Nach dem Urteil des EuGH vom Juli 2020 verstößt das Abkommen „EU-Privacy-Shield“ zwischen der Europäischen Kommission und der USA gegen höherrangiges Recht. Und damit ist auch ein Datentransfer an eine US-Firma grundsätzlich nicht mehr möglich.
Bei Microsoft 365 handelt es sich um einen Online-Dienst, einer Office-Webanwendung und einem Office-Software-Abonnement, welches cloudbasiert ist. Faktisch haben weit über 90 % aller Unternehmen Microsoft-Produkte im Einsatz, meist handelt es sich dabei um Microsoft oder Office 365. Dies könnte in datenschutzrechtlicher Hinsicht nunmehr problematisch sein, da Microsoft zahlreiche Telemetriedaten seiner Nutzer sammelt. Diese Daten fallen jedoch unter den Anwendungsbereich der DS-GVO, da es sich um personenbezogene Daten handelt, diese jedoch durch die Datensammlung von Microsoft an ein Drittstaat übermittelt werden. Hierbei entsteht das eigentliche Problem in Sachen Datenschutz und Informationssicherheit.
Prüfung und Risikoabschätzung der internen Prozesse
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