundsätzlich können zwei unterschiedliche Perspektiven betrachtet werden, die aber auch Berührungspunkte aufweisen: Zunächst die datenschutzrechtliche Sicht und anschließend das Beweisinteresse an Dashcamaufnahmen im Zivil- und Strafprozess.</p>
<h3><b>Die datenschutzrechtliche Perspektive auf Dashcams</b></h3>
<p>Am 13.08.2013 kam das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach zu einem klaren Ergebnis. Die Verwaltungsrichter sahen in den Dashcamaufnahmen personenbezogene Daten (nach § 3 I BDSG), da Aufschriften von Fahrzeugen lesbar gewesen seien und damit individuelle Personen, auch wenn sie nicht direkt gefilmt wurden, zumindest bestimmbar waren. Daher kommt das Bundesdatenschutzgesetz hier zur Anwendung. In diesem rechtlichen Rahmen nahm das Gericht eine Abwägung vor, wonach die berechtigten Interessen der Aufzeichnenden an der Protokollierung des Verkehrsvorgangs die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen überwiegen müssten. Das Ergebnis lautete: <b>Der Dauerbetrieb von Dashcams ist unzulässig</b>. Die Aufzeichnung einer Dashcam und der damit bezweckten Verteidigung zivilrechtlicher Ansprüche in einem Haftungsprozess ist zwar als berechtigtes Interesse anzuerkennen, dieses überwiegt das grundgesetzlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung der erfassten Personen &#8211; bei dieser Form der heimlichen, umfassenden Aufzeichnung &#8211; jedenfalls <b>nicht</b>. Insbesondere kann nicht davon ausgegangen werden, dass es sich nur um eine kurzzeitige Speicherung handelt, weil der Aufzeichnende es selbst in der Hand hat, ob und wann er das Videomaterial löscht. Etwas anderes würde nur gelten, wenn diese Aufzeichnung anlassbezogen ist &#8211; also beispielsweise durch das Einschalten der Kamera in einer kritischen Situation, was der Lebenswirklichkeit von plötzlichen Verkehrsunfällen allerdings entgegensteht.</p>
<h3><b>Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Zivil- und Strafverfahren  </b></h3>
<p>Sollen Aufnahmen einer Dashcams als Beweismittel dienen, ergibt sich eine andere spannende Frage: Kann eine solche heimliche, dauerhafte und damit unzulässige Videoaufnahme von Vorgängen im öffentlicher Verkehr, in deren Folge Personen identifizierbar sind, als Beweis in einem Zivil- oder Strafprozess verwertet werden?</p>
<p>Rechtlich ist die Frage, ob der Vorgang einer konkreten Beweisgewinnung mit dem geltenden Recht im Einklang steht, strikt von der Frage zu trennen, ob die dadurch zu gewinnende Erkenntnis in einem Zivil- oder Strafprozess zur Entscheidungsfindung verwertet werden darf (Beweis<b>erhebung</b>sverbot ≠ Beweis<b>verwertung</b>sverbot).</p>
<p>Abermals ist eine Abwägung zwischen den Rechten des Prozessgegners und den Interessen des Videoverwenders bzw. im Strafprozess den Strafverfolgungsinteressen und den Beschuldigtenrechten durchzuführen:</p>
<p>Diesmal stehen sich die Grundrechte auf rechtliches Gehör (<a href="https://dejure.org/gesetze/GG/103.html" target="_blank" rel="noopener">Art. 103 I GG</a>) und wiederum das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf der Grundlage des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einander gegenüber. Bei dieser rechtlichen Gewichtung sind die Urteile (mitunter innerhalb des selben Amtsgerichts) uneinheitlich.</p>
<p>So vertritt das <a href="https://openjur.de/u/760779.html" target="_blank" rel="noopener">Landgericht (LG) Heilbronn</a> etwa die Auffassung, dass soweit eine Videoaufzeichnung (wie oben dargestellt) rechtswidrig erhoben wurde und damit gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt, diesem Verstoß auch eine Indizwirkung zugunsten eines Beweisverwertungverbots zukomme. Diese Ansicht ist nachvollziehbar, verknüpft jedoch wieder Beweiserhebung und -verwertung.</p>
<p>In einem anderen Fall wurden von einem Amtsgericht (AG) in München die Videoaufnahmen einer Helmkamera als Beweis akzeptiert und verwertet. Die Richter hielten sich nicht lange an dem Problem auf und vergleichen die Aufnahmen mit Urlaubsbildern, die ja schließlich auch manchmal Verkehrssituationen im öffentlichen Raum erfassen würden. Insofern könnten die Richter evtl. an eine Ausnahme von der Anwendung des BDSG (nach § 27 I S. 2 BDSG) wegen ausschließlich persönlicher oder familiärer Zwecke der Aufnahme gedacht haben. Der offensichtlich nicht ausschließlich private oder familiäre Zweck und die spätere Verwendung der Aufnahmen im Prozess sprechen jedoch gegen diese Ausnahme; insofern überzeugt diese Ansicht nicht.</p>
<h3><b>Ergebnis</b></h3>
<p>Die eingangs gestellte Frage zur Rechtslage von Dashcams lässt sich mit <i>drei</i> markanten Punkten beantworten:</p>
<ol>
<li>Ist die Aufnahme anlasslos (läuft also automatisch und ständig) und dauerhaft (hier kommt es nicht auf einen zeitlichen Aspekt an, sondern ob jemand über die Löschung Entscheidungsgewalt hat), verstößt der Betrieb einer solchen Onboard-Kamera gegen das geltende Datenschutzrecht. Ein solcher Verstoß rechtswidrig und bußgeldbewehrt.</li>
<li>Allerdings steht die situationsbezogene, händisch ausgelöste Videoaufzeichnung oder der dauerhafte Betrieb einer Dashcam, die nach den Grundeinstellungen in kurzen, regelmäßigen Abständen Aufzeichnungen sicher löscht, im privaten Betrieb mit dem Datenschutzrecht in Einklang.</li>
<li>Die Frage der Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Aufzeichnungen im Zivil- oder Strafprozess hängt von einer Abwägung der beteiligten Rechtsgüter ab. Das kann (wie oben gezeigt) zu paradoxen Ergebnissen führen. So können die gleichen Dashcamaufnahmen von einem Gericht verwertet werden, während ein anderes Gericht gegen den selben Aufnehmenden ein Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund des Verstoßes gegen das Datenschutzrecht einleitet. Abschließend ist daher von einer Verwendung von Dashcams abzuraten.</li>
</ol>
<div class="su-box su-box-style-soft" id="" style="border-color:#c8ae00;border-radius:3px;"><div class="su-box-title" style="background-color:#fbe120;color:#000000;border-top-left-radius:1px;border-top-right-radius:1px">Update vom 15. Mai 2018</div><div class="su-box-content su-u-clearfix su-u-trim" style="border-bottom-left-radius:1px;border-bottom-right-radius:1px">Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun, dass Aufnahmen von Dashcams bei Unfällen als Beweis vor dem (Zivil-)Gericht verwendet werden dürfen. Zuvor hatten Gerichte die Frage noch unterschiedlich bewertet. (s.o.) Das Urteil stellt jedoch keinen &#8222;Freifahrtschein&#8220; für dauerhaftes filmen aus dem Auto dar. Das permanente Aufzeichnen bleibt weiterhin unzulässig. Die gerichtliche Vorinstanz (das Landgericht Magdeburg) lehnte Dashcamaufnahmen bei einem Verkehrsunfall als Beweismittel ab und verwies auf ein Beweisverwertungsverbot. Datenschutzbestimmungen seien verletzt worden, weil die Minikamera ohne konkreten Anlass ständig den öffentlichen Raum gefilmt habe. Damit werde das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Verkehrsteilnehmern verletzt. Der BGH hob nun dieses Urteil nun auf und verwies das Verfahren an das Landgericht zurück. (BGH VI ZR 233/17)</div></div>
<p>Klebt hinter Ihrem Rückspiegel eine Dashcam?</p>
<p>Positionieren Sie sich und lassen Sie uns diskutieren.</p>
<p>Ich freue mich über Ihre Kommentare.</p>
<p>__</p>
<p>Titelbild (CCO Public Domain)</p>
<p>__</p>
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