„Flipboard 2.0“ im Praxistest

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FlipBoard-LogoKennen Sie „Flipboard“?

Flipboard ist eine beliebte Nachrichten-App für Smartphones und Tablett-PC, wie z. B. das iPad. In der Nutzerwertung liegt sie bei 4,5 von 5 Punkten bei iTunes.

Was die App so beliebt macht, ist der Umstand, dass der Nutzer individuell Themen auswählen kann. Flipboard stellt ihm dann, einer Illustrierten gleich, ein Onlinemagazin zu diesen Themen zusammen. Neben allgemeinen Themen kann man sich auch die Nachrichten aufbereiten lassen, die von einer bestimmten Person oder Institution veröffentlicht werden. Dabei bedient es sich Inhalte speziell aus Twitter, Facebook und anderen sozialen Mediendiensten. Der Nutzer kann dann bequem durch die einzelnen Artikel blättern und sich über seine Themen informieren. Lesen Sie mehr

Datenschutzskandal bei Pin Mail AG!

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BriefumschlagDas Berliner Postunternehmen Pin Mail AG hat offenbar seit Jahren Adressdaten erfasst und gespeichert – Adressdaten, die bei der Sortierung der Post von Behörden, Gerichten und Firmenkunden anfallen. Zwischenzeitlich verfügt die Pin Mail AG über einen Datenschatz, der vor allem für die Schufa von enormen Wert sein könnte. Zu recht? Laut tagesspiegel ermittelt bereits der Bundesdatenschutzbeauftragte. (mehr …)

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„Videodrohnen – leise, clever und irgendwie bedrohlich“

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VideodrohneSchon mal eine Drohne live erlebt?

Ich, ja! Gestern. In der Hotellobby des Hotels MOA in Berlin. Gut, zugegeben die Drohne von Tim Siegert, der diese im Rahmen des A.B.C. Marketplace hat fliegen lassen, war nicht besonders leise. Das lag vermutlich auch an den Räumlichkeiten. Doch nicht nur bei mir, sondern auch bei vielen anderen Zuschauern löste sich spontan ein „leichtes“ Unwohlsein aus, als sie die ersten Bilder sahen, die eine solche Drohne aufzeichnen kann.

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„Was mache ich gegen Werbe E-Mails?“ – Ein Praxisfall

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Quelle: Werbe E-Mail

Quelle: Werbe E-Mail

Und plötzlich erhielt ich eine Werbe-E-Mail der Deutschen Telekom.

Heute, 7.2.13 habe ich diese Werbe-E-Mail der Deutschen Telekom erhalten. In dieser steht u.a. „Sie erhalten diese E-Mail aufgrund Ihres Einverständnisses, über Produkte und Dienstleistungen der Telekom informiert zu werden. Über … ‚Abmeldung‘ können Sie Ihr Einverständnis jederzeit im Kundencenter widerrufen.“

Mir ist eine solche Einverständniserklärung jedoch nicht bewusst.

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Pressemitteilung der Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein (ULD) zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Frage der Klarnamenpflicht bei Facebook

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Facebook fLesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung der ULD vom 15. Februar 2013 mit Verweis auf die beiden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Schleswig zur Frage, inwieweit die von Facebook geforderte Authentität seiner Nutzer (laut AGB ist nur der richtige Name = Klarname zulässig und kein Pseudonym) nach gültigem Datenschutzrecht gültig ist.

Nach der Entscheidung des VG Schleswig verstößt Facebook gerade nicht gegen deutsches Datenschutzrecht, da allein nur das irische Datenschutzrecht Anwendung fände, welches nicht diese strengen Vorgaben mache.

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Mehr Datenschutz in Ihrem Blog!

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überraschter SmilieMeine Blog-Beiträge viral vermarktet

Sie unterhalten einen Blog? Dann sind auch Sie daran interessiert, dass nicht nur viele Leser Ihre Beiträge lesen, sondern die Leser Ihre Beiträge auch selbst weiterempfehlen. Dies wird als „virales Marketing“ bezeichnet und ist die Königsklasse des Marketings: Die beste Werbung ist immer noch die Empfehlung durch andere.

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Mitarbeiterfotos im Internet – was ist erlaubt?

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Quelle: oldskoolman.de

Mein Bild auf der Firmenhomepage!

Das Unternehmen möchte seinem Betrieb ein freundliches Gesicht geben. Und so lässt es Bilder seiner Mitarbeiter erstellen und präsentiert diese auf seiner Unternehmenshomepage.

Was der Arbeitgeber hierfür benötigt, ist aber die Einwilligung des jeweiligen Mitarbeiters. Ansonsten verstößt er gegen das Persönlichkeitsrecht und macht sich gegenüber seinem Mitarbeiter schadensersatzpflichtig.

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