Videoüberwachung in der Umkleidekabine

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Überwachungskamera_ergebnisDer Haussegen im Unternehmen hängt schief! Das Unternehmen bereitet sich auf sein 50jähriges Firmenjubiläum vor. Alles muss perfekt sein. Der Dienst am Kunden geht über alles. Das kommt gut an: Das Unternehmen floriert und die Mitarbeiter sind begeistert. Wesentlich zu dieser Begeisterung trägt auch das hervorragende Betriebsklima bei. Jeder vertraut jedem. Mobbing ist wahrlich ein Fremdwort.

Doch dann geschah das Unvorstellbare: Wurde doch aus dem Spint eines Mitarbeiters seine Geldbörse gestohlen! Noch nie wurde etwas gestohlen und das Vertrauen war so groß, dass man sogar auf das Verschließen der Spinte verzichtete.

Nun sah der Geschäftsführer rot und denkt über eine versteckte Videoüberwachung in der Umkleide nach, um dem Nestbeschmutzer möglichst bald habhaft zu werden. Doch ob dies der richtige Weg ist, das Vertrauen wieder herzustellen, mag bezweifelt werden.

Denn so nachvollziehbar dieser erste Gedanke des Geschäftsführers auch sein mag, eines hat er nicht bedacht: Das Installieren einer verdeckten Videoüberwachung in der Umkleide kann mehr zerstören, als dass es etwas bringt.

Spielen wir doch den Fall durch, dass der Täter sich nicht ein zweites Mal seiner Versuchung hingibt – zumal die meisten Mitarbeiter nunmehr ein Vorhängeschloss nutzen, bzw. Wertsachen gleich zu Hause lassen.

Und so geschieht es, dass nach mehreren Monaten vielleicht – meistens durch einen dummen Zufall – die Videoüberwachung durch einen anderen Mitarbeiter entdeckt wird. Ich bin überzeugt davon, dass dieses Ereignis geeignet sein kann, auch den Rest des Vertrauens, dass die Mitarbeiter hatten – nämlich das Vertrauen gegenüber der Unternehmensführung – ebenfalls noch zu verlieren, nachdem schon das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitarbeitern selbst verloren gegangen ist.

Was hilft? Die illegale verdeckte Videoüberwachung selbst nicht – zumal das mit ihrer Hilfe erstellte Beweismaterial im Falle einer Enttarnung des Täters sowieso nur schwer im Rahmen einer Kündigung verwendet werden könnte (ich möchte mich an dieser Stelle etwas vorsichtig ausdrücken).

Hier hilft m. E. lediglich die Sensibilisierung der Mitarbeiter auf das Phänomen und Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Gelegenheiten für den Täter, noch mal zuzulangen. Dies könnten z.B. sein: Kostenlose Verteilung von Vorhängeschlösser an die Mitarbeiter (die sowieso günstiger sein dürften, als die Installation der Videoüberwachung), die Arbeitsanweisung, die Spinte regelmäßig mit diesen Schlössern zu verschließen und die Möglichkeit einzuräumen, besondere Wertsachen im Unternehmenssafe einschließen zu können u.s.w.

Ich bin überzeugt davon, dass allein solche Maßnahmen – und nicht die Videoüberwachung – das Unternehmensjubiläum nach einem solch dramatischen Vorfall noch retten können.

Dann mal Prost!

Über den Autor

Mein Name ist Julius S. Schoor. Ich bin Rechtsanwalt und spezialisiert auf IT-Vertragsrecht. Seit 2011 bin ich als Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert und bereits für mehrere Unternehmen als solcher offiziell bestellt.

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