„This is Tile!“ Eine neue Generation der Tracking-Technologie

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http://www.youtube.com/watch?v=pqDm3gZNZPM#action=share

Ich bin heute das erste Mal auf dieses Produkt aufmerksam geworden. Das Video erklärt anschaulich ein paar praktische Anwendungsbeispiele. Genial die Verwendung des „Tile“ in der eigenen Geldbörse. Schon ist es ein Leichtes, die Geldbörse immer wieder aufzuspüren, wenn man sie verlegt oder verloren hat. Auch wenn diese gestohlen wird, hilft Tile beim Aufspüren.

tile_logo Doch die Anwendungsmöglichkeiten gehen weit darüber hinaus: Den Chip einfach in die Jackentasche einer Person stecken oder im Auto einer bestimmten Person „verlieren“ und schon wird diese vollständig überwachbar.

Es wäre doch interessant zu wissen, wo sich gerade der Freund oder die Freundin aufhält. Oder wollen Sie einer Person nachstellen (stalken)? Mit Tile kein Problem (mehr).

Nur zur Klarstellung: Diese Art der Nutzung wäre missbräuchlich und daher rechtswidrig! Nur weil es technisch möglich ist, macht es den Einsatz nicht automatisch rechtmäßig. Menschen dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung getrackt werden. Insofern ist der aktuelle Aufenthaltsort eines Menschein ein personenbezogenes Datum und unterliegt dem Schutz aus Art. 1 und 2 Grundgesetz sowie den sich daraus entwickelten Datenschutzgesetzen.

Ich könnte mir daher gut vorstellen, dass auch eine App, die fremde „Tiles“ findet, zum Verkaufsschlager werden könnte. Bisher scheint es eine solche App noch nicht zu geben. Die Zeit ist reif!

Weitere Infos unter: http://www.thetileapp.com

Über den Autor

Mein Name ist Julius S. Schoor. Ich bin Rechtsanwalt und spezialisiert auf IT-Vertragsrecht. Seit 2011 bin ich als Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert und bereits für mehrere Unternehmen als solcher offiziell bestellt.

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