„… und plötzlich erscheint ein Eintrag über mich auf Wikipedia“

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Quelle: Bildschirmabdruck der Hauptseite von Wikipedia

Quelle: Bildschirmabdruck der Hauptseite von Wikipedia

Viele wären froh, eine Erwähnung in Wikipedia zu erhalten. Zeugt eine solche Erwähnung zumeist von einer gewissen Anerkennung und Bekanntheit.

Doch es geht auch anders herum, nämlich dass man mit einem Beitrag bedacht wird, obwohl man selbst nichts davon hält. Auch hier ist mein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung berührt. Und wie so häufig wird in solchen Fällen dieses ureigene Recht mit dem Recht der Öffentlichkeit auf Information abgewogen.

Das Landgericht Tübingen hat in seinem Urteil aus 2012 den Maßstab für eine Persönlichkeitsverletzung durch Eintrag in Wikipedia wie folgt definiert:

Solange der Eintrag einerseits zutreffende Stationen des Lebens des Betroffenen wiedergibt und dieser dadurch nicht sozial isoliert und ausgegrenzt wird, stelle ein solcher Eintrag keine Persönlichkeitsverletzung dar.

http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20130010

Meines Erachtens sind diese Anforderungen recht dürftig, zumal nicht klar wird, wie entschieden hätte werden müssen, wenn gerade die Verbreitung der Wahrheit zu einer Ausgrenzung der Person führen kann. Muss es nicht auch ein Recht „auf Vergessen“ geben?

Über den Autor

Mein Name ist Julius S. Schoor. Ich bin Rechtsanwalt und spezialisiert auf IT-Vertragsrecht. Seit 2011 bin ich als Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert und bereits für mehrere Unternehmen als solcher offiziell bestellt.

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