Datenschutz bei der Social App Clubhouse

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Die Audio-Plattform Clubhouse bietet Menschen in digitalen Räumen die Möglichkeit, miteinander zu diskutieren. Der Schwerpunkt liegt dabei vor allem in der Stimme der Nutzer, welche miteinander sprechen, Geschichten erzählen oder neue Menschen aus aller Welt kennen lernen sollen. Sie wurde 2020 vom Softwareunternehmen Alpha Exploration Co. Veröffentlicht und ist aktuell nur für iOS verfügbar. Den Zugang zur App erhält man nur durch eine Einladung – sog. Invites – eines bereits registrierten Nutzers. Aber wie schaut es aktuell mit dem Datenschutz in der Social App Clubhouse aus?

Aktuell steht Clubhouse beim Thema Datenschutz im Fokus der Behörden

Aktuell gerät die App zunehmend wegen Datenschutzbedenken in die Kritik. Die App soll unrechtmäßig Daten von Personen erheben, die die App nicht verwenden. Sie fordert den Zugriff auf die Kontaktliste des Smartphones, sobald jemand einen Invite an seine Kontakte schicken will. Die App registriert dabei, welche Mobilfunknummern von aktiven Nutzern bereits geteilt wurden. Häufige Nummern, werden somit in der Vorschlagsliste der App weiter oben angezeigt, da die Wahrscheinlichkeit eines Beitritts zur App bei diesen Kontakten der App am wahrscheinlichsten scheint.

Die Daten werden zudem auf US-Servern gespeichert und somit dort verarbeitet. Die Datenschutzerklärung ist nur auf Englisch verfügbar und ein Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist auch nicht benannt, auch wurde kein Impressum veröffentlicht. Die Aufklärung der Nutzer über ihre Rechte seien damit nicht ausreichend, wohingegen die Rechte des Anbieters zu weit gehen. Die Gespräche, die in der App stattfinden, werden aufgezeichnet, jedoch soll eine Auswertung der Gespräche nur zu Beweiszwecken eingesetzt werden. Die Gespräche werden gelöscht, wenn ein Chatraum ohne eine Beschwerde über Nutzer geschlossen wurde. Der Nutzer erteilt zwar seine Einwilligung zu der Aufzeichnung, jedoch folgt der Hinweis dazu erst in den AGB und nicht bereits in Anmeldeformular. Zudem dürfen die Daten von Clubhouse zu Werbezwecken genutzt und an Dritte weitergegeben werden.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Alpha Exploration Co. bereits abgemahnt. Auch die Stiftung Warentest erkannte gravierende Datenschutzverstöße.

Wie stehen Sie zu der vorgebrachten Kritik an der App? Finden Sie die Bedenken überzogen und würden Sie eine solche App noch mit einem guten Gefühl nutzen? Schreiben Sie es in die Kommentare. Als Community können wir voneinander lernen.

Über den Autor

Mein Name ist Julius S. Schoor. Ich bin Rechtsanwalt und spezialisiert auf IT-Vertragsrecht. Seit 2011 bin ich als Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert und bereits für mehrere Unternehmen als solcher offiziell bestellt.

1 Kommentar

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  • Ich habe zwar kein iOS, kann die App daher eh nicht nutzen. Aber unter der vorgebrachten Kritik würde ich die App nicht nutzen. Die Bedenken an den Datenschutz sind meiner Ansicht nach gerechtfertigt, sofern das stimmt, was kritisiert wird.

    samu 3 Jahren ago Reply


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