„Simplicity is the Keynote of all true elegance“ (Coco Chanel)

2 min.

Weniger ist oft mehr! Das gilt auch und vor allem bei den doch so beliebten „Apps“ für Ihr Smartphone.
Heute ist Europäischer Datenschutztag! Vielleicht ein Anlass, sein eigenes Smartphone gründlich von überflüssigen Apps zu entrümpeln.

Je länger man sein Smartphone in Gebrauch hat, desto mehr sammeln sich immer mehr und mehr Apps auf seinem Handy. Die Grenze wird dabei nur noch physikalisch gezogen, nämlich über den begrenzten Speicher im Handy. Am Ende ist es aber dann häufig so, dass viele dieser Apps kaum mehr aktiv benutzt werden.

Dem Grundsatz der Datensparsamkeit folgend könnte man sich durchaus fragen, warum diese Apps nicht gleich wieder löschen? Und da kommt eben schnell der Einwand: Naja, man könnte sie vielleicht dann doch einmal wieder gebrauchen. Und wenn sie weg sind, sind sie weg…

Warum sollte man diese Apps doch löschen? Hierfür gibt es mehrere Gründe. Hier nur die wichtigsten:

1. Diese Apps haben möglicherweise Nutzerdaten gespeichert, die zwischenzeitlich völlig veraltet sein könnten.

2. Solche Apps können unter Umständen, obwohl sie gar nicht in Gebrauch sind, weiter Daten des Nutzers sammeln. Vor allem Gesundheits- und Sportapps ziehen gerne mal die Daten anderer Apps, die Sie nutzen. Aber auch Spiele-Apps, wie Angry Bird, haben eine traurige Berühmtheit ihrer Spionagefunktionalitäten wegen, erlangt.

3. Möglicherweise werden solche Daten bei diversen Gelegenheiten nach außen versendet oder von diversen Stellen abgerufen.

4. Auch die Apps, die nicht in Gebrauch sind, erhalten von Zeit zur Zeit ein Update. Mit jedem neuen Update können sich Funktionalitäten erweitern oder neue Risiken für einen eventuellen Datenmissbrauch geschaffen werden.

5. Grundsätzlich schafft man sich mit jeder neuen App ein potentiell mögliches Einfallstor für Hacker, die es entweder speziell auf Sie abgesehen haben, oder auf alle Nutzer dieser einen speziellen App.

Somit hilft auch die Beachtung des Grundsatzes der Datensparsamkeit dem Datenschutz. Denn je weniger Daten vorhanden sind, je weniger mögliche potentielle Zugriffsmöglichkeiten durch den Betroffenen „bereit gehalten“ werden, desto geringer auch das Risiko von Missbrauch der eigenen persönlichen Daten.

 

Bei der Löschung empfehle ich folgende Vorgehensweise: 

1. Betrachten Sie kritisch App für App: Welche App benötigen Sie wirklich? Welche App benötigen Sie vielleicht und welche App benötigen Sie gar nicht?

2. Bei einer App, die in die erste Kategorie fällt, empfiehlt sich ein Blick in die Einstellungen. Prüfen Sie da, insbesondere welche Datenschutzeinstellungen sind möglich? Schalten Sie solche Funktionen, wie: „Es werden Log-Daten an den Hersteller zur weiteren Verbesserung der App versendet“ aus.

3. Welche Nutzerdaten sind in diesen Apps gespeichert? Benötigen Sie diese noch oder können diese (vielleicht auch nur zum Teil) gelöscht werden?

4. Apps der 2. und 3. Kategorie würde ich gleich behandeln. Zunächst prüfe ich, welche (Nutzer-)Daten diese Apps über mich gespeichert hat (soweit als möglich). Dann prüfe ich, ob ich diese Daten noch benötige. Standardmäßig halten Apps die Möglichkeit vor, Daten aus der App zu exportieren. Doch auch davon würde ich nur dann Gebrauch machen, wenn mir wirklich, wirklich diese Daten für mein zukünftiges Leben einen Mehrwert liefern.

 

Anschließend würde ich die entsprechende App löschen und diese Löschung dokumentieren. Dabei habe ich eine Datei, in der ich festhalte: App-Name, Löschungsdatum, (ggf. Böschungsgrund).

Diese Aufzeichnung hilft Ihnen nachzuvollziehen, warum Sie diese App gelöscht haben (vor allem weil Sie sie nicht in Gebrauch hatten). Sollten Sie wieder einmal per Zufall über diese App stolpern, können Sie anhand dieser Dokumentation ganz leicht entscheiden, ob sie diese wirklich auf ihr Handy laden wollen, denn Sie hatten ja schon mal die App auf Ihrem Gerät und hatten sie nicht wirklich in Gebrauch.

Mit jeder gelöschten App verringern Sie Ihr Risiko eines Datenmissbrauchs. Machen Sie daher von der Löschung großzügigen Gebrauch!

 

Ich wünsche Ihnen einen fröhlichen Datenschutztag!

PS: Schreiben Sie in den Kommentaren, wieviel Apps Sie gelöscht haben.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!
__

Titelbild (CCO Public Domain)

__

Über den Autor

Mein Name ist Julius S. Schoor. Ich bin Rechtsanwalt und spezialisiert auf IT-Vertragsrecht. Seit 2011 bin ich als Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert und bereits für mehrere Unternehmen als solcher offiziell bestellt.

Kommentieren Sie diesen Beitrag!

Die Daten werden nur dafür verarbeitet, die Kommentarfunktion des Blogs zu ermöglichen.
Soweit Sie mir eine persönliche Nachricht schreiben wollen, nutzen Sie bitte die Seite Kontakt.
Im Übrigen gelten meine Datenschutzhinweise.