Julius S. Schoor' Post

Nun ist es endgültig: Der einfache Cookie-Banner ist tot.

Wer lediglich in seinem Cookie-Banner auf das Tracking des Nutzers hinweist, oder wer den Besucher darüber informiert, dass er „durch die Weiternutzung der Webseite seine Einwilligung zum Setzen von Analyse-Cookies erteilt“, muss spätestens jetzt seine Webseite anpassen!

Das Urteil des BGH v. 28.05.2020 („Cookie-Einwilligung II“) bestätigt das recht umstrittene Cookie-Urteil des EuGH v. 01.10.2020 und schafft nun endgültige Klarheit!

Ein Opt-out reicht nun nicht mehr für ein legales Tracking! Der Webseitenbesucher muss aktiv einwilligen!

Genau zwei Jahre nach Geltung der DSGVO entschied jetzt der BGH letztinstanzlich über die rechtswidrige Praxis von „Planet 49“, ein „Unterlassen“ des Webseitenbesuchers als eine Einwilligung im Sinne des Datenschutzrechts auszulegen.

Konkret ging es darum, dass der Webseitenbetreiber gerade nicht von einer Einwilligung des Webseitenbesuchers in ein Tracking ausgehen darf, wenn dieser dem Webtracking, bzw. der Webanalyse nicht aktiv widerspricht

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Home Office: 10 wichtige Tipps für Ihre nächste Videokonferenz mit den Kollegen in Zeiten von Corona

Unser Datenschutz-Knigge für Ihre nächste Videokonferenz mit den Kollegen in Zeiten von Corona zeigt Ihnen, auf welche Dinge Sie dringend achten sollten.

Die Corona-Pandemie hat auch die Konferenzkultur ganz schön verändert. Wollte man noch Anfang des Jahres eine Videokonferenz durchführen, scheiterte diese nicht schon selten daran, dass der „Videoraum“ mit einem anderen Meeting belegt war oder sich die Teilnehmer schlicht nicht mit der Technik auskannten. Heute jedoch, wo Corona die Leute geradezu zu Hause anbindet, werden fast wie selbstverständlich Videokonferenzen spontan organisiert und vom Homeoffice aus durchgeführt. 

Für sehr viele Menschen ist diese Art der Zusammenarbeit so neu, dass es immer wieder zu komischen Ereignissen kommt, so z. B. wenn einem nicht unbedingt bewußt ist, dass gerade die WebCam aktiv ist und man von allen Teilnehmern gesehen wird. Besonders lustige Szenen

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Wurde ihr Kundenkonto gehackt? So schaffen Sie sich Gewissheit!

Egal ob Amazon, Audible, Vodafone, Telekom, Adobe, Yahoo bis Zalando, im Laufe der Zeit hat man sich bei unzähligen Anbietern mit seiner E-Mail-Adresse registriert. Diese Anbieter verfügen daher regelmäßig über einen enormen Schatz an persönlichen Daten, der gerne die Aufmerksamkeit von professionellen Hackern erregt. Immer wieder liest man die Schlagzeilen, dass es Hackern gelungen ist, auf illegale Weise an eine solche Datenbank voller personenbezogener Daten zu gelangen. Wurde ihr Kundenkonto in der Vergangenheit gehackt?

Haben Hacker  Zugriff auf eine solch umfangreiche Datenbank erlangt, so kennen sie nicht nur Ihre persönliche E-Mail-Adresse, sondern besitzen damit meist das für das entsprechende Kundenkonto notwendige Passwort und haben vollen Zugriff auf alle weiteren Daten, die sich in Ihrem Kundenkonto befinden.

Höchste Zeit also, dass Sie selbst prüfen, ob eines Ihrer Kundenkontos in der letzten Zeit

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Das passiert, wenn der WhatsApp-Account gelöscht wird

Was passiert eigentlich, wenn ich meinen WhatsApp-Account lösche? Hier liste ich die direkten Folgen auf, wenn man bei WhatsApp auf „Account löschen“ klickt:

  • Man hat ab diesem Zeitpunkt keinen Zugriff mehr auf den Account
  • Es kann aber immer noch bis zu 90 Tage dauern, bis die in Backup-Systemen gespeicherte Daten gelöscht sind. Ihre Informationen sind während dieser Zeit aber nicht auf WhatsApp verfügbar.
  • ACHTUNG: Die Löschung hat keinen Einfluss auf die Informationen, die andere Benutzer über Sie haben, z. B. die Kopie der Nachrichten, die Sie gesendet haben.
  • Kopien einiger Materialien (z. B. Log-Datensätze) können in der WhatsApp-Datenbank bei WhatsApp verbleiben, werden jedoch von persönlichen Kennungen getrennt (pseudonymisiert oder – je nach konkreter Info sogar – anonymisiert)
  • Persönliche Informationen, die Sie mit den anderen Facebook-Unternehmen teilen bzw. geteilt haben, werden ebenfalls gelöscht.

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht, als

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Datenschutz: Kontaktnachverfolgung in Restaurants und Gaststätten

Sind Restaurant- und Gaststättenbesuche nur noch möglich, wenn man seine Daten weitergibt? In diesem Blobeitrag spreche ich über das sensible Thema „Kontaktnachverfolgung in Restaurants und Gaststätten“.

Die Eindämmungsverordnungen der Länder gegen die Verbreitung von Corona (SARS-CoV-2) verlangen von den Gastronomiebetrieben ein „geeignetes Verfahren“ zur Kontaktnachverfolgung oder empfehlen diese zumindest „dringlich“ (wie in Berlin).

Die Freude über den Gaststättenbesuch wird schnell getrübt, wenn der Wirt die Kontaktdaten von seinem Gast erheben möchte. Dies rührt daher, weil der Gastwirt mit den Lockerungen der Maßnahmen gegen die Eindämmung der Corona-Weiterverbreitung, dem Lockdown, mit entsprechenden Auflagen versehen sind. Diese Auflagen sollen – wie in diesem Fall – eine gewisse Kontaktnachverfolgung erlauben, wenn sich ein auf COVID19 positiv Getesteter ebenfalls im Restaurant aufgehalten haben sollte.

Wie verhält man sich nun als Betroffener bei der Kontaktnachverfolgung in Restaurants und Gaststätten,

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Wie stelle ich die richtigen Fragen an einen Datenschutzbeauftragten?

In unserem 1. Teil der Reihe „Die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten“ geht es um das Thema, wie stelle ich die richtigen Fragen an einen Datenschutzbeauftragten und bekomme dadurch die besten Antworten.

Kennen Sie diese Situation? Sie beschleicht ein ungutes Gefühl, Sie sind sich unsicher bei der Verarbeitung von Kundendaten oder haben einfach keine Lust, sich „wegen Datenschutz anzählen“ zu lassen…

Also beschließen Sie sich, einen Experten aufzusuchen, der sich mit dem Thema „Datenschutz“ auskennt. Vielleicht gehören Sie zu den Glücklichen, die einen Datenschutzbeauftragten in ihrem Unternehmen benannt haben. Dann haben Sie einen direkten Ansprechpartner. 

Aber unabhängig hiervon gilt es, die richtigen Fragen stellen zu können. Denn die Qualität der Antwort hängt immer noch von der Qualität der Frage ab. So bewahrheitet sich auch hier die alte Weisheit: Wichtiger als die richtige Antwort

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Löschen aller E-Mails

Löschen aller E-Mails in der Mail-App in einem Rutsch!

Das „Recht auf Vergessenwerden“, also das Recht auf Löschen ist fest in der DSGVO verankert. Dazu gehört auch, dass man seine E-Mails löschen kann.
Wer aber schon versucht hat, sein Postfach im iPhone oder im iPad in der App „Apple-Mail“ zu löschen, sieht zunächst nur die Möglichkeit, über „Bearbeiten“ einzelne Mails anzuklicken und diese dann zu löschen. Das ist vor allem dann recht mühselig, wenn man hunderte Mails in seinem Posteingangsfach hat, was doch öfters vorkommen soll.
Hier nun ein Spezialtrick, wie es quasi auch „mit einen Klick“ funktioniert:

In diesem Fall gehen Sie wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie die Mail App und gehen in das Post(eingangs)fach, aus dem Sie alle Mails in einem Rutsch löschen wollen.
  2. Klicken Sie auf „Bearbeiten“. Die einzelnen Mails können nun markiert werden.
  3. Markieren Sie die erste Mail.
  4. Klicken Sie

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politiker-hack

Politiker-Hack und Selbstdatenschutz

Politiker-Hack

Der Promi- und Politiker-Hack, der vergangene Woche die Republik einmal eben kurz wachgerüttelt hat, zeigt, was ein 20jähriger Schüler in seiner Freizeit hinbekommt. Und das wiederum zeigt, welch offene Flanken wir hier den ganzen Script-Kiddies bieten. Was muss das vor allem für kriminelle Hacker oder gar für staatlich gelenkten Cyperangreifern ein Paradies hier sein!

Eigentlich müsste man den Jungen für seine Tat feiern, lässt er doch die gesamte Misere vor allem auch die Unbeholfenheit und Sorglosigkeit der höchsten Repräsentanten im Staat bei der Verwaltung ihrer persönlichsten Daten offenbar werden.

Aber da war doch schon mal was: Der NSA-Abhörskandal! Und der ist bereits fast 5 Jahre her! Hier ein Beitrag aus der Zeit, als selbst das Handy der Kanzlerin durch den NSA gehackt wurde: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nsa-affaere-moeglicher-lauschangriff-auf-handy-weckt-merkel-auf-a-929829.html.

 

Naivität der Politiker?

Wie naiv muss

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