Unlängst entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil in der Rechtssache C-362/14 – Maximillan Schrems gegen die irische Datenschutz-Aufsichtsbehörde, dass das Datenübermittlungsprogramm zwischen den USA und Europa („Safe-Harbor“) nicht europäischen Datenschutzstandards gerecht wird.
Dieses Urteil wurde mit Spannung erwartet. Doch auch nach der Entscheidung des EuGH sind viele Fragen im Hinblick auf den europäischen Datenschutz noch nicht endgültig beantwortet.
Eine Einschätzung. (mehr …)