Gesetzestexte sind langweilig und trocken – so ein weit verbreitetes Vorurteil. Doch in vielen Fälle lässt sich dieser Eindruck schnell widerlegen. Das Auskunftsrecht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist ein gutes Beispiel dafür. Auf den ersten Blick eine lange Vorschrift – doch das Portal selbstauskunft.net hilft Ihnen, bei Händlern, Behörden und anderen Stellen eine Selbstauskunft anzufordern.
Ein Portrait. (mehr …)









