„Aus datenschutzrechtlichen Gründen bieten wir Ihnen keinen Service mehr an!“

1 min.

ServiceglockeKein Service – aus datenschutzrechtlichen Gründen!

Vielleicht haben Sie auch schon den Satz so oder so ähnlich von Ihrem Lieferanten oder Ihrem Dienstleister gehört. Ein guter Freund erzählte mir die Geschichte, dass er mit seiner Autowerkstatt gesprochen habe, die ihm den „TÜV“ gemacht haben, ob sie ihn von sich aus an den nächsten TÜV-Termin erinnern wolle. So müsse er nicht selbst daran denken und läuft nicht Gefahr, den TÜV mit seinem Wagen wieder zu überziehen.

„Aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt“

Die Werkstatt habe ihm auf seine bitte hin geantwortet, dass sie dies grundsätzlich tun würden, „aber aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht mehr erlaubt, Sie zum nächsten Fälligkeitstermin anzurufen und Sie daran zu erinnern.“

Hier wird schlicht ein Service verweigert und sich frech hinter das Datenschutzrecht versteckt. Frei nach dem Motto: Man würde ja gerne, aber das Datenschutzrecht bindet uns die Hände. Das ist schlicht falsch! Als ob der Datenschutz daran schuld wäre, dass die Werkstatt schlicht zu faul ist, diesen Service zu erbringen. Denn keineswegs verbietet der Datenschutz per se diesen Service. Er verbietet schlicht den Mißbrauch mit personenbezogenen Daten – mehr nicht!

Wie also könnte dieser Service datenschutzrechtskonform erbracht werden? Die Werkstatt könnte mit einem intelligenten Datenschutzkonzept beispielsweise wie folgt verfahren:

Wie könnte es gehen?

Lieber Kunde, gerne haben wir für Sie den TÜV für Ihr Fahrzeug abgenommen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen der Service an, Sie zum nächsten Fälligkeitstermin zu informieren, damit Sie mit uns rechtzeitig, noch vor Ablauf des TÜVs, mit unserer Werkstatt einen neuen TÜV-Termin ausmachen zu können. So laufen Sie keine Gefahr, den TÜV-Termin wieder zu überschreiten und ein Bußgeld zu riskieren.

Klingt das für Sie interessant?

Wenn ja, würde ich Sie bitten, uns auf diesem Formular mitzuteilen, auf welche Weise wir Sie an den nächsten TÜV-Termin erinnern dürfen (telefonisch, per E-Mail, SMS, etc.). Selbstverständlich versprechen wir Ihnen, dass wir Ihre Angaben ausschließlich für die Erbringung dieses Services verwenden und zu nichts anderem (wir geben vor allem Ihre Daten nicht an professionelle Adresshändler).

Sie können sich nun auf uns verlassen, dass wir Ihnen den Service, wie vereinbart, erbringen und Sie rechtzeitig zum nächsten Fälligkeitstermin informieren.

Selbstredend ist dieser Service für Sie kostenfrei, da wir Sie als Stammkunde unseres Hauses sehr wertschätzen.

 

Na? Klingt doch schon ganz anders als zu Beginn. Lassen Sie sich also nicht von solchen Sätzen abschrecken, sondern empfehlen Sie lieber diesen Dienstleistern das Power-Datenschutzkonzept! Datenschutz verhindert keinen Service! Er kann ihn nur qualitativ verbessern!

 

Über den Autor

Mein Name ist Julius S. Schoor. Ich bin Rechtsanwalt und spezialisiert auf IT-Vertragsrecht. Seit 2011 bin ich als Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert und bereits für mehrere Unternehmen als solcher offiziell bestellt.

2 Kommentare

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  • Ja, auch ich würde mich über so einen Service vom Autohaus freuen, denn gerade, wenn man mehrere Autos hat und der TÜV im Winter abläuft, kann er leicht versäumt werden.

    Gregor von Optimal-Banking 11 Jahren ago Reply


  • Ein guter Artikel. Mein Autohaus bietet mir diesen Service seit Jahren schon. Natürlich kostenfrei. Per SMS werde ich an Service Termine erinnert. Es gibt also keine Ausreden mehr.

    Kerstin 11 Jahren ago Reply


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