Mehr Datenschutz in Ihrem Blog!

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überraschter SmilieMeine Blog-Beiträge viral vermarktet

Sie unterhalten einen Blog? Dann sind auch Sie daran interessiert, dass nicht nur viele Leser Ihre Beiträge lesen, sondern die Leser Ihre Beiträge auch selbst weiterempfehlen. Dies wird als „virales Marketing“ bezeichnet und ist die Königsklasse des Marketings: Die beste Werbung ist immer noch die Empfehlung durch andere.

Virales Marketing via Social-Media-Plugins

Empfehlungen werden häufig dadurch erteilt, dass der Leser am Ende des Artikels die Möglichkeit hat, diesen über Facebook, Twitter, Google+ o.ä. seinen Freunden weiterzuempfehlen. Hierfür stehen ihm dann sogenannte Social-Media-Plugins zur Verfügung. Diese stellen die einzelnen Social-Media Anbieter dem Webmaster kostenfrei zur Verfügung, da auch sie ein großes Interesse an deren Verbreitung haben.

Der Nachteil bei solchen Plugins ist der, dass diese bereits an die jeweiligen Social-Media Anbieter, wie Facebook, Google+ etc. Nutzerdaten senden, ohne dass der Nutzer diese überhaupt genutzt hat. Dabei handelt es sich um Skripte, die bereits mit der Sammlung und Versendung von Nutzerdaten beginnen, sobald der Nutzer diese Seite in seinem Internetbrowser aufgerufen hat.

Welche Daten werden wohin übermittelt?

Tja, genau das weiß keiner wirklich genau. Als gesichert gelten, dass die IP-Adresse des Nutzers, seine Gerätekonfiguration und möglicherweise auch die Info, wie er auf diese Webseite kam, übermittelt werden.

Da es sich bei all diesen Social-Media Anbietern um US-amerikanische Unternehmen handelt, ist damit zu rechnen, dass die Übermittlung auch in die USA stattfindet.

All dies könnte den Nutzer davon abhalten, (erneut) Ihren Blog aufzurufen – geschweige denn Ihre Artikel weiterzuempfehlen. Denn er kann nicht mehr selbst bestimmen, wer welche Daten von ihm erhält. Und somit liegt ein nicht unwesentlicher Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht vor. Der Schutz dieses Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist ein verfassungsrechtlich gesichertes Grundrecht.

Wie gestalte ich den Einsatz Social-Media-Plugins rechtmäßig?

Bieten Sie dem Nutzer eine Möglichkeit an, nach dieser er selbst bestimmen kann, ob er die Skripte aktivieren will oder nicht. So wie er dann ein Social-Media-Plugin aktiviert hat, kann er anschließend mit einem 2. Klick die Empfehlung aussprechen.

Beispiel SM-Plugins.png

Hier ist ein Beispiel, wie so etwas gestaltet werden kann:

Der Nutzer erkennt die Social-Media Plugins zwar, aber neben jedem Plugin ist ein roter Button, der darüber informiert, dass dieses Plugin derzeit nicht aktiv ist. Rechts neben den Plugins ist ein kleines Info-Symbol. Fährt der Nutzer über dieses Symbol, so wird er darüber aufgeklärt, dass er die Plugins für die Nutzung zunächst aktivieren muss und mit der Aktivierung Informationen an die Social-Media Anbieter übermittelt werden. Nun kann er selbst darüber entscheiden, ob er das möchte oder nicht.

Lassen Sie Ihren Nutzern die Wahl

Sie halten zum einen die datenschutzrechltichen Bestimmungen ein, verstoßen nicht gegen geltendes Datenschutzrecht, verringern das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung eines Mittbewerbers und Sie steigern das Vertrauen Ihrer Leser in Ihre Dienstleistung, da er erkennt, dass Sie seine Persönlichkeitsrechte respektieren.

 

Über den Autor

Mein Name ist Julius S. Schoor. Ich bin Rechtsanwalt und spezialisiert auf IT-Vertragsrecht. Seit 2011 bin ich als Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert und bereits für mehrere Unternehmen als solcher offiziell bestellt.

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