Die Auftragsdatenverarbeitung – die Datenverarbeitung im Auftrag

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Strichmännchen HandschlagAn einer Auftragsdatenvereinbarung sind besondere gesetzliche Vorschriften gebunden, wenn und soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag ist nämlich grundsätzlich verboten und kann mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Abhilfe schafft eine gesetzeskonforme Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung mit dem Dienstleister gem. §11 BDSG. Lesen Sie hierzu mehr in meinem Gastbeitrag auf dem ADACOR Hosting Blog!

Über den Autor

Mein Name ist Julius S. Schoor. Ich bin Rechtsanwalt und spezialisiert auf IT-Vertragsrecht. Seit 2011 bin ich als Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert und bereits für mehrere Unternehmen als solcher offiziell bestellt.

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