Kostenlose Schufa-Auskunft? So gehts! Eine Schritt-für-Schritt Anleitung

3 min.

Der Beitrag wurde zuletzt am 16.09.2018 hinsichtlich der Ausweiskopie, der SCHUFA-Anschrift, der Links und der neuen Anspruchsgrundlage aus der DSGVO überarbeitet. Herzlichen Dank noch einmal für Ihre Kommentare und Anregungen, die stets auch weiterhin willkommen sind!

Kostenlose Schufa-Auskunft in 5 Schritten!

Sie benötigen eine Schufa-Auskunft? Oder Sie sind ganz allgemein daran interessiert, welche Daten und Informationen über Sie bei der Schufa gespeichert sind? Ich zeige Ihnen, wie Sie kostenlos an eine Schufa-Auskunft kommen. In der Auskunft stehen alle wesentlichen Informationen, die die Schufa über Sie gespeichert hat.

In 5 Schritten zu Ihrer kostenlosen Schufa-Auskunft!

Vorwort

Viele haben ein Interesse daran zu wissen, was über sie bei der Schufa gespeichert ist. In vielen Fällen ist es so, dass ein zukünftiger Gläubiger, wie ein Mieter oder ein Kreditgeber eine Schufa-Auskunft von Ihnen möchte, um Ihre Bonität selbst prüfen können. Geht man auf die Internetseite der Schufa, so werden einem zahlreiche kostenpflichtige Dienste und Auskünfte angeboten. Ihr wahrer Mehrwert ist jedoch zweifelhaft, vor allem dann, wenn man wirklich nur die eine Auskunft über sich benötigt.

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Auskunft!

Bei dem Angebot, die die Schufa einem auf ihrer Internetseite präsentiert, gewinnt man leicht den Eindruck, die begehrte Auskunft sei nur gegen Zahlung eines Entgelts von mind. 18,50 € zu erlangen.

Doch dieser Eindruck ist falsch! Gem. Artikel 15 DSGVO kann ein jeder von einem Unternehmen, einer Behörde oder einer natürlichen Person, die Daten über einen speichert oder sonst wie verarbeitet, kostenfrei Auskunft verlangen. Und zwar Auskunft über:

  • die zu seiner Person gespeicherten Daten und auch über die Herkunft dieser Daten,
  • die Empfänger (oder auch Empfängergruppen), an die Daten weitergegeben werden, und
  • den Zweck der Datenspeicherung.

Und so gelangen Sie zu Ihrer kostenlosen Schufa-Auskunft:

Gehen Sie gleich zu Schritt 5. Dort habe ich das Formular für Sie direkt verlinkt. Klicken Sie direkt auf diesen Link, um ohne Umwege zu diesem Formular der Schufa zu gelangen.

Sollte der Link nicht funktionieren, so beginnen Sie bitte mit Schritt 1 und melden mir den kaputten Link in dem Kommentar. Vielen Dank für.

1. Gehen Sie auf die Internetseite der Schufa (www.meineschufa.de)

2. Klicken Sie oben rechts auf „Auskünfte“

Schufa-Auskunft3. Klicken Sie links in der Übersichtsspalte auf „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“.

Sie erhalten dann eine Auswahl über 2 Produkte, nämlich die „Auskunft online“ und die „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“.

4. Klicken Sie dann unter der Spalte von „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“ (rechts) auf das leicht grau hinterlegte Feld „Jetzt bestellen“.

Im nächsten Fenster erscheint etwas Text, der sich über die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO auseinandersetzt. Das Ganze macht vielleicht zunächst den Eindruck, es handele sich lediglich über eine allgemeine Info über dieses Recht. Erst am Ende dieses Textes ist wieder ein weiterer Link auf das eigentliche Bestellformular enthalten.

5. Klicken Sie auf das runde Nationalitätensymbol für Deutschland auf „Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO) anfordern“.

Es erscheint nun ein PDF-Formular, welches Sie nun ausdrucken können.

6. Füllen Sie das Formular aus. Kreuzen Sie nicht „Alternativ“ an! Diese erhält einen kostenpflichtigen Zusatzdienst, den Sie in den meisten Fällen nicht benötigen dürften!

7. Machen Sie keine Kopie von Ihrem Personalausweis! Die Schufa hat keinen Anspruch, dass Sie Ihre Identität anhand einer Ausweiskopie nachweisen müssen. Vermehrt scheint jedoch die Schufa in den Fällen, in denen keine Ausweiskopie dem Antrag beigefügt ist, Rückfragen zu stellen.

Wenn Sie aber sicher gehen wollen, dass keine Rückfragen kommen und Sie vielleicht auch dringend auf eine Auskunft angewiesen sind – z.B. zur Neuanmietung einer Wohnung – so empfiehlt es sich, eine Ausweiskopie beizufügen, bei der alles bis auf die folgenden Angaben geschwärzt sind: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort und Gültigkeitsdatum. Alles andere, insb. Foto, Nationalität, Ausweisnummer,… kann geschwärzt werden.

Wer die technischen Möglichkeiten hat, schwärzt die Stellen der Kopie digital, in dem er einen schwarzen Kasten über die entsprechenden Angaben legt. Das ist sicherer, als die Kopie mit einem Schwarzmarker manuell zu behandeln.

Die elektronische Übermittlung des Identitätsnachweises an die Schufa ist grundsätzlich möglich. Machen Sie sich aber dabei bewußt, dass die Schufa hierüber weitere Informationen über Sie erhält, wie z.B. die E-Mail-Adresse oder Faxnummer. Achten Sie bei der elektronischen Übermittlung auch darauf, dass die Auflösung noch eine „gute Lesbarkeit“ der übermittelten Angaben erlaubt.

Weitere Hinweise hierzu finden Sie im Kommentarfelder unten.

8. Senden Sie das ausgefüllte Formular in einem mit einer 80 Cent-Briefmarke frankierten Briefumschlag an die

SCHUFA Holding AG

Postfach 10 25 66

44725 Bochum

9. Vergessen Sie Ihren Absender auf dem Brief nicht.

Innerhalb weniger Tage dürften Sie dann eine ausführliche Auskunft erhalten haben, die Sie dann Ihrem Vermieter oder zukünftigen Gläubiger vorlegen können. Sollte die Auskunft Daten enthalten, die nachweislich falsch sind, können Sie diese natürlich bei der Schufa korrigieren lassen.

Hinweis: Das sagt der Bonitätsscore aus

Anders als viele andere Auskunfteien speichert Schufa nicht nur Negativdaten, wie beispielsweise Informationen zu laufenden Krediten, sondern auch Positivdaten. Dazu gehören unter anderem Informationen über langfristig bestehende Girokonten oder zu vertragsgemäßem Verhalten. Der Schufa-Basisscore ist in sechs Abstufungen untergliedert und gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der Sie Ihren Kredit zuverlässig zurückzahlen werden. Eine hundertprozentige Rückzahlungswahrscheinlichkeit ist allerdings nie gegeben, da immer ein Zahlungsausfallrisiko durch den möglichen Tod des Schuldners besteht. Mehr Informationen rund um die Bonitätsauskunft finden Sie auch hier.

Quelle der Grafik: immowelt.de

Ich wünsche Ihnen eine positive Auskunft – und nutzen Sie Ihre Rechte!

> Lesen Sie ebenfalls meinen neuen Artikel zu diesem Thema. <

> Was Mieter und Vermieter aufgrund der DSGVO (auch im Bezug auf die Schufa) beachten müssen, lesen Sie in diesem Artikel. <

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Über den Autor

Mein Name ist Julius S. Schoor. Ich bin Rechtsanwalt und spezialisiert auf IT-Vertragsrecht. Seit 2011 bin ich als Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert und bereits für mehrere Unternehmen als solcher offiziell bestellt.

57 Kommentare

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  • Eine Personalausweiskopie ist nicht nötig (eigene Erfahrung)! Und auch nicht zulässig – siehe http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2012/12/27/zulassigkeit-der-verwendung-von-personalausweiskopien-die-rechtsauffassung-des-bmi/.

    SchmidtWa 11 Jahren ago Reply


  • Lieber Herr Schmidt,

    vielen Dank für den Hinweis.

    Warum aber die Personalausweiskopie grundsätzlich nicht zulässig sein soll, konnte ich nicht nachvollziehen. Ihr Link zitiert ein Schreiben des BMI, welches gerade die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Personalausweiskopie aufführt.

    Sollte es aber – Ihrer Erfahrung nach – auch gänzlich ohne Kopie gehen, um so besser! 😉

    Sascha Schoor 11 Jahren ago Reply


    • Die Schufa ist eine Private Gesellschaft und darf keine Kopien des Perso/Ausweißes verlangen.
      Dieser Ablauf ist Behörden und Banken vorbehalten.

      Ebenfalls war Schufa früher auch ohne Passkopien möglich!
      Der Pass wird verlangt, weil man einfach Daten sammelt und diese aktualisieren will.
      Es kann sein, dass die Schufa damit Ihren Wohnsitz prüfen will – ob die Person umgezogen ist.

      Wenn man aber seit Jahrzehnten am selben Ort wohnt – ist es Unsinn.
      Die CreditReform verlangt bei Ihrer §34 Auskunft keine Ausweiskopien!

      Ralf G. 7 Jahren ago Reply


  • Urteil vom Verwaltungsgericht Hannover, AZ: 10 A 5342/11, hat die Verwendung von Ausweiskopien nochmal klargestellt. Außerdem ist in §14 PAuswG sowie der amtlichen Begründung dazu (http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2008/0550-08.pdf) zu finden, dass die Schufa offenbar nicht zu den genannten Behörden gehört, die Ausweiskopien anfordern dürfen.

    User 11 Jahren ago Reply


  • Sehr gut! Dann werde ich den Beitrag diesbzgl. anpassen. Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!

    Sascha Schoor 11 Jahren ago Reply


  • Ich habe schon zweimal den Antrag nach § 34 BDSG an die genannten Schufaadresse geschickt. Erhalte aber immer wieder den Brief als „Annahme abgelehnt“ zurück.

    Kann mir jemand sagen warum?

    Jürgen 10 Jahren ago Reply


    • Mhh, ist der Brief per Einschreiben oder ähnliches versendet worden? Möglicherweise ist er deshalb abgelehnt worden. Bei einfacher Post kann die Annahme eigentlich gar nicht abgelehnt werden. Der Brief landet dann einfach im Postfach der Schufa.

      Sascha Schoor 10 Jahren ago Reply


      • Auch ich bekam den ausreichend frankierten Brief mit dem Antrag nach § 34 BDSG zurück mit dem Aufkleber „Annahme verweigert“. Habe schon mehrere solcher Beschwerden im Netz gefunden. Frage mich, ob das System hat.

        Sieverding 10 Jahren ago Reply


      • Hi 🙂

        Das Porto für den Brief beträgt 60 cent.
        Briefe mit 58 cent werden nicht angenommen.

        Grüße

        Albert

        Albert 10 Jahren ago Reply


  • Das man die kostenlose Auskunft beantragen kann, steht außer Frage. Möchte man sich z.B. die Bonität einem Vermieter nachweisen, ist ohnehin diese Bonitätsauskunft (siehe schufa-bonitaetsauskunft.de) das bessere Formular!

    Max 10 Jahren ago Reply


  • Hallo, habe das gleiche Problem bzgl. der Annahmeverweigerung.

    Habe ihm Netz jetzt auch schon mehrere Adresse an die Schufa entdeckt die, die Problematik haben.

    Mein Brief ging und kam aus Bochum, steht auch als Schriftliche Kontaktadresse.

    I'Shana 10 Jahren ago Reply


  • Link zum Formular ist inzwischen veraltet. Danke für den Artikel.
    Gruß, Simon.

    Simon 10 Jahren ago Reply


    • Der Link wurde aktualisiert. Vielen Dank für den Hinweis!

      Alexander 10 Jahren ago Reply


  • Danke für den Tipp, aber der Text „… in einem mit 58 Cent-Briefmarke frankierten Briefumschlag …“ bezogen auf die aktuelle Portohöhe ist noch nicht aktualisiert.

    Peter 10 Jahren ago Reply


  • … und eine Nachfrage: ist ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag mitzusenden oder ist lt. Pkt. 9 der „.. Absender auf dem Brief …“ ausreichend?

    Peter 10 Jahren ago Reply


  • Hallo Herr Schoor, bite Punkt 8 mal überarbeiten. Die Portokosten und die Adresse haben sich geändert. 🙂

    I. Tiedemann 10 Jahren ago Reply


  • Der Link funktioniert (leider) immer noch nicht.
    Ist mir aber bewusst, dass das nicht nur einen Grund haben kann (Browser, Ausschlusskriterien für Downloads etc.).

    Dennoch gibt´s ja durchaus erfolgreiche Links :-))

    MfG
    W. Platten

    Zusatz:
    Die *-Kommentierung könnte darauf hinweisen, dass auch der Nachname nicht veröffentlicht wird…

    Wolfgang Platten 10 Jahren ago Reply


  • Hallo,
    ging die kostenlose Auskunft vor ein zwei Jahre nicht auch online mit den neuen Perso??? Jetzt nur noch per Post??
    So kann sich die Schufa auch vor zu vielen kostenlosen Auskünften schützen… 🙁

    Martin 10 Jahren ago Reply


  • Erstmal vielen Dank für die zusammenfassende Erklärung!
    Allerdings ist der Link zum Formular schon wieder veraltet… Vielleicht hat das auch System 😉
    Außerdem beträgt das Porto 60 Cent (wie schon Albert anmerkte) und inzwischen verlangt die Schufa für die Bonitätsauskunft 24,95€ statt 18,50€.

    ztsana 10 Jahren ago Reply


  • Man soll ja die Alternative nicht ankreuzen- klar… da steht ja auch was von 24,95€. Und was ist mit der Wahrscheinlichkeitswerten? Da steht nicht dabei das dies was kostet.
    Vielen Dank

    Steinchen 10 Jahren ago Reply


  • Ich möchte zum ersten Mal eine Wohnung mieten. Nun frage ich mich, ob es reicht dem Vermieter die kostenlose Selbstauskunft der Schufa vorzulegen, oder ob es Gang und Gebe ist die 25 Euro auszugeben und die Bonitätsprüfung der Schufa vorzulegen? Mir wär es natürlich lieber die 25 Euro zu sparen, aber ich will nichts falsch machen.
    Danke für Ihre Hinweise.
    Gruß
    Marlen

    marlen 10 Jahren ago Reply


  • Auch ich habe eben den ausreichend frankierten Brief zurück erhalten. Annahme verweigert. Allerdings habe ich die Bochumer Adresse vom Antrag selbst verwendet.

    Luke 10 Jahren ago Reply


  • Ich habe von der Schufa eine Annahmeverweigerung auf meinen an die Schufa verfassten Brief (wie oben beschrieben) bekommen und zwar TROTZ der korrekten Porto-Höhe, TROTZ korrekter Anschrift und TROTZ der Einhaltung der Gewichtsbeschränkung von 20g für einen Standard-Brief … Man hat man folgende Option, wenn man dennoch eine KOSTENLOSE Auskunft von der Schufa möchte – dies geht KOSTENLOS und auch ELEKTRONISCH und zwar per Mail!

    Ich habe mich gerade bei der Hotline gemeldet (0611 – 92780) und die Situation geschildert. Nachdem ich auf die oben genannten Punkte (zu wenig Porto, falsche Adresse, zu hohes Gewicht) 2fach hingewiesen wurde – die aber in meinem Fall nicht zutrafen – wurde mir folgende Lösung vorgeschlagen:

    Ich solle eine Mail an folgende Mail-Adresse schreiben und das Formular „Datenübersicht nach § 34 BDSG“ für die kostenlose Auskunft der Schufa per Scan anhängen: email hidden; JavaScript is required. Die Bearbeitung dauert dann 10-14 Tage („aktuell hat die Schufa besonders viele Anfragen“).

    Ich kann also nur alle ermutigen auf ihr Recht zu bestehen und die kostenlose Auskunft, die einem einmal im Jahr zusteht, über den beschriebenen elektronischen Weg zu bestellen.

    Ob die Schufa die Annahme systematisch verweigert will ich nicht final einschätzen – bei meiner Anfrage war es der Fall.

    Da ich nun die Auskunft kostenlos auch per Mail also dem elektronischen Weg bekomme ist dies sicher eine Alternative zum Brief … einfach das Dokument einscannen und an email hidden; JavaScript is required schicken – wenn man dazu schreibt, dass die Annahme der Brief verweigert wurde sollte dies der einfachste Weg zur kostenlosen Schufa-Auskunft sein per Mail – und man spart (aktuell) auch noch 62 Cent 😉 Update wie lange die Rückmeldung der Schufa gedauert hat folgt.

    Michael Energieheld 10 Jahren ago Reply


    • Wurde das dann tatsächlich von der Schufa bearbeitet nach Antrag per E-Mail?
      Danke!

      Innaj 7 Jahren ago Reply


  • Jetzt habe ich doch tatsächlich den Schufa Brief auch zurückbekommen mit der Angabe „Annahme verweigert“. Ja gibt’s denn das? An Schufa Holding AG, Postfach 102566 44725 Bochum. Ich vermute eher, weil ich was getackertes drin hatte. Also einen Tacker und damit etwas metallisches??? Sind die narrisch! Brief ist natürlich ungeöffnet.

    Ant 10 Jahren ago Reply


  • Auf der Schufa-Homepage wird die kostenlose Datenübersicht (in Punkt 3.1 und Punkt 3.3) sowie die kostenpflichtige Bonitätsauskunft (in Punkt 3.2) so nebeneinander dargestellt,dass der Eindruck entsteht, beides sei identisch. Ich schickte der Schufa die geforderten Angaben (Ausweiskopie, Bankverbindung) Sofort buchte die Schufa € 24,95 von meinem Konto ab. Entsprechend dem Schufa-Hinweis: „Sie können innerhalb von acht Wochen die Erstattung des Betrages verlangen“ ließ ich die Abbuchung rückgängig machen und bekam kurze Zeit später eine Mahnung mit der Begründung, ich hätte eine Bonitätsauskunft verlangt und angeblich erhalten.
    So etwas nennt man Bauernfängerei.

    Krüger 10 Jahren ago Reply


  • Auf der Schufa-Homepage wird die kostenlose Datenübersicht (in Punkt 3.1 und Punkt 3.3) sowie die kostenpflichtige Bonitätsauskunft (in Punkt 3.2) so nebeneinander dargestellt,dass der Eindruck entsteht, beides sei identisch. Ich schickte der Schufa die geforderten Angaben (Ausweiskopie, Bankverbindung) Sofort buchte die Schufa € 24,95 von meinem Konto ab. Entsprechend dem Schufa-Hinweis: “Sie können innerhalb von acht Wochen die Erstattung des Betrages verlangen” ließ ich die Abbuchung rückgängig machen und bekam kurze Zeit später eine Mahnung mit der Begründung, ich hätte eine Bonitätsauskunft verlangt und angeblich erhalten.
    So etwas nennt man Bauernfängerei.

    Krüger 10 Jahren ago Reply


  • Der Link funktioniert nicht

    MfG

    WStürtz

    Wilhelm Stürtz 10 Jahren ago Reply


  • Weitere Informationen zur kostenlosen Selbstauskunft finden sich auch auf dieser Seite: http://www.schufa-auskunft.de/schufa-bonitaetsauskunft.html

    Sandy 9 Jahren ago Reply


  • Zunächst vielen Dank für die nützlichen Tipps. Ich habe soeben mein Bestellformular per E-Mail versendet.
    Bin gespannt, was draus wird. Werde dann aber das Ergebnis hier eintragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ralf

    Ralf 9 Jahren ago Reply


    • Hallo Ralf,

      Bin gespannt zu lesen, ob es bei Ihnen per Mail funktionniert hat oder nicht ! Danke fürs Feedback.

      MfG

      Henri Hagenbach

      Henri Hagenbach 9 Jahren ago Reply


  • Hallo. Ich schicke heute den Antragsformular fur die Schufa Auskunft. Wurden diese Daten fur das Anmieten einer Wohnung benotigen. Wie lange dauert es bis ich das Formular zuruck erchalte?

    Vielen Dank fur ihre Hilfe.

    Rosca 9 Jahren ago Reply


    • Hallo Rosca,
      die schriftliche Antwort dauert leider oftmals einige Wochen.
      Wenn Sie Ihre Schufa-Auskunft sehr kurzfristig benötigen, so können Sie diese auch von einigen Banken erhalten.
      Aber auch hier kann dies mit einem gewissen Aufwand verbunden sein – siehe dazu folgenden Artikel aus dem Tagesspiegel.
      Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen.
      Mit besten Grüßen
      Sascha Schoor

      Sascha Schoor 9 Jahren ago Reply


  • Hallo, Schufa verweigert mir ohne Ausweiskopie die Auskunft, weil _–> siehe folgende Antwort :
    Bitte senden Sie uns eine beidseitige, gut lesbare Kopie Ihres gültigen Personalausweises mit
    aktueller Adresse, bzw. Ihres Reisepasses mit aktueller Meldebestätigung.
    Die in unserem Datenbestand zu Ihrer Person zuletzt gespeicherten Adressdaten weichen von
    den Angaben in Ihrer Anfrage ab. Eine eindeutige und damit sichere Zuordnung Ihrer Anfrage
    zu Ihren persönlichen Daten ist daher nicht möglich. Bitte senden Sie uns als Beleg Ihrer
    aktuellen Anschrift eine beidseitige Kopie Ihres gültigen amtlichen Ausweisdokuments, auf der
    die Angaben Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort und Gültigkeitsdatum gut
    lesbar sind. Nicht erforderliche Angaben, wie z.B. Nationalität, Augenfarbe und Größe sowie
    die 6-stellige Zugangsnummer (nur bei neuen Personalausweisen ab 1.11.2010 vorhanden),
    können Sie in Ihrem eigenen Interesse schwärzen. Sie helfen uns hiermit, weitere Rückfragen
    zu vermeiden und Ihre Bestellung schneller zu bearbeiten.

    Ich wohne aber schon 10 Jahre unter derselben Adresse.

    Kat.zeno7 8 Jahren ago Reply


    • Ja, diese Antworten sind mir seitens der Schufa durchaus bekannt. Und ich werde den Verdacht nicht los, dass es sich letztlich nur um eine zweifelhafte Marketingmaßnahme handelt, ihren kostenpflichtigen Auskunftsservice zu verkaufen. Denn da gibt es längst nicht diese Rückfragen!
      Am Ende wird es der Schufa – wie in diesem Fall – schwer nachweisbar sein, dass da u.U. tatsächlich noch eine uralt-Adresse von vor 10 Jahren gespeichert ist.
      Was ich gemacht habe, und das hat in solchen Fällen funktioniert: Eine Kopie des Personalausweises erstellt und alles geschwärzt, was nicht Name, Adresse, Geburtsdatum etc. ist.
      Probieren Sie es aus und geben hier kurz Bescheid, ob es geklappt hat.
      Viel Erfolg!

      Sascha Schoor 8 Jahren ago Reply


      • Guten Tag, Herr Schoor!
        Können Sie mir auch Rat geben, wie ich die Schufaauskunft aus dem fernen Ausland beantragen kann,
        möglichst ohne Passkopie?
        Das wäre nett!
        Danke!

        Deutsche im Ausland 6 Jahren ago Reply


  • […] Der Brief ist natürlich längst geschrieben, ich muss nur jedes Jahr das Datum anpassen. Also eine einfache Sache. Ich will mich nicht mit fremden Federn schmücken, ich verwendete bisher immer den Vordruck von dieser Seite wenn ich nicht irre. Auf vielen Seiten und in vielen Vordrucken ist davon die Rede, dass man eine Kopie des Personalausweises mitschicken soll. Andernorts wird wieder erwähnt, dass dies nicht nötig und auch nicht erlaubt ist den Personalausweis zu kopieren. Hier gehen die Meinungen auseinander. Die einen kopieren trotzdem den Ausweis, schwärzen aber alles ausser Name, Adresse und Geburtsdatum. Andere (auch hier, unten auf der Seite im Update aber gleich widerrufen) weisen die Schufa im Schreiben gleich darauf hin, dass das Anfordern einer Ausweiskopie rechtswidrig ist. Ich schreibe also einen Brief an die Schufa, andere nehmen andere Vordrucke oder das Formular von der Schufa selbst. Wie das Schufa-Formular verwendet wird, wird hier erklärt. […]

    Ein Brief an die Schufa - dischues Blog 8 Jahren ago Reply


  • Man muss auch nicht das offizielle Schufa-Dokument verwenden, das geht auch mehr oder weniger formlos. Wer nicht selbst tippen will: Hier ein Musterbrief: http://rechtecheck.de/vorlagen/musterbriefe/musterbrief-schufa-selbstauskunft.pdf

    Dana 8 Jahren ago Reply


    • Vielen Dank für die wertvolle Ergänzung!

      Schoor 8 Jahren ago Reply


  • Ich habe die Auskunftsanfrage als Brief mit folgenden Details:
    Name
    Vorname
    Geburtstag, -ort
    Anschrift
    Staatsangehörigkeit
    verfasst und folgenden Vermerk eingefügt

    Der Vorlage einer Ausweiskopie widerspreche ich, weil sie den Vorschriften des Personalausweisgesetzes zur automatischen Speicherung von Ausweisdaten zuwider läuft und den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen kann.

    Sollten Sie trotz der o.g. Angaben Zweifel an meiner Identität haben so stehen Ihnen mit dem Post-Ident-Verfahren oder einem Einschreiben Eigenhändig ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung, diese Auskunft nur mir zukommen zu lassen.
    Sollten Sie trotzdem auf Ausweiskopien bestehen, behalte ich mir vor, den Bundesdatenschutzbeauftragten mit dem Fall zu befassen

    Für Ihre Mühe danke ich schon jetzt.

    Die haben sich natürlich das Porto für die o.g. Varianten gespart und ca 14 Tage später war die Auskunft per einfachem Brief in der Post. 😉

    Thom HH 7 Jahren ago Reply


  • Guten Tag Hr.Schoor,

    die Wahrscheinlichkeitswerte bei einer kostenlosen Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz kann man bei ankreuzen bestellen.
    Aber diese ist 1x jährlich möglich. Kann man jederzeit die Wahrscheinlichkeitswerte abrufen?
    Denn in der Bonitätsauskunft für 29,95 € stehen diese nicht. Auch online scheint das der Fall zu sein. Also bei den verschiedenen Angeboten: Kompakt, Plus, Premium kann man die Wahrscheinlichkeitswerte nicht abrufen!?
    Also eigentlich ist es ja im Vorfeld sehr wichtig, da ein Einblick zu haben. Also bevor man eine Kreditanfrage bei der Bank stellt z.B. Denn der Branchenscore ist ja der Score wonach sich die Bank ja richtet…

    Vielen Dank für Info.

    Mit freundlichen Grüßen

    M.Gollano

    Monaco d.B. 7 Jahren ago Reply


  • Hallo Zusammen,

    mir ist mitgeteilt worden, das man darauf achten soll, dass das Formulardatum (es befindet sich links unten, seitlich) aktuell sein muss. Im Internet tauchen Formulare auf da steht unten z.B. 2012, solche Formulare nimmt die Schufa nicht an. Ob das der 100%ige Grund des Nichtannehmen ist, kann ich aber nicht sagen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Susanne S.

    Susanne S. 7 Jahren ago Reply


  • Mein Mann hatte auch die Antwort bezüglich der fehlenden Personalausweiskopie erhalten. Trotz des Hinweises auf die Unzulässigkeit, die man so findet.
    Der daraufhin befragte Datenschutz teilte uns mit, das die schufa laut seiner Ansicht rechtskonform handeln,mit Verweis der Möglichkeit der Schwärzung.
    Versuch macht klug. Hat leider bei ihm nicht funktioniert.

    LG

    Kasha 7 Jahren ago Reply


  • Lieber Leser,

    Bitte lassen Sie sich nicht von der Schufa zur Abgabe von „Passkopien“ bewegen, da die dt. Wirtschaft sehr erfolgreich die Kanzlerin Merkel zum Auflösen des privaten Datenschutzes zum Sammeln von Daten (= Verkauf von Daten und Big Data-Analysen) durch Dritte zu ermöglichen!

    Gerade die Finanzwirtschaft verdient damit wohl in den USA knapp 100 Milliarden im Jahr und die dt. Firmen (=EU) wollen das auch.

    Dabei fallen Bürger auf einen Trick herein:

    * Mit der Nutzung von Klarna, Sofortüberweisung, Paypal oder einfach „Geld an der Kasse im Supermarkt“ gibt der Kunde seine Erlaubnis für die Einsicht in seine Konten/Kontoauszüge/Melderegister/etc für 10 Jahre.
    * mit der Nutzung von solchen DIensten und Bonittätsauskunfteien wird die Weitergabe und Analyse der Daten für Dritte oder an Dritte erlaubt.
    * Jeder kann z.B. beim Schuldenregister ein Jahres-Abo abschliessen (kostet ca. 20 Euro) und kann dann online alle Namen aus seiner Strasse anfragen = man findet dann heraus wer Schulden hat! Ganz legal! Sie können herausfinden, ob ihr Freund oder Kollegin in der Firma irgendwo Schulden hat! Frau Merkel hat dies in den letzten 10 Jahren eingeführt.
    * der nächste Trick ist der „Vermögensregister“ am Gericht – wo Sie ebenfalls mit einem Jahres-Abo von ca. 30 Euro online jeden Namen abfragen können = damit finden Sie „wo“ die Person A Ihre Schulden hat! Genial! Null Datenschutz! Der Staat verkauft seit 2007 unsere Daten eh über das Meldeamt.

    Verweigern Sie aus Datenschutzgründen eine Ausweiskopie und verlangen mehrmals den kostenlosen Bonitätsauskunft in Brief und Faxform. Es kann nicht sein, dass jeder unseren Pass fotografieren kann, aber wir wissen nicht warum?

    Ralf W. 7 Jahren ago Reply


  • Seit 25. Mai 2018 hat sich §34 BDSG geändert auf Artikel 15 DSGVO.

    Annemiek 6 Jahren ago Reply


  • Guten Tag,

    ich habe eine Auskunft nach 15 DSGVO beantragt und bekam nur eine Tabelle zu den weitergeleiteten Wahrscheinlichkeitswerten in den letzten 12 Monaten. Weder die über mich gespeicherten Daten noch der aktuelle Wahrscheinlichkeitswert wurde genannt. Es gab den Hinweis, dass eine CS Connect GmbH weitere Daten über mich hat, die man dort anfordern muss.

    1. Kann man nach 15 DSGVO das Scoring von der Schufa nicht mehr erhalten? Nach 34 BSDG hatte ich diesen Wert früher mal kostenlos erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Name

    Name 6 Jahren ago Reply


  • Da kann man nichts mehr Runterladen, nur online ausfüllen,
    https://www.meineschufa.de/site-11_3_1?dako_token=7984c8e84ee745e3ce789d7073c77528

    Anton 6 Jahren ago Reply


  • Hallo zusammen,

    sobald ich auf „Jetzt Bestellen“ klicke, erfolgt nur eine Aktualisierung der Seite. Was soll das??? Wir haben das Recht auf eine Kostenlose Auskunft und die machen einfach das Formular dicht. Ich melde es jetzt weiter und gehe zur Polizei und zeige die Schufa an.

    Gruß

    Steven 6 Jahren ago Reply


  • Es ist mal wieder eine Portoanpassung notwendig

    Dennse 5 Jahren ago Reply


    • … Danke für den Hinweis!

      julius-admin 5 Jahren ago Reply


  • Im Hamburger Abendblatt vom 06.12.2019, Seite 30, steht ein ausführlicher Bericht “ Was jeder über die Schufa wissen sollte“ um sich ein genaues Bild überden Bonitätsdienst zu machen.
    Allerdings fand ich nicht die in dem Artikel abgegeben Menüpunktanweisung „unten links, graue Schrift, Datenkopie nach Art.15 DS-GVO, wie in dem Artikel angegeben, nachvollziehbar wieder.

    Mir war das ganze Prozedere der Bestellform-Einloggens einfach zu unübersichtlich und zu bewusst irreführend aufgebaut, um eine private Neugier nach gesammelten, eigenen Datensâtzen ohne weiteren und besonderen Grund nachzugehen, frage mich aber, wie es es wohl Betroffenen wirklich geht, die sich in solchen Suchmasken bei berechtigten Anfragen sich nicht zurecht finden und dann dabei in einer Abofalle oder im Bezahlvorgang landen.

    Die Art und Weise der Schufa- Suchmaske erinnert mich sehr an die Abmahn-Abzockemasche vergangener Jahre bei den sogenannten Internet-Umsonst- Download- Anbietern, die derart geschickt aufgebaut waren, bei Fehlbedienung einer angeblich auf den Sachverhalt bezogenen, möglichst grün unterlegten Button einem arglosen Nutzer bei einer kleinen Unaufmerksamkeit eines Jahresabschlussvertrag über x-Euros unterzuschieben.
    Hier lassen sich Parallelwelten entdecken, die Missbrauch mit der Ahnungslosigkeit ahnen lassen, anstatt für Transparenz zu sorgen.

    Ehrliches und honoriges Geschäftsverhalten sieht anders aus, und wie man sieht, reiht sich die Schufa mit ihrem Internet-Auftritt neben anderen Systemen nahtlos in die gewinnoptimierte Giergeschäftswelt fruchtbar gängelnd ein, wenn es darum geht jemanden auch bei kostenloser Auskunft-Bringschuld pekuinär zu schröpfen, anstatt für eine zügige Aufklârung per simpler Eingabemaske zu sorgen.
    Mfg T.K.

    samoht38 5 Jahren ago Reply


    • Hallo erstmal, mein Name ist Gerhard und ich bin 45 Jahre alt, ich bin durch die Google Suche hier auf das Forum aufmerksam geworden,

      und auf diesem Wege möchte ich erst einmal „Hallo“ an alle sagen.

      Beruflich bin ich im Baugewerbe als Dachdecker Tätig!

      Ich brauche eine Grundbuch Auskunft, hat schon mal jemand Erfahrung mit Grundbuch Auskünften gemacht? Hatte mal im Netz geschaut und bin auf diese seiten gestoßen https://www.grundbuch24.de/ und https://www.deingrundbuch.de/ z.B

      1. Dürfen die das so einfach verkaufen?
      2. Darf oder kann man das wirklich Online machen?
      3. Macht das Sinn oder sollte man sich doch die Mühe machen und zum Amt gehen? Oder kann man das auch schriftlich machen und gibt es da vordrucke?

      Gerd Schröder 4 Jahren ago Reply


      • Hallo Gerhard,
        vielen Dank für Deine Frage.
        Grundsätzlich kann man den Grundbuchauszug auch persönlich beantragen. Dienstleister, wie „Grundbuch24“ sind Unternehmen, die Dir die Arbeit für ein bisschen Geld abnehmen. Die von Dir verlinkten Unternehmen sind im Übrigen identisch. Diese Unternehmen arbeiten letztlich wie die KfZ-Zulassungsdienste: Gegen Entgelt lassen sie für Dich Deinen neuen PKW zu, und Du sparst Dir eine Menge Zeit bei der Zulassungsstelle.
        Ich selbst nutze auch den Dienst der Unternehmen, die für mich den entsprechenden Grundbuchauszug beim Grundbuchamt einholen. Das ist bei mir vor allem aber die Bequemlichkeit. Es spart mir Zeit, und ich kann alles von meinem Rechner aus erledigen.
        Direkt zu Deinen Fragen:
        1. Ja. Also was diese Unternehmen verkaufen, ist ein Service, ein Dienst. Sie nehmen Dir die Arbeit ab. Dafür stellen sie Dir die Rechnung – nicht für den Auszug selbst. Den stellen die Grundbuchämter gesondert in Rechnung! Immer!
        2. Ja, spricht nichts dagegen. Die Grundbücher selbst sind schon überwiegend auf elektronisch umgestellt.
        3. Letztlich kann man das auch selbst machen. Anleitungen, wie sowas geht, findet man im Netz genügend. So z. B. unter: https://immobilien.sparkasse.de/immobilien-verkaufen/grundbuchauszug-anfordern.html. Natürlich kann Dir auch Dein Anwalt oder ein Immobilienmakler weiterhelfen.

        Hoffe, die Antworten helfen Dir!
        Einen erfolgreichen Tag!
        Julius S. Schoor

        Julius S. Schoor 4 Jahren ago Reply


  • Ich habe mit „Ausweiskopie“ ein Auskunftsersuchen zu meiner Person bei der Schufa gestellt.

    Bekomme jedoch keinerlei Auskünfte, da sie meine vorherigen Wohnadressen abfragen wollen!

    Die ABLEHNUNG KAM PER POST AN MEINE REGULÄRE MELDEADRESSE WIE AUF DEM Ausweis.

    Die Schufa könne mich als Person ohne meine „alten Adressen“ nicht eindeutig Identifizieren?

    Also muss ich jetzt der Schufa Daten liefern, damit ich die über mich gespeicherten Daten Auskünfte

    bekomme.

    Mein Ausweis nebst Geb. Datum, als auch meine gemeldete Wohnadresse, gelten nicht als

    Rahmenbedingung um mich zu identifizieren?

    Ist das vom deutschen Recht genau so abgedeckt?

    Wenn Ja, was kann ich tun um mich ohne Offenlegung meiner persönlichen Biographie zu identifizieren?

    Beste Grüße Rolf Michaelis

    Rolf Michaelis 4 Jahren ago Reply


    • Hallo Hr. Michaelis,
      grundsätzlich steht Ihnen ja der Klageweg offen. Doch spätestens da wird Ihre Postanschrift aufgedeckt.
      Insofern wird das via Gericht nur ein Phyrrus-Sieg werden. Am Ende wird wohl nichts anderes übrig blieben, als sich der faktischen Macht zu beugen, wenn man eine Schufa-Auskunft haben möchte.

      Julius S. Schoor 4 Jahren ago Reply


  • Hallo
    Es erscheint beim Anfordern des Formulars nichts.
    PDF Datei 0,0
    Einloggen bei Schufa will ich nicht.

    Grossvater1 3 Jahren ago Reply


    • Hallo,
      vielen Dank für den Hinweis.
      Wir werden prüfen, woran das liegt.

      3plus 3 Jahren ago Reply


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