Viele wären froh, eine Erwähnung in Wikipedia zu erhalten. Zeugt eine solche Erwähnung zumeist von einer gewissen Anerkennung und Bekanntheit.
Doch es geht auch anders herum, nämlich dass man mit einem Beitrag bedacht wird, obwohl man selbst nichts davon hält. Auch hier ist mein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung berührt. Und wie so häufig wird in solchen Fällen dieses ureigene Recht mit dem Recht der Öffentlichkeit auf Information abgewogen.








