Zu einem effektiven Datenschutz gehört auch eine zuverlässige Datenlöschung!
Personenbezogene Daten müssen von der verantwortlichen Stelle zuverlässig gelöscht werden können. Lässt die verantwortliche Stelle zum Beispiel Daten nach §11 BDSG im Auftrag verarbeiten, so gehört die Möglichkeit der Datenlöschung zwingend in die Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (ADV). Darüber hinaus hat auch der Betroffene ein Recht auf Löschung seiner personenbezogenen Daten. (mehr …)






