Saugroboter, oder: Der Spion, der mein Zuhause putzt und überwacht

2 min.

Sie sind klein, rund und sie erledigen eine der Aufgaben, die die meisten Menschen als äußerst lästig empfinden: Die Rede ist von smarten Saugrobotern, die automatisiert unsere Wohnungen von Staub und Dreck befreien. Problematisch ist nicht (allein) der zumeist hohe Anschaffungspreis, sondern die Weitergabe der gesammelten Daten an Unternehmen wie Amazon, Apple oder Google – es handelt sich also unter Umständen um eine ausgesprochen neugierige Putzhilfe.

Ausgangspunkt

Es gibt mittlerweile viele Hersteller, die Saugroboter feilbieten. Ein besonders großer Player in diesem Segment ist die Firma „iRobot“, deren (Putz-)Geräte auf den Namen „Roombas“ hören. Nachdem in den letzten Jahren noch die Entwicklung der Grundfunktionalitäten im Mittelpunkt standen, scheint es jetzt schwerpunktmäßig um die Vernetzung der intelligenten Saugroboter mit Smart-Home-Infrastrukturen zu gehen. Dabei erkannte auch iRobot die Währung unserer Zeit: „Daten sind das neue Gold.“. Diese Assoziation löste jedenfalls der CEO des Unternehmens – Colin Angle – aus, als er in einem Interview verlauten ließ, dass iRobot nicht nur durch das Absaugen der Böden, sondern ebenfalls mit dem gewonnen Datenfluss künftig Geld verdienen könnte.

Um welche Daten geht es und warum sind Google, Apple und Amazon eigentlich so scharf darauf?

Dazu muss man grob wissen, wie Saugroboter vorgehen: Sie fahren die zu reinigenden Fußbodenflächen systematisch ab und kartieren dabei die gesamte Wohnung mittels einer Zielzahl von Laser- und Infrarotsensoren sowie mehrerer Kameras. Erst dieses Technikpaket macht die „Roombas“ zu dem, was sie sind und ermöglicht es ihnen selbstständig Hindernisse sowie den Bodenbelag zu erkennen, während des Reinigungsprozesses die Ladestation aufzusuchen und anschließend die Arbeit an der zuletzt gereinigten Position wieder aufzunehmen.

Nach der ersten „Reinigungsfahrt“, existiert eine detaillierte Karte und weitere Daten (inkl. Bilddateien) von den Räumlichkeiten, die für Smart-Home-Assistenten von großem Interesse sind. Das findet auch CEO Angel:

“Es gibt ein ganzes Ökosystem von Dingen und Diensten, die das Smart-Home leisten kann, sobald es eine detaillierte, vom Nutzer freigegebene Karte des Hauses hat.“

Was meint er damit? Die eigenen vier Wände aus mehreren Perspektiven gefilmt und penibel genau ausgemessen – das wird beispielsweise Möbelhäuser wärmstens interessieren. Diese werden auf diese Weise personalisierte Werbung anbieten können, wobei dies natürlich nur eines von vielen denkbaren Szenarien darstellt.

Smart-Home hin oder her, aber willigen die Nutzer auch ein? 

Der Trend geht immer weiter zu einer zentralen Steuerungszentrale, wie Googles „Home“, Apples „HomePad“ oder Amazons „Echo“. Bei den Funktionen und Vernetzungsmöglichkeiten kennen die Hersteller keine Grenzen und versuchen sich ständig zu überbieten. Das kommt an und gefällt.

Kleinlaut, schwammig und unklar wird es jedoch, wenn Sie in die Nutzungsbestimmungen schauen, um herauszufinden, wozu Sie Ihre Einwilligung erteilen, welche konkreten Nutzerdaten (beispielsweise für personalisierte Werbung) weitergegeben und ob die erstellten Raumpläne und Bildaufnahmen anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Neben Funktionen, Putzleistung und Preis, sollte die Transparenz mit dem Umgang der Daten für Kaufinteressenten ein entscheidendes Kriterium sein.

Die gute Nachricht: Spätestens mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die ab dem 25.05.2018 europaweit gilt, gehören solche (absichtlich) unklar formulierten Nutzungsbedingungen der Vergangenheit an – ansonsten drohen empfindliche Bußgelder. Weiterhin muss eine freiwillige und auf den konkreten Einzelfall bezogene Einwilligung vorliegen, die über jede Datenweitergabe an andere Unternehmen informiert und gleichzeitig definiert, welche Daten erhoben und verwendet werden sowie welcher Zweck dahinter steht.

Fazit. Saugroboter: Smart oder nicht smart – was ist zutun?

Diejenigen, die einen „Roomba“ bereits ihr Eigen nennen oder mit dem Gedanken spielen, sich einen solchen Schmutz- und Datensammel“freund“ anzuschaffen, werden sich jetzt sicherlich fragen: „Was kann ich tun, um meine (intimste) Privatsphäre zu schützen?“.

Eine mögliche Antwort findet sich ebenfalls in den Nutzungsbestimmungen.
Sie dürfen das Gerät nicht über die zur Verfügung gestellte Smartphone-App steuern. Auch sollten Sie eine Registrierung beim Hersteller unterlassen. Halten Sie (gewissermaßen) die Tür nach draußen geschlossen – oder anders gesagt:

„Wenn Ihr smartes Gerät keine Daten über Ihre Wohnung an die dahinter stehenden Konzerne senden soll, lassen Sie es besser gar nicht erst zu smart werden.“

 

Wie ist es bei Ihnen – lassen Sie einen Teil der Hausarbeit von einer smarten und automatisierten Putzhilfe erledigen?

Schreiben Sie einen Kommentar – ich bin auf Ihre Erfahrungen gespannt!

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Titelbild: Pressebild iRobot

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Über den Autor

Mein Name ist Julius S. Schoor. Ich bin Rechtsanwalt und spezialisiert auf IT-Vertragsrecht. Seit 2011 bin ich als Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert und bereits für mehrere Unternehmen als solcher offiziell bestellt.

1 Kommentar

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  • Vielen Dank für die nützlichen Informationen. Ich habe noch keinen Saugroboter, spiele aber mit den Gedanken, einen zu kaufen. Ist denn Roomba nur ein Beispiel von vielen Firmen? Ich wußte nicht, dass derartige Geräte eine Internetverbindung besitzen bzw. benötigen. Werde mich genau informieren und freue mich auf Ihre Antwort!

    meister 6 Jahren ago Reply


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