Die Landesdatenschutzbeauftragten haben – fast schon unbemerkt auch vom interessierten Fachpublikum – begonnen, sog. „schwarze Listen“ zur Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 Abs. 4 DSGVO) zu veröffentlichen. Kommen Sie mit auf eine spannende Reise in die neue Datenschutz-Grundverordnung und 16 unterschiedliche Auslegungen bzw. Listen (dem Föderalismus sei Dank).
Wie, was und warum Datenschutz-Folgenabschätzung? (mehr …)