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An einer Auftragsdatenvereinbarung sind besondere gesetzliche Vorschriften gebunden, wenn und soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag ist nämlich grundsätzlich verboten und kann mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Abhilfe schafft eine gesetzeskonforme Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung mit dem Dienstleister gem. §11 BDSG. Lesen Sie hierzu mehr in meinem Gastbeitrag auf dem ADACOR Hosting Blog!
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